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Bebauungsplan Albersloh

„Heute ist ein guter Tag für Albersloh“, mit dieser Feststellung begrüßte Michael Thale (B.f.A.) am Dienstagabend, 13. Dezember, im Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Albersloh-Dorfkern“.

Gegen die beiden Stimmen der FDP sprachen sich CDU, SPD und die B.f.A. einmütig dafür aus, die städtebaulichen Qualität des Dorfes zu sichern. Im  wesentlichen umfasst der Bebauungsplan Nr. 12 die Münsterstraße, Sendenhorster Straße, Teckelschlaut, Kirchplatz, Bahnhof-  und Bergstraße inkl. deren beidseitiger Grundstücke.
Dazu schreibt die Stadtverwaltung:
Der Bebauungsplan Nr. 12 „Albersloh Dorfkern“ soll folgende Ziele verfolgen:
— Geordnete städtebauliche Entwicklung: u.a. durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen, freizuhaltende nicht überbaubare Flächen
— Umsetzung des Integrierten Mobilitätskonzeptes – Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs im Ortskern und Erhöhung der Verkehrssicherheit durch u.a. Innerquartierliche Wegeführung, Verbreiterung und Vergrößerung von Gehwegen, Schaffung eines straßenunabhängigen Fußwegenetzes, etc., sicherzustellen u.a. durch die Sicherung von Geh-, Fahr- und Leistungsrechten, Flächen, die von Bebauung freigehalten werden, Zufahrtsverboten.
— Städtebauliche Qualitäten: u.a. durch Gestaltungsvorgaben, Sicherung von Parkplatzflächen, Anpflanzungen, Grünflächen
— Sicherung der Ziele des Zukunfts- und Handlungskonzeptes Albersloh, um einen lebendigen Ortskern und Aufenthaltsqualitäten zu schaffen.


Zudem stehe der Ortsteil Albersloh, so die Verwaltung weiter, kurz vor einem integrierten Planungsprozess, in dem Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Geschäftstreibende und alle wichtigen Akteure gemeinsam die Zukunft und Gestaltung von Albersloh entwickeln sollen.
Die Mittel für dieses „Zukunfts- und Handlungskonzept Albersloh“ umfassen ein Volumen von 650.000 €. 25% davon zahlt die Stadt aus eigener Tasche. 487.500€ stammen aus einem Förderprogramm.
Die Maßnahmen, die im Rahmen des Zukunfts- und Handlungskonzeptes entwickelt werden, seien zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret zu benennen.
Fest stehe aber, dass sich die Menschen im Ortskern Albersloh mit der stetigen Problematik des hohen Verkehrsaufkommens und der schwierigen verkehrlichen Situation konfrontiert sähen: „Das Integrierte Mobilitätskonzept und der jüngst durchgeführte Fußverkehrs-Check sollen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrs-Verhältnisse beitragen sowie innovative, nachhaltige und sichere Möglichkeiten der Mobilität aufzeigen.“
Der Straßenraumgestaltung für den Fuß- und Radverkehr im Ortskern Albersloh müsse entschärft und verbessert werden. Die extrem schmalen Gehwege, das Fehlen von Radwegen und die hohe Verkehrsbelastung der beiden Landesstraßen L586 und L585 sorgten im Ortskern für eine große Belastung und für immer wiederkehrende lebensgefährliche Konflikte.


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12, da sind sich Verwaltung und Politik (außer der FDP) einig, bestehe nun endlich die Chance, die Baugrenzen und Baulinien zu vergrößern und so die öffentlichen Verkehrsflächen neu zu definieren.

Michael Thale: „Wir haben gemeinsam einen großen Schritt für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unserem Dorf Albersloh getan.“

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Fahrrad- Überholverbot

Sendenhorst/Albersloh. Die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) begrüßten es in ihrer jüngsten Fraktionssitzung außerordentlich, daß die Vorschläge, „die die missliche Situation der Fußgänger und Radfahrer in unseren Ortskernen nachhaltig verbessern soll, in das Mobiltätskonzept der Stadt aufgenommen werden.“ So, wie es der Umweltausschuss einstimmig beschlossen hat. Denn es sei, so hatten die Westfälischen Nachrichten in ihrem Artikel „Gesamtlösung ist gefragt“ vom 26. November 2022 berichtet, nicht nur im politischen Raum Konsens, sondern auch der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, „mehr für die schwachen VerkehrsteilnehmerInnen in Sendenhorst und Albersloh zu tun“. Bereits im November 2020 hatten die B.f.A. gefordert, Fahrradstraßen und Tempo30 in den Ortsteilen einzurichten. Nun – zwei Jahre später – folgten im Umweltausschuss in Übereinstimmung mit der CDU Anträge, an den engen und unübersichtlichen Stellen im Stadtgebiet das Verkehrszeichens 277.1 „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ aufzustellen.

Der Kreis Warendorf: antwortete der Verwaltung, eine Anordnung des VZ 277.1 komme nur dort in Betracht komme, „wo dies aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse aus Verkehrssicherheitsgründen zum Schutz des Verkehrs mit einspurigen Fahrzeugen erforderlich sei.“ Das gelte unter anderem dort, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, „insbesondere aufgrund von Engstellen oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage, ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden könne.“ Mit der StVO-Novelle sei in § 5 der einzuhaltende Mindestabstand beim Überholen von Zweirädern auf 1,50 m innerorts festgelegt worden. Und weil genau für diese Überholvorgänge bei den engen Straßen in Albersloh und Sendenhorst kein Raum vorhanden sei, dürfe hier nicht überholt werden. Daraus schließt der Kreis Warendorf: „Dieses bereits bestehende Überholverbot kann nicht zusätzlich durch Beschilderung angeordnet werden.“„Falsch gedacht“, meinen die B.f.A. So habe zum Beispiel auch der ADAC festgestellt, dass das Überholen innerorts nur dann zulässig ist, „wenn die Verkehrslage klar sei und die Überholstrecke vollständig überblickt werden könne“. Aber es herrsche innerhalb von Ortschaften trotzdem kein generelles Überholverbot – „solange dies kein Verkehrszeichen ausweist“. Und genau darum sei das Verkehrszeichen 277.1 eingeführt worden. Ebenso argumentiert ein Gutachten, das die Unfallforscher der Versicherer (UDV) in Auftrag gegeben hatten. Die Experten kommen zu dem Ergebnis, dass bei engen oder unübersichtlichen Straßenverhältnissen zwar ein „faktisches Überholverbot“ vorliege aber kein „generelles“. Dass sich nur wenige Autofahrer an dieses verklausulierte Überholverbot halten, zeigt eine Untersuchung aus Berlin. Sie stellt fest: „Nicht einmal jeder vierte Radfahrer wird regelkonform überholt.“Die B.f.A. „Im Gegensatz zum Kreis Warendorf, zieht die Stadt Stuttgart – und mit ihr die Stadt Münster sowie viele weitere Kommunen – die Konsequenzen.“ So schreibt die Stadt Stuttgart in einer Pressemitteilung.: „Da die Autofahrer offensichtlich die Situation falsch einschätzen, wird nun das Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern mit dem neuen Verkehrszeichen verdeutlicht“. Das sei erst jetzt möglich, weil es direkt nach der Einführung des neuen Verkehrszeichens im April 2020 „Unstimmigkeiten zwischen Ländern und Bundesverkehrsministerium bei der Umsetzung der Novelle“ gegeben habe. Daraufhin sei im Bundesanzeiger am 15. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021) eine klärende Verwaltungsvorschrift veröffentlicht worden. Sie regelt ab sofort verbindlich die weitere Vorgehensweise. Der ADAC schreibt dazu: „Wo dieses Schild steht, dürfen Autofahrer keine Radfahrer überholen (Ausnahme: Lastenräder mit drei Rädern gelten als zweispurig). Wer sich nicht daran hält, riskiert 70 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg. Die B.f.A.: „Es wird Zeit, auch im Kreis Warendorf umzudenken und den Menschen zu helfen.“

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Brückenabriss in der Hohen Ward

Die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) schlagen Alarm: „Wir müssen befürchten, dass die Brücke über die Bahnstrecke Münster-Hamm im Naherholungs- und Wasserschutzgebiet ‚Hohe Ward‘ abgerissen wird.


Bereits vor geraumer Zeit hatte die Deutsche Bundesbahn als Eigentümerin der Brücke den Rückbau des Bauwerkes „wegen nicht ausreichender Tragfähigkeit“ angekündigt. Die Brücke wurde darauf für den Autoverkehr gesperrt und ist seitdem nur noch für Radfahrer und Fußgänger freigegeben. Nun wurde bekannt, dass das Bauordnungsamt der Stadt Münster eine Abbruchgenehmigung für die Brücke erteilt hat.
„Das darf doch wohl nicht wahr sein“, meinen dazu die Mitglieder der Nordic-Walking-Gruppe „Freunde der Hohen Ward“. Seit 35 Jahren wandern sie drei Mal in der Woche mit ihren Stöcken vom Steiner See in Hiltrup bis zur Reithalle nach Albersloh. „Dieser Weg über den Kiessandrücken wird nachweislich seit Jahrhunderten als eine der Hauptverbindungen zwischen Soest und Münster genutzt“, erklären die Freizeitsportler.
Richtig, heute habe der sogenannte „Alte Hellweg“ nicht mehr die Bedeutung als trockene und sichere Hauptverkehrsachse für den Warentransport wie im Mittelalter. Aber dieser diene den Menschen zwischen Albersloh, Wolbeck, Hiltrup, Rinkerode und Drensteinfurt immer noch als beliebte und viel genutzte Erholungs-, Wander- Reit- und Radfahrroute.
Doch nicht nur das, täglich stellten Touristen aus nah und fern ihre Autos und auch Wohnwagen auf den Parkplätzen am Hiltruper See ab, um dann von dort über die Bahnbrücke in die Hohe Ward zu wandern, zu radeln oder zu reiten. Besonders Naturliebhaber wüssten das Kleinod Hohe Ward zu schätzen. Ein von der NABU-Naturschutzstation Münsterland, der Stadtteiloffensive Hiltrup und weiteren Partnern entwickelter Naturlehr- und Waldklimapfad, der am Parkplatz Hiltruper See beginnt, biete eine hervorragende Gelegenheit, die Vielfalt des Wasserschutzgebietes zu entdecken.


„Sie sehen, die Brücke hat eine Aufgabe. Sie wird heftig frequentiert“, stellen die Nordic-Walker fest, „diese Brücke muss bleiben“. Sie sei ein Bindeglied und Hauptknotenpunkt für viele Rad- Reit- und Wanderwege durch das Münsterland.
Man müsse sich doch die Frage stellen, warum der Radweg entlang des Kanals von Münster bis Senden für „Millionen von Euro“ asphaltiert und elektrifiziert werde, wenn gleichzeitig das Geld für die Sanierung der verbindenden Eisenbahnbrücke eingespart werde: „Das darf nicht sein.“
„Wir gehen noch einen Schritt weiter“; meint dazu der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „denn die Brücke hat wichtige Schutzfunktionen“. So habe sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es zum Beispiel bei Reitunfällen oder Bränden in der Hohe Ward von großem Nutzen sei, wenn die Einsatzkräfte aus Albersloh und Hiltrup – über die Bahnbrücke verbunden – gemeinsam agieren könnten: „Die Brücke ist bei Menschenrettung, Wasser- und Brandschutz unersetzlich“.
Das haben die Stadtoberhäupter aus Münster, Sendenhorst und Drensteinfurt schon erkannt. Die Sendenhorster Bürgermeisterin Katrin Reuscher, der Münsteraner Oberbürgermeister Markus Lewe
und der Drensteinfurter Bürgermeister Carsten Grawunder haben sich bereits dafür stark gemacht, dass auch in Zukunft eine Brückenquerung in der Hohen Ward an derselben Stelle erhalten bleibt.
„Wir werden sie dabei mit aller Kraft unterstützen“, unterstreicht Hans Ulrich Menke. Nach der vorliegenden Abbruchgenehmigung aus der Westfalenmetropole werde es aber nun wirklich im wahrsten Sinne des Wortes „allerhöchste Eisenbahn“, dass die Stadtverwaltung Münster einen abgestimmten Lösungsvorschlag erarbeite: „Sonst kann es sein, dass die Bevölkerung nur noch vor den Resten einer Brücke steht und so in einer Sackgasse landet.“

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Stromleitungsausbau

Auf großes Interesse stieß am Donnerstagmorgen die Bürgerinformation des Netzbetreibers Amprion bei den Sendenhorstern und Alberslohern.

“Als Übertragungsnetzbetreiber“, so Amprion im Kommunalforum, „haben wir die Aufgabe, das Stromnetz fit für eine klimaneutrale Zukunft zu machen“. Deshalb plane  man von den Umspannwerken Westernkappeln und dem Gersteinwerk in Werne an der Lippe über die Flächen von Sendenhorst und Albersloh hinweg eine 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zu verlegen.

Die Inbetriebnahme – Stand heute – sei für das Jahr 2033 geplant. Die BürgerInnen nutzten gestern das Gespräch mit den ExpertInnen zu einem angeregten Ideenaustausch. Unter anderem ging es um die Fragen, wie sich die Amprion-Planung mit den Vorhaben, weitere Windräder in Sendenhorst zu bauen, verträgt und ob die Höchstspannungswechselstromleitung auch unterirdisch verlegt werden kann. Über weitere Details werden die WN berichten.

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Überholverbot

Sendenhorst/Albersloh. „Enge Linienführung, geringe Querschnittsbreiten der Straßen sowie schlechte Sichtverhältnisse in den scharfen Kurven des Ortskerns“, das attestierte bereits am 18. Juli 2019 das Verkehrsgutachten der „nts Ingenieurgesellschaft mbH“, das der Kreis Warendorf für den Ortsteil Albersloh in Auftrag gegeben hatte. Dieser Platzmangel berge, so die Gutachter damals, gerade auch wegen der vielen LKW „ein erhebliches Gefahrenpotenzial…. für Radfahrer und für Fußgänger.“

Und dass sich an dieser Gefahrenlage bis heute nichts geändert hat, zeigt ein Unfall, der sich am 15. September 2022 ereignete.

„An diesem Tag“, so berichtet Wolfgang Prange, „ist auf der Schulstraße in Sendenhorst eine ältere Radfahrerin gestürzt, weil sie sich nach eigenen Aussagen von einem an ihr vorbeifahrenden LKW so bedrängt gefühlt habe, dass sie deshalb ‚ins Schlingern‘ gekommen und dabei über den Lenker gestürzt sei. Zum Glück kam es nicht zu einer Kollision mit dem vorbeifahrenden LKW oder nachfolgenden Fahrzeugen.“ Obwohl die Frau über Schmerzen in der Rippengegend klagte, habe sie einen Anruf bei der Polizei oder den Ruf eines Notarztwagens abgelehnt. Darum sei sie zur ärztlichen Abklärung ihrer Verletzung zur Praxis von Dr. Dexer gebracht worden.

„Dieser Vorfall zeigt erneut“, so der Fraktionsvorsitzende der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.), Hans Ulrich Menke, „wie wichtig und richtig es ist, dass wir die ’schwachen Verkehrsteilnehmer‘ auf unseren Straßen besonders schützen müssen.“ Darum haben die B.f.A. bereits Ende August den Antrag gestellt, die Stadtverwaltung möge die zuständige Straßenverkehrsbehörde beim Kreis dazu veranlassen,  „für die Bereiche mit den größten Gefahrenstellen in der Stadt ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ einzurichten.

Um dieses spezielle Überholverbot auch gut sichtbar zu machen, hat der Gesetzgeber im Jahr 2020 das Verkehrszeichen VZ 277.1 eingeführt. Dazu heißt es in der Begründung: „Diese Neuregelung dient in erster Linie dem Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie älteren Personen. Zudem trägt sie der gesteigerten Gefahrenlage aufgrund der hohen Differenzgeschwindigkeiten außerorts und innerorts insbesondere auf Hauptverkehrsstrecken Rechnung.“ Die Anordnung dieses Überholverbots könne sogar ohne eine konkrete Gefahrensituation erfolgen.

Das sei aber in Sendenhorst und Albersloh gar nicht nötig, meint B.f.A.-Ratsmitglied Hans Ulrich Menke, „denn bei den größten Gefahrenstellen im Sinne unseres Antrages handelt es sich um innerstädtische Straßen(abschnitte) ohne ausreichend breite Fahrbahn.“ Immer wenn hier ein Pkw oder Lkw einen Rad- oder Mofa-Fahrer überhole, müsse das Kfz unweigerlich auf die Gegenfahrbahn ausweichen, „um den notwendigen Mindestabstand von 1,50 Meter zu dem überholten Zweiradfahrer einhalten zu können.“

Beispielhaft seien in Sendenhorst dafür die Straßenabschnitte Westtor/Weststraße – vom Ende des Radweges in Richtung Innenstadt über Schul- und Kirchstraße bis zum Beginn des Radweges auf die Oststraße; Nordstraße/Nordtor bis zum Ortsende; Osttor; sowie Kühl, Südstraße, Südtor bis zum Ortsende (immer beide Fahrtrichtungen).

In Albersloh kommen in Betracht: Sendenhorster Straße stadteinwärts ab Ende des Radweges, Kirchplatz, Münsterstraße, bis zum Radweg in Richtung Münster; Kirchplatz, Bahnhofstraße, Alverslirchner Straße bis zur Einmündung Backhausstraße sowie Wolbecker Straße bis zur Querung der WLE (auch hier immer in beiden Fahrtrichtungen).

Wie dringend und notwendig die Einrichtung dieses Überholverbotes sei, hätten auch die in Sendenhorst durchgeführten Workshops „Integriertes Mobilitätskonzept“ und der „Fußverkehrs-Check“ gezeigt. Denn es lägen eindeutige Aussagen der jeweiligen Projektleitungen vor, „wonach in Sendenhorst und Albersloh an vielen Stellen die Bürgersteige unzulässig schmal sind, Radwege komplett fehlen und auch die Straßen wegen ihrer geringen Breite nicht für eine grundlegende Verbesserung der Situation genutzt werden können.“

„Hier“, so B.f.A.-Ratsmitglied Michael Thale, „haben wir endlich mit dem ‚Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen‘ ein gutes Instrument in der Hand, für mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu sorgen.“

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Kohkamp Spielplatz


Sendenhorst-Albersloh. „Wir müssen in unserer Stadt mehr für die Menschen tun, die wegen ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht in der Lage sind, ungehindert am täglichen Leben teilzunehmen,“ diese Meinung vertreten die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) seit ihrer Gründung.
Darum ist es nicht verwunderlich, dass sich die B.f.A. auch bei der Planung des neuen Spielplatzes im Albersloher Neubaugebiet Kohkamp für einen „Integrativen Spielplatz“ mit Nachdruck einsetzen: „Denn Inklusion ist für uns auch – oder gerade – auf Spielplätzen ein wichtiges Anliegen.“
Wie der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke jetzt in der Hauptausschuss-Sitzung hervorhob, hat die Stadt Sendenhorst bereits auf etwa 15 Spielplätzen das Konzept zur Entwicklung generationenübergreifender Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsräume „Draußen in Sendenhorst und Albersloh“ vorbildlich umgesetzt. „Aber“, so Hans Ulrich Menke, „leider wurde auf den bisher umgebauten Anlagen das Anliegen eines Integrativen Spielplatzes wenig bis überhaupt nicht bedacht.“
Zwar hätten alle Parteien am 23. August 2022 im Ausschuss für Generationen, Soziales, Gesundheit und Sport für einen Spielplatz am Kohkamp mit „Integrativem Spielgerät“ gestimmt. Aber diese Abstimmung hätte leider einen Haken. Hans Ulrich Menke: „Das Trampolin und die Nestschaukeln sind bei dem bisher geplanten Sanduntergrund für Rollstuhlfahrer und für Kinder mit Gehhilfen nur sehr schlecht oder überhaupt nicht zu erreichen!“
Ein Mangel, der abgestellt werden soll. Wie Udo Schranz, Geschäftsführer der Grundstücksgesellschaft, im Hauptausschuss zusicherte, werden nun unter den integrativen Spielgeräten statt des Sandes gut begeh- und befahrbare Gummiplatten verlegt. Eine Tatsache, die die B.f.A. ausdrücklich begrüßen.
„Doch wir sehen noch zusätzliche Möglichkeiten“, machte Hans Ulrich Menke in seinem Antrag deutlich, „auf dem geplanten Kohkamp-Spielplatz bestünde nämlich die Chance, neben den bereits vorgesehenen integrativen Spielgeräten durch weitere Maßnahmen ein inklusives Spielerlebnis für alle Kinder zu entwickeln und die bereits beschlossene Planung in dieser Hinsicht zu ergänzen.“
Und das sei auch kein neuer Gedanke. Denn bereits 2020 habe sich die Stadtverwaltung mit dem Hinweis auf den Inklusionsscheck NRW dem Anliegen nach mehr Inklusion gewidmet. Dort heißt es: „Mit dem Inklusionsscheck soll Inklusion sichtbar und erlebbar gemacht werden. Es soll örtliche Initiativen bei der Umsetzung konkreter und inklusiver Aktivitäten unterstützen, sodass Begegnung und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen möglich werden.“
In diesem Zusammenhang verweisen die B.f.A. auf Förderprogramme des Landes NRW aber auch auf die Aktion „Zusammen stark für Inklusion: Die gemeinsame Spendenaktion „Stück zum Glück“ von Procter & Gamble, REWE und der Aktion Mensch“. Diese fördert und baut barrierefreie Spielplätze, auf denen alle Kinder gemeinsam aktiv sein können. (https://www.aktion-mensch.de/ueber-uns/kooperationen/stueck-zum-glueck)
In diesem Zusammenhang bitten die B.f.A. um die Beantwortung folgender Anfrage:

  • Besteht seitens der Verwaltung bzw. auch der Grundstücksgesellschaft Sendenhorst und der Politik die Bereitschaft, das Anliegen eines inklusiven Spielplatzes für das Baugebiet Kohkamp noch einmal in den Blick zu nehmen?!
    Die erste Antwort war knapp und erfreulich: Udo Schranz sagte spontan zu, dass die Grundstücksgesellschaft und die Verwaltung die Möglichkeiten der Förderung eines solchen Spielplatzes prüfen werden. Danach würden die Ergebnisse der Politik erneut vorgelegt.
    Hans Ulrich Menke: „Wir hoffen, dass auch die anderen Parteien die Gunst der Stunde erkennen, und dass wir uns in Sendenhorst und Albersloh nicht nur mit Worten, sondern auch mit überzeugenden Taten alle ‚Zusammen stark für Inklusion‘ machen.“
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Bauhof am Ende?

Sendenhorst-Albersloh. Steht der Albersloher Recyclinghof auf der Kippe? Diese Frage stellten sich die Mitglieder der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) bei ihrer jüngsten Fraktionssitzung.

Der Hintergrund: Laut Stadtverwaltung könnte der Wertstoffhof spätestens am 30. Juni 2023 geschlossen werden! Denn in der städtischen Vorlage zur „Gebührenkalkulation für die Abfallentsorgung im Jahr 2023 in der Stadt Sendenhorst“ heißt es unter Punkt D „Recyclinghöfe“: „Aufgrund des auslaufenden Pachtvertrages zum 30.06.2023 verringert sich das Jahresentgelt für den Betrieb des Recyclinghofes in Albersloh. Da aktuell keine Fläche in Albersloh für die Nutzung eines Recyclinghofes gestellt werden kann, werden zusätzliche Lohn- und Gesamtkosten bei einer eventuellen Erweiterung der Öffnungszeiten für den Recyclinghof Sendenhorst in Höhe von rund 10.296,00 € angesetzt.“

Das heißt kurz und knapp: Der Albersloher Recyclinghof wird geschlossen und der Recyclinghof Sendenhorst soll ab 1. Juli 2023 die Arbeit und den Müll aus Albersloh übernehmen. „Ein absolutes  Unding“, war sich die Fraktion der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpoitik“ (B.f.A.) einig.

„Still und leise soll den Menschen in Albersloh – quasi über einen Nebensatz – ein jahrelang praktiziertes, sehr vernünftiges, umwelt- und klimafreundliches, nachhaltiges  Angebot gestrichen werden“, empört sich B.f.A.-Mitglied Georg Schiffer..

In Albersloh herrsche an den Annahmetagen immer reger Andrang. Georg Schiffer: „Wenn all diese Nutzer des Recyclinghofes in Zukunft sieben Kilometer hin und zurück nach Sendenhorst fahren müssen, dann ist das alles andere als gut für unser Klima.“ Ganz abgesehen von dem vermeidbaren Pendelverkehr und den wilden Müllkippen, die möglicherweise durch die Kappung des Angebots entstehen könnten.

„Wir müssen dringend wissen, wieviele Alberloher den Recyclinghof nutzen und wieviele es in Sendenhorst sind“, gab B.f.A.-Mitglied Katja Meier zu bedenken. Denn schließlich sei am Kohkamp ein großes neues Wohngebiet entstanden. Und damit gebe es naturgemäß auch zusätzliche Bürgerinnen und Bürger, die das Angebot des Recyclinghofes vor Ort nutzen möchten.

„Außerdem bleibt die Frage, warum es der Verwaltung bisher nicht gelungen ist, eine Ersatzfläche zu finden?“, wunderte sich B.f.A.-Ratsherr Michael Thale, das Auslaufen oder die Kündigung der Pacht komme ja nicht gerade überraschend. Michael Thale: „Liegt die Ergebnislosigkeit der Suche etwa daran, dass in Albersloh überhaupt keine Gewerbeflächen mehr zur Verfügung stehen? Wurde hier eine grundsätzliche Zukunftsplanung versäumt?“

Offene Fragen, die den B.f.A.-Fraktionsvorsitzenden Hans Ulrich Menke am Dienstagabend in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Energie zum Anlass nahm, bei der Verwaltung nachzuhaken „Es wäre eine Katastrophe für Albersloh, wenn der Recyclinghof geschlossen würde“, unterstrich Hans Ulrich Menke.

„Wir versuchen, für Albersloh eine Lösung zu finden“, beschwichtigte Bürgermeisterin Katrin Reuscher. Das sei aber nicht einfach. Denn für die Einrichtung eines neuen Recyclinghofes würden im Jahr 2022 andere Anforderungen gestellt als es beim Aufbau der jetzt noch bestehenden Müllannahmestelle vor Jahrzehnten der Fall gewesen sei. Katrin Reuscher: „Das hat uns überrascht.“

Kommentar von Volker Dörken beim Verlassen der Sitzung: „Bleibt nur zu hoffen, dass die Albersloher am 30. Juni 2023 keine böse Überraschung erleben, in dem ihnen eine wirkliche Abfuhr erteilt wird.

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Fußverkehr in Albersloh


Die BürgerInnen und Sachexperten erkennen und benennen einhellig die Brennpunkte für die schwachen VerkehrsteilnehmerInnen in Albersloh: zu enge rechtwinklige Kurven, vielfach zu schmale Bürgersteige (50 bis 80 Zentimeter), sehr gefährliche Verbindungen – wegen der schmalen Bürgersteige – vom St. Josef-Haus zur Bushaltestelle, zur VoBa, Sparkasse, Apotheke,zum FIZ oder zur Eisdiele. Unhaltbare Situation am FIZ (ehemals Fels). Die einhellige Feststellung: Eine gesetzeswidrige und lebensgefährliche Situation: „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis hier ein schlimmes Unglück geschieht!“

Die vorgeschlagene Abhilfe: Kreisverkehre an der Wolbecker-Bahnhofstraße/Teckelschlaut, an Ecke Sendenhorster/Kirchstraße sowie an der Einmündung Bergstraße/Sendenhorster Straße! Zudem Shared Space und Tempo30 im Ortskern. Auf der Alverskirchener Straße und rund um die Kirche Verkehrsnasen, die nur die Durchfahrt nur eines Autos in einer Richtung ermöglichen. Permanente Kontrolle des Lkw-Durchfahrverbots, Aufstellen von Geschwindigkeitstafeln – gesponsert von heimischen Unternehmen – die zum langsam Fahren anhalten; spezielle Kameras mit Echtzeiterfassung kontrollieren automatisch die Einhaltung des Lkw- Durchfahrtverbots. Eine große Umgehungsstraße ist nicht mehr gefragt, eine Verbindung von der Sendenhorster Straße bis zum Busch-/Haberkamp wird favorisiert!!!!

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Fußgängercheck in Albersloh

„Albersloh ist keineswegs fußgängerfreundlich!“, diese Feststellung mussten heute Vormittag die Bürgerinnen und Bürger treffen, die um 10 Uhr an der Ludgerus-Grundschule zusammen gekommen waren, um den „Albersloher Schul-Fußverkehr“ – sprich die Wege, die die SchülerInnen auf ihrem Weg zur Schule zurückgelegen müssen – unter die Lupe zu nehmen. Unter der kenntnisreichen Anleitung von Nils Bäcker („Planungssocietät Mobilität“) begutachteten drei Grundschüler mit ihren zahlreichen erwachsenen BegleiterInnen die Albersloher Schulwegsituation. Die Ergebnisse kurz und knapp (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zusammengefasst.

Bergstraße: Fußgängerüberweg an der Schule, hier ist insbesondere der Eltern Bring- und Abholverkehr eine Gefahrenquelle. An der EinmündungBergstraße/Sendenhorster Straße ist eine gefahrlose Querung nicht möglich. Schlechte Einsehbarkeit. Hoher LKW-Anteil – unter Mitbenutzung des Bürgersteigs – trotz Durchfahrtsverbot. Sendenhorster Straße Richtung Teckelschlaut: Hohes Verkehrsaufkommen, viel zu schmaler Bürgersteige. 1,80 Meter ist die Mindestbreite, 2,50 bis 2,80 Meter wären wünschenswert, ist Zustand – 0,80 bis 1,00 Meter. Trotzdem wird Tempo30 kaum eingehalten.

Fußgängerampel Sendenhorster Straße/Einmündung Teckelschlaut: der Übergang und die Ampel sind nicht mehr zeitgemäß, jegliche Hilfseinrichtungen für Sehbehinderte fehlen. Der Übergang an der Einmündung Teckelschlaut ist gerade für Kinder lebensgefährlich, da angepflanzte Büsche die freie Sicht in den Teckelschlaut verhindern und Autofahrer können die von den Büschen verdeckten Kinder nicht sehen, wenn sie die Straße queren wollen. Reinhard Seebröker weist im Nachgang zusätzlich darauf hin, dass der Übergang vom Wohngebiet Zegen-/Langenesch über die Bergstraße – nicht nur für Schülerinnen – gefährlich und unübersichtlich ist: „Der Rad- und Fußweg treffen zusammen, das Ortsausgangsschild müsste mindestens bis zur Mühle versetzt werden, damit die Autos zum langsamer Fahren gezwungen werden.

Ähnliches gilt an der Einmündung Adolfshöhe/ Münsterstraße, so eine Verkehrslotsin, „hier wird jeden Morgen trotz des Fußgängerüberwegs viel zu schnell gefahren. “Generell mahnen alle (als Sofortmaßahmen)  mehr Kontrollen (Geschwindigkeit, LKW-Durchfahrtsverbot) und Umbaumaßnahmen im Straßenraum sowie zusätzliche Ampeln für die Sicherheit der schwachen VerkehrteilnehmerInnen an: „Schließlich sind wir ein Dorf mit engen Gassen, in dem Menschen leben. Wir sind kein verkapptes Autobahnkreuz für vielbefahrene Landstraßen. “Für Schnellentschlossene der Hinweis: heute, 18. August, sind alle Interessierten herzlich eingeladen, um 17 Uhr zum Parkplatz der Kindertagesstätte Kohkamp zu kommen, um von dort aus am „Großen Albersloher Fußverkehrscheck“ teilzunehmen.

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Mehr Nachdruck aus Sendenhorst bei Planung der WLE

Sendenhorst. „Die Inbetriebnahme der WLE-Strecke bis Ende 2025“ fordern die „IHK Nord-Westfalen“ sowie die „Handwerkskammer Münster“ in ihrem neuen Positionspapier zur „Mobilität im Münsterland“. Zur kurzfristigen Umsetzung der Maßnahmen fordert die Wirtschaft auf Seite 8 ihres „Diskussionsbeitrages“ die „Benennung eines politisch legitimierten Projektbeauftragten aus der Region mit der Zielsetzung, die Interessen der Stadt Münster und des Münsterlandes gegenüber den übergeordneten Planungs- und Entscheidungsträgern mit Nachdruck zu vertreten.“
„Wo bleibt dieser Nachdruck bei der Realisierung der WLE-Reaktivierung aus und in  Sendenhorst?“, fragten die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) erneut in ihrer jüngsten Fraktionssitzung. Bereits am 9. Juni hatten die B.f.A. in der Sitzung des Hauptausschusses auf einen Artikel der WN vom 28. Mai 2022 hingewiesen, in dem die „Ersten Entwürfe für fünf neue Haltepunkte“ entlang der WLE-Eisenbahntrasse von Münster-Hauptbahnhof  bis Münster-Wolbeck vorgestellt worden waren.


In dem WN-Artikel heißt es, dass die Stadtverwaltung Münster in der nächsten Ratssitzung die Planung und zum Bau der Haltepunkte Halle Münsterland, Loddenheide, Gremmendorf,  Angelmodde und Wolbeck – mit Vorentwürfen und Visualisierungen – präsentiere werde. Und weiter: „Die Stadt Münster rechnet mit Baukosten (für die Haltepunkte) von insgesamt 4,6 Millionen Euro und hofft, 3,8 Millionen Euro an Fördermitteln einwerben zu können, sodass beim Haushalt der Stadt ‚nur‘ 800.000 Euro hängen bleiben würden.“
In diesem Zusammenhang hatten die B.f.A.,um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
− Wie weit ist der Planungsstand in Albersloh und Sendenhorst? Wie werden die Haltepunkte in Albersloh und Sendenhorst gestaltet?
− Gibt es einen neuen Zwischenstand zur WLE in Sendenhorst? In welchem Stadium befinden sich die notwendigen Grundstückskäufe bzw. liegenschaftlichen Anliegen?
− Gibt es in diesem Zusammenhang eine Abstimmung bzw. Kooperation mit der Stadt Münster, dem Kreis Warendorf und der WLE?
− Die B.f.A haben den Bau eines Radweges entlang der Gleise von Sendenhorst bis Wolbeck angeregt. Gibt es dazu neue Informationen?
− Kann weiterhin von einer Reaktivierung der WLE bis zum Jahr 2025 ausgegangen werden?
− Wie weit ist in diesem Zusammenhang die Planung in Sendenhorst zum möglichen Umzug der Feuerwehr gediehen?
− Befinden sich die Planungen für die Verknüpfung der Haltepunkte  mit Buslinien  bzw. Gewerbe-  und Industriegebieten (auch dem St. Josef-Stift) in Vorbereitung? Inwieweit wird das Mobilitätskonzept auf die Notwendigkeiten eingehen?
− Gibt es Planungen zu den Park- und Abstellplätzen an den Haltepunkten? Wie sind die Zufahrten geregelt?
− Wann werden die Planungen der Öffentlichkeit vorgestellt?


Die Bürgermeisterin sagte darauf in der Hauptausschusssitzung am 9. Juni zu, dass die Verwaltung   „sich bemühen“ werde, die Fragen vor der Sommerpause im Rat am 23. Juni zu beantworten. Die B.f.A.: „Wir können und dürfen nicht bis nach der Sommerpause warten. Die Zeit drängt. Spätestens nach der Veröffentlichung des  Positionspapiers von IHK und HWK ist es höchste Eisenbahn, dass auch die Stadt Sendenhorst umgehend ihre Planungen auf die Schiene setzt. Sonst ist der Zug abgefahren!“