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Aktuell

Nie wieder – ist jetzt!

Vor 79 Jahren, am 27. Januar 1945, wurde das Konzentrationslager Auschwitz befreit. Es gilt als das Synonym für den Massenmord der Nazis an Juden, Sinti und Roma und anderen Menschen, die nicht ins Weltbild der Faschisten passten.
Es brauchte einen langen Krieg, Millionen Tote, unzählige Waffen und unendliches Leid, um die Nazi-Flut zu stoppen, nachdem sie einmal im Fluß war.


Darum müssen wir handeln, so lange es noch geht. Denn auch heute werden wieder Pläne diskutiert, wie die massenhafte Vertreibung von vermeintlich unerwünschten Menschen aus Deutschland möglich sein könnte. Eine Deportation, die nicht nur gegen jegliches Mitgefühl für andere Menschen verstößt, sondern auch gegen unsere Verfassung und gegen die UN-Menschenrechtskonvention.

Deshalb stellen auch die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) fest: Folgt dem Sendenhorster Aufruf! Nehmt am Samstag, 3. Februar, um 15 Uhr an der Kundgebung vor dem Sendenhorster Rathaus teil, um gegen die menschenfeindliche Politik der AfD und für eine „Bunte Republik Deutschland“ zu demonstrieren.
Die vielen Demonstrationen in diesen Tagen gegen Rechtsextremismus sind ein guter Anfang. Doch wir dürfen nicht nachlassen. Wir brauchen Prävention in den Schulen, Aufklärung und Erinnern, vor allem brauchen wir Mut und Zivilcourage.

Immer wieder.

Jederzeit.

Nie wieder – ist jetzt!

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Aktuell Verkehr

LKW im Rohrlandweg

Sendenhorst-Albersloh. Die Anwohner des Rohrlandweges schlagen Alarm. Der Grund: Immer mehr Autofahrer nutzen die Wohnstraße als willkommene Umgehung für den Dorfkern von Albersloh.

Waren es am Anfang nur einige Anlieger des Kohkamps, die über den Rohrlandweg, Alverskirchner Straße, West I, L585 zügig zur Ortsumfahrung Wolbeck Richtung Münster gelangten (und umgekehrt), so haben inzwischen auch die überregionalen Pendler diesen schnellen Schleichweg für sich erschlossen.

„Doch vollkommen unerträglich ist es“, so ein Anwohner, seit dem einige pfiffige Lkw-Fahrer erkannt hätten, dass auch für ihre Laster freie Fahrt durch den Rohrlandweg gilt – zumindest, wenn sie aus Sendenhorst kommend in Richtung Alverskirchener Straße fahren: „Die brettern jetzt hier durch, als gebe es kein Morgen mehr.“ Tempo 30 fahre kaum jemand.

Grund genug für die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.), der Sache auf den Grund zu gehen. Und richtig. An der Einmündung des Rohrlandweges in die Alverskirchner Straße steht ein Verkehrsschild mit der Aufschrift „2,8t – Anlieger frei“. Dieses Schild steht auch auf der anderen Seite des Rohrlandweges – allerdings an dem kleinen „Wurmfortsatz“, der von der Sendenhorster Straße bis zu den WLE-Gleisen führt. Der BfA-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke: „An dieser Stelle macht der Hinweis wenig Sinn.“ Offenbar wurde bei der Verlegung der der Einmündung des Rohrlandweges an den neuen Bahnübergang die Versetzung des Schildes „schlicht weg vergessen“.

Die Folge: Weder die Zufahrt zum Kohkamp, noch die Durchfahrt durch den Rohrlandweg sind durch ein Verbotsschild für den Schwerlastverkehr, der aus Richtung Sendenhorst kommt, gesperrt.

Darum werde der Rohrlandweg inzwischen auch relativ häufig durch LKW als Abkürzung zu den Gewerbegebieten in Albersloh genutzt. Hans Ulrich Menke: „Neben der Gefährdung insbesondere für Kindergartenkinder, Fahrradfahrer und andere schwächere Verkehrsteilnehmer, führt der gestiegene Lkw-Verkehr zu nicht unerheblichen (Lärm-)Belastungen für die Anwohner.“

Darum haben die BfA jetzt einen Antrag zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses gestellt, mit der Bitte, „spätestens im Bereich der Zufahrt in den Rohrlandweg“ das entsprechende Verbotsschild aufzustellen, „um die Zu- und Durchfahrt für den jetzt noch legal von dieser Seite einfahrenden Lkw-Verkehr zu untersagen“.

Außerdem machen die BfA darauf aufmerksam, dass die „bereits mehrfach beantragte bzw. angeregte Verlegung der Installation der Geschwindigkeitsanzeige vor der KiTa Kohkamp an den folgenden Laternenpfahl in Richtung KiTa noch immer nicht erfolgt ist.“ Das sei aber notwendig, da der einbiegende Verkehr vom Bahnübergang kommend, diese erst zu spät sehen könne und ein unmittelbarer Bezug zur KiTa nicht bestehe. Auch die bereits besprochenen weiteren Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung bzw. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit fehlten noch.

Gerade wegen der Nutzung des Rohrlandweges als „willkommene Umfahrung“ für Kfz aller Größenordnungen, sei es dringend geboten, diese bereits im Zusammenhang mit dem Integrierten Mobiltätskonzept besprochenen Projekte zeitnah umzusetzen.

Hans Ulrich Menke: „Voraussetzung für die Wirksamkeit der Maßnahmen – vor allem des Lkw-Durchfahrverbots und der Einhaltung von Tempo 30 – ist natürlich eine regelmäßige Kontrolle.“

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Pressemitteilung Verkehr

Radweg Alverskirchener Straße

Beim diesjährigen Schützenfest in Albersloh wurde es überdeutlich: Wer sich vom Gewerbegebiet Buschkamp/Haberkamp zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf den Weg in Richtung Telges Busch, Einmündung Bauerschaft Storp / West II macht, lebt nicht gerade ungefährlich.


Dazu Hans Ulrich Menke, Fraktionsvorsitzender der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitk“ (B.f.A.): „Da zwischen der Kreuzung Haberkamp/Buschkamp/Alverskirchener Straße auf beiden
Seiten kein Bürgersteig oder Radweg existiert, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen bei Überholmanövern verschiedener Verkehrsteilnehmer, insbesondere durch LKW und
landwirtschaftliche, beziehungsweise schnell fahrende Fahrzeuge.“
Zudem, so die B.f.A., sei für die Zukunft ein Verbindungsweg zwischen dem neuen Wohngebiet Kohkamp und der Alverskirchener Straße (Kreisstraße) in der Planung. Sobald dieser Rad-/Fußweg
fertiggestellt sei, „kann davon ausgegangen werden, dass die Straße in Richtung der Bauerschaften Storp / West II zunehmend stärker durch Fußgänger und Radfahrer frequentiert wird.“


Aus diesen Überlegungen heraus haben die B.f.A. jetzt den Antrag gestellt, die Verwaltung solle bis zum 30.09.2023 Kontakt zum Kreis Warendorf aufnehmen, um (gemeinsam) – möglichst schon im kommenden Jahr, für den Teilabschnitt Buschkamp bis Telges Busch / Einmündung Storp / West II entlang der Alverskirchener Straße „eine geeignete, verkehrssichere Rad- und Fußwegeverbindung abzustimmen, zu planen und zu realisieren.“
Dabei sei es sinnvoll, die notwendige Finanzierung mit der Kreisverwaltung Warendorf abzustimmen und auch vorhandene Fördermöglichkeiten zu nutzen.


Ein weiteres Argument pro Rad/Fußweg: Gerade für diesen Abschnitt der Alverskirchener Straße gebe es keine geeignete Alternativverbindung in die genannten Bauerschaften. Dabei sei eigentlich genug Platz für eine Verlängerung des Bürgersteigs auf der Südseite der Kreisstraße im genannten Abschnitt vorhanden – immer die Bereitschaft der betroffenen Anlieger, die notwendigen Flächen abzugeben – vorausgesetzt. Hans Ulrich Menke: „Zur Klärung der liegenschaftlichen Belange kann die Stadtverwaltung sicherlich beitragen.“


Zudem wäre in diesem Zusammenhang – beziehungsweise in der Folge – der bereits vor einiger Zeit geforderte Bau eines Radweges bis mindestens zur Backhausstraße äußerst sinnvoll. Die Kreisverwaltung Warendorf habe ja bereits einen Radweg entlang der Alverskirchener Straße in die 1. Priorität des Radverkehrskonzeptes 2018 aufgenommen. Die Umsetzung von Teilabschnitten könnte deshalb ein Schritt für dessen Realisierung sein.

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Aktuell Pressemitteilung

Antrag zur Wassersicherung

Antrag gem. § 16 der Geschäftsordnung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Energie am 22.08.2023

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

sehr geehrte Damen und Herren,

in den Medien wird immer häufiger darüber berichtet, dass durch die Klimaveränderung langfristig ein Wassermangel bzw. die Notwendigkeit einer Wasserrationierung auch in unseren Breitengraden drohen könnte.

Um dieser Entwicklung rechtzeitig, und das heißt, nicht erst wenn der Wasserrationierungsfall eingetreten ist, begegnen zu können, beantragen die B.f.A. die Aufstellung eines beschlussfähigen kommunalen Wassersicherungsplans für Sendenhorst bis spätestens zum 31.12.2025.

Dieser Wassersicherungsplan sollte sich nicht nur mit den in Zukunft vielleicht auftretenden Problemen befassen, sondern auch Maßnahmen beschreiben, die bereits jetzt eingeleitet werden können, um ein solches Szenario möglichst zu vermeiden.

Werse-Hochwasser

Insofern sollten in dem Plan u.a. auch folgende TeilaspekteBerücksichtigung finden:

− Zulässige Pflanzen- und Baumarten bei Neubepflanzung im öffentlichen und privaten Raum im Sinne der Klimaveränderung bzw. -anpassung

− Erhalt von bestehenden Gehölzstrukturen bzw. Altbäumen zur Beschattung und Abkühlung des Umfelds

− Möglichkeiten zur (Förderung der) Speicherung von Regenwasser und dessen Verwendung im öffentlichen und privaten Raum

− Ein Ampelsystem abhängig von Eskalationsstufen bei Wassermangellage mit folgenden Punkten

– Festlegung der Rangfolge der Wasserverteilung bei Mangellage (z.B. auf Landwirtschaft / gewerbliche Betriebe / privaten Verbrauch)

– Nutzung und Betreiben von öffentlichen Schwimmbädern

– technische Möglichkeiten der Begrenzung Wasserabgabe

– preisliche Differenzierung bei erhöhtem Wasserverbrauch

– Bereitstellung von Löschwasser

– Gießen / Gießverboten von Pflanzen im öffentlichen Raum (Rasen / Sträucher / Bäume)

– Gießen / Gießverboten von Pflanzen im privaten Raum (Rasen / Sträucher / Bäume)

– Befüllen von privaten Pools / Schwimm- und Planschbecken

– Waschen von Autos

– Reinigung von Straßen / Gehwegen / Gehwegplatten mit Wasser („Hochdruckreiniger“)

– Stärkung des Bewusstseins über die Ressource Wasser

– u.s.w.

Begründung:

Hier möchten wir insbesondere auf den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 15.03.2023 zur nationalen Wasserstrategie verweisen. Ziel dieses Beschlusses ist es, 

„Mit einer bundesweit abgestimmten Leitlinie, die gemeinsam mit den Ländern und im Dialog mit den Interessengruppen entwickelt wird, wird ein einheitlicher Orientierungsrahmen für lokale oder regionale Priorisierungsentscheidungen geschaffen, der insbesondere sicherstellen soll, dass jederzeit ausreichende, möglichst ortsnahe Ressourcen für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung stehen. Ergänzend werden Regeln und Kriterien für transparente Entscheidungen über ggf. erforderliche Nutzungspriorisierungen im Fall regionaler temporärer Wasserknappheit und Bodentrockenheit erarbeitet. Die besondere Bedeutung der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser (Vorrang der Trinkwasserversorgung) und anderer kritischer Bereiche der Daseinsvorsorge (z. B. Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung) sowie die ökologischen und ökonomischen Wasserbedarfe werden berücksichtigt. In einem Forschungsvorhaben werden u. a. erste Empfehlungen für den Beteiligungsprozess entwickelt: Leitlinie für den Umgang mit Wasserknappheit entwickeln.“

Siehe: https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/nationale_wasserstrategie_2023_bf.pdf

Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll, wenn sich die Stadt Sendenhorst frühzeitig über diese Leitlinie informiert und diese für Sendenhorst umsetzt.

Ansätze für Wasserkonzepte finden sich z.B. unter:

https://www.lk-nienburg.de/portal/seiten/integrales-managementkonzept-zur-bewirtschaftung-von-wassermengen-im-landkreis-nienburg-weser-901001168-21500.html

https://www.zvg-dieburg.de/ihr-wasser/wasserkonzept/

Den B.f.A. ist bewusst, dass die Aufstellung eines solchen Sicherungsplans zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung und den Klimamanager bedeutet. Allerdings haben die Erfahrungen aus der Vergangenheit gezeigt, dass ein Befassen mit einer Entwicklung erst bei Eintreten einer Lage viel zu spät ist und durch den dadurchauftretenden zeitlichen Druck vermeidbare handwerkliche Fehler produziert.

Mit einem rechtzeitig entwickelten Konzept, das im Ernstfall nachgeschärft werden kann, wäre die Stadt Sendenhorst auf langfristige Entwicklungen besser vorbereitet und könnte den Auswirkungen von Wasserknappheit zeitnah begegnen bzw. diese sogar vermeiden.

Werse-Hochwasser Albersloh
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Aktuell Verkehr

Antrag zur Verkehrssituation am Kohkamp

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Aktuell Verkehr

Kreuzung Rohrlandweg

„Ein Kreisverkehr könnte den stetig wachsenden Gefahrenbereich in  Albersloh an der neu entstandenen Kreuzung am Baugebiet Kohkamp/Rohrlandweg erheblich  entschärfen“, diese Meinung vertreten die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) nach  einer gemeinsamen Ortbesichtigung mit einigen Anwohnerinnen und Anwohnern.  Der Hintergrund: Nachdem das Neubaugebiet Kohkamp zunehmend bezogen ist, stellt sich heraus,  dass der Fußweg für die Anlieger zur Schule, zur Bushaltestelle und in den Dorfkern an der  Kreuzung Rohrlandweg/Kohkamp sehr gefährlich ist.  Denn viele Autofahrer haben erkannt, dass sich das Abbiegen an der Ampel zum Kohkamp „lohnt“.  Über Rohrlandweg und Alverskirchener Straße geht es „zügig“ – auch hier zum Schrecken und  Ärgernis der Anlieger – zur Ortsumfahrung Wolbeck oder Richtung Sendenhorst und Drensteinfurt.  Da der Rohrlandweg als Vorfahrtsstraße ausgeschildert ist, „brettern hier viele Autos ohne  Rücksicht auf Verluste durch“, so eine Mutter von zwei Schulkindern. „Diese Raser“, so die B.f.A.,  „könnten wirkungsvoll durch einen vernünftig angelegten Kreisverkehr ausgebremst werden.“  Als Vorbild für eine „Albersloher Lösung“ könnte dabei ein Kreisverkehr im Wolbecker  Neubaugebiet Grenkuhlenweg/Middelerstraße/neue Grundschule dienen. „Dieser Kreisverkehr“, so  berichtet B.f.A.-Mitglied Georg Schiffer, der dort vor Ort recherchierte, „wurde angelegt, da trotz  Tempo 30er Zone und Vorfahrtsregelung rechts vor links, unaufhörlich zu schnell gefahren wurde.“  Ein Wolbecker Vater habe ihm berichtet, dass dort – wie in Albersloh – Fußgänger und insbesondere  Kinder gefährdet gewesen seien.  Georg Schiffer: „Bei meinem Fototermin wurde ich unabhängig von zwei Anliegern angesprochen,  die mir von der Situation vor dem Bau des Kreisverkehrs und nach dem Bau erzählt haben.“ Es  habe durch die Maßnahme sehr schnell eine eindeutige Verbesserung stattgefunden. Eine Aussage,  die Georg Schiffer durch seine eigene Beobachtung bestätigt sah: „Sowohl die angelegten  Zebrastreifen als auch die folgenden Linien des Kreisverkehrs sorgten bei den meisten Autofahrern  für ein erhebliches Abbremsen und eine starke Reduzierung des Tempos.“  Besonders bemerkenswert seien zusätzlich gelbe Fußtritte, die im neuen Wohngebiet den Kindern  Orientierung bei ihrer Wegefindung geben.

Die B.f.A.: „Alles in allem aus unserer Sicht die ideale  Lösung auch für Albersloh.“ Denn von der Größe und der Anlage her seien die Kreuzungsbereiche  nahezu identisch.  „Ganz wichtig“, ergänzt der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „ist aus meiner Sicht  eine kritische Überprüfung der jetzigen Vorfahrtsregelung, die dem Rohrlandweg die Vorfahrt gibt –  und das auch noch abknickend.“ Bei der Ortsbesichtigung konnten die TeilnehmerInnen mehrfach  beobachten, wie die Fahrzeuge aus Richtung Sendenhorst zum Kohkamp abbiegen und dann – ihre  Geschwindigkeit erhöhend – in den zunächst geraden Rohrlandweg hineinfahren. Dort sei außer  einer auf der Fahrbahn angebrachten Markierung „Achtung Kinder“, weder ein Hinweis auf den  Kindergarten Outlaw noch ein Tempo 30 Schild angebracht.  B.f.A.-Mitglied Katja Meier stellt fest: „Wenn die Situation jetzt schon so brenzlig ist, dann wird sie  mit Sicherheit bei Inbetriebnahme des Haltepunkts der WLE noch unübersichtlicher und  gefährlicher werden. Die jetzt abnehmenden Fahrten von Handwerkern würden dann durch den  erhöhten Quellverkehr durch die Anwohner des Kohkamps wieder vergrößert.“  Darum stellen die B.f.A.-Mitglieder einmütig fest: „Da die Kosten für eine entsprechende  Umgestaltung der Kreuzung Kohkamp/Rohrlandweg in einen Kreisverkehr überschaubar sind,  könnte eine solche Lösung am Ende nur an der Einsicht und an dem guten Willen scheitern. Die  B.f.A. wird dazu einen Antrag für den nächsten zuständigen Ausschuss vorbereiten.“

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Aktionen Aktuell Jugend

Besuch im MeetU

„Hallo, schön dass ihr da seid. Wir freuen uns über euren Besuch“, freundlich und zugewandt begrüßt die 10-jährige Leni die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A) im „MeetU“.
Und als sei es ihre Berufung, dirigiert Leni „ihre Gäste“ Katja Meier, Sigrid Menke, Hans Ulrich Menke und Volker Dörken nach einer kurzen Vorstellung durch die neuen, hellen Räume des Albersloher Jugendzentrums: Hier das Spielzimmer mit Billardtisch und Dartscheibe, dort der Raum zum Chillen mit muckeliger Leder-Couch und einem kleinen Fernsehapparat sowie die viel genutzte Küche und nebenan der Computer-Raum mit einem knalligen MeetU-Graffiti auf der Wand.

Stolz sind Leni, Leandro, Nevio und Ahmad (v.l.) ebenso wie Hassan – er konnte leider wegen dringender Gespräche mit den B.f.A.-Gästen nicht auf dem Bild sein – auf ihr „In-House-Graffiti im Computer-Raum.


„Den Tag (sprich Teck) hat Vittorio gemalt“, weiß Leandro (12) nicht ohne Stolz zu berichten. Denn diese „Streetart“ im Compi-Raum ist ganz nach den Vorstellungen der jugendlichen Besucher des MeetU entstanden.
„Wie die meisten anderen Dekorationen und Raumgestaltungen auch“, ergänzt Petra Berg, neben Stephanie Herrera-Riekens die zweite hauptamtliche Kraft, die im Jugendzentrum arbeitet. Hassan (11) erinnert sich noch genau: „Ende 2022 sind wir von den Räumen in der Ludgerusschule hier ins MeetU in der Bahnhofstraße gezogen.“
Stephanie Herrera-Riekens: „Dank der Unterstützung der Stadt und auch von einigen Jugendlichen haben wir den Umzug in einem Tag gestemmt.“ Eine positive Basis, auf die nun aufgebaut werden kann. Viele Räume und der Flur sind bereits farbig und freundlich gestrichen, der Fliesenboden im Computer-Raum aufgepeppt und die Chill-Ecke lädt zum Entspannen ein.
Trotzdem werden gemeinsame Aktivitäten im MeetU großgeschrieben. Die Nutzung des Fernsehers und der Computer sind auf eine Stunde beschränkt. Dafür stehen Brett-, Karten- und Gesellschaftsspiele ganz vorn auf der Liste. Aber auch der Sport am Mittwoch und das gemeinsame Kochen am Freitag erfreuen sich regen Zuspruchs. Jeden Tag besuchen 10 bis 25 Kinder und Jugendliche das MeetU in der Bahnhofstraße. Die meisten kommen aus freien Stücken zum Treff, andere – besonders die jüngeren – werden allein schon aus (Verkehrs-)Sicherheitsgründen von ihren Eltern gebracht und abgeholt. „Es ist ausgesprochen vorteilhaft, dass direkt nebenan die ‚Rote Schule‘ mit ihren vielfältigen Angeboten unser Nachbar ist“, unterstreicht Petra Berg. Da gebe es viele Synergieeffekte und auch einen regen Austausch mit „Heinz von der Fahrradwerkstatt“. „Wir freuen uns schon auf den Sommer“, blicken Nevio (12) und Ahmad (12) auf die wärmere Jahreszeit, „dann können wir auch draußen viel gemeinsam machen.“ Auch für die Gestaltung des Außenbereichs gibt es schon Ideen.
Doch bis es soweit ist, formuliert Hassan erst einmal die Wünsche der Jugendlichen: „Wir könnten noch gut ein peppiges, farbiges Leder-Sofa gebrauchen.“ Wer eins ausrangieren möchte, möge bitte unter 02526 / 4153 anrufen. Das Jugendwerk werde sich dann um die weiteren Aktivitäten kümmern.
„Unter derselben Rufnummer können sich auch Frauen und Männer melden, die mindestens 18 Jahre alt sind und gerne bei uns als Honorarkräfte mitarbeiten möchten,“ fügt Petra Berg hinzu.
„Verstärkung ist immer willkommen“.
Argumente, die überzeugen. Darum stärken die B.f.A. auch die Kasse des MeetU mit einem Betrag über 150 Euro. Der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke: „Dabei soll es nicht bleiben. Im Lauf des Jahres werden wir dann den ‚Hotspot‘ in Sendenhorst besuchen.

Info:
Das Jugendzentrum MeetU ist in Albersloh in die Bahnhofstraße 6 umgezogen. Es ist Montag bis Freitag von 15:00 Uhr – 20:00 Uhr geöffnet; dienstags nur bis 19 Uhr. Im MeetU werden regelmäßig Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 17 Jahren betreut.
Wer die Arbeit des Jugendwerkes Sendenhorst e.V. unterstützen möchte, kann dies gerne durch eine Mitgliedschaft im Verein oder durch eine Geldspende tun. Interessierte können sich dazu an das Jugendwerk unter Telefon 02526/4153, E-Mail info@jugend-sendenhorst.de, wenden.

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Aktuell Leserbriefe

Kahlschlag in Albersloh

Albersloh. Blankes Entsetzen und absolutes Unverständnis herrscht bei vielen Bewohnerinnen und Bewohnern des Albersloher Wohngebietes Zegen Esch/Langen Esch. Der Hintergrund: Was ihnen am 1. Februar 2023 in einem Brief der Stadt vom Dienstbereich 6 – Sachgebiet Umwelt und Klima – als „Rückschnitt des städtischen Grünstreifens zwischen Zegen Esch und Oskar-Schindler-Straße“ angekündigt worden war, endete wenige Tage später in einem Desaster.
„Vor zwei Tagen wurde hier ein Kahlschlag veranstaltet“, so beschreibt es Christiane Cleff, „der manchen Anwohner fassungslos und traurig stimmt. Wo vorher ein breiter Grünstreifen aus Bäumen und Büschen wie eine grüne Lunge dem Wohngebiet Sauerstoff sowie vielen Vögeln und kleinem Getier ein Zuhause bot, sieht es nun so aus: Gerodet und hässlich.“


Dieser Aussage können mehrere Anlieger des ehemaligen Grünstreifens nur zustimmen. Es seien mehr als zwanzig gesunde stattliche Bäume „ohne Sinn und Verstand“ gefällt worden. Das Buschwerk und die Hecke habe man gnadenlos platt gemacht. Von einem „Pflegerückschnitt“, geschweige denn von „Schnittmaßnahmen“, könne keine Rede sein: „Die beauftragte Firma ist hier mit großem Gerät angerückt und hat ohne Rücksicht auf Verluste eine Schneise der Verwüstung hinterlassen.“
Andrea Döhring-Austermann und Oliver Austermann, direkte Anlieger des ehemaligen Grünstreifens, berichten von Vögeln, die nun bei einbrechender Dunkelheit verzweifelt einen Schlafplatz suchen. Und auch die Stare, die im Sommer von Juni bis August immer in großen
Schwärmen in den großen Bäumen übernachteten, „müssen sich jetzt ein neues Plätzchen finden“, so ein anderer Anlieger.
Der Albersloher Ortsvorsteher Sebastian Sievers (CDU) beschwichtigt die erregten Gemüter in einem „facebook“-Beitrag: „Auf einmal sieht alles radikal anders aus. Die Hecke wird aber wieder ausschlagen und wachsen. In gewissen Abständen ist ein solcher Rückschnitt sinnvoll, damit die Bäume und Sträucher nicht zu groß werden und ganze Häuser oder Gärten verschatten. Zudem wird dadurch die Pflanzenvielfalt erhalten. Es soll ja kein Wald entstehen, sondern eine Hecke bleiben.
Warten wir es mal ab, wie dieser Bereich sich bis zum Ende des Jahres entwickeln wird.“


„Die jetzt gefällten Eichen, Eschen, Vogelkirschen und Feldahorn-Bäume sind neben den Sträuchern im Bebauungsplan als ‚Schutz- und Trenngrün‘ ausgewiesen und über § 9 (1) Nr. 25 Baugesetzbuch (BauGB) als Fläche zur ‚Anpflanzung mit Erhaltungsbindung‘ deklariert“, widerspricht der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Menke bei einer Ortsbesichtigung. Es gehe keineswegs um eine Hecke, die man auf den Stock gesetzt habe, sondern um gesunde, bewusst angepflanzte, ökologisch wertvolle, ortsbildprägende Bäume, die nun verloren seien: „Sie werden möglicherweise wieder austreiben. Sie werden aber nie wieder zu stabilen Bäumen werden.“
Er könne nicht verstehen, wie die CDU auf der einen Seite – zu Recht – fordere und auch honorieren möchte, dass auf Privat-Grundstücken neue Bäume angepflanzt werden, dass der CDU-Ortsvorsteher aber nun das Fällen der etwa 20 Jahre alten Bäume wegen der „Verschattung von Häusern und Gärten“ gut heiße.


Zudem sei festzuhalten, dass sich ein fachmännischer Rückschnitt durch abschnittweises Vorgehen auszeichne. Nicht durch Kahlschlag. Nur so sei das gesamte Habitat schonend zu revitalisieren und zu schützen. Hans-Ulrich Menke: „Die erschreckende Brachialität, die hier unter Begleitung des städtischen Bauhofes an den Tag gelegt wurde, ist im höchsten Maße unprofessionell und alles andere als naturschonend:“ Es werde Jahre dauern, bis sich ein neu angepflanzter Baumbestand, für den sich die B.f.A. einsetzen wird, auf der geschundenen Fläche auch nur ansatzweise die vielfältigen Funktionen der gefällten Bäume erfüllen kann. Und darum möchte die B.f.A. wissen, wer den „Rückschnitt“ des städtischen Grünstreifens zu verantworten hat? Hat die ausführende Firma auftragsgemäß gehandelt oder ist sie über das Ziel hinausgeschossen? Wer kommt für den materiellen Schaden auf? Wer trägt die Kosten der
Neuanpflanzung? Wer kümmert sich darum?

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Aktuell Uncategorized Verkehr

Bebauungsplan Albersloh

„Heute ist ein guter Tag für Albersloh“, mit dieser Feststellung begrüßte Michael Thale (B.f.A.) am Dienstagabend, 13. Dezember, im Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Albersloh-Dorfkern“.

Gegen die beiden Stimmen der FDP sprachen sich CDU, SPD und die B.f.A. einmütig dafür aus, die städtebaulichen Qualität des Dorfes zu sichern. Im  wesentlichen umfasst der Bebauungsplan Nr. 12 die Münsterstraße, Sendenhorster Straße, Teckelschlaut, Kirchplatz, Bahnhof-  und Bergstraße inkl. deren beidseitiger Grundstücke.
Dazu schreibt die Stadtverwaltung:
Der Bebauungsplan Nr. 12 „Albersloh Dorfkern“ soll folgende Ziele verfolgen:
— Geordnete städtebauliche Entwicklung: u.a. durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen, freizuhaltende nicht überbaubare Flächen
— Umsetzung des Integrierten Mobilitätskonzeptes – Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs im Ortskern und Erhöhung der Verkehrssicherheit durch u.a. Innerquartierliche Wegeführung, Verbreiterung und Vergrößerung von Gehwegen, Schaffung eines straßenunabhängigen Fußwegenetzes, etc., sicherzustellen u.a. durch die Sicherung von Geh-, Fahr- und Leistungsrechten, Flächen, die von Bebauung freigehalten werden, Zufahrtsverboten.
— Städtebauliche Qualitäten: u.a. durch Gestaltungsvorgaben, Sicherung von Parkplatzflächen, Anpflanzungen, Grünflächen
— Sicherung der Ziele des Zukunfts- und Handlungskonzeptes Albersloh, um einen lebendigen Ortskern und Aufenthaltsqualitäten zu schaffen.


Zudem stehe der Ortsteil Albersloh, so die Verwaltung weiter, kurz vor einem integrierten Planungsprozess, in dem Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Geschäftstreibende und alle wichtigen Akteure gemeinsam die Zukunft und Gestaltung von Albersloh entwickeln sollen.
Die Mittel für dieses „Zukunfts- und Handlungskonzept Albersloh“ umfassen ein Volumen von 650.000 €. 25% davon zahlt die Stadt aus eigener Tasche. 487.500€ stammen aus einem Förderprogramm.
Die Maßnahmen, die im Rahmen des Zukunfts- und Handlungskonzeptes entwickelt werden, seien zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret zu benennen.
Fest stehe aber, dass sich die Menschen im Ortskern Albersloh mit der stetigen Problematik des hohen Verkehrsaufkommens und der schwierigen verkehrlichen Situation konfrontiert sähen: „Das Integrierte Mobilitätskonzept und der jüngst durchgeführte Fußverkehrs-Check sollen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrs-Verhältnisse beitragen sowie innovative, nachhaltige und sichere Möglichkeiten der Mobilität aufzeigen.“
Der Straßenraumgestaltung für den Fuß- und Radverkehr im Ortskern Albersloh müsse entschärft und verbessert werden. Die extrem schmalen Gehwege, das Fehlen von Radwegen und die hohe Verkehrsbelastung der beiden Landesstraßen L586 und L585 sorgten im Ortskern für eine große Belastung und für immer wiederkehrende lebensgefährliche Konflikte.


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12, da sind sich Verwaltung und Politik (außer der FDP) einig, bestehe nun endlich die Chance, die Baugrenzen und Baulinien zu vergrößern und so die öffentlichen Verkehrsflächen neu zu definieren.

Michael Thale: „Wir haben gemeinsam einen großen Schritt für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unserem Dorf Albersloh getan.“

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Fahrrad- Überholverbot

Sendenhorst/Albersloh. Die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) begrüßten es in ihrer jüngsten Fraktionssitzung außerordentlich, daß die Vorschläge, „die die missliche Situation der Fußgänger und Radfahrer in unseren Ortskernen nachhaltig verbessern soll, in das Mobiltätskonzept der Stadt aufgenommen werden.“ So, wie es der Umweltausschuss einstimmig beschlossen hat. Denn es sei, so hatten die Westfälischen Nachrichten in ihrem Artikel „Gesamtlösung ist gefragt“ vom 26. November 2022 berichtet, nicht nur im politischen Raum Konsens, sondern auch der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, „mehr für die schwachen VerkehrsteilnehmerInnen in Sendenhorst und Albersloh zu tun“. Bereits im November 2020 hatten die B.f.A. gefordert, Fahrradstraßen und Tempo30 in den Ortsteilen einzurichten. Nun – zwei Jahre später – folgten im Umweltausschuss in Übereinstimmung mit der CDU Anträge, an den engen und unübersichtlichen Stellen im Stadtgebiet das Verkehrszeichens 277.1 „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ aufzustellen.

Der Kreis Warendorf: antwortete der Verwaltung, eine Anordnung des VZ 277.1 komme nur dort in Betracht komme, „wo dies aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse aus Verkehrssicherheitsgründen zum Schutz des Verkehrs mit einspurigen Fahrzeugen erforderlich sei.“ Das gelte unter anderem dort, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, „insbesondere aufgrund von Engstellen oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage, ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden könne.“ Mit der StVO-Novelle sei in § 5 der einzuhaltende Mindestabstand beim Überholen von Zweirädern auf 1,50 m innerorts festgelegt worden. Und weil genau für diese Überholvorgänge bei den engen Straßen in Albersloh und Sendenhorst kein Raum vorhanden sei, dürfe hier nicht überholt werden. Daraus schließt der Kreis Warendorf: „Dieses bereits bestehende Überholverbot kann nicht zusätzlich durch Beschilderung angeordnet werden.“„Falsch gedacht“, meinen die B.f.A. So habe zum Beispiel auch der ADAC festgestellt, dass das Überholen innerorts nur dann zulässig ist, „wenn die Verkehrslage klar sei und die Überholstrecke vollständig überblickt werden könne“. Aber es herrsche innerhalb von Ortschaften trotzdem kein generelles Überholverbot – „solange dies kein Verkehrszeichen ausweist“. Und genau darum sei das Verkehrszeichen 277.1 eingeführt worden. Ebenso argumentiert ein Gutachten, das die Unfallforscher der Versicherer (UDV) in Auftrag gegeben hatten. Die Experten kommen zu dem Ergebnis, dass bei engen oder unübersichtlichen Straßenverhältnissen zwar ein „faktisches Überholverbot“ vorliege aber kein „generelles“. Dass sich nur wenige Autofahrer an dieses verklausulierte Überholverbot halten, zeigt eine Untersuchung aus Berlin. Sie stellt fest: „Nicht einmal jeder vierte Radfahrer wird regelkonform überholt.“Die B.f.A. „Im Gegensatz zum Kreis Warendorf, zieht die Stadt Stuttgart – und mit ihr die Stadt Münster sowie viele weitere Kommunen – die Konsequenzen.“ So schreibt die Stadt Stuttgart in einer Pressemitteilung.: „Da die Autofahrer offensichtlich die Situation falsch einschätzen, wird nun das Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern mit dem neuen Verkehrszeichen verdeutlicht“. Das sei erst jetzt möglich, weil es direkt nach der Einführung des neuen Verkehrszeichens im April 2020 „Unstimmigkeiten zwischen Ländern und Bundesverkehrsministerium bei der Umsetzung der Novelle“ gegeben habe. Daraufhin sei im Bundesanzeiger am 15. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021) eine klärende Verwaltungsvorschrift veröffentlicht worden. Sie regelt ab sofort verbindlich die weitere Vorgehensweise. Der ADAC schreibt dazu: „Wo dieses Schild steht, dürfen Autofahrer keine Radfahrer überholen (Ausnahme: Lastenräder mit drei Rädern gelten als zweispurig). Wer sich nicht daran hält, riskiert 70 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg. Die B.f.A.: „Es wird Zeit, auch im Kreis Warendorf umzudenken und den Menschen zu helfen.“