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Bebauungsplan Albersloh

„Heute ist ein guter Tag für Albersloh“, mit dieser Feststellung begrüßte Michael Thale (B.f.A.) am Dienstagabend, 13. Dezember, im Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Albersloh-Dorfkern“.

Gegen die beiden Stimmen der FDP sprachen sich CDU, SPD und die B.f.A. einmütig dafür aus, die städtebaulichen Qualität des Dorfes zu sichern. Im  wesentlichen umfasst der Bebauungsplan Nr. 12 die Münsterstraße, Sendenhorster Straße, Teckelschlaut, Kirchplatz, Bahnhof-  und Bergstraße inkl. deren beidseitiger Grundstücke.
Dazu schreibt die Stadtverwaltung:
Der Bebauungsplan Nr. 12 „Albersloh Dorfkern“ soll folgende Ziele verfolgen:
— Geordnete städtebauliche Entwicklung: u.a. durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen, freizuhaltende nicht überbaubare Flächen
— Umsetzung des Integrierten Mobilitätskonzeptes – Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs im Ortskern und Erhöhung der Verkehrssicherheit durch u.a. Innerquartierliche Wegeführung, Verbreiterung und Vergrößerung von Gehwegen, Schaffung eines straßenunabhängigen Fußwegenetzes, etc., sicherzustellen u.a. durch die Sicherung von Geh-, Fahr- und Leistungsrechten, Flächen, die von Bebauung freigehalten werden, Zufahrtsverboten.
— Städtebauliche Qualitäten: u.a. durch Gestaltungsvorgaben, Sicherung von Parkplatzflächen, Anpflanzungen, Grünflächen
— Sicherung der Ziele des Zukunfts- und Handlungskonzeptes Albersloh, um einen lebendigen Ortskern und Aufenthaltsqualitäten zu schaffen.


Zudem stehe der Ortsteil Albersloh, so die Verwaltung weiter, kurz vor einem integrierten Planungsprozess, in dem Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Geschäftstreibende und alle wichtigen Akteure gemeinsam die Zukunft und Gestaltung von Albersloh entwickeln sollen.
Die Mittel für dieses „Zukunfts- und Handlungskonzept Albersloh“ umfassen ein Volumen von 650.000 €. 25% davon zahlt die Stadt aus eigener Tasche. 487.500€ stammen aus einem Förderprogramm.
Die Maßnahmen, die im Rahmen des Zukunfts- und Handlungskonzeptes entwickelt werden, seien zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret zu benennen.
Fest stehe aber, dass sich die Menschen im Ortskern Albersloh mit der stetigen Problematik des hohen Verkehrsaufkommens und der schwierigen verkehrlichen Situation konfrontiert sähen: „Das Integrierte Mobilitätskonzept und der jüngst durchgeführte Fußverkehrs-Check sollen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrs-Verhältnisse beitragen sowie innovative, nachhaltige und sichere Möglichkeiten der Mobilität aufzeigen.“
Der Straßenraumgestaltung für den Fuß- und Radverkehr im Ortskern Albersloh müsse entschärft und verbessert werden. Die extrem schmalen Gehwege, das Fehlen von Radwegen und die hohe Verkehrsbelastung der beiden Landesstraßen L586 und L585 sorgten im Ortskern für eine große Belastung und für immer wiederkehrende lebensgefährliche Konflikte.


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12, da sind sich Verwaltung und Politik (außer der FDP) einig, bestehe nun endlich die Chance, die Baugrenzen und Baulinien zu vergrößern und so die öffentlichen Verkehrsflächen neu zu definieren.

Michael Thale: „Wir haben gemeinsam einen großen Schritt für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unserem Dorf Albersloh getan.“

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Fahrrad- Überholverbot

Sendenhorst/Albersloh. Die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) begrüßten es in ihrer jüngsten Fraktionssitzung außerordentlich, daß die Vorschläge, „die die missliche Situation der Fußgänger und Radfahrer in unseren Ortskernen nachhaltig verbessern soll, in das Mobiltätskonzept der Stadt aufgenommen werden.“ So, wie es der Umweltausschuss einstimmig beschlossen hat. Denn es sei, so hatten die Westfälischen Nachrichten in ihrem Artikel „Gesamtlösung ist gefragt“ vom 26. November 2022 berichtet, nicht nur im politischen Raum Konsens, sondern auch der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, „mehr für die schwachen VerkehrsteilnehmerInnen in Sendenhorst und Albersloh zu tun“. Bereits im November 2020 hatten die B.f.A. gefordert, Fahrradstraßen und Tempo30 in den Ortsteilen einzurichten. Nun – zwei Jahre später – folgten im Umweltausschuss in Übereinstimmung mit der CDU Anträge, an den engen und unübersichtlichen Stellen im Stadtgebiet das Verkehrszeichens 277.1 „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ aufzustellen.

Der Kreis Warendorf: antwortete der Verwaltung, eine Anordnung des VZ 277.1 komme nur dort in Betracht komme, „wo dies aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse aus Verkehrssicherheitsgründen zum Schutz des Verkehrs mit einspurigen Fahrzeugen erforderlich sei.“ Das gelte unter anderem dort, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, „insbesondere aufgrund von Engstellen oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage, ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden könne.“ Mit der StVO-Novelle sei in § 5 der einzuhaltende Mindestabstand beim Überholen von Zweirädern auf 1,50 m innerorts festgelegt worden. Und weil genau für diese Überholvorgänge bei den engen Straßen in Albersloh und Sendenhorst kein Raum vorhanden sei, dürfe hier nicht überholt werden. Daraus schließt der Kreis Warendorf: „Dieses bereits bestehende Überholverbot kann nicht zusätzlich durch Beschilderung angeordnet werden.“„Falsch gedacht“, meinen die B.f.A. So habe zum Beispiel auch der ADAC festgestellt, dass das Überholen innerorts nur dann zulässig ist, „wenn die Verkehrslage klar sei und die Überholstrecke vollständig überblickt werden könne“. Aber es herrsche innerhalb von Ortschaften trotzdem kein generelles Überholverbot – „solange dies kein Verkehrszeichen ausweist“. Und genau darum sei das Verkehrszeichen 277.1 eingeführt worden. Ebenso argumentiert ein Gutachten, das die Unfallforscher der Versicherer (UDV) in Auftrag gegeben hatten. Die Experten kommen zu dem Ergebnis, dass bei engen oder unübersichtlichen Straßenverhältnissen zwar ein „faktisches Überholverbot“ vorliege aber kein „generelles“. Dass sich nur wenige Autofahrer an dieses verklausulierte Überholverbot halten, zeigt eine Untersuchung aus Berlin. Sie stellt fest: „Nicht einmal jeder vierte Radfahrer wird regelkonform überholt.“Die B.f.A. „Im Gegensatz zum Kreis Warendorf, zieht die Stadt Stuttgart – und mit ihr die Stadt Münster sowie viele weitere Kommunen – die Konsequenzen.“ So schreibt die Stadt Stuttgart in einer Pressemitteilung.: „Da die Autofahrer offensichtlich die Situation falsch einschätzen, wird nun das Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern mit dem neuen Verkehrszeichen verdeutlicht“. Das sei erst jetzt möglich, weil es direkt nach der Einführung des neuen Verkehrszeichens im April 2020 „Unstimmigkeiten zwischen Ländern und Bundesverkehrsministerium bei der Umsetzung der Novelle“ gegeben habe. Daraufhin sei im Bundesanzeiger am 15. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021) eine klärende Verwaltungsvorschrift veröffentlicht worden. Sie regelt ab sofort verbindlich die weitere Vorgehensweise. Der ADAC schreibt dazu: „Wo dieses Schild steht, dürfen Autofahrer keine Radfahrer überholen (Ausnahme: Lastenräder mit drei Rädern gelten als zweispurig). Wer sich nicht daran hält, riskiert 70 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg. Die B.f.A.: „Es wird Zeit, auch im Kreis Warendorf umzudenken und den Menschen zu helfen.“

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Brückenabriss in der Hohen Ward

Die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) schlagen Alarm: „Wir müssen befürchten, dass die Brücke über die Bahnstrecke Münster-Hamm im Naherholungs- und Wasserschutzgebiet ‚Hohe Ward‘ abgerissen wird.


Bereits vor geraumer Zeit hatte die Deutsche Bundesbahn als Eigentümerin der Brücke den Rückbau des Bauwerkes „wegen nicht ausreichender Tragfähigkeit“ angekündigt. Die Brücke wurde darauf für den Autoverkehr gesperrt und ist seitdem nur noch für Radfahrer und Fußgänger freigegeben. Nun wurde bekannt, dass das Bauordnungsamt der Stadt Münster eine Abbruchgenehmigung für die Brücke erteilt hat.
„Das darf doch wohl nicht wahr sein“, meinen dazu die Mitglieder der Nordic-Walking-Gruppe „Freunde der Hohen Ward“. Seit 35 Jahren wandern sie drei Mal in der Woche mit ihren Stöcken vom Steiner See in Hiltrup bis zur Reithalle nach Albersloh. „Dieser Weg über den Kiessandrücken wird nachweislich seit Jahrhunderten als eine der Hauptverbindungen zwischen Soest und Münster genutzt“, erklären die Freizeitsportler.
Richtig, heute habe der sogenannte „Alte Hellweg“ nicht mehr die Bedeutung als trockene und sichere Hauptverkehrsachse für den Warentransport wie im Mittelalter. Aber dieser diene den Menschen zwischen Albersloh, Wolbeck, Hiltrup, Rinkerode und Drensteinfurt immer noch als beliebte und viel genutzte Erholungs-, Wander- Reit- und Radfahrroute.
Doch nicht nur das, täglich stellten Touristen aus nah und fern ihre Autos und auch Wohnwagen auf den Parkplätzen am Hiltruper See ab, um dann von dort über die Bahnbrücke in die Hohe Ward zu wandern, zu radeln oder zu reiten. Besonders Naturliebhaber wüssten das Kleinod Hohe Ward zu schätzen. Ein von der NABU-Naturschutzstation Münsterland, der Stadtteiloffensive Hiltrup und weiteren Partnern entwickelter Naturlehr- und Waldklimapfad, der am Parkplatz Hiltruper See beginnt, biete eine hervorragende Gelegenheit, die Vielfalt des Wasserschutzgebietes zu entdecken.


„Sie sehen, die Brücke hat eine Aufgabe. Sie wird heftig frequentiert“, stellen die Nordic-Walker fest, „diese Brücke muss bleiben“. Sie sei ein Bindeglied und Hauptknotenpunkt für viele Rad- Reit- und Wanderwege durch das Münsterland.
Man müsse sich doch die Frage stellen, warum der Radweg entlang des Kanals von Münster bis Senden für „Millionen von Euro“ asphaltiert und elektrifiziert werde, wenn gleichzeitig das Geld für die Sanierung der verbindenden Eisenbahnbrücke eingespart werde: „Das darf nicht sein.“
„Wir gehen noch einen Schritt weiter“; meint dazu der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „denn die Brücke hat wichtige Schutzfunktionen“. So habe sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es zum Beispiel bei Reitunfällen oder Bränden in der Hohe Ward von großem Nutzen sei, wenn die Einsatzkräfte aus Albersloh und Hiltrup – über die Bahnbrücke verbunden – gemeinsam agieren könnten: „Die Brücke ist bei Menschenrettung, Wasser- und Brandschutz unersetzlich“.
Das haben die Stadtoberhäupter aus Münster, Sendenhorst und Drensteinfurt schon erkannt. Die Sendenhorster Bürgermeisterin Katrin Reuscher, der Münsteraner Oberbürgermeister Markus Lewe
und der Drensteinfurter Bürgermeister Carsten Grawunder haben sich bereits dafür stark gemacht, dass auch in Zukunft eine Brückenquerung in der Hohen Ward an derselben Stelle erhalten bleibt.
„Wir werden sie dabei mit aller Kraft unterstützen“, unterstreicht Hans Ulrich Menke. Nach der vorliegenden Abbruchgenehmigung aus der Westfalenmetropole werde es aber nun wirklich im wahrsten Sinne des Wortes „allerhöchste Eisenbahn“, dass die Stadtverwaltung Münster einen abgestimmten Lösungsvorschlag erarbeite: „Sonst kann es sein, dass die Bevölkerung nur noch vor den Resten einer Brücke steht und so in einer Sackgasse landet.“

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Bauhof am Ende?

Sendenhorst-Albersloh. Steht der Albersloher Recyclinghof auf der Kippe? Diese Frage stellten sich die Mitglieder der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) bei ihrer jüngsten Fraktionssitzung.

Der Hintergrund: Laut Stadtverwaltung könnte der Wertstoffhof spätestens am 30. Juni 2023 geschlossen werden! Denn in der städtischen Vorlage zur „Gebührenkalkulation für die Abfallentsorgung im Jahr 2023 in der Stadt Sendenhorst“ heißt es unter Punkt D „Recyclinghöfe“: „Aufgrund des auslaufenden Pachtvertrages zum 30.06.2023 verringert sich das Jahresentgelt für den Betrieb des Recyclinghofes in Albersloh. Da aktuell keine Fläche in Albersloh für die Nutzung eines Recyclinghofes gestellt werden kann, werden zusätzliche Lohn- und Gesamtkosten bei einer eventuellen Erweiterung der Öffnungszeiten für den Recyclinghof Sendenhorst in Höhe von rund 10.296,00 € angesetzt.“

Das heißt kurz und knapp: Der Albersloher Recyclinghof wird geschlossen und der Recyclinghof Sendenhorst soll ab 1. Juli 2023 die Arbeit und den Müll aus Albersloh übernehmen. „Ein absolutes  Unding“, war sich die Fraktion der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpoitik“ (B.f.A.) einig.

„Still und leise soll den Menschen in Albersloh – quasi über einen Nebensatz – ein jahrelang praktiziertes, sehr vernünftiges, umwelt- und klimafreundliches, nachhaltiges  Angebot gestrichen werden“, empört sich B.f.A.-Mitglied Georg Schiffer..

In Albersloh herrsche an den Annahmetagen immer reger Andrang. Georg Schiffer: „Wenn all diese Nutzer des Recyclinghofes in Zukunft sieben Kilometer hin und zurück nach Sendenhorst fahren müssen, dann ist das alles andere als gut für unser Klima.“ Ganz abgesehen von dem vermeidbaren Pendelverkehr und den wilden Müllkippen, die möglicherweise durch die Kappung des Angebots entstehen könnten.

„Wir müssen dringend wissen, wieviele Alberloher den Recyclinghof nutzen und wieviele es in Sendenhorst sind“, gab B.f.A.-Mitglied Katja Meier zu bedenken. Denn schließlich sei am Kohkamp ein großes neues Wohngebiet entstanden. Und damit gebe es naturgemäß auch zusätzliche Bürgerinnen und Bürger, die das Angebot des Recyclinghofes vor Ort nutzen möchten.

„Außerdem bleibt die Frage, warum es der Verwaltung bisher nicht gelungen ist, eine Ersatzfläche zu finden?“, wunderte sich B.f.A.-Ratsherr Michael Thale, das Auslaufen oder die Kündigung der Pacht komme ja nicht gerade überraschend. Michael Thale: „Liegt die Ergebnislosigkeit der Suche etwa daran, dass in Albersloh überhaupt keine Gewerbeflächen mehr zur Verfügung stehen? Wurde hier eine grundsätzliche Zukunftsplanung versäumt?“

Offene Fragen, die den B.f.A.-Fraktionsvorsitzenden Hans Ulrich Menke am Dienstagabend in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Energie zum Anlass nahm, bei der Verwaltung nachzuhaken „Es wäre eine Katastrophe für Albersloh, wenn der Recyclinghof geschlossen würde“, unterstrich Hans Ulrich Menke.

„Wir versuchen, für Albersloh eine Lösung zu finden“, beschwichtigte Bürgermeisterin Katrin Reuscher. Das sei aber nicht einfach. Denn für die Einrichtung eines neuen Recyclinghofes würden im Jahr 2022 andere Anforderungen gestellt als es beim Aufbau der jetzt noch bestehenden Müllannahmestelle vor Jahrzehnten der Fall gewesen sei. Katrin Reuscher: „Das hat uns überrascht.“

Kommentar von Volker Dörken beim Verlassen der Sitzung: „Bleibt nur zu hoffen, dass die Albersloher am 30. Juni 2023 keine böse Überraschung erleben, in dem ihnen eine wirkliche Abfuhr erteilt wird.

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Fußverkehr in Albersloh


Die BürgerInnen und Sachexperten erkennen und benennen einhellig die Brennpunkte für die schwachen VerkehrsteilnehmerInnen in Albersloh: zu enge rechtwinklige Kurven, vielfach zu schmale Bürgersteige (50 bis 80 Zentimeter), sehr gefährliche Verbindungen – wegen der schmalen Bürgersteige – vom St. Josef-Haus zur Bushaltestelle, zur VoBa, Sparkasse, Apotheke,zum FIZ oder zur Eisdiele. Unhaltbare Situation am FIZ (ehemals Fels). Die einhellige Feststellung: Eine gesetzeswidrige und lebensgefährliche Situation: „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis hier ein schlimmes Unglück geschieht!“

Die vorgeschlagene Abhilfe: Kreisverkehre an der Wolbecker-Bahnhofstraße/Teckelschlaut, an Ecke Sendenhorster/Kirchstraße sowie an der Einmündung Bergstraße/Sendenhorster Straße! Zudem Shared Space und Tempo30 im Ortskern. Auf der Alverskirchener Straße und rund um die Kirche Verkehrsnasen, die nur die Durchfahrt nur eines Autos in einer Richtung ermöglichen. Permanente Kontrolle des Lkw-Durchfahrverbots, Aufstellen von Geschwindigkeitstafeln – gesponsert von heimischen Unternehmen – die zum langsam Fahren anhalten; spezielle Kameras mit Echtzeiterfassung kontrollieren automatisch die Einhaltung des Lkw- Durchfahrtverbots. Eine große Umgehungsstraße ist nicht mehr gefragt, eine Verbindung von der Sendenhorster Straße bis zum Busch-/Haberkamp wird favorisiert!!!!

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Tempo 30 in den Ortskernen

„Wer mehr Sicherheit für die schwachen Verkehrsteilnehmer*innen in Sendenhorst und Albersloh möchte, der muss sich für Tempo30 in den Ortskernen einsetzen,“ das sehen und fordern die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) bereits seit Jahren (siehe z. B. WN 6. Dezember 2017) so.

Jahre lang lehnte die heimische CDU diese BfA-Forderung ab. Nun kam es im jüngsten Umweltausschuss zu einer Kehrtwende. Hier legte die Union einen Antrag vor, in dem es heißt: „Um alle Bürgerinnen, Bürger und Kinder, insbesondere die Fahrradfahrer und Fußgänger zu schützen, beantragt die CDU-Fraktion zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob für den Innenstadtbereich von Sendenhorst und den Ortskern von Albersloh generell Tempo 30 angeordnet werden kann.“

„Diesen Umschwung bei der CDU können wir nur begrüßen“, meint dazu der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „gut, dass sich die CDU jetzt den Forderungen der BfA anschließt.“ Insoweit stimme die Aussage von Henning Rehbaum: „Wir freuen uns über jede Unterstützung für dieses wichtige Thema.“

Leider habe der berechtigte Entschleunigungswunsch einen Haken. Denn obwohl sich neben den Parteien im Sendenhorster Rat auch viele Bürgerinnen und Bürger für Tempo30 stark machen und auch die Stadtverwaltung eine „gewisse Sympathie“ für die Verlangsamung des Verkehrs hege, stände der § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einer „Tempo30-Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften“ entgegen. Denn das Gesetz sagt: Tempo30-Anordnung „darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken.“

„Dabei wäre Tempo30 als Regelgeschwindigkeit in den Ortskernen von Sendenhorst und Albersloh  für viele der genannten Probleme die ideale Lösung“, meint B.f.A.-Umweltausschussmitglied Olaf Schmidt. Denn nach geltender Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss jede Temporeduzierung einzeln beantragt werden, mit dem Ergebnis, dass Tempo 30 und Tempo 50 kleinteilig wechseln und an vielen Stellen zu schnell gefahren wird. Albersloh und Sendenhorst seien blendende Beispiele für diesen Schilderwald.

„Eigentlich ein Irrsinn“, so B.f.A.-Mitglied Volker Dörken. Denn das Umweltbundesamt habe festgestellt, dass „Tempo 30 nachweislich die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss erhöht, die Lärmbelastung deutlich reduziert und hilft die Luftreinhaltewerte einzuhalten.“

Hans Ulrich Menke: „Da die momentane Rechtsgrundlage es jedoch erschwert, sinnvolle kommunale Lösungen umzusetzen, sollten alle Parteien im Sendenhorster Rat eine gemeinsame Resolution verabschieden, die die Vorteile von Tempo30 unterstreicht und die Tempo30 als Regelgeschwindigkeit innerorts fordert. Daneben müsse geprüft werden, ob die Aufstellung eines Lärmaktionsplans als eine Voraussetzung für die Erstellung des Mobilitätskonzepts für Sendenhorst sinnvoll sei!“ Diese Vorgehensweise schaffe Klarheit, erweitere den Spielraum für ortsangepasste Lösungen und senke den bürokratischen Aufwand deutlich. Adressat der Resolution müssten die NRW-Landesregierung, die Bundesregierung und der Deutsche Städtetag sein.

B.f.A.-Stadtentwicklungsmitglied Michael Thale erklärt: „Durch die Umkehrung der Beweislast müsste nur noch für den kleinen Teil von Hauptverkehrsstraßen mit wichtiger Verbindungsfunktion, auf denen Tempo 50 sinnvoll und sicher ist, eine Anordnung getroffen werden.“

„Für diese Forderung gibt es inzwischen ein breites Bündnis von Verkehrsexperten europaweit“, so B.f.A.-Ratsfrau Martina Rust. In Deutschland habe sich im Rahmen des europäischen Bürgerbegehrens ein „Netzwerk Tempo 30“ formiert in dem sich Verkehrsverbände, Ärzte, Unternehmen und Verbraucherorganisationen zusammengeschlossen hätten (https://www.vsf.de/engagement/tempo-30/).

Mehr als 160 Städte in 15 Ländern Europas hätten bereits in der gesamten Innenstadt oder in großen Wohnvierteln sowie auf mehreren Hauptstraßen Tempo30 eingeführt. Unter ihnen Berlin, Bristol, Buxtehude, Darmstadt, Freiburg, Göteburg, Graz, Helsinki, Hull, Madrid, Metz und Zürich. Gemeinsame Studien dieser Städte zeigten eine „große Zustimmung zum niedrigen Tempolimit“ sowie mehr „Sicherheit und Lebensqualität auf den Straßen“.

B.f.A.-Ratsmitglied Dirk Köhler: „Aus Sicht der B.f.A. ist Tempo30 die Basis für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung – überall wo Menschen leben.“

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WASSERSTOFF

Auch in Sendenhorst sollen die Windräder bald vom Netz gehen!! Es wird Zeit zu handeln! Die Wasserstoffproduktion wäre auch hier eine Alternative für die WLE, für Bils, die Speditionen und die Traktoren der Landwirtschaft. Westfalengas könnte ein guter Produktionspartner mit dem nötigen Wissen sein! Packen wir’s an und handeln endlich! PS: Die Artikel stammen aus den WN vom 15. Oktober 2020.

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Partyhalle

Sendenhorst. Die Feierhalle am Mergelberg – vor der Kommunalwahl ein viel diskutiertes Problem. Aber auch nach dem Wahlkampf bleibt es für die betroffenen Anlieger und die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) ein Thema.
Wie Mitglieder der B.f.A. jetzt bei Gesprächen mit der „Initiative gegen die Feierhalle“ erfahren haben, wurden von fünf Anwohnern Klagen beim Verwaltungsgericht gegen die Baugenehmigung für die Partyhalle eingereicht. Zusätzlich haben vier Nachbarn die Kommunalaufsicht um die
Überprüfung des Verhaltens von Bürgermeister Streffing als -Verantwortlicher für das Verwaltungshandeln im Sendenhorster Rathaus gebeten.
Die unerwartete Folge: Drei Anlieger, die bebaute Grundstücke in unmittelbarer Nähe ihr Eigen nennen (der vierte Beteiligte besitzt nur ein unbebautes Grundstück), bekamen am 23. September 2020 absolut gleichlautende Post von der Bauverwaltung des Kreises Warendorf.
Der erstaunliche Inhalt: Die Angeschriebenen hätten Klage gegen das Bauvorhaben „Am Mergelberg – Flurstück 173“ beim Verwaltungsgericht Münster eingereicht. Darum müsse die Bauverwaltung nun prüfen, ob überhaupt ein „Abwehranspruch des Klägers“ (also der Nachbarn)
bestehe und ob „die Klage zulässig ist“. Denn eine Mitarbeiterin der Bauverwaltung hätte sich aktuelle Luftbilder angesehen und dabei „auf
Ihrem Grundstück Abweichungen zum genehmigten Bestand festgestellt“. Die Sachbearbeiterin: „Ich beabsichtige daher, mir im Rahmen einer Ortsbesichtigung einen Überblick über die Grundstückssituation zu verschaffen.“ Für eine Terminvereinbarung werde sie sich in den nächsten
Tagen melden. „Das ist völlig abstrus“, meint dazu Rechtsanwalt Michael Gödeke, der zu den drei Empfängern des Kreisbriefes gehört, „denn die Zulässigkeit einer Klage hat in Deutschland noch immer ein Gericht
festzustellen und nicht die Verwaltung, deren rechtmäßiges oder unrechtmäßiges Handeln gerade durch diese Klage überprüft werden soll.“
Außerdem sei es auffällig, dass genau die Kläger das Schreiben des Kreises bekommen hätten, dieauch die Kommunalaufsicht angerufen hätten: „Das hinterlässt einen schalen Beigeschmack.“ Es sehe so aus, als wolle der Kreis die Kläger gegen die Baugenehmigung der Feierhalle einschüchtern.
Das sei nicht hinnehmbar. Dazu komme, dass die Sachbearbeiterin von der Bauverwaltung ihre „Vorwürfe“ keineswegs konkret nenne, sondern nur ziemlich nebulös von „Abweichungen“ spreche. Dieser Allgemeinhinweis könne aber keine Grundstückbegehung begründen. Es müssten schon konkrete Verdachtsmomente genannt werden, denen man nachgehen wolle: „Einfach über das Grundstück rennen und nach etwas suchen, geht nicht.“ Dem stehe die Unverletzlichkeit des Grundstücks gegenüber.
Zudem sei nicht zu begreifen, was mögliche „Abweichungen“ auf dem einen oder anderen Grundstück mit der Berechtigung der Klage gegen das Bauvorhaben „Feierhalle“ zu tun habe.
Michael Gödeke: „In meinen Augen wird hier die im Grundgesetz festgeschriebene Gewaltenteilung verletzt. Der Kreis als Exekutive maßt sich an, Aufgaben des Gerichts – also der Judikative – zu übernehmen.“
Und weil er dieses Verhalten des Kreises keineswegs goutieren und noch viel weniger begreifen kann, hat Michael Gödeke in dieser Angelegenheit den Petitionsausschuss des NRW-Landtags angerufen.
Nicht weniger verwundert sind die Mitglieder der B.f.A. von den Briefen der Bauverwaltung in Warendorf. Darum wird der B.f.A.-Fraktionsvor-sitzende Hans Ulrich Menke umgehend einen Brief an Landrat Dr. Gericke schicken. Hans Ulrich Menke: „Die Vorgehensweise der Kreisverwaltung
erscheint aus Sicht der B.f.A. als eine Art Retourkutsche für das „unbequeme“ Verhalten der Anlieger. Man bekommt tatsächlich den Eindruck, dass die Anlieger eingeschüchtert werden sollen.“
Diese Auffassung kann nach Meinung der B.f.A. nicht im Sinne des Landrats sein und sollte von der Kreisverwaltung ausgeräumt werden!
Hans Ulrich Menke

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13 „Stumme Stühle“

13 „Stumme Stühle“, die die Städte des Kreises Warendorf symbolisieren, hatte „Pax Christi“ gestern am „Tag des Flüchtlings“ auf dem Kirchplatz in Sendenhorst aufgestellt: „Wir fordern, dass der Kreis Warendorf und alle seine Städte und Gemeinden ein Sicherer Hafen nach Maßgabe der SEEBRÜCKE werden“. Eine Forderung der sich einige Bürgerinnen und Bürger spontan anschlossen. Die Petition, die an vielen Orten in Sendenhorst und Albersloh ausliegt, soll an alle BürgermeisterInnen bei der Bürgermeisterkonferenz am 2. November im Kreishaus übergeben werden.