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Die B.f.A. laden ein

B.f.A. – Besser für Alle! Unter dieses selbstbewusste Leitthema haben die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ ihre Jahreshauptversammlung gesetzt, die am Mittwoch, 24. April, um 20 Uhr im Gasthof „Zur Post“ in Albersloh stattfindet.

Nach der Begrüßung und den üblichen Regularien sowie der Wahl des Vorstandes gibt es drei besondere Themenschwerpunkte: 

Die Schulentwicklung in Sendenhorst und Albersloh, 

die Dorfentwicklung in Albersloh (Stichworte: zukunftsfähiges Zentrum; Mobilität mit Perspektive; WLE und andere ÖPNV-Verbindungen; Wohnen, Arbeiten und Leben im Dorf – mögliche Veränderungen rund um das Gebäude/Grundstück Heumann) 

sowie die Baulandentwicklung in Sendenhorst.

Der B.f.A.-Vorsitzende Dirk Köhler: „Wir möchten diese Themen mit allen Mitglieder, Freunden und Interessierten besprechen, natürlich das vergangene Jahr passieren lassen und die Ziele für die nächsten Monate besprechen.“

Die Sitzung ist – wie immer – öffentlich. 

Der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Menke: „Traditionell treffen wir uns schon um 18.30 Uhr zum gemeinsamen Essen. Wir dürfen uns auf eine leckere Schnitzelparade freuen.“ Gäste die daran teilnehmen möchten, können sich bei Ulli Menke unter 02535/747 oder menkehu@web.de melden.

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Einzelhandel in Albersloh

„War die CDU Ende Juli 2023 nicht auf ihrer eigenen Versammlung über die Versorgung durch den Einzelhandel in Albersloh?“, diese Frage stellt der Fraktionsvorsitzende der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.), Hans Ulrich Menke.

Die CDU setze in dem WN-Artikel vom 13. Dezember 23 nach eigener Aussage auf „mehr Vielfalt im Handel“ und wolle die Verwaltung gleichzeitig beauftragen, in Albersloh Flächen zu suchen, die zur „Ansiedlung von Einzelhandel, insbesondere Lebensmittel“ geeignet seien.

„Warum das alles?“, fragt Hans Ulrich Menke. Der von der CDU im Juli 23 selbst eingeladene Fachmann – Geschäftsführer des Handelsverbandes NRW, Thomas Schäfer – habe klar und deutlich festgestellt, dass Albersloh als Ort mit rund 4500 EinwohnerInnen „in der Handelsversorgung sehr gut aufgestellt“ sei.

Zur Erinnerung: Damals nahm Thomas Schäfer besonders „den attraktiven Dorfkern“ von Albersloh ins Visier: „Sie sollten die Struktur und den Charakter des Dorfes auf jeden Fall erhalten.“ Ein Supermarkt auf der „Grünen Wiese“ wäre eine ungute Konkurrenz für die Geschäfte im Ortskern.

Sicher, so der Fachmann, könne der „Nah und Gut-Supermarkt“ noch hier und da seine Attraktivität steigern. Aber die Untersuchungen hätten ergeben, dass die Mehrheit der Menschen das „sehr hilfsbereite Personal, das für alle ein offenes Ohr hat“ und die „sehr Kunden freundlichen Öffnungszeiten“ ausdrücklich loben. Darum fragte Schäfer schon damals die CDU: „Wollen siewirklich schwächen, was sie haben?

Als Mensch, der von außen auf dieses Dorf schaut, kann ich ihnen nur sagen: Es ist toll hier!“

Nach den Erkenntnissen des Handelsverbandes schätzten die Kunden die gute fußläufige Erreichbarkeit, die Sicherheit und die Sauberkeit. Darum gelte es in Albersloh, den „vitalen Ortskern“ zu fördern: „Gemeinsam denken, handeln und umsetzen.“

Genau das sei der Punkt, so Hans Ulrich Menke, der auch beim anstehenden Projekt „Zukunftsdorf Albersloh“ beachtet werden müsse. Darum sei es angebracht, „im vertraulichen Rahmen mit allen Geschäftsleuten über ihre „Fortführungs- und Erweiterungsperspektiven“ zu reden und so Lösungen zu finden, wie die Attraktivität des Ortskerns beibehalten werden kann.

„Ein Vollversorger am Dorfrand ist aber sicher nicht der richtige Weg“, stellen die BfA fest, „sondern das wäre kontraproduktiv.“ Um die Kaufkraft vor Ort zu halten und die Bedürfnisse der Kunden zu befriedigen, seien andernorts „der gemeindliche faire Onlinehandel, das Heimat-Shoppen, Lieferdienste und Gutscheinsysteme“ probate Mittel.

„Zusätzlich“, so Volker Dörken, der für die BfA am ersten Gespräch zum „Zukunftsdorf Albersloh“ teilnahm, „müssen wir die Verkehrsflächen rund um die Kirche besonders für die schwachen VerkehrsteilnehmerInnen attraktiver gestalten.“ Egal, ob alte oder junge Menschen. Sie alle müssten gefahrlos und barrierefrei zu den Geschäften im Dorfkern gelangen können. Gute Gehwege und einladende Ruhezonen seien ebenso wichtigfür die Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem Rollator, dem Fahrrad und dem Auto. Gegenseitige Rücksichtnahme müsse dabei Vorfahrt haben.

„Wenn die CDU jetzt auch noch abwarten würde, bis das neue Einzelhandelsgutachten vorliegt, statt Schnellschüsse sondierend in die Luft zu feuern“, so Hans Ulrich Menke, „dann könnten wir mit den belastbaren Ergebnissen gemeinsam eine umfassende, menschenfreundliche und moderne Grundversorgung zukunftsfähig für Albersloh sicherstellen.“

Somit habe die Aufforderung von Thomas Schäfer auch weiterhin Bestand: „Denken sie nicht schlecht über ihr Dorf, sondern handeln sie gemeinsam, damit es noch besser wird.“

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Haushaltsrede BfA

Stellungnahme der B.f.A. zum Haushaltsplanentwurf 2024
(es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrte Stadtkämmerin,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Aufstellung und Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs für 2024 war auch in diesem Jahr eine nicht einfache Aufgabe für die Stadtverwaltung und die Politik.


Der weiter tobende völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die Vielzahl der Konflikte auf dieser Welt und auch der Klimawandel führen zu immer weiter zunehmenden Flüchtlingsbewegungen, denen sich auch Sendenhorst stellen muss. Dies hat vielschichtige Auswirkungen auf alle Bereiche unseres Lebens und damit auch auf unseren Haushaltsplan.
Die Sicherung der Stabilität des Haushalts für 2024 und die Folgejahre ist zu einer der größten Herausforderungen für die Kommunen geworden. Die Annahmen für das kommende Haushaltsjahr waren und sind nur schwer zu planen und sind auch am heutigen Tage mit großen Unsicherheiten behaftet.
Ich erspare es mir an dieser Stelle auf die diversen Defizite der Bundesregierung (nicht nur der aktuellen) und der Landesregierungen einzugehen. Klar ist aber, dass die Städte und Gemeinden ohne zusätzliche Hilfen nicht einmal ihre vielen Pflichtaufgaben vollständig leisten können.
Der finanzielle Spielraum der Stadt Sendenhorst wird von Jahr zu Jahr geringer, und dass sogar bei fortlaufend hohen Steuereinnahmen.
Ein Grund dafür ist der jährlich wachsende Umfang der Kreisumlage. Bei dem derzeitig für 2024 verabschiedeten Hebesatz von 32,0 Prozent (Jugendamtsumlage 22,4 Prozent) bedeutet das für die Stadt eine Belastung von rund 64 Prozent der Steuereinnahmen. In Summe sind dies rund 13,2 Mio. € (Kreis-+Jugendumlage) bei einem Steuervolumen 20,4 Mio. €. Das sich der Kreis auf Kosten der Kommunen, z.B. durch den Abbau von Schulden, saniert, ist in diesem Umfang für die B.f.A. kaum zu akzeptieren. Allein der sogenannte „Mitnahmeeffekt“ führt in den kommenden Jahren zu Mehreinnahme beim Kreis in zweistelliger Millionenhöhe. Hier bedarf es dringend einer Überarbeitung der kommunalen Finanzierungsgrundlagen.
Ebenso eindeutig ist aber für die B.f.A. auch die Notwendigkeit der Integration der Flüchtlinge in unser Gesellschaftssystem. Hier verstehen wir den Begriff der „Inklusion“ deutlich umfassender. Für uns ist die selbstbestimmte, gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilnahme aller Menschen von Anfang an am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben Grundlage unserer Demokratie!
Die gute Arbeit des Deutsch-Ausländischen-Freundeskreises Sendenhorst sowie vieler Vereine und ehrenamtlich Engagierter möchte ich dabei ausdrücklich erwähnen und anerkennen. Für die B.f.A. ist es aber unverständlich, dass die wichtige Aufgabe eines/einer
Inklusionsbeauftragten lediglich auf eine ehrenamtlich beschäftige Person – und noch dazu ohne Aufwandsentschädigung – übertragen werden soll. Wir halten das für nicht zielführend. Wir hoffen aber, dass diesem ersten Schritt noch weitere folgen, die der Bedeutung dieser Aufgabe gerecht werden.

Dazu gehören vor allem die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von KiTa – Plätzen – nur mit Glück konnte vermieden werden, Albersloher Kinder in eine Großtagespflege nach Rinkerode schicken zu müssen – und das Vorhalten von ausreichend Grundschulplätzen.
Angesichts der Vielfalt an aktuellen Tragödien gehören dazu aber auch die Sicherstellung des Brand- und Katastrophenschutzes sowie die Sanierung bzw. Instandhaltung der Infrastruktur und der Schutz von Umwelt und Klima. Die Förderung der regenerativen Energieerzeugung, die Entwicklung von den Baugebieten, der soziale Wohnungsbau sowie die Nachverdichtung der Bebauung in der Kommune sind dabei sicherlich ebenso von Bedeutung und haben Auswirkungen auf den städtischen Haushalt:
So werden die notwendigen investiven Bauvorhaben den Schuldenstand der Stadt Sendenhorst in den nächsten vier Jahren um fast 22 Millionen auf etwa 30 Millionen Euro steigen lassen. Genannt seien an dieser Stelle nur folgende Projekte:

  • Neubau eines Klassentraktes und Schulhofneugestaltung an der Kardinal-von-Galen-
    Grundschule (≈ 9 Mio. €)
  • Neubau eines Klassentraktes an der Ludgerus-Grundschule (≈ bis 2027 schon 1,7 Mio. €)
  • Neubau der Feuerwehrwache (≈ 9,7 Mio. €)
  • Bau eines Übergangsheimes „Auf dem Bült 18d“ (≈ 3 Mio. €)
  • Bau der Mobilstationen für die Ertüchtigung der WLE (≈ 2,2 bzw. 2,5 Mio. €)
  • Die bauliche Anpassung/Ertüchtigung des Rathauses (≈ 3,2 Mio. €)
  • sowie eine Vielzahl an Maßnahmen im Rahmen von Straßenerneuerungen, der
    Entwicklung der Ortszentren (Zukunftsdorf Albersloh), des Mobilitätskonzepts und des
    Spielplatzkonzepts (jährlich ≈ 1 Mio. €)
    Insgesamt eine beängstigende Entwicklung, zu der noch weitere schon absehbare Belastungen wie die Sanierung der Realschule (> 7,5 Mio. € städt. Anteil) hinzukommen.
    Da eine Vielzahl der Haushaltspositionen im vorliegenden Planentwurf einvernehmlich vereinbart werden konnten, möchte ich mich im Folgenden darauf beschränken, auf einige den B.f.A. besonders wichtige Punkte einzugehen.
    Die aktuell „unerwartet“ deutlich gestiegenen Anmeldezahlen an unseren Grundschulen machen deutlich, dass das für das neue Schulgutachten ausgegebene Geld wieder einmal sinnlos war. Schon seit Jahren unterstützen die B.f.A. die Forderung der Initiativen zu einem zweiten Grundschulstandort in Sendenhorst. Die Entwicklungen der Schülerzahlen und der Raumbedarf, auch im Hinblick auf eine verlässliche Schülerbetreuung und die offene Ganztagsschule waren absehbar und es standen umsetzbare Vorschläge im Raum. Leider
    konnten weder Schulleitung, noch Verwaltung oder die anderen Fraktionen diesem Ansatz folgen. Jetzt stehen wir vor der Situation, dass evtl. Sendenhorster SchülerInnen in Albersloh eingeschult werden müssen. Die Ludgerusschule muss im kommenden Jahr drei Klassen
    aufnehmen. Dieses ist zwar einmal möglich, aber es ist jetzt schon absehbar, dass zeitnahe Planungen und der Neubau eines weiteren Schultrakts in Albersloh zwingend erforderlich sind. Ob die Bezirksregierung in Folge der Erweiterungen an der K-v-G-Schule heute noch einen zweiten Grundschulstandort in Sendenhorst, z.B. im Bereich des geplanten Neubaugebietes Nord Glindkamp, genehmigen würde, muss zumindest bezweifelt werden.
    Eine weitere Investition in den Schulstandort Sendenhorst ist aus unserer Sicht die Grundsanierung der Schülertoiletten in der Montessori-Gesamtschule. Dieses Projekt wartet seit Jahren auf seine Umsetzung. Im kommenden Jahr sollen die Arbeiten nun aufgenommen

werden. Aus Sicht der BfA ist es nicht damit getan, ausschließlich die defekten Türschlösser in den Toilettenkabinen zu ersetzten und die Waschbecken vom Schimmelbefall zu befreien.
Hier ist es notwendig, die aus den 1960- Jahren stammenden Abflüsse und Wasserleitungen von Grund auf zu erneuern. Immerhin zahlt die Montessorischule mehr als 400.000 € jährlich Miete an die Stadt und sollte ein Aushängeschild für Sendenhorst sein.
Auch der Umbau des Hofes Schmetkamp gehört mit etwa 1,3 Mio. € aus unserer Sicht zu den Zukunftsinvestitionen in Bildung und Naturverständnis. Hier musste allerdings auf Vorschlag der B.f.A. der fördernotwendige Anteil der Stadt Sendenhorst auf 130.000 € und eine
Freigabe durch den zuständigen Ausschuss gedeckelt worden. Wir möchten aber, dass das langjährige Engagement der Naturfördergesellschaft und der Bürger-Schützen trotz der
angespannten Haushaltssituation in diesem Umfang gewürdigt werden kann.
Das Paket der freiwilligen Leistungen, welches seit vielen Jahren im Wesentlichen unverändert geblieben ist, wird zukünftig nicht mehr selbstverständlich sein.
Die Unterhaltung des Hallenbades, die Förderung der Jugendarbeit und des Jugendwerks sowie die Vereinsförderung sind wichtige Themen, die absehbar grundlegend weiter betrachtet und überarbeitet werden müssen.
Sorgen macht uns aktuell die Zukunft der Kulturarbeit in Sendenhorst. Der Beschluss zur Durchführung eines Workshops, um die Voraussetzungen und Möglichkeiten für die Entwicklung eines Kulturplanungsprozesses für die Stadt Sendenhorst zu prüfen und ein
geeignetes Instrument zur Entwicklung der Kulturarbeit vor Ort zu benennen, wird von den B.f.A. ausdrücklich unterstützt. Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass durch die Vakanz des Kulturbüros „Stadt der Stimmen“ dessen mannigfaltige Projekte und Veranstaltungen für 2024 und 2025 zumindest teilweise in Frage stehen und der Ruf der
Stadt somit Schaden nehmen könnte. Auch dazu haben die B.f.A. Anträge gestellt.
Die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter können die vielfältigen Aufgaben, wie so viele andere Projekte auch, nur gemeinsam mit der Politik stemmen. Nicht nur die Verwaltung steht dabei in der Verantwortung, sondern gerade dieses Entscheidungsgremium hier, der Rat und die Ausschüsse der Stadt Sendenhorst.
Der dafür notwendige Rahmen wird uns per Gesetz vorgegeben; die Erfüllung der Pflichtaufgaben muss aber Vorrang vor der Umsetzung von (weiteren) freiwilligen Leistungen haben.
Für eine fundierte Entscheidungsfindung ist eine kompetente und umfassende Aufbereitung der Fakten und Hintergründe Basis für eine gesunde Diskussionskultur. Dabei prüft jede und jeder Einzelne für sich das Für und Wider und entscheidet verantwortungsvoll.
Als ungewöhnlichen, um nicht zu sagen „schlechten“ Politikstil haben nicht nur die B.f.A. in diesem Zusammenhang die Vorgehensweise der CDU empfunden, erst auf den allerletzten Drücker – nach den Beratungen aller Haushaltspositionen – zu fordern, die Gewerbesteuern nicht zu erhöhen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die CDU einige ihrer vermeintlichen „Einsparungen“ nicht hat durchsetzen können (Beispiel Hof Schmetkamp).
Haushaltsplanberatungen heißen nicht umsonst „Beratungen“; eine etwas frühere Antragsstellung hätte schon ausgereicht, sich mit dieser Forderung intensiver befassen zu können.
Der jetzt gemeinsam von SPD, B.f.A. und FDP gefundene Kompromiss zeigt aber, dass der Rat auch ohne die CDU entscheidungs- und handlungsfähig ist.

„Wie“ dann die Umsetzung erfolgt, ist wiederum Aufgabe der Bürgermeisterin mit ihren MitarbeiterInnen. Katrin Reuscher hat in der Verwaltung seit ihrem Amtsantritt zahlreiche strukturelle Änderungen mit dem Ziel umgesetzt, Abläufe und Effektivität zu steigern. Die Einstellung von Wohnraum-, Umwelt-, Klimaschutz- und Mobilitätsmanagern sowie eines eigenen Geschäftsführers für die Grundstücksgesellschaft lassen auf zielorientiertes Handeln und eine Stärkung dieser Aufgabenfelder hoffen. Das gilt auch für das neue Team im Hallenbad. Da es immer wieder zu Verschiebungen bei Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen kommt, gelingt es hoffentlich bald, die offene Stelle im Gebäudemanagement zu besetzen und die Nachfolge von Frau Schwarz für den Hochbaubereich vorzubereiten. Ansonsten würden der Stadt aufgrund von Kostensteigerungen deutliche monetäre Mehraufwände und auch ein Reputationsschaden bei der Bevölkerung in Sendenhorst und Albersloh entstehen. Eine Verwaltung, die viel ankündigt, aber wenig umsetzt, verliert an Glaubwürdigkeit und fachlicher Akzeptanz.
Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben uns einen klaren Auftrag gegeben, wir alle haben ein gemeinsames Ziel, nämlich das Wohl von Sendenhorst. Das Jahr 2024 und besonders die Folgejahren werden schwierig werden. Es ist absehbar, dass wir die eine oder andere harte Entscheidung treffen werden müssen. Die diversen Anforderungen der
kommenden Jahre müssen wir genauestens analysieren und gemeinsam überlegen, auf welchem Weg wir auch in Zukunft zu tragfähigen Lösungen und Perspektiven kommen.
Beschlossene und (noch) nicht-beschlossene Projekte, die viel Geld kosten werden, und für die unsere Kinder noch lange nach uns zahlen müssen, haben wir zu Genüge.
Es gilt aber: „So ist Wissen für sich allein tot, wenn es nicht Werke vorzuweisen hat.“ (in der Bibel steht „Glauben“ statt „Wissen“)
Noch ist vieles Stückwert oder Konzept, aber wir wollen und müssen vorankommen.
Die B.f.A. stimmen deshalb dem Haushaltsplan 2024 und der Finanzplanung für die Folgejahre zu.
Zum Schluss möchte ich mich bei unserer Bürgermeisterin, unserer Stadtkämmerin und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken.
Dieses Danke gilt ebenso für alle ehrenamtlich engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern; ohne Ihre Arbeit und Unterstützung wäre Sendenhorst in diesen schwierigen Zeiten um vieles ärmer.
Ihnen allen wünsche ich ein friedliches Weihnachtsfest mit Ihren Familien und Liebsten sowie einen guten Start in das neue Jahr… und bleiben Sie gesund!
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Hans Ulrich Menke
B.f.A.-Fraktionssprecher

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Bebauungsplan Albersloh

„Heute ist ein guter Tag für Albersloh“, mit dieser Feststellung begrüßte Michael Thale (B.f.A.) am Dienstagabend, 13. Dezember, im Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Albersloh-Dorfkern“.

Gegen die beiden Stimmen der FDP sprachen sich CDU, SPD und die B.f.A. einmütig dafür aus, die städtebaulichen Qualität des Dorfes zu sichern. Im  wesentlichen umfasst der Bebauungsplan Nr. 12 die Münsterstraße, Sendenhorster Straße, Teckelschlaut, Kirchplatz, Bahnhof-  und Bergstraße inkl. deren beidseitiger Grundstücke.
Dazu schreibt die Stadtverwaltung:
Der Bebauungsplan Nr. 12 „Albersloh Dorfkern“ soll folgende Ziele verfolgen:
— Geordnete städtebauliche Entwicklung: u.a. durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen, freizuhaltende nicht überbaubare Flächen
— Umsetzung des Integrierten Mobilitätskonzeptes – Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs im Ortskern und Erhöhung der Verkehrssicherheit durch u.a. Innerquartierliche Wegeführung, Verbreiterung und Vergrößerung von Gehwegen, Schaffung eines straßenunabhängigen Fußwegenetzes, etc., sicherzustellen u.a. durch die Sicherung von Geh-, Fahr- und Leistungsrechten, Flächen, die von Bebauung freigehalten werden, Zufahrtsverboten.
— Städtebauliche Qualitäten: u.a. durch Gestaltungsvorgaben, Sicherung von Parkplatzflächen, Anpflanzungen, Grünflächen
— Sicherung der Ziele des Zukunfts- und Handlungskonzeptes Albersloh, um einen lebendigen Ortskern und Aufenthaltsqualitäten zu schaffen.


Zudem stehe der Ortsteil Albersloh, so die Verwaltung weiter, kurz vor einem integrierten Planungsprozess, in dem Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Geschäftstreibende und alle wichtigen Akteure gemeinsam die Zukunft und Gestaltung von Albersloh entwickeln sollen.
Die Mittel für dieses „Zukunfts- und Handlungskonzept Albersloh“ umfassen ein Volumen von 650.000 €. 25% davon zahlt die Stadt aus eigener Tasche. 487.500€ stammen aus einem Förderprogramm.
Die Maßnahmen, die im Rahmen des Zukunfts- und Handlungskonzeptes entwickelt werden, seien zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret zu benennen.
Fest stehe aber, dass sich die Menschen im Ortskern Albersloh mit der stetigen Problematik des hohen Verkehrsaufkommens und der schwierigen verkehrlichen Situation konfrontiert sähen: „Das Integrierte Mobilitätskonzept und der jüngst durchgeführte Fußverkehrs-Check sollen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrs-Verhältnisse beitragen sowie innovative, nachhaltige und sichere Möglichkeiten der Mobilität aufzeigen.“
Der Straßenraumgestaltung für den Fuß- und Radverkehr im Ortskern Albersloh müsse entschärft und verbessert werden. Die extrem schmalen Gehwege, das Fehlen von Radwegen und die hohe Verkehrsbelastung der beiden Landesstraßen L586 und L585 sorgten im Ortskern für eine große Belastung und für immer wiederkehrende lebensgefährliche Konflikte.


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12, da sind sich Verwaltung und Politik (außer der FDP) einig, bestehe nun endlich die Chance, die Baugrenzen und Baulinien zu vergrößern und so die öffentlichen Verkehrsflächen neu zu definieren.

Michael Thale: „Wir haben gemeinsam einen großen Schritt für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unserem Dorf Albersloh getan.“

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Fahrrad- Überholverbot

Sendenhorst/Albersloh. Die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) begrüßten es in ihrer jüngsten Fraktionssitzung außerordentlich, daß die Vorschläge, „die die missliche Situation der Fußgänger und Radfahrer in unseren Ortskernen nachhaltig verbessern soll, in das Mobiltätskonzept der Stadt aufgenommen werden.“ So, wie es der Umweltausschuss einstimmig beschlossen hat. Denn es sei, so hatten die Westfälischen Nachrichten in ihrem Artikel „Gesamtlösung ist gefragt“ vom 26. November 2022 berichtet, nicht nur im politischen Raum Konsens, sondern auch der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, „mehr für die schwachen VerkehrsteilnehmerInnen in Sendenhorst und Albersloh zu tun“. Bereits im November 2020 hatten die B.f.A. gefordert, Fahrradstraßen und Tempo30 in den Ortsteilen einzurichten. Nun – zwei Jahre später – folgten im Umweltausschuss in Übereinstimmung mit der CDU Anträge, an den engen und unübersichtlichen Stellen im Stadtgebiet das Verkehrszeichens 277.1 „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ aufzustellen.

Der Kreis Warendorf: antwortete der Verwaltung, eine Anordnung des VZ 277.1 komme nur dort in Betracht komme, „wo dies aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse aus Verkehrssicherheitsgründen zum Schutz des Verkehrs mit einspurigen Fahrzeugen erforderlich sei.“ Das gelte unter anderem dort, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, „insbesondere aufgrund von Engstellen oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage, ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden könne.“ Mit der StVO-Novelle sei in § 5 der einzuhaltende Mindestabstand beim Überholen von Zweirädern auf 1,50 m innerorts festgelegt worden. Und weil genau für diese Überholvorgänge bei den engen Straßen in Albersloh und Sendenhorst kein Raum vorhanden sei, dürfe hier nicht überholt werden. Daraus schließt der Kreis Warendorf: „Dieses bereits bestehende Überholverbot kann nicht zusätzlich durch Beschilderung angeordnet werden.“„Falsch gedacht“, meinen die B.f.A. So habe zum Beispiel auch der ADAC festgestellt, dass das Überholen innerorts nur dann zulässig ist, „wenn die Verkehrslage klar sei und die Überholstrecke vollständig überblickt werden könne“. Aber es herrsche innerhalb von Ortschaften trotzdem kein generelles Überholverbot – „solange dies kein Verkehrszeichen ausweist“. Und genau darum sei das Verkehrszeichen 277.1 eingeführt worden. Ebenso argumentiert ein Gutachten, das die Unfallforscher der Versicherer (UDV) in Auftrag gegeben hatten. Die Experten kommen zu dem Ergebnis, dass bei engen oder unübersichtlichen Straßenverhältnissen zwar ein „faktisches Überholverbot“ vorliege aber kein „generelles“. Dass sich nur wenige Autofahrer an dieses verklausulierte Überholverbot halten, zeigt eine Untersuchung aus Berlin. Sie stellt fest: „Nicht einmal jeder vierte Radfahrer wird regelkonform überholt.“Die B.f.A. „Im Gegensatz zum Kreis Warendorf, zieht die Stadt Stuttgart – und mit ihr die Stadt Münster sowie viele weitere Kommunen – die Konsequenzen.“ So schreibt die Stadt Stuttgart in einer Pressemitteilung.: „Da die Autofahrer offensichtlich die Situation falsch einschätzen, wird nun das Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern mit dem neuen Verkehrszeichen verdeutlicht“. Das sei erst jetzt möglich, weil es direkt nach der Einführung des neuen Verkehrszeichens im April 2020 „Unstimmigkeiten zwischen Ländern und Bundesverkehrsministerium bei der Umsetzung der Novelle“ gegeben habe. Daraufhin sei im Bundesanzeiger am 15. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021) eine klärende Verwaltungsvorschrift veröffentlicht worden. Sie regelt ab sofort verbindlich die weitere Vorgehensweise. Der ADAC schreibt dazu: „Wo dieses Schild steht, dürfen Autofahrer keine Radfahrer überholen (Ausnahme: Lastenräder mit drei Rädern gelten als zweispurig). Wer sich nicht daran hält, riskiert 70 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg. Die B.f.A.: „Es wird Zeit, auch im Kreis Warendorf umzudenken und den Menschen zu helfen.“

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Brückenabriss in der Hohen Ward

Die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) schlagen Alarm: „Wir müssen befürchten, dass die Brücke über die Bahnstrecke Münster-Hamm im Naherholungs- und Wasserschutzgebiet ‚Hohe Ward‘ abgerissen wird.


Bereits vor geraumer Zeit hatte die Deutsche Bundesbahn als Eigentümerin der Brücke den Rückbau des Bauwerkes „wegen nicht ausreichender Tragfähigkeit“ angekündigt. Die Brücke wurde darauf für den Autoverkehr gesperrt und ist seitdem nur noch für Radfahrer und Fußgänger freigegeben. Nun wurde bekannt, dass das Bauordnungsamt der Stadt Münster eine Abbruchgenehmigung für die Brücke erteilt hat.
„Das darf doch wohl nicht wahr sein“, meinen dazu die Mitglieder der Nordic-Walking-Gruppe „Freunde der Hohen Ward“. Seit 35 Jahren wandern sie drei Mal in der Woche mit ihren Stöcken vom Steiner See in Hiltrup bis zur Reithalle nach Albersloh. „Dieser Weg über den Kiessandrücken wird nachweislich seit Jahrhunderten als eine der Hauptverbindungen zwischen Soest und Münster genutzt“, erklären die Freizeitsportler.
Richtig, heute habe der sogenannte „Alte Hellweg“ nicht mehr die Bedeutung als trockene und sichere Hauptverkehrsachse für den Warentransport wie im Mittelalter. Aber dieser diene den Menschen zwischen Albersloh, Wolbeck, Hiltrup, Rinkerode und Drensteinfurt immer noch als beliebte und viel genutzte Erholungs-, Wander- Reit- und Radfahrroute.
Doch nicht nur das, täglich stellten Touristen aus nah und fern ihre Autos und auch Wohnwagen auf den Parkplätzen am Hiltruper See ab, um dann von dort über die Bahnbrücke in die Hohe Ward zu wandern, zu radeln oder zu reiten. Besonders Naturliebhaber wüssten das Kleinod Hohe Ward zu schätzen. Ein von der NABU-Naturschutzstation Münsterland, der Stadtteiloffensive Hiltrup und weiteren Partnern entwickelter Naturlehr- und Waldklimapfad, der am Parkplatz Hiltruper See beginnt, biete eine hervorragende Gelegenheit, die Vielfalt des Wasserschutzgebietes zu entdecken.


„Sie sehen, die Brücke hat eine Aufgabe. Sie wird heftig frequentiert“, stellen die Nordic-Walker fest, „diese Brücke muss bleiben“. Sie sei ein Bindeglied und Hauptknotenpunkt für viele Rad- Reit- und Wanderwege durch das Münsterland.
Man müsse sich doch die Frage stellen, warum der Radweg entlang des Kanals von Münster bis Senden für „Millionen von Euro“ asphaltiert und elektrifiziert werde, wenn gleichzeitig das Geld für die Sanierung der verbindenden Eisenbahnbrücke eingespart werde: „Das darf nicht sein.“
„Wir gehen noch einen Schritt weiter“; meint dazu der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „denn die Brücke hat wichtige Schutzfunktionen“. So habe sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es zum Beispiel bei Reitunfällen oder Bränden in der Hohe Ward von großem Nutzen sei, wenn die Einsatzkräfte aus Albersloh und Hiltrup – über die Bahnbrücke verbunden – gemeinsam agieren könnten: „Die Brücke ist bei Menschenrettung, Wasser- und Brandschutz unersetzlich“.
Das haben die Stadtoberhäupter aus Münster, Sendenhorst und Drensteinfurt schon erkannt. Die Sendenhorster Bürgermeisterin Katrin Reuscher, der Münsteraner Oberbürgermeister Markus Lewe
und der Drensteinfurter Bürgermeister Carsten Grawunder haben sich bereits dafür stark gemacht, dass auch in Zukunft eine Brückenquerung in der Hohen Ward an derselben Stelle erhalten bleibt.
„Wir werden sie dabei mit aller Kraft unterstützen“, unterstreicht Hans Ulrich Menke. Nach der vorliegenden Abbruchgenehmigung aus der Westfalenmetropole werde es aber nun wirklich im wahrsten Sinne des Wortes „allerhöchste Eisenbahn“, dass die Stadtverwaltung Münster einen abgestimmten Lösungsvorschlag erarbeite: „Sonst kann es sein, dass die Bevölkerung nur noch vor den Resten einer Brücke steht und so in einer Sackgasse landet.“

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Bauhof am Ende?

Sendenhorst-Albersloh. Steht der Albersloher Recyclinghof auf der Kippe? Diese Frage stellten sich die Mitglieder der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) bei ihrer jüngsten Fraktionssitzung.

Der Hintergrund: Laut Stadtverwaltung könnte der Wertstoffhof spätestens am 30. Juni 2023 geschlossen werden! Denn in der städtischen Vorlage zur „Gebührenkalkulation für die Abfallentsorgung im Jahr 2023 in der Stadt Sendenhorst“ heißt es unter Punkt D „Recyclinghöfe“: „Aufgrund des auslaufenden Pachtvertrages zum 30.06.2023 verringert sich das Jahresentgelt für den Betrieb des Recyclinghofes in Albersloh. Da aktuell keine Fläche in Albersloh für die Nutzung eines Recyclinghofes gestellt werden kann, werden zusätzliche Lohn- und Gesamtkosten bei einer eventuellen Erweiterung der Öffnungszeiten für den Recyclinghof Sendenhorst in Höhe von rund 10.296,00 € angesetzt.“

Das heißt kurz und knapp: Der Albersloher Recyclinghof wird geschlossen und der Recyclinghof Sendenhorst soll ab 1. Juli 2023 die Arbeit und den Müll aus Albersloh übernehmen. „Ein absolutes  Unding“, war sich die Fraktion der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpoitik“ (B.f.A.) einig.

„Still und leise soll den Menschen in Albersloh – quasi über einen Nebensatz – ein jahrelang praktiziertes, sehr vernünftiges, umwelt- und klimafreundliches, nachhaltiges  Angebot gestrichen werden“, empört sich B.f.A.-Mitglied Georg Schiffer..

In Albersloh herrsche an den Annahmetagen immer reger Andrang. Georg Schiffer: „Wenn all diese Nutzer des Recyclinghofes in Zukunft sieben Kilometer hin und zurück nach Sendenhorst fahren müssen, dann ist das alles andere als gut für unser Klima.“ Ganz abgesehen von dem vermeidbaren Pendelverkehr und den wilden Müllkippen, die möglicherweise durch die Kappung des Angebots entstehen könnten.

„Wir müssen dringend wissen, wieviele Alberloher den Recyclinghof nutzen und wieviele es in Sendenhorst sind“, gab B.f.A.-Mitglied Katja Meier zu bedenken. Denn schließlich sei am Kohkamp ein großes neues Wohngebiet entstanden. Und damit gebe es naturgemäß auch zusätzliche Bürgerinnen und Bürger, die das Angebot des Recyclinghofes vor Ort nutzen möchten.

„Außerdem bleibt die Frage, warum es der Verwaltung bisher nicht gelungen ist, eine Ersatzfläche zu finden?“, wunderte sich B.f.A.-Ratsherr Michael Thale, das Auslaufen oder die Kündigung der Pacht komme ja nicht gerade überraschend. Michael Thale: „Liegt die Ergebnislosigkeit der Suche etwa daran, dass in Albersloh überhaupt keine Gewerbeflächen mehr zur Verfügung stehen? Wurde hier eine grundsätzliche Zukunftsplanung versäumt?“

Offene Fragen, die den B.f.A.-Fraktionsvorsitzenden Hans Ulrich Menke am Dienstagabend in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Energie zum Anlass nahm, bei der Verwaltung nachzuhaken „Es wäre eine Katastrophe für Albersloh, wenn der Recyclinghof geschlossen würde“, unterstrich Hans Ulrich Menke.

„Wir versuchen, für Albersloh eine Lösung zu finden“, beschwichtigte Bürgermeisterin Katrin Reuscher. Das sei aber nicht einfach. Denn für die Einrichtung eines neuen Recyclinghofes würden im Jahr 2022 andere Anforderungen gestellt als es beim Aufbau der jetzt noch bestehenden Müllannahmestelle vor Jahrzehnten der Fall gewesen sei. Katrin Reuscher: „Das hat uns überrascht.“

Kommentar von Volker Dörken beim Verlassen der Sitzung: „Bleibt nur zu hoffen, dass die Albersloher am 30. Juni 2023 keine böse Überraschung erleben, in dem ihnen eine wirkliche Abfuhr erteilt wird.

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Fußverkehr in Albersloh


Die BürgerInnen und Sachexperten erkennen und benennen einhellig die Brennpunkte für die schwachen VerkehrsteilnehmerInnen in Albersloh: zu enge rechtwinklige Kurven, vielfach zu schmale Bürgersteige (50 bis 80 Zentimeter), sehr gefährliche Verbindungen – wegen der schmalen Bürgersteige – vom St. Josef-Haus zur Bushaltestelle, zur VoBa, Sparkasse, Apotheke,zum FIZ oder zur Eisdiele. Unhaltbare Situation am FIZ (ehemals Fels). Die einhellige Feststellung: Eine gesetzeswidrige und lebensgefährliche Situation: „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis hier ein schlimmes Unglück geschieht!“

Die vorgeschlagene Abhilfe: Kreisverkehre an der Wolbecker-Bahnhofstraße/Teckelschlaut, an Ecke Sendenhorster/Kirchstraße sowie an der Einmündung Bergstraße/Sendenhorster Straße! Zudem Shared Space und Tempo30 im Ortskern. Auf der Alverskirchener Straße und rund um die Kirche Verkehrsnasen, die nur die Durchfahrt nur eines Autos in einer Richtung ermöglichen. Permanente Kontrolle des Lkw-Durchfahrverbots, Aufstellen von Geschwindigkeitstafeln – gesponsert von heimischen Unternehmen – die zum langsam Fahren anhalten; spezielle Kameras mit Echtzeiterfassung kontrollieren automatisch die Einhaltung des Lkw- Durchfahrtverbots. Eine große Umgehungsstraße ist nicht mehr gefragt, eine Verbindung von der Sendenhorster Straße bis zum Busch-/Haberkamp wird favorisiert!!!!

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Tempo 30 in den Ortskernen

„Wer mehr Sicherheit für die schwachen Verkehrsteilnehmer*innen in Sendenhorst und Albersloh möchte, der muss sich für Tempo30 in den Ortskernen einsetzen,“ das sehen und fordern die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) bereits seit Jahren (siehe z. B. WN 6. Dezember 2017) so.

Jahre lang lehnte die heimische CDU diese BfA-Forderung ab. Nun kam es im jüngsten Umweltausschuss zu einer Kehrtwende. Hier legte die Union einen Antrag vor, in dem es heißt: „Um alle Bürgerinnen, Bürger und Kinder, insbesondere die Fahrradfahrer und Fußgänger zu schützen, beantragt die CDU-Fraktion zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob für den Innenstadtbereich von Sendenhorst und den Ortskern von Albersloh generell Tempo 30 angeordnet werden kann.“

„Diesen Umschwung bei der CDU können wir nur begrüßen“, meint dazu der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „gut, dass sich die CDU jetzt den Forderungen der BfA anschließt.“ Insoweit stimme die Aussage von Henning Rehbaum: „Wir freuen uns über jede Unterstützung für dieses wichtige Thema.“

Leider habe der berechtigte Entschleunigungswunsch einen Haken. Denn obwohl sich neben den Parteien im Sendenhorster Rat auch viele Bürgerinnen und Bürger für Tempo30 stark machen und auch die Stadtverwaltung eine „gewisse Sympathie“ für die Verlangsamung des Verkehrs hege, stände der § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einer „Tempo30-Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften“ entgegen. Denn das Gesetz sagt: Tempo30-Anordnung „darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken.“

„Dabei wäre Tempo30 als Regelgeschwindigkeit in den Ortskernen von Sendenhorst und Albersloh  für viele der genannten Probleme die ideale Lösung“, meint B.f.A.-Umweltausschussmitglied Olaf Schmidt. Denn nach geltender Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss jede Temporeduzierung einzeln beantragt werden, mit dem Ergebnis, dass Tempo 30 und Tempo 50 kleinteilig wechseln und an vielen Stellen zu schnell gefahren wird. Albersloh und Sendenhorst seien blendende Beispiele für diesen Schilderwald.

„Eigentlich ein Irrsinn“, so B.f.A.-Mitglied Volker Dörken. Denn das Umweltbundesamt habe festgestellt, dass „Tempo 30 nachweislich die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss erhöht, die Lärmbelastung deutlich reduziert und hilft die Luftreinhaltewerte einzuhalten.“

Hans Ulrich Menke: „Da die momentane Rechtsgrundlage es jedoch erschwert, sinnvolle kommunale Lösungen umzusetzen, sollten alle Parteien im Sendenhorster Rat eine gemeinsame Resolution verabschieden, die die Vorteile von Tempo30 unterstreicht und die Tempo30 als Regelgeschwindigkeit innerorts fordert. Daneben müsse geprüft werden, ob die Aufstellung eines Lärmaktionsplans als eine Voraussetzung für die Erstellung des Mobilitätskonzepts für Sendenhorst sinnvoll sei!“ Diese Vorgehensweise schaffe Klarheit, erweitere den Spielraum für ortsangepasste Lösungen und senke den bürokratischen Aufwand deutlich. Adressat der Resolution müssten die NRW-Landesregierung, die Bundesregierung und der Deutsche Städtetag sein.

B.f.A.-Stadtentwicklungsmitglied Michael Thale erklärt: „Durch die Umkehrung der Beweislast müsste nur noch für den kleinen Teil von Hauptverkehrsstraßen mit wichtiger Verbindungsfunktion, auf denen Tempo 50 sinnvoll und sicher ist, eine Anordnung getroffen werden.“

„Für diese Forderung gibt es inzwischen ein breites Bündnis von Verkehrsexperten europaweit“, so B.f.A.-Ratsfrau Martina Rust. In Deutschland habe sich im Rahmen des europäischen Bürgerbegehrens ein „Netzwerk Tempo 30“ formiert in dem sich Verkehrsverbände, Ärzte, Unternehmen und Verbraucherorganisationen zusammengeschlossen hätten (https://www.vsf.de/engagement/tempo-30/).

Mehr als 160 Städte in 15 Ländern Europas hätten bereits in der gesamten Innenstadt oder in großen Wohnvierteln sowie auf mehreren Hauptstraßen Tempo30 eingeführt. Unter ihnen Berlin, Bristol, Buxtehude, Darmstadt, Freiburg, Göteburg, Graz, Helsinki, Hull, Madrid, Metz und Zürich. Gemeinsame Studien dieser Städte zeigten eine „große Zustimmung zum niedrigen Tempolimit“ sowie mehr „Sicherheit und Lebensqualität auf den Straßen“.

B.f.A.-Ratsmitglied Dirk Köhler: „Aus Sicht der B.f.A. ist Tempo30 die Basis für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung – überall wo Menschen leben.“

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WASSERSTOFF

Auch in Sendenhorst sollen die Windräder bald vom Netz gehen!! Es wird Zeit zu handeln! Die Wasserstoffproduktion wäre auch hier eine Alternative für die WLE, für Bils, die Speditionen und die Traktoren der Landwirtschaft. Westfalengas könnte ein guter Produktionspartner mit dem nötigen Wissen sein! Packen wir’s an und handeln endlich! PS: Die Artikel stammen aus den WN vom 15. Oktober 2020.