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Pressemitteilung Verkehr

Radweg Alverskirchener Straße

Beim diesjährigen Schützenfest in Albersloh wurde es überdeutlich: Wer sich vom Gewerbegebiet Buschkamp/Haberkamp zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf den Weg in Richtung Telges Busch, Einmündung Bauerschaft Storp / West II macht, lebt nicht gerade ungefährlich.


Dazu Hans Ulrich Menke, Fraktionsvorsitzender der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitk“ (B.f.A.): „Da zwischen der Kreuzung Haberkamp/Buschkamp/Alverskirchener Straße auf beiden
Seiten kein Bürgersteig oder Radweg existiert, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen bei Überholmanövern verschiedener Verkehrsteilnehmer, insbesondere durch LKW und
landwirtschaftliche, beziehungsweise schnell fahrende Fahrzeuge.“
Zudem, so die B.f.A., sei für die Zukunft ein Verbindungsweg zwischen dem neuen Wohngebiet Kohkamp und der Alverskirchener Straße (Kreisstraße) in der Planung. Sobald dieser Rad-/Fußweg
fertiggestellt sei, „kann davon ausgegangen werden, dass die Straße in Richtung der Bauerschaften Storp / West II zunehmend stärker durch Fußgänger und Radfahrer frequentiert wird.“


Aus diesen Überlegungen heraus haben die B.f.A. jetzt den Antrag gestellt, die Verwaltung solle bis zum 30.09.2023 Kontakt zum Kreis Warendorf aufnehmen, um (gemeinsam) – möglichst schon im kommenden Jahr, für den Teilabschnitt Buschkamp bis Telges Busch / Einmündung Storp / West II entlang der Alverskirchener Straße „eine geeignete, verkehrssichere Rad- und Fußwegeverbindung abzustimmen, zu planen und zu realisieren.“
Dabei sei es sinnvoll, die notwendige Finanzierung mit der Kreisverwaltung Warendorf abzustimmen und auch vorhandene Fördermöglichkeiten zu nutzen.


Ein weiteres Argument pro Rad/Fußweg: Gerade für diesen Abschnitt der Alverskirchener Straße gebe es keine geeignete Alternativverbindung in die genannten Bauerschaften. Dabei sei eigentlich genug Platz für eine Verlängerung des Bürgersteigs auf der Südseite der Kreisstraße im genannten Abschnitt vorhanden – immer die Bereitschaft der betroffenen Anlieger, die notwendigen Flächen abzugeben – vorausgesetzt. Hans Ulrich Menke: „Zur Klärung der liegenschaftlichen Belange kann die Stadtverwaltung sicherlich beitragen.“


Zudem wäre in diesem Zusammenhang – beziehungsweise in der Folge – der bereits vor einiger Zeit geforderte Bau eines Radweges bis mindestens zur Backhausstraße äußerst sinnvoll. Die Kreisverwaltung Warendorf habe ja bereits einen Radweg entlang der Alverskirchener Straße in die 1. Priorität des Radverkehrskonzeptes 2018 aufgenommen. Die Umsetzung von Teilabschnitten könnte deshalb ein Schritt für dessen Realisierung sein.

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Aktuell Pressemitteilung

Antrag zur Wassersicherung

Antrag gem. § 16 der Geschäftsordnung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Energie am 22.08.2023

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

sehr geehrte Damen und Herren,

in den Medien wird immer häufiger darüber berichtet, dass durch die Klimaveränderung langfristig ein Wassermangel bzw. die Notwendigkeit einer Wasserrationierung auch in unseren Breitengraden drohen könnte.

Um dieser Entwicklung rechtzeitig, und das heißt, nicht erst wenn der Wasserrationierungsfall eingetreten ist, begegnen zu können, beantragen die B.f.A. die Aufstellung eines beschlussfähigen kommunalen Wassersicherungsplans für Sendenhorst bis spätestens zum 31.12.2025.

Dieser Wassersicherungsplan sollte sich nicht nur mit den in Zukunft vielleicht auftretenden Problemen befassen, sondern auch Maßnahmen beschreiben, die bereits jetzt eingeleitet werden können, um ein solches Szenario möglichst zu vermeiden.

Werse-Hochwasser

Insofern sollten in dem Plan u.a. auch folgende TeilaspekteBerücksichtigung finden:

− Zulässige Pflanzen- und Baumarten bei Neubepflanzung im öffentlichen und privaten Raum im Sinne der Klimaveränderung bzw. -anpassung

− Erhalt von bestehenden Gehölzstrukturen bzw. Altbäumen zur Beschattung und Abkühlung des Umfelds

− Möglichkeiten zur (Förderung der) Speicherung von Regenwasser und dessen Verwendung im öffentlichen und privaten Raum

− Ein Ampelsystem abhängig von Eskalationsstufen bei Wassermangellage mit folgenden Punkten

– Festlegung der Rangfolge der Wasserverteilung bei Mangellage (z.B. auf Landwirtschaft / gewerbliche Betriebe / privaten Verbrauch)

– Nutzung und Betreiben von öffentlichen Schwimmbädern

– technische Möglichkeiten der Begrenzung Wasserabgabe

– preisliche Differenzierung bei erhöhtem Wasserverbrauch

– Bereitstellung von Löschwasser

– Gießen / Gießverboten von Pflanzen im öffentlichen Raum (Rasen / Sträucher / Bäume)

– Gießen / Gießverboten von Pflanzen im privaten Raum (Rasen / Sträucher / Bäume)

– Befüllen von privaten Pools / Schwimm- und Planschbecken

– Waschen von Autos

– Reinigung von Straßen / Gehwegen / Gehwegplatten mit Wasser („Hochdruckreiniger“)

– Stärkung des Bewusstseins über die Ressource Wasser

– u.s.w.

Begründung:

Hier möchten wir insbesondere auf den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 15.03.2023 zur nationalen Wasserstrategie verweisen. Ziel dieses Beschlusses ist es, 

„Mit einer bundesweit abgestimmten Leitlinie, die gemeinsam mit den Ländern und im Dialog mit den Interessengruppen entwickelt wird, wird ein einheitlicher Orientierungsrahmen für lokale oder regionale Priorisierungsentscheidungen geschaffen, der insbesondere sicherstellen soll, dass jederzeit ausreichende, möglichst ortsnahe Ressourcen für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung stehen. Ergänzend werden Regeln und Kriterien für transparente Entscheidungen über ggf. erforderliche Nutzungspriorisierungen im Fall regionaler temporärer Wasserknappheit und Bodentrockenheit erarbeitet. Die besondere Bedeutung der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser (Vorrang der Trinkwasserversorgung) und anderer kritischer Bereiche der Daseinsvorsorge (z. B. Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung) sowie die ökologischen und ökonomischen Wasserbedarfe werden berücksichtigt. In einem Forschungsvorhaben werden u. a. erste Empfehlungen für den Beteiligungsprozess entwickelt: Leitlinie für den Umgang mit Wasserknappheit entwickeln.“

Siehe: https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/nationale_wasserstrategie_2023_bf.pdf

Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll, wenn sich die Stadt Sendenhorst frühzeitig über diese Leitlinie informiert und diese für Sendenhorst umsetzt.

Ansätze für Wasserkonzepte finden sich z.B. unter:

https://www.lk-nienburg.de/portal/seiten/integrales-managementkonzept-zur-bewirtschaftung-von-wassermengen-im-landkreis-nienburg-weser-901001168-21500.html

https://www.zvg-dieburg.de/ihr-wasser/wasserkonzept/

Den B.f.A. ist bewusst, dass die Aufstellung eines solchen Sicherungsplans zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung und den Klimamanager bedeutet. Allerdings haben die Erfahrungen aus der Vergangenheit gezeigt, dass ein Befassen mit einer Entwicklung erst bei Eintreten einer Lage viel zu spät ist und durch den dadurchauftretenden zeitlichen Druck vermeidbare handwerkliche Fehler produziert.

Mit einem rechtzeitig entwickelten Konzept, das im Ernstfall nachgeschärft werden kann, wäre die Stadt Sendenhorst auf langfristige Entwicklungen besser vorbereitet und könnte den Auswirkungen von Wasserknappheit zeitnah begegnen bzw. diese sogar vermeiden.

Werse-Hochwasser Albersloh
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Aktuell Verkehr

Antrag zur Verkehrssituation am Kohkamp

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Aktionen Aktuell Jugend

Besuch im MeetU

„Hallo, schön dass ihr da seid. Wir freuen uns über euren Besuch“, freundlich und zugewandt begrüßt die 10-jährige Leni die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A) im „MeetU“.
Und als sei es ihre Berufung, dirigiert Leni „ihre Gäste“ Katja Meier, Sigrid Menke, Hans Ulrich Menke und Volker Dörken nach einer kurzen Vorstellung durch die neuen, hellen Räume des Albersloher Jugendzentrums: Hier das Spielzimmer mit Billardtisch und Dartscheibe, dort der Raum zum Chillen mit muckeliger Leder-Couch und einem kleinen Fernsehapparat sowie die viel genutzte Küche und nebenan der Computer-Raum mit einem knalligen MeetU-Graffiti auf der Wand.

Stolz sind Leni, Leandro, Nevio und Ahmad (v.l.) ebenso wie Hassan – er konnte leider wegen dringender Gespräche mit den B.f.A.-Gästen nicht auf dem Bild sein – auf ihr „In-House-Graffiti im Computer-Raum.


„Den Tag (sprich Teck) hat Vittorio gemalt“, weiß Leandro (12) nicht ohne Stolz zu berichten. Denn diese „Streetart“ im Compi-Raum ist ganz nach den Vorstellungen der jugendlichen Besucher des MeetU entstanden.
„Wie die meisten anderen Dekorationen und Raumgestaltungen auch“, ergänzt Petra Berg, neben Stephanie Herrera-Riekens die zweite hauptamtliche Kraft, die im Jugendzentrum arbeitet. Hassan (11) erinnert sich noch genau: „Ende 2022 sind wir von den Räumen in der Ludgerusschule hier ins MeetU in der Bahnhofstraße gezogen.“
Stephanie Herrera-Riekens: „Dank der Unterstützung der Stadt und auch von einigen Jugendlichen haben wir den Umzug in einem Tag gestemmt.“ Eine positive Basis, auf die nun aufgebaut werden kann. Viele Räume und der Flur sind bereits farbig und freundlich gestrichen, der Fliesenboden im Computer-Raum aufgepeppt und die Chill-Ecke lädt zum Entspannen ein.
Trotzdem werden gemeinsame Aktivitäten im MeetU großgeschrieben. Die Nutzung des Fernsehers und der Computer sind auf eine Stunde beschränkt. Dafür stehen Brett-, Karten- und Gesellschaftsspiele ganz vorn auf der Liste. Aber auch der Sport am Mittwoch und das gemeinsame Kochen am Freitag erfreuen sich regen Zuspruchs. Jeden Tag besuchen 10 bis 25 Kinder und Jugendliche das MeetU in der Bahnhofstraße. Die meisten kommen aus freien Stücken zum Treff, andere – besonders die jüngeren – werden allein schon aus (Verkehrs-)Sicherheitsgründen von ihren Eltern gebracht und abgeholt. „Es ist ausgesprochen vorteilhaft, dass direkt nebenan die ‚Rote Schule‘ mit ihren vielfältigen Angeboten unser Nachbar ist“, unterstreicht Petra Berg. Da gebe es viele Synergieeffekte und auch einen regen Austausch mit „Heinz von der Fahrradwerkstatt“. „Wir freuen uns schon auf den Sommer“, blicken Nevio (12) und Ahmad (12) auf die wärmere Jahreszeit, „dann können wir auch draußen viel gemeinsam machen.“ Auch für die Gestaltung des Außenbereichs gibt es schon Ideen.
Doch bis es soweit ist, formuliert Hassan erst einmal die Wünsche der Jugendlichen: „Wir könnten noch gut ein peppiges, farbiges Leder-Sofa gebrauchen.“ Wer eins ausrangieren möchte, möge bitte unter 02526 / 4153 anrufen. Das Jugendwerk werde sich dann um die weiteren Aktivitäten kümmern.
„Unter derselben Rufnummer können sich auch Frauen und Männer melden, die mindestens 18 Jahre alt sind und gerne bei uns als Honorarkräfte mitarbeiten möchten,“ fügt Petra Berg hinzu.
„Verstärkung ist immer willkommen“.
Argumente, die überzeugen. Darum stärken die B.f.A. auch die Kasse des MeetU mit einem Betrag über 150 Euro. Der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke: „Dabei soll es nicht bleiben. Im Lauf des Jahres werden wir dann den ‚Hotspot‘ in Sendenhorst besuchen.

Info:
Das Jugendzentrum MeetU ist in Albersloh in die Bahnhofstraße 6 umgezogen. Es ist Montag bis Freitag von 15:00 Uhr – 20:00 Uhr geöffnet; dienstags nur bis 19 Uhr. Im MeetU werden regelmäßig Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 17 Jahren betreut.
Wer die Arbeit des Jugendwerkes Sendenhorst e.V. unterstützen möchte, kann dies gerne durch eine Mitgliedschaft im Verein oder durch eine Geldspende tun. Interessierte können sich dazu an das Jugendwerk unter Telefon 02526/4153, E-Mail info@jugend-sendenhorst.de, wenden.

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Pressemitteilung

Zu wenig Kita-Plätze

Sendenhorst/Albersloh. „Die Zahl der Neuanmeldungen für Kita-Plätze in Albersloh hat die Stadt und das Kreisjugendamt überrascht“, heißt es im WN-Artikel vom 8. Februar 2023 „Ohne Übergangslösungen geht es nicht“. Eine Aussage, die die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) keineswegs überrascht.


Denn bereits vor einem Jahr (siehe WN vom 16.01.22) hatten die B.f.A. prognostiziert, dass der Zuzug vieler junger Familien in den neuen Wohngebieten sowie der Anstieg der Geburtenrate nicht zu unterschätzen seien. Wörtlich: „Politik und Verwaltung dürfen nicht außer Acht lassen, dass Sendenhorst und Albersloh zu den bevorzugten Ausweichgebieten der ‚Boom-Region Münster‘ zählen.“ Und genau auf dieses Wachstum sei die Stadt nicht genügend vorbereitet.
„Dabei müssen wir all diese Aspekte einbeziehen und zukunftsorientiert denken“, mahnte damals bereits Mechthild Bonse, Mitglied der Initiative „Grundschule neu denken“, im Gespräch mit den B.f.A. im Zusammenhang mit der Diskussion um die Erweiterung der KvG Grundschule.
„Dass gerade die jungen Familien mit ihren Kindern schnell in ihre Wohnungen und Häuser im neuen Baugebiet Kohkamp ziehen, ist keineswegs überraschend, sondern absolut verständlich. Die
Kredite laufen, beide Elternteile möchten oder müssen wieder arbeiten gehen. Da müsse man so schnell wie möglich die Kosten minimieren,“ so Sigrid Menke, Mitglied im Ausschuss Bildung, Kultur und Freizeit, in der letzten B.f.A.-Fraktionssitzung.


Deswegen begrüßen es die B.f.A.-Mitglieder, dass „die Stadt und der Kreis nun schnell handeln wollen, um ‚den derzeitigen Fehlbedarf an Plätzen in guter Zusammenarbeit mit den Trägern der Einrichtungen, mit Privatpersonen und mit der Stadt Drensteinfurt‘ lösen zu können.“ Gut sei es auch, dass Bürgermeisterin Kathrin Reuscher, Dienstbereichsleiter Jürgen Mai und Frank Peters vom Kreisjugendamt gemeinsam an die Öffentlichkeit getreten seien. B.f.A.-Ausschuss-Mitglied Dirk Köhler: „Die Menschen wollen und müssen rechtzeitig informiert werden.“ Bis zum 15. März werden nun alle Benachrichtigungen an die Kindergarteneltern verschickt sein.
„Doch damit ist das grundsätzliche Problem nicht gelöst“, meint B.f.A.-Ausschussmitglied Gerd Bröcker, „denn was sich jetzt in den Kindergärten zeigt, wird sich auch in den Grundschulen fortsetzen. Und das nicht nur in Albersloh, sondern auch in Sendenhorst.“
Die Stadt wachse und werde dies auch mittel- und langfristig tun. Es sei keineswegs ein „Peak“ erreicht – wie Frank Peters meint – sondern bereits jetzt übersteigt die Nachfrage an Grundstücken, Häusern und Wohnungen das Angebot. Und dieser Trend wird sich fortsetzen. Spätestens mit der Reaktivierung der WLE werden wir endgültig Münsters ‚Speckgürtel‘ angehören und noch attraktiver für (junge) Familien sein,“ diese Aussage der Initiative „Grundschule neu denken“ habe weiterhin Bestand.


Hans Ulrich Menke: „Wir dürfen der Entwicklung nicht immer hinterherlaufen, sondern wir müssen versuchen diese zu steuern.“ Die Kapazitäten an den Grundschulen müssten deshalb schnellstens
vergrößert werden. Jürgen Mai, Dienstbereichsleiter Familie, Soziales, Bildung Sport und Kultur, sieht auf Nachfrage der B.f.A. dagegen noch genügend Spielraum. An der Ludgerusschule in Albersloh sei Gutachterin Gier momentan dabei, zu erfassen, ob und wie eine nötige Erweiterung der Grundschule auf dem vorhandenen Areal zu bewerkstelligen sei.
Sollte es bei den geplanten Neubaugebieten in Sendenhorst zu einer vergleichbaren Entwicklung kommen wie im Kohkamp, dann müsse allerdings geprüft werden, ob es sinnvoll sei, in einem dieser neuen Wohngebiete eine zweite Grundschule zu etablieren. Jürgen Mai: „So sind wir mit der Initiative ‚Grundschule neu denken‘ verblieben.“
Dem können sich die B.f.A. nur anschließen.

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Aktuell Uncategorized Verkehr

Bebauungsplan Albersloh

„Heute ist ein guter Tag für Albersloh“, mit dieser Feststellung begrüßte Michael Thale (B.f.A.) am Dienstagabend, 13. Dezember, im Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Albersloh-Dorfkern“.

Gegen die beiden Stimmen der FDP sprachen sich CDU, SPD und die B.f.A. einmütig dafür aus, die städtebaulichen Qualität des Dorfes zu sichern. Im  wesentlichen umfasst der Bebauungsplan Nr. 12 die Münsterstraße, Sendenhorster Straße, Teckelschlaut, Kirchplatz, Bahnhof-  und Bergstraße inkl. deren beidseitiger Grundstücke.
Dazu schreibt die Stadtverwaltung:
Der Bebauungsplan Nr. 12 „Albersloh Dorfkern“ soll folgende Ziele verfolgen:
— Geordnete städtebauliche Entwicklung: u.a. durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen, freizuhaltende nicht überbaubare Flächen
— Umsetzung des Integrierten Mobilitätskonzeptes – Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs im Ortskern und Erhöhung der Verkehrssicherheit durch u.a. Innerquartierliche Wegeführung, Verbreiterung und Vergrößerung von Gehwegen, Schaffung eines straßenunabhängigen Fußwegenetzes, etc., sicherzustellen u.a. durch die Sicherung von Geh-, Fahr- und Leistungsrechten, Flächen, die von Bebauung freigehalten werden, Zufahrtsverboten.
— Städtebauliche Qualitäten: u.a. durch Gestaltungsvorgaben, Sicherung von Parkplatzflächen, Anpflanzungen, Grünflächen
— Sicherung der Ziele des Zukunfts- und Handlungskonzeptes Albersloh, um einen lebendigen Ortskern und Aufenthaltsqualitäten zu schaffen.


Zudem stehe der Ortsteil Albersloh, so die Verwaltung weiter, kurz vor einem integrierten Planungsprozess, in dem Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Geschäftstreibende und alle wichtigen Akteure gemeinsam die Zukunft und Gestaltung von Albersloh entwickeln sollen.
Die Mittel für dieses „Zukunfts- und Handlungskonzept Albersloh“ umfassen ein Volumen von 650.000 €. 25% davon zahlt die Stadt aus eigener Tasche. 487.500€ stammen aus einem Förderprogramm.
Die Maßnahmen, die im Rahmen des Zukunfts- und Handlungskonzeptes entwickelt werden, seien zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret zu benennen.
Fest stehe aber, dass sich die Menschen im Ortskern Albersloh mit der stetigen Problematik des hohen Verkehrsaufkommens und der schwierigen verkehrlichen Situation konfrontiert sähen: „Das Integrierte Mobilitätskonzept und der jüngst durchgeführte Fußverkehrs-Check sollen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrs-Verhältnisse beitragen sowie innovative, nachhaltige und sichere Möglichkeiten der Mobilität aufzeigen.“
Der Straßenraumgestaltung für den Fuß- und Radverkehr im Ortskern Albersloh müsse entschärft und verbessert werden. Die extrem schmalen Gehwege, das Fehlen von Radwegen und die hohe Verkehrsbelastung der beiden Landesstraßen L586 und L585 sorgten im Ortskern für eine große Belastung und für immer wiederkehrende lebensgefährliche Konflikte.


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12, da sind sich Verwaltung und Politik (außer der FDP) einig, bestehe nun endlich die Chance, die Baugrenzen und Baulinien zu vergrößern und so die öffentlichen Verkehrsflächen neu zu definieren.

Michael Thale: „Wir haben gemeinsam einen großen Schritt für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unserem Dorf Albersloh getan.“

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Leserbriefe Uncategorized Verkehr

Brückenabriss in der Hohen Ward

Die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) schlagen Alarm: „Wir müssen befürchten, dass die Brücke über die Bahnstrecke Münster-Hamm im Naherholungs- und Wasserschutzgebiet ‚Hohe Ward‘ abgerissen wird.


Bereits vor geraumer Zeit hatte die Deutsche Bundesbahn als Eigentümerin der Brücke den Rückbau des Bauwerkes „wegen nicht ausreichender Tragfähigkeit“ angekündigt. Die Brücke wurde darauf für den Autoverkehr gesperrt und ist seitdem nur noch für Radfahrer und Fußgänger freigegeben. Nun wurde bekannt, dass das Bauordnungsamt der Stadt Münster eine Abbruchgenehmigung für die Brücke erteilt hat.
„Das darf doch wohl nicht wahr sein“, meinen dazu die Mitglieder der Nordic-Walking-Gruppe „Freunde der Hohen Ward“. Seit 35 Jahren wandern sie drei Mal in der Woche mit ihren Stöcken vom Steiner See in Hiltrup bis zur Reithalle nach Albersloh. „Dieser Weg über den Kiessandrücken wird nachweislich seit Jahrhunderten als eine der Hauptverbindungen zwischen Soest und Münster genutzt“, erklären die Freizeitsportler.
Richtig, heute habe der sogenannte „Alte Hellweg“ nicht mehr die Bedeutung als trockene und sichere Hauptverkehrsachse für den Warentransport wie im Mittelalter. Aber dieser diene den Menschen zwischen Albersloh, Wolbeck, Hiltrup, Rinkerode und Drensteinfurt immer noch als beliebte und viel genutzte Erholungs-, Wander- Reit- und Radfahrroute.
Doch nicht nur das, täglich stellten Touristen aus nah und fern ihre Autos und auch Wohnwagen auf den Parkplätzen am Hiltruper See ab, um dann von dort über die Bahnbrücke in die Hohe Ward zu wandern, zu radeln oder zu reiten. Besonders Naturliebhaber wüssten das Kleinod Hohe Ward zu schätzen. Ein von der NABU-Naturschutzstation Münsterland, der Stadtteiloffensive Hiltrup und weiteren Partnern entwickelter Naturlehr- und Waldklimapfad, der am Parkplatz Hiltruper See beginnt, biete eine hervorragende Gelegenheit, die Vielfalt des Wasserschutzgebietes zu entdecken.


„Sie sehen, die Brücke hat eine Aufgabe. Sie wird heftig frequentiert“, stellen die Nordic-Walker fest, „diese Brücke muss bleiben“. Sie sei ein Bindeglied und Hauptknotenpunkt für viele Rad- Reit- und Wanderwege durch das Münsterland.
Man müsse sich doch die Frage stellen, warum der Radweg entlang des Kanals von Münster bis Senden für „Millionen von Euro“ asphaltiert und elektrifiziert werde, wenn gleichzeitig das Geld für die Sanierung der verbindenden Eisenbahnbrücke eingespart werde: „Das darf nicht sein.“
„Wir gehen noch einen Schritt weiter“; meint dazu der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „denn die Brücke hat wichtige Schutzfunktionen“. So habe sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es zum Beispiel bei Reitunfällen oder Bränden in der Hohe Ward von großem Nutzen sei, wenn die Einsatzkräfte aus Albersloh und Hiltrup – über die Bahnbrücke verbunden – gemeinsam agieren könnten: „Die Brücke ist bei Menschenrettung, Wasser- und Brandschutz unersetzlich“.
Das haben die Stadtoberhäupter aus Münster, Sendenhorst und Drensteinfurt schon erkannt. Die Sendenhorster Bürgermeisterin Katrin Reuscher, der Münsteraner Oberbürgermeister Markus Lewe
und der Drensteinfurter Bürgermeister Carsten Grawunder haben sich bereits dafür stark gemacht, dass auch in Zukunft eine Brückenquerung in der Hohen Ward an derselben Stelle erhalten bleibt.
„Wir werden sie dabei mit aller Kraft unterstützen“, unterstreicht Hans Ulrich Menke. Nach der vorliegenden Abbruchgenehmigung aus der Westfalenmetropole werde es aber nun wirklich im wahrsten Sinne des Wortes „allerhöchste Eisenbahn“, dass die Stadtverwaltung Münster einen abgestimmten Lösungsvorschlag erarbeite: „Sonst kann es sein, dass die Bevölkerung nur noch vor den Resten einer Brücke steht und so in einer Sackgasse landet.“

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Aktuell

Stromleitungsausbau

Auf großes Interesse stieß am Donnerstagmorgen die Bürgerinformation des Netzbetreibers Amprion bei den Sendenhorstern und Alberslohern.

“Als Übertragungsnetzbetreiber“, so Amprion im Kommunalforum, „haben wir die Aufgabe, das Stromnetz fit für eine klimaneutrale Zukunft zu machen“. Deshalb plane  man von den Umspannwerken Westernkappeln und dem Gersteinwerk in Werne an der Lippe über die Flächen von Sendenhorst und Albersloh hinweg eine 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zu verlegen.

Die Inbetriebnahme – Stand heute – sei für das Jahr 2033 geplant. Die BürgerInnen nutzten gestern das Gespräch mit den ExpertInnen zu einem angeregten Ideenaustausch. Unter anderem ging es um die Fragen, wie sich die Amprion-Planung mit den Vorhaben, weitere Windräder in Sendenhorst zu bauen, verträgt und ob die Höchstspannungswechselstromleitung auch unterirdisch verlegt werden kann. Über weitere Details werden die WN berichten.

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Aktuell Verkehr

Überholverbot

Sendenhorst/Albersloh. „Enge Linienführung, geringe Querschnittsbreiten der Straßen sowie schlechte Sichtverhältnisse in den scharfen Kurven des Ortskerns“, das attestierte bereits am 18. Juli 2019 das Verkehrsgutachten der „nts Ingenieurgesellschaft mbH“, das der Kreis Warendorf für den Ortsteil Albersloh in Auftrag gegeben hatte. Dieser Platzmangel berge, so die Gutachter damals, gerade auch wegen der vielen LKW „ein erhebliches Gefahrenpotenzial…. für Radfahrer und für Fußgänger.“

Und dass sich an dieser Gefahrenlage bis heute nichts geändert hat, zeigt ein Unfall, der sich am 15. September 2022 ereignete.

„An diesem Tag“, so berichtet Wolfgang Prange, „ist auf der Schulstraße in Sendenhorst eine ältere Radfahrerin gestürzt, weil sie sich nach eigenen Aussagen von einem an ihr vorbeifahrenden LKW so bedrängt gefühlt habe, dass sie deshalb ‚ins Schlingern‘ gekommen und dabei über den Lenker gestürzt sei. Zum Glück kam es nicht zu einer Kollision mit dem vorbeifahrenden LKW oder nachfolgenden Fahrzeugen.“ Obwohl die Frau über Schmerzen in der Rippengegend klagte, habe sie einen Anruf bei der Polizei oder den Ruf eines Notarztwagens abgelehnt. Darum sei sie zur ärztlichen Abklärung ihrer Verletzung zur Praxis von Dr. Dexer gebracht worden.

„Dieser Vorfall zeigt erneut“, so der Fraktionsvorsitzende der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.), Hans Ulrich Menke, „wie wichtig und richtig es ist, dass wir die ’schwachen Verkehrsteilnehmer‘ auf unseren Straßen besonders schützen müssen.“ Darum haben die B.f.A. bereits Ende August den Antrag gestellt, die Stadtverwaltung möge die zuständige Straßenverkehrsbehörde beim Kreis dazu veranlassen,  „für die Bereiche mit den größten Gefahrenstellen in der Stadt ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ einzurichten.

Um dieses spezielle Überholverbot auch gut sichtbar zu machen, hat der Gesetzgeber im Jahr 2020 das Verkehrszeichen VZ 277.1 eingeführt. Dazu heißt es in der Begründung: „Diese Neuregelung dient in erster Linie dem Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie älteren Personen. Zudem trägt sie der gesteigerten Gefahrenlage aufgrund der hohen Differenzgeschwindigkeiten außerorts und innerorts insbesondere auf Hauptverkehrsstrecken Rechnung.“ Die Anordnung dieses Überholverbots könne sogar ohne eine konkrete Gefahrensituation erfolgen.

Das sei aber in Sendenhorst und Albersloh gar nicht nötig, meint B.f.A.-Ratsmitglied Hans Ulrich Menke, „denn bei den größten Gefahrenstellen im Sinne unseres Antrages handelt es sich um innerstädtische Straßen(abschnitte) ohne ausreichend breite Fahrbahn.“ Immer wenn hier ein Pkw oder Lkw einen Rad- oder Mofa-Fahrer überhole, müsse das Kfz unweigerlich auf die Gegenfahrbahn ausweichen, „um den notwendigen Mindestabstand von 1,50 Meter zu dem überholten Zweiradfahrer einhalten zu können.“

Beispielhaft seien in Sendenhorst dafür die Straßenabschnitte Westtor/Weststraße – vom Ende des Radweges in Richtung Innenstadt über Schul- und Kirchstraße bis zum Beginn des Radweges auf die Oststraße; Nordstraße/Nordtor bis zum Ortsende; Osttor; sowie Kühl, Südstraße, Südtor bis zum Ortsende (immer beide Fahrtrichtungen).

In Albersloh kommen in Betracht: Sendenhorster Straße stadteinwärts ab Ende des Radweges, Kirchplatz, Münsterstraße, bis zum Radweg in Richtung Münster; Kirchplatz, Bahnhofstraße, Alverslirchner Straße bis zur Einmündung Backhausstraße sowie Wolbecker Straße bis zur Querung der WLE (auch hier immer in beiden Fahrtrichtungen).

Wie dringend und notwendig die Einrichtung dieses Überholverbotes sei, hätten auch die in Sendenhorst durchgeführten Workshops „Integriertes Mobilitätskonzept“ und der „Fußverkehrs-Check“ gezeigt. Denn es lägen eindeutige Aussagen der jeweiligen Projektleitungen vor, „wonach in Sendenhorst und Albersloh an vielen Stellen die Bürgersteige unzulässig schmal sind, Radwege komplett fehlen und auch die Straßen wegen ihrer geringen Breite nicht für eine grundlegende Verbesserung der Situation genutzt werden können.“

„Hier“, so B.f.A.-Ratsmitglied Michael Thale, „haben wir endlich mit dem ‚Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen‘ ein gutes Instrument in der Hand, für mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu sorgen.“

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Aktuell

Kohkamp Spielplatz


Sendenhorst-Albersloh. „Wir müssen in unserer Stadt mehr für die Menschen tun, die wegen ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht in der Lage sind, ungehindert am täglichen Leben teilzunehmen,“ diese Meinung vertreten die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) seit ihrer Gründung.
Darum ist es nicht verwunderlich, dass sich die B.f.A. auch bei der Planung des neuen Spielplatzes im Albersloher Neubaugebiet Kohkamp für einen „Integrativen Spielplatz“ mit Nachdruck einsetzen: „Denn Inklusion ist für uns auch – oder gerade – auf Spielplätzen ein wichtiges Anliegen.“
Wie der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke jetzt in der Hauptausschuss-Sitzung hervorhob, hat die Stadt Sendenhorst bereits auf etwa 15 Spielplätzen das Konzept zur Entwicklung generationenübergreifender Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsräume „Draußen in Sendenhorst und Albersloh“ vorbildlich umgesetzt. „Aber“, so Hans Ulrich Menke, „leider wurde auf den bisher umgebauten Anlagen das Anliegen eines Integrativen Spielplatzes wenig bis überhaupt nicht bedacht.“
Zwar hätten alle Parteien am 23. August 2022 im Ausschuss für Generationen, Soziales, Gesundheit und Sport für einen Spielplatz am Kohkamp mit „Integrativem Spielgerät“ gestimmt. Aber diese Abstimmung hätte leider einen Haken. Hans Ulrich Menke: „Das Trampolin und die Nestschaukeln sind bei dem bisher geplanten Sanduntergrund für Rollstuhlfahrer und für Kinder mit Gehhilfen nur sehr schlecht oder überhaupt nicht zu erreichen!“
Ein Mangel, der abgestellt werden soll. Wie Udo Schranz, Geschäftsführer der Grundstücksgesellschaft, im Hauptausschuss zusicherte, werden nun unter den integrativen Spielgeräten statt des Sandes gut begeh- und befahrbare Gummiplatten verlegt. Eine Tatsache, die die B.f.A. ausdrücklich begrüßen.
„Doch wir sehen noch zusätzliche Möglichkeiten“, machte Hans Ulrich Menke in seinem Antrag deutlich, „auf dem geplanten Kohkamp-Spielplatz bestünde nämlich die Chance, neben den bereits vorgesehenen integrativen Spielgeräten durch weitere Maßnahmen ein inklusives Spielerlebnis für alle Kinder zu entwickeln und die bereits beschlossene Planung in dieser Hinsicht zu ergänzen.“
Und das sei auch kein neuer Gedanke. Denn bereits 2020 habe sich die Stadtverwaltung mit dem Hinweis auf den Inklusionsscheck NRW dem Anliegen nach mehr Inklusion gewidmet. Dort heißt es: „Mit dem Inklusionsscheck soll Inklusion sichtbar und erlebbar gemacht werden. Es soll örtliche Initiativen bei der Umsetzung konkreter und inklusiver Aktivitäten unterstützen, sodass Begegnung und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen möglich werden.“
In diesem Zusammenhang verweisen die B.f.A. auf Förderprogramme des Landes NRW aber auch auf die Aktion „Zusammen stark für Inklusion: Die gemeinsame Spendenaktion „Stück zum Glück“ von Procter & Gamble, REWE und der Aktion Mensch“. Diese fördert und baut barrierefreie Spielplätze, auf denen alle Kinder gemeinsam aktiv sein können. (https://www.aktion-mensch.de/ueber-uns/kooperationen/stueck-zum-glueck)
In diesem Zusammenhang bitten die B.f.A. um die Beantwortung folgender Anfrage:

  • Besteht seitens der Verwaltung bzw. auch der Grundstücksgesellschaft Sendenhorst und der Politik die Bereitschaft, das Anliegen eines inklusiven Spielplatzes für das Baugebiet Kohkamp noch einmal in den Blick zu nehmen?!
    Die erste Antwort war knapp und erfreulich: Udo Schranz sagte spontan zu, dass die Grundstücksgesellschaft und die Verwaltung die Möglichkeiten der Förderung eines solchen Spielplatzes prüfen werden. Danach würden die Ergebnisse der Politik erneut vorgelegt.
    Hans Ulrich Menke: „Wir hoffen, dass auch die anderen Parteien die Gunst der Stunde erkennen, und dass wir uns in Sendenhorst und Albersloh nicht nur mit Worten, sondern auch mit überzeugenden Taten alle ‚Zusammen stark für Inklusion‘ machen.“