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Überholverbot

Sendenhorst/Albersloh. „Enge Linienführung, geringe Querschnittsbreiten der Straßen sowie schlechte Sichtverhältnisse in den scharfen Kurven des Ortskerns“, das attestierte bereits am 18. Juli 2019 das Verkehrsgutachten der „nts Ingenieurgesellschaft mbH“, das der Kreis Warendorf für den Ortsteil Albersloh in Auftrag gegeben hatte. Dieser Platzmangel berge, so die Gutachter damals, gerade auch wegen der vielen LKW „ein erhebliches Gefahrenpotenzial…. für Radfahrer und für Fußgänger.“

Und dass sich an dieser Gefahrenlage bis heute nichts geändert hat, zeigt ein Unfall, der sich am 15. September 2022 ereignete.

„An diesem Tag“, so berichtet Wolfgang Prange, „ist auf der Schulstraße in Sendenhorst eine ältere Radfahrerin gestürzt, weil sie sich nach eigenen Aussagen von einem an ihr vorbeifahrenden LKW so bedrängt gefühlt habe, dass sie deshalb ‚ins Schlingern‘ gekommen und dabei über den Lenker gestürzt sei. Zum Glück kam es nicht zu einer Kollision mit dem vorbeifahrenden LKW oder nachfolgenden Fahrzeugen.“ Obwohl die Frau über Schmerzen in der Rippengegend klagte, habe sie einen Anruf bei der Polizei oder den Ruf eines Notarztwagens abgelehnt. Darum sei sie zur ärztlichen Abklärung ihrer Verletzung zur Praxis von Dr. Dexer gebracht worden.

„Dieser Vorfall zeigt erneut“, so der Fraktionsvorsitzende der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.), Hans Ulrich Menke, „wie wichtig und richtig es ist, dass wir die ’schwachen Verkehrsteilnehmer‘ auf unseren Straßen besonders schützen müssen.“ Darum haben die B.f.A. bereits Ende August den Antrag gestellt, die Stadtverwaltung möge die zuständige Straßenverkehrsbehörde beim Kreis dazu veranlassen,  „für die Bereiche mit den größten Gefahrenstellen in der Stadt ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ einzurichten.

Um dieses spezielle Überholverbot auch gut sichtbar zu machen, hat der Gesetzgeber im Jahr 2020 das Verkehrszeichen VZ 277.1 eingeführt. Dazu heißt es in der Begründung: „Diese Neuregelung dient in erster Linie dem Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie älteren Personen. Zudem trägt sie der gesteigerten Gefahrenlage aufgrund der hohen Differenzgeschwindigkeiten außerorts und innerorts insbesondere auf Hauptverkehrsstrecken Rechnung.“ Die Anordnung dieses Überholverbots könne sogar ohne eine konkrete Gefahrensituation erfolgen.

Das sei aber in Sendenhorst und Albersloh gar nicht nötig, meint B.f.A.-Ratsmitglied Hans Ulrich Menke, „denn bei den größten Gefahrenstellen im Sinne unseres Antrages handelt es sich um innerstädtische Straßen(abschnitte) ohne ausreichend breite Fahrbahn.“ Immer wenn hier ein Pkw oder Lkw einen Rad- oder Mofa-Fahrer überhole, müsse das Kfz unweigerlich auf die Gegenfahrbahn ausweichen, „um den notwendigen Mindestabstand von 1,50 Meter zu dem überholten Zweiradfahrer einhalten zu können.“

Beispielhaft seien in Sendenhorst dafür die Straßenabschnitte Westtor/Weststraße – vom Ende des Radweges in Richtung Innenstadt über Schul- und Kirchstraße bis zum Beginn des Radweges auf die Oststraße; Nordstraße/Nordtor bis zum Ortsende; Osttor; sowie Kühl, Südstraße, Südtor bis zum Ortsende (immer beide Fahrtrichtungen).

In Albersloh kommen in Betracht: Sendenhorster Straße stadteinwärts ab Ende des Radweges, Kirchplatz, Münsterstraße, bis zum Radweg in Richtung Münster; Kirchplatz, Bahnhofstraße, Alverslirchner Straße bis zur Einmündung Backhausstraße sowie Wolbecker Straße bis zur Querung der WLE (auch hier immer in beiden Fahrtrichtungen).

Wie dringend und notwendig die Einrichtung dieses Überholverbotes sei, hätten auch die in Sendenhorst durchgeführten Workshops „Integriertes Mobilitätskonzept“ und der „Fußverkehrs-Check“ gezeigt. Denn es lägen eindeutige Aussagen der jeweiligen Projektleitungen vor, „wonach in Sendenhorst und Albersloh an vielen Stellen die Bürgersteige unzulässig schmal sind, Radwege komplett fehlen und auch die Straßen wegen ihrer geringen Breite nicht für eine grundlegende Verbesserung der Situation genutzt werden können.“

„Hier“, so B.f.A.-Ratsmitglied Michael Thale, „haben wir endlich mit dem ‚Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen‘ ein gutes Instrument in der Hand, für mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu sorgen.“

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