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Aktuell Berichte

Rechenschaftsbericht 2020

B.f.A. Fraktion im Rat der Stadt Sendenhorst

Das Jahr 2020 war vor allem geprägt durch die Kommunalwahl am 13.09.2020.

Neben einem intensiven und erfolgreichen Wahlkampf sind wir unserem Namen und Auftrag als Bürger*innen für Aktive Kommunalpolitik wieder einmal voll gerecht geworden:

Noch immer belastet der Verkehr die Menschen in beiden Ortsteilen. Mit folgenden Anträgen (Auszüge bzw. Zusammenfassungen aus den Originalanträgen) haben die B.f.A. sich für Verbesserungen für die Menschen in Albersloh und Sendenhorst im Jahr 2020 eingesetzt:

17.02.2020   Reduzierung des Schwerlastverkehrs auf dem Bahnhofstraße, der Alverskirchener Straße, Teckelschlaut und Kirchplatz

25.02.2020   Instandsetzung eines Wegeabschnitts im Bereich Ahrenhorst zwischen der L 585 und der asphaltierten Straße zu den Gebäuden Ahrenhorst 13 ff als Teil des „Grünen Kranzes“ um Albersloh

13.04.2020   Alternativen zur vollständigen Sperrung der K 33 im Zusammenhang mit der Sanierung der Westerbachbrücke

09.08.2020   Erarbeitung eines Aktionsplans Nahmobilität unter Nutzung der Fördermöglichkeiten  der FöRi-Nah 2020

02.09.2020   Realisierung eines Radweges entlang der WLE zwischen Albersloh und Münster-Wolbeck gemeinsam mit der Stadt Münster und dem Kreis Warendorf, der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH, Straßen.NRW und ggf. weiteren erforderlichen Beteiligten

20.09.2020   Aufweitung der Durchfahrtsmöglichkeiten an den Sperrschränken auf der 100-Schlösser-Route im Bereich Storp

18.11.2020   Zeitnahe Planung, Ausweisung und Umsetzung von (unechten) Fahrradstraßen auf den Straßen „Adolfshöhe“ in Albersloh und „Alter Postweg“ in Sendenhorst.

In Sendenhorst war und ist die Projektierung einer Feierhalle am Mergelberg für viele Anlieger*innen ein wichtiges Thema. Auch darum haben wir uns intensiv mit folgenden Anträgen und Anfragen gekümmert:

06.02.2020   Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Bürger-Halle-Sendenhorst ist zu prüfen, ob durch den Bau eines Mehrzweckgebäudes am Standort Westtor die Ziele einer Feuerwache mit den Bedürfnissen einer Bürger-Halle verknüpft werden können!

18.07.2020   Anfragen zum gemeindlichen Einvernehmen der Stadt Sendenhorst und zu den Auflagen zur Lärmschutzsituation, zu den Parkplätzen, zur Vermüllung des Umfeldes und zu den Rettungszufahrten im Umfeld. Außerdem zur Anwohnerbeteiligung, Anpassung des Bebauungsplanes und zur Wirtschaftsförderung sowie zu Interessenkonflikten und zu Klagen der betroffenen Anwohner.

Daneben haben wir die Verhinderung der Umsetzung an diesem Standort bzw. zur Benennung von Alternativstandorten gefordert!

28.07.2020   Vorschläge zur Teilnahme von Vertreter*innen der betroffenen Anlieger sowie der Politik an vorgesehenen Gesprächsterminen mit dem Investor bzw. zu Informationsgesprächen unter Beteiligung der Fraktionen und Anliegervertreter*innen.

17.08.2020   Anträge mit folgendem Inhalt: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine Änderung des Bebauungsplans Schörmel-West mit dem Ziel zu erarbeiten, die Nutzung von Flächen innerhalb BPlan-Gebietes für die Errichtung von Vergnügungsstätten zu untersagen.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Klärung der rechtlichen Folgen bezüglich des zu Unrecht erteilten gemeindlichen Einvernehmens eine Veränderungssperre für den betroffenen Bereich des Baugebietes Schörmel-West, ggf. auch im Hinblick auf eine Änderung dieses BPlanes, zu veranlassen.

09.10.2020   Anfragen an die Kreisverwaltung bzw. Landrat Dr. Gericke zum Umgang der Bauverwaltung mit den betroffenen Anliegern.

Auch das Thema „Umweltschutz“ bleibt für die B.f.A. ein wichtiges Zukunftsthema. Hierzu haben wir eine Vielzahl an Anträgen gestellt:

15.06.2020   Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit dem Kreis Warendorf und den WEA-Betreibern, Informationen über die beabsichtigten zukünftigen Nutzungen der bestehenden Windenergieanlagen (WEA) in Sendenhorst zusammen zu stellen. Insbesondere sind die Möglichkeiten zum Repowering der bestehenden Anlagen zu prüfen.

Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit dem Kreis Warendorf und interessierten Betrieben bzw. Organisationen, weitere Möglichkeiten zur Ausweisung von Windenergievorrangzonen zu identifizieren und die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierbei ist die frühzeitige Einbindung der betroffenen Anlieger zur Verbesserung der Akzeptanz für solche Anlagen unbedingt erforderlich!

Insbesondere für neue Bau-, Gewerbe- und Industriegebiete sind im Rahmen der Bauleitplanung Konzepte zum verpflichtenden Einsatz von Solarenergie (über die gesetzlichen Vorgaben hinaus) zu entwickeln.

Im Rahmen der Wirtschaftsförderung soll geprüft werden, in welcher Form die örtliche Industrie Wasserstofftechnologien nutzen kann und welche baurechtlichen Voraussetzungen dafür ggf. erforderlich sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, für die kommunalen Nutzfahrzeuge Beschaffungs-Möglichkeiten von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen zu prüfen

Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne einer kommunalen Klimaschutzpolitik weitere Schritte für einen realistischen Einstieg in die Nutzung von Wasserstoff als Kraftstoff auf kommunaler Ebene zu planen bzw. zu erarbeiten (z.B. Ansiedlung von Wasserstoff-Tankstellen)

Die Verwaltung wird (gemeinsam mit anderen Institutionen) beauftragt, Informationskampagnen für Verbraucherinnen und Verbraucher, Qualifizierungsangebote für Handwerksbetriebe und Planungsbüros sowie Vernetzungsangebote für verschiedene Akteure zu initiieren und zu unterstützen. Hierzu ist regelmäßig zu berichten.

Ein ebenso bedeutendes Thema ist die vollständige Digitalisierung von Sendenhorst. Insbesondere auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie haben wir dazu folgende Anfragen und Anträge gestellt:

02.08.2020   Welche Initiativen hat die Stadtverwaltung bzw. die Kreisverwaltung Warendorf ergriffen, möglichst zeitnah den Ausbau von Glasfasernetzen in Verbindung mit der Errichtung eines 5G-Mobilfunknetzes zu realisieren?

Die Verwaltung wird beauftragt, über den Stand der Erstellung der notwendigen Analysen bzw. Planungen für den Ausbau des Glasfasernetzes / 5G-Mobilfunknetzes zeitnah zu berichten

Die Verwaltung wird beauftragt, ihre Bemühungen zum Ausbau der Glasfaser-Breitbandnetzes in Sendenhorst zu intensivieren und gemeinsam mit dem Kreis Warendorf / der GfW die notwendigen Vorbereitungen zur Anbindung von 5G – Mobilfunkstandorten an dieses Netz voran zu treiben

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der GfW – sofern nicht bereits geschehen – Verhandlungen über die Erstellung eines 5G-Netzes mit einem der 5G-Betreiber Deutsche Telekom, Telefónica (O2), Vodafone bzw. 1&1 Drillisch AG zu führen bzw. die ggf. not-wendigen Ausschreibungen zeitnah vorzubereiten

Weitere wichtige Themen im Jahr 2020 waren u.a.:

04.02.2020   Vertragsgemäße Abwicklung des Rückkaufs der Grundstücke im Kohkamp sowie Klärung der finanziellen Schäden

09.06.2020   Überprüfung der Straßenlaternen in Sendenhorst und Albersloh und Veranlassung ggf. notwendiger Maßnahmen

Erstellung einer Übersicht zur Art und zum Alter der Straßenlaternen bzw. ihrer Leuchtmittel zu erstellen und ein Konzept zum Austausch bzw. zur Erneuerung der Straßenlaternen bzw. ihrer Leuchtmittel zu erarbeiten

Zum Abschluss des letztjährigen Rechenschaftsberichtes möchte ich noch einmal auf ein noch immer aktuelles Thema im Hinblick auf die Unterbringungen von Flüchtlingen in Sendenhorst hinweisen. Hier unsere Anträge dazu:

10.02.2020   Der Rat der Stadt Sendenhorst begrüßt, dass mit der Einigung der Innenminister von Frankreich, Italien, Malta und Deutschland zur Verteilung aus Seenot geretteter Flüchtlinge ein wichtiger Schritt zur Realisierung eines europäischen Notfallrettungs-systems gemacht ist.

Der Rat bekräftigt das Angebot der Stadt Sendenhorst, ohne Anrechnung auf die Quote zur Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung, zwei zusätzliche Flüchtlingsfamilien auf-zunehmen.

Der Rat fordert den Bürgermeister auf, sich für die Entkriminalisierung von privaten Seenotrettungsinitiativen einzusetzen und sich der sogenannten Potsdamer Erklärung, also dem Zusammenschluss der Städte „Sicherer Hafen“, anzuschließen. Die Stadt Sendenhorst ist als sicherer Hafen für geflüchtete Menschen bereit, Flüchtlinge aufzunehmen, die aus Seenot gerettet wurden bzw. in Flüchtlingslagern keine menschenwürdige Unterbringung erfahren.

Der Rat betont, dass die Stadt Sendenhorst für eine bestmögliche Integration der geflüchteten Menschen sorgt, indem alle notwendigen Ressourcen für eine menschenwürdige Versorgung in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung, Bildung und Vermittlung in Arbeit zur Verfügung gestellt werden.

Wie in den vergangenen Jahren bleibt festzustellen, dass die Vielzahl unserer Aktivitäten und die Konsequenz, mit der wir auch 2020 die Probleme angegangen sind bzw. dazu konkrete Ziele entwickelt haben, deutlich machen, wie wichtig die B.f.A. weiterhin für Albersloh und Sendenhorst sind. Vielfältige positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung bestätigen diese Einschätzung.

Viele weitere Informationen zu unseren Zielen und Aktivitäten finden sich auch in dem im letzten Jahr entwickelten umfangreichen B.f.A.-Wahlprogramm.

Nachstehend nur kurz aufgeführte Punkte zeigen, dass es auch im Jahr 2021 bereits vielfältige Initiativen der B.f.A. gegeben hat:

  • Entwicklung von Kooperationsformen mit Wohnungsbaugenossenschaften für neue Baugebiete
  • Anträge zu LIVE-Übertragungen der Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sowie zur Online-Beteiligung der Ausschussmitglieder
  • Streichen der Mittel für eine Wersebrücke hinter dem Friedhof, denn was die jüngste Flutkatastrophe im Ahrtal gezeigt hat, wie verheerend sich niedrige Brücken mit kleinem Durchlauf als ungewollte Stauwehre auswirken, die in ausgewiesenen Überschwemmungs-/ Hochwassergebieten gebaut werden.
  • Erhöhung der Mittel für den Ankauf von Flächen für Ausgleichs- und ökologische Maßnahmen
  • Anfragen zur Einführung des Datenmanagementsystems in der Verwaltung
  • Einsatz des Pop-up-Planetariums Münster in Schulen, im Rahmen der Ferienbetreuung und im Zusammenhang mit dem Ortsjubiläum Albersloh
  • Sanierungsmaßnahmen an den drei städtischen Umkleidegebäuden am Sport- und  Freizeitzentrum, an der Adolfshöhe sowie am Westtorsportplatz
  • Unterstützung/Förderung der Kulturschaffenden und Vereine im Rahmen der Corona-Pandemie
  • Umsetzung der „Digitalen Schaufenster“ in Sendenhorst und Albersloh
  • Tempo30-Resolution zu Stärkung der Beteiligung der Kommunen bei verkehrsregelnden Maßnahmen im Stadtgebiet
  • Teilnahme an der Aktion der Organisation HandinHand – Rettungskette für Menschenrechte – am 18.09.2021
  • Anfragen zur Montessori-Gesamtschule zum Ausbau- bzw. zur Sanierung
  • Anträge zur Umsetzung von Ladestationen an Straßenlaternen
  • Anträge zur Entwicklung eines Konzepts und zur Bereitstellung von Flächen für „Urban Gardening“ bzw. „Social Gardening“ in Sendenhorst …

Nicht versäumen möchte ich es, mich bei allen aktiven Mitgliedern zu bedanken, die in den vielen Fraktionssitzungen, in den Ausschüssen und im Rat ihren Beitrag geleistet und unsere Positionen gut vertreten haben.

Hans Ulrich Menke

Fraktionsvorsitzender    

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Aktuell

Vorbescheid soll einkassiert werden

„Ins Gewerbegebiet Schörmel-West gehört keine Vergnügungsstätte“, das hatten die Anlieger des Mergelbergs schon immer gesagt, nachdem ein Investor die grundsätzliche Genehmigung bekommen hatte, quasi vor ihrer Haustür eine Partyhalle zu bauen.

Nun hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt den Anwohnern auf Anraten der Verwaltung im Nachhinein Recht gegeben. Denn die Verwaltung ist zu dem Ergebnis gekommen – so steht es in der Sitzungsvorlage – dass eine Vergnügungsstätte „aufgrund ihrer Betriebseigenart, der Publikumsfrequentierung und der Betriebszeiten … im Gegensatz zu anderen Gewerbenutzungen zu einer besonderen Belastung des Umfelds“ führen kann.

Schon im Bebauungsplan von 1999 werde dem Gewerbegebiet Schörmel-West eine Scharnierfunktion zugeschrieben, in dem „die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben einer bestimmten Abstufung nach Abstandsklasse“ unterliege. Und darum stellt die Verwaltung – im Gegensatz zu ihrer bisherigen Auffassung – jetzt fest:  „In der Diskussion um den Bauantrag für einen Veranstaltungsraum im Plangebiet hat sich gezeigt, dass insbesondere Vergnügungsstätten einer ganz besonderen Betrachtung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die nicht nur unmittelbare Umgebung bedürfen.“

Damit übernimmt die Verwaltung nahezu wörtlich die Argumentation der Anwohner. Sie schreibt weiter: „Aufgrund der besonderes ausgedehnten Betriebszeiten bis in die Nacht- und frühen Morgenstunden, der besonders hohen Publikumsfrequentierung, der vielfältigen Besucherverkehre zu Fuß, mit dem Rad oder dem Kfz., die auch noch weiter entfernte Wohnbereiche tangieren können, ist es nicht auszuschließen, dass die Vergnügungsstätten auch bei positiver Einschätzung in Lärmgutachten im Gegensatz zu anderen Gewerbenutzungen zu einer besonderen Belastung des Umfelds führen können.“

Und um genau dieser Gefahr vorzubeugen „und insbesondere die angrenzende, aber auch etwas weiter vom Plangebiet gelegene Anwohnerschaft vor den möglichen besonderen Auswirkungen von Vergnügungsstätten zu schützen“, schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan Schörmel-West so zu ändern,  „dass künftig Vergnügungsstätten aller Art im Plangebiet ausgeschlossen werden.“ Diesem Vorschlag folgte der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig.

„Der jetzige Beschluss und die dazugehörige Begründung zeigeneindeutig“, so Michael Thale,  BfA-Sprecher im Stadtentwicklungsausschuss, „dass die Entscheidung der Stadt vor einigen Monaten – das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer Partyhalle am Mergelberg ohne Beratung in den zuständigen Ausschüssen zu erteilen – dem Sachverhalt nicht gerecht wurde.“

Das sieht auch Michael Gödecke, einer der betroffenen Anlieger, so: „Ich werde jetzt an den Kreis Warendorf mit Hinweis auf den Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss schreiben und gemäß § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz die Rücknahme des positiven Verwaltungsaktes – also dem positiven Vorbescheid zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Veranstaltungsraumes –verlangen.“ Ebenso wolle er dem zuständigen Gericht den Sinneswandel der Stadt Sendenhorst mitteilen. Denn die Stadt schreibe nun ja selbst, dass die Diskussion um den Bauantrag eine ganz besondere Betrachtungsweise nahegelegt habe. „Diese Diskussion hätte bereits mit den Anliegern und der Politik bei der Einreichung des Bauantrages für die Partyhalle geführt werden müssen“, so der Rechtsanwalt Michael Gödecke. Auch wenn die Einsicht über den gemachten Fehler sehr spät komme, sei eine nachträgliche Rücknahme der Baugenehmigung möglich und notwendig, „damit das unbedachte Handeln der Verwaltung nicht zum Debakel für die Anwohner wird“.

Hans-Ulrich Menke

B.f.A.-Fraktionssprecher

Mühlenfurt 3

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Aktuell

Teilsieg

„Wir haben wieder mal einen Teilsieg errungen,“ freut sich Rechtsanwalt Michael Gödeke, einer der SprecherInnen der Anwohner am Mergelberg und am Schörmel, nach der Ratssitzung am Donnerstag Abend.

Denn der Rat hatte einstimmig beschlossen, dass „die Verwaltung beauftragt wird, sich im Benehmen mit dem Investor zeitnah nochmals intensiv um einen Alternativstandort“ für eine Feierhalle zu bemühen. Drei Standorte seien in der engeren Wahl des Investors, teilte Bürgermeister Streffing mit. Voraussetzung sei natürlich immer, dass die planungsrechtliche Möglichkeit zur Realisierung des Vorhabens bestehe. Wenn nicht, werde die Politik eine ggf. erforderlich werdende Änderung der Bauleitplanung  „positiv begleiten.“

Auch wenn der Rat zuvor die Ausführungen der Verwaltung zur Stellungnahme der Kanzlei Baumeister zum Thema „Erlass einer Veränderungssperre und rückwirkende Wirksamkeit auf bereits positiv beschiedene oder genehmigte Vorhaben“ zur Kenntnis genommen hatte, blieben „die Mergelberger“ bei ihrer positiven Einschätzung.

Denn ihr Rechtsvertreter, Rechtsanwalt Burke von der Kanzlei Hüttenbrink aus Münster, hatte zuvor erklärt, dass auch er eine gemeinsame Lösung (ein neues Grundstück für Investor Kirsch und Verzicht auf den Bau einer Feierhalle am Mergelberg) für den besten Weg halte. 

Trotzdem riet er dazu, nicht vollständig auf eine Veränderungssperre zu verzichten. „Denn sie kann dann greifen, wenn die positiv beschiedene Bauvoranfrage zurückgezogen oder zum Beispiel aus Lärmschutzgründen für nichtig erklärt wird.“ „Das“, so ergänzte B.f.A.-Fraktionssprecher Hans Ulrich Menke, „muss mit in die Überarbeitung des Bebauungsplanes einfließen.“

Und so beschloss der Rat, die Verwaltung zu beauftragen, „den Bebauungsplan Nr. 21 „Schörmel West“ zu überarbeiten. Insbesondere soll die Scharnierfunktion des Geltungsbereichs zwischen Wohn- und Geschäftsnutzungen sowie weiterer benachbarter Nutzungen (z.B. Reitverein) berücksichtigt werden.“ Ein entsprechender Passus über die mögliche Veränderungssperre – also dass es in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, hier eine Partyhalle zu bauen – soll dem B.f.A.-Antrag entsprechend – mit eingearbeitet werden.

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Dialog über die Feierhalle

Zu einem „Dialog über die Feierhalle“ hatten die AnwohnerInnen des Schörmelweges, des Alten Postweges und des Mergelberges gemeinsam mit dem Reitverein am Sonntagabend die im Sendenhorster Rat vertretenen Fraktionen eingeladen.


Während die B.f.A. und die SPD die Einladung gerne angenommen hatten, erschien die FDP offiziell nicht, sondern Anlieger Andreas Linnemann – unter anderem auch FDP-Ratskandidat – musste die liberale Stellung halten. Eine Meinungsäußerung gab es von ihm nicht.
Anders dagegen CDU-Ratskandidat Hermann Josef Tacke, der nicht im Namen seiner Partei – von der kein offizieller Vertreter anwesend war – reden wollte, sondern nur „ganz  persönlich“ zum Ausdruck brachte, „dass so eine Feierhalle hier nicht hingehört“. CDU-Bürgermeisterkandidat Markus Hartmann hatte sich wegen seinem Hochzeitstag entschuldigt.
Christiane Seitz-Dahlkamp (SPD) eröffnete das Gespräch mit dem Hinweis, dass eine Lösung für die verfahrene Situation um die Feierhalle am Mergelberg „nur über einen konstruktiven Dialog zu finden“ sei. Die Möglichkeiten einer juristischen Entwirrung liege nach ihrer Ansicht bei einem Prozent. Trotzdem habe man in der Sitzung des Stadtentwicklungausschusse für den Antrag der B.f.A. gestimmt, die Möglichkeiten einer Veränderungssperre zu prüfen.


B.f.A.-Fraktionssprecher Hans Ulrich Menke machte noch einmal klar, dass es die Zustimmung der Verwaltung zu dieser Feierhalle nicht „ohne das gemeindliche Einvernehmen hätte geben dürfen“. Hans Ulrich Menke: „Wer immer auch den Investor auf dieses Grundstück gestoßen hat, fest steht, hier darf keine Feierhalle gebaut werden!“ Nun sei es an der Zeit, Alternativflächen zu suchen, um ein anderes Areal zu finden, dass man dem Investor mit gutem Gewissen für eine Feierhalle anbieten könne. Dafür werde sich die B.f.A. weiterhin stark machen und in allen Gremien einsetzen.
Bedenken des Reitvereins, der sich nicht nur gegen die Feierhalle, sondern auch gegen eine mögliche Umsiedlung der Feuerwehr auf eine Fläche „neben Erdnuss-Druck“ wehrt, kann Hans Ulrich Menke teilen: „Allein schon um die vorgeschriebenen Rettungszeiten einzuhalten, halte ich diesen Standort für höchst bedenklich.“ Bei einer Reaktivierung der WLE – möglicherweise bis Lippstadt – sei die Schranke auch mal geschlossen. Dann sei der größte Teil der Stadt „rettungtechnisch“ vorübergehend abgeschnitten.


Dem stimmte die von der SPD unterstützte unabhängige Bürgermeister-Kandidatin Katrin Reuscher zu. All diese Dinge – Veränderungen im Gewerbegebiet, wachsende Wohngebiete, die Umsiedlung der Feuerwehr, die Reaktivierung der WLE, der mögliche Bau einer Bürgerhalle, der Standort dieser Feierhalle – könnten erst im Detail gedacht werden, wenn in enger Abstimmung mit den Bürgerinnen und Bürgern über die weitere Entwicklung der Kommune nachgedacht worden sei. „Und das nennt man Stadtplanung“, so Katrin Reuscher. Was hier am Mergelberg passieren sollte, sei aus ihrer Sicht nicht hinnehmbar. Sie habe aber mit dem Investor gesprochen, der ebenfalls unglücklich über die Situation sei: „Herr Kirsch ist ein zugänglicher Mann, mit dem man gut in einem Boot sitzen kann.“
Das hofft auch Michael Gödecke, der im Namen der AnwohnerInnen und Anwohner unterstrich, dass auch sie „als Betroffene und nicht als Feierhallenverhinderer“ ein Gespräch mit dem Investor wünschten, um auszuloten, ob man nicht doch eine gemeinsame Lösung finden kann, die alle Seiten befriedigt.

Fotos + Text: Volker Dörken

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Anwohnertreffen

Der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke zieht zum Thema „Feierhalle“ nach dem Treffen von Vertretern aus der Politik, der Verwaltung und einigen BürgerInnen des angrenzenden Wohngebietes am Mergelberg folgendes Fazit:

„Verwaltung und Politik sind jetzt angesichts der vielfältigen ungelösten Konflikte gefordert, gemeinsam nach einem geeigneten Alternativstandort zu suchen und dort, sofern erforderlich, zeitnah das notwendige Planungs- und Baurecht zu schaffen!“

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Feierhalle am Schörmel

Mehr als 130 Menschen waren am Mittwoch Abend ins Gewerbegebiet „Schörmel-West“ gekommen, um ihren Unmut darüber auszudrücken, dass in unmittelbarer Nähe ihres Wohngebietes möglicherweise eine Feierhalle mit Übernachtungsmöglichkeiten gebaut werden soll. Waren beim ersten Informationstreffen vor rund einer Woche nur Vertreter der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ vor Ort, so hatten nun auch VertreterInnen der anderen Ratsparteien den Weg an den Mergelberg gefunden.
In sachlichen Beiträgen stellten die Anlieger Claudia Börger, Björn Michel und Ute Bigge sowie Silvia Florien für den Reiterverein fest, dass es ihnen nicht ersichtlich ist, warum weder die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, noch die politischen Parteien in den Entscheidungsprozess im Rahmen der Bauvoranfrage eingebunden wurden. Claudia Börger: „Wie wurden die Pro- und Contra-Argumente gesammelt und welche Gewichtungen wurden vorgenommen?“


Das Oberverwaltungsgericht NRW habe 2006 festgestellt, dass bei einem Bau von Vergnügungsstätten gerade die Wohnbevölkerung und andere sensible Einrichtungen vor „nachteiligen Wirkungen, die von der Vergnügungsstätte ausgehen, zu schützen sind. „Wie sehen die Schutzmaßnahmen der Stadt aus?“, wollten die Anwesenden wissen. Zumal, so Björn Michel, das Bauamt Sendenhorst noch am 25. Juni 2020 die ursprünglich bewilligte Betriebszeit von 10 bis 22 Uhr auf 10 bis 6 Uhr morgens an sieben Tagen in der Woche – also auf 365 Tage im Jahr – ausgeweitet habe.
Der Lärm, der daraus an 365 Tagen im Jahr mit Genehmigung resultieren könne, werde allen Anrainern – aber vor allem den Kindern in den jungen Familien – die Nachtruhe rauben. „Die normalen Geräusche, die aus dem Gewerbegebiet zu hören sind, sind für uns vollkommen akzeptabel.“ Auch Geburtstagsfeiern oder Partys habe man bisher ohne Murren toleriert. Aber eine Feierhalle für 365 Tage im Jahr und dabei 20 Stunden am Tag, das sei einfach zuviel.
Ganz abgesehen von den anstehenden Verkehrsproblemen, den fehlenden Parkplätzen (26 für 199 Gäste), der drohenden Vermüllung und der wohl kaum zu kontrollierenden Einhaltung der Nachtruhe, die die Stadt durch den Einsatz von Sicherheitspersonal vorgeschrieben habe, sei der Bau der Vergnügungsstätte an dieser Stelle auch für Investor Kirsch ein erhebliches Risiko. In diesem Zusammenhang erklärte Jochen Horstmann, der eine weitere Wohnsiedlung in unmittelbarer Nähe der Vergnügungsstätte plant, welche Auflagen ihm in Sachen „Lärmschutz“ im Zusammenhang mit dem nahen Baubetriebshof und die mögliche winterliche Salzstreuabholung gemacht worden sei. Dieser „Lärm“ der Streusalabholer sei wohl kaum mit der heftigen „Schallabsonderung“ zu vergleichen, die von einer nächtlichen wummernden Feier-Disco ausgehe.
Darum fragten die Anwohner: „Warum hat die Lotsenfunktion der Wirtschaftsförderung hier nicht funktioniert? Wurde Herr Kirsch über die Nachteile seiner Standortentscheidung informiert? Wurde er über eine Standortverlegung beraten? Warum hat die von der Verwaltung beworbene gute Kommunikation mit den Bürgern in diesem Fall nicht funktioniert? Wer entscheidet, wann ein Bauvorhaben die notwendige Sprengkraft besitzt, um die Verwaltung zu veranlassen, mit der Politik Kontakt aufzunehmen?“
Fragen, die auf Antworten warten. Dirk Köhler von den B.f.A. und Andreas Linnemann (FDP) stellten sich jedenfalls hinter die Forderungen der Anwesenden, die Feierhalle nicht im Gewerbegebiet Schörmel-West zu bauen, sondern sie im Industriegebiet vor den Toren der Stadt mit guter Verkehrsanbindung zu errichten: „Denn im Prinzip ist so eine Einrichtung eine gute Sache für Sendenhorst.“ Die beiden Wahlbezirksvertreter von SPD und CDU zogen es vor, sich nicht am Mikrophon zu den anstehenden Planungen zu äußern.
Eine nun ein gestartete Unterschriftenaktion und weitere Veranstaltungen, so Moderator Andreas Schmidt, sollen dazu führen, dass der Bau der Feierhalle im Gewerbegebiet gestoppt wird: „Im Interesse der Menschen im nahen Wohngebiet und auch im Interesse des Investors.“

Bilder und Text: Volker Dörken

Auch die WDR Lokalzeit hat schon berichtet. Die Folge findet ihr bis 24.7.2021 hier!