Kategorien
Pressemitteilung Verkehr

Radweg Alverskirchener Straße

Beim diesjährigen Schützenfest in Albersloh wurde es überdeutlich: Wer sich vom Gewerbegebiet Buschkamp/Haberkamp zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf den Weg in Richtung Telges Busch, Einmündung Bauerschaft Storp / West II macht, lebt nicht gerade ungefährlich.


Dazu Hans Ulrich Menke, Fraktionsvorsitzender der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitk“ (B.f.A.): „Da zwischen der Kreuzung Haberkamp/Buschkamp/Alverskirchener Straße auf beiden
Seiten kein Bürgersteig oder Radweg existiert, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen bei Überholmanövern verschiedener Verkehrsteilnehmer, insbesondere durch LKW und
landwirtschaftliche, beziehungsweise schnell fahrende Fahrzeuge.“
Zudem, so die B.f.A., sei für die Zukunft ein Verbindungsweg zwischen dem neuen Wohngebiet Kohkamp und der Alverskirchener Straße (Kreisstraße) in der Planung. Sobald dieser Rad-/Fußweg
fertiggestellt sei, „kann davon ausgegangen werden, dass die Straße in Richtung der Bauerschaften Storp / West II zunehmend stärker durch Fußgänger und Radfahrer frequentiert wird.“


Aus diesen Überlegungen heraus haben die B.f.A. jetzt den Antrag gestellt, die Verwaltung solle bis zum 30.09.2023 Kontakt zum Kreis Warendorf aufnehmen, um (gemeinsam) – möglichst schon im kommenden Jahr, für den Teilabschnitt Buschkamp bis Telges Busch / Einmündung Storp / West II entlang der Alverskirchener Straße „eine geeignete, verkehrssichere Rad- und Fußwegeverbindung abzustimmen, zu planen und zu realisieren.“
Dabei sei es sinnvoll, die notwendige Finanzierung mit der Kreisverwaltung Warendorf abzustimmen und auch vorhandene Fördermöglichkeiten zu nutzen.


Ein weiteres Argument pro Rad/Fußweg: Gerade für diesen Abschnitt der Alverskirchener Straße gebe es keine geeignete Alternativverbindung in die genannten Bauerschaften. Dabei sei eigentlich genug Platz für eine Verlängerung des Bürgersteigs auf der Südseite der Kreisstraße im genannten Abschnitt vorhanden – immer die Bereitschaft der betroffenen Anlieger, die notwendigen Flächen abzugeben – vorausgesetzt. Hans Ulrich Menke: „Zur Klärung der liegenschaftlichen Belange kann die Stadtverwaltung sicherlich beitragen.“


Zudem wäre in diesem Zusammenhang – beziehungsweise in der Folge – der bereits vor einiger Zeit geforderte Bau eines Radweges bis mindestens zur Backhausstraße äußerst sinnvoll. Die Kreisverwaltung Warendorf habe ja bereits einen Radweg entlang der Alverskirchener Straße in die 1. Priorität des Radverkehrskonzeptes 2018 aufgenommen. Die Umsetzung von Teilabschnitten könnte deshalb ein Schritt für dessen Realisierung sein.

Kategorien
Aktuell Pressemitteilung

Antrag zur Wassersicherung

Antrag gem. § 16 der Geschäftsordnung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Energie am 22.08.2023

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

sehr geehrte Damen und Herren,

in den Medien wird immer häufiger darüber berichtet, dass durch die Klimaveränderung langfristig ein Wassermangel bzw. die Notwendigkeit einer Wasserrationierung auch in unseren Breitengraden drohen könnte.

Um dieser Entwicklung rechtzeitig, und das heißt, nicht erst wenn der Wasserrationierungsfall eingetreten ist, begegnen zu können, beantragen die B.f.A. die Aufstellung eines beschlussfähigen kommunalen Wassersicherungsplans für Sendenhorst bis spätestens zum 31.12.2025.

Dieser Wassersicherungsplan sollte sich nicht nur mit den in Zukunft vielleicht auftretenden Problemen befassen, sondern auch Maßnahmen beschreiben, die bereits jetzt eingeleitet werden können, um ein solches Szenario möglichst zu vermeiden.

Werse-Hochwasser

Insofern sollten in dem Plan u.a. auch folgende TeilaspekteBerücksichtigung finden:

− Zulässige Pflanzen- und Baumarten bei Neubepflanzung im öffentlichen und privaten Raum im Sinne der Klimaveränderung bzw. -anpassung

− Erhalt von bestehenden Gehölzstrukturen bzw. Altbäumen zur Beschattung und Abkühlung des Umfelds

− Möglichkeiten zur (Förderung der) Speicherung von Regenwasser und dessen Verwendung im öffentlichen und privaten Raum

− Ein Ampelsystem abhängig von Eskalationsstufen bei Wassermangellage mit folgenden Punkten

– Festlegung der Rangfolge der Wasserverteilung bei Mangellage (z.B. auf Landwirtschaft / gewerbliche Betriebe / privaten Verbrauch)

– Nutzung und Betreiben von öffentlichen Schwimmbädern

– technische Möglichkeiten der Begrenzung Wasserabgabe

– preisliche Differenzierung bei erhöhtem Wasserverbrauch

– Bereitstellung von Löschwasser

– Gießen / Gießverboten von Pflanzen im öffentlichen Raum (Rasen / Sträucher / Bäume)

– Gießen / Gießverboten von Pflanzen im privaten Raum (Rasen / Sträucher / Bäume)

– Befüllen von privaten Pools / Schwimm- und Planschbecken

– Waschen von Autos

– Reinigung von Straßen / Gehwegen / Gehwegplatten mit Wasser („Hochdruckreiniger“)

– Stärkung des Bewusstseins über die Ressource Wasser

– u.s.w.

Begründung:

Hier möchten wir insbesondere auf den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 15.03.2023 zur nationalen Wasserstrategie verweisen. Ziel dieses Beschlusses ist es, 

„Mit einer bundesweit abgestimmten Leitlinie, die gemeinsam mit den Ländern und im Dialog mit den Interessengruppen entwickelt wird, wird ein einheitlicher Orientierungsrahmen für lokale oder regionale Priorisierungsentscheidungen geschaffen, der insbesondere sicherstellen soll, dass jederzeit ausreichende, möglichst ortsnahe Ressourcen für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung stehen. Ergänzend werden Regeln und Kriterien für transparente Entscheidungen über ggf. erforderliche Nutzungspriorisierungen im Fall regionaler temporärer Wasserknappheit und Bodentrockenheit erarbeitet. Die besondere Bedeutung der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser (Vorrang der Trinkwasserversorgung) und anderer kritischer Bereiche der Daseinsvorsorge (z. B. Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung) sowie die ökologischen und ökonomischen Wasserbedarfe werden berücksichtigt. In einem Forschungsvorhaben werden u. a. erste Empfehlungen für den Beteiligungsprozess entwickelt: Leitlinie für den Umgang mit Wasserknappheit entwickeln.“

Siehe: https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/nationale_wasserstrategie_2023_bf.pdf

Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll, wenn sich die Stadt Sendenhorst frühzeitig über diese Leitlinie informiert und diese für Sendenhorst umsetzt.

Ansätze für Wasserkonzepte finden sich z.B. unter:

https://www.lk-nienburg.de/portal/seiten/integrales-managementkonzept-zur-bewirtschaftung-von-wassermengen-im-landkreis-nienburg-weser-901001168-21500.html

https://www.zvg-dieburg.de/ihr-wasser/wasserkonzept/

Den B.f.A. ist bewusst, dass die Aufstellung eines solchen Sicherungsplans zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung und den Klimamanager bedeutet. Allerdings haben die Erfahrungen aus der Vergangenheit gezeigt, dass ein Befassen mit einer Entwicklung erst bei Eintreten einer Lage viel zu spät ist und durch den dadurchauftretenden zeitlichen Druck vermeidbare handwerkliche Fehler produziert.

Mit einem rechtzeitig entwickelten Konzept, das im Ernstfall nachgeschärft werden kann, wäre die Stadt Sendenhorst auf langfristige Entwicklungen besser vorbereitet und könnte den Auswirkungen von Wasserknappheit zeitnah begegnen bzw. diese sogar vermeiden.

Werse-Hochwasser Albersloh
Kategorien
Aktuell Verkehr

Antrag zur Verkehrssituation am Kohkamp

Kategorien
Aktuell Verkehr

Kreuzung Rohrlandweg

„Ein Kreisverkehr könnte den stetig wachsenden Gefahrenbereich in  Albersloh an der neu entstandenen Kreuzung am Baugebiet Kohkamp/Rohrlandweg erheblich  entschärfen“, diese Meinung vertreten die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) nach  einer gemeinsamen Ortbesichtigung mit einigen Anwohnerinnen und Anwohnern.  Der Hintergrund: Nachdem das Neubaugebiet Kohkamp zunehmend bezogen ist, stellt sich heraus,  dass der Fußweg für die Anlieger zur Schule, zur Bushaltestelle und in den Dorfkern an der  Kreuzung Rohrlandweg/Kohkamp sehr gefährlich ist.  Denn viele Autofahrer haben erkannt, dass sich das Abbiegen an der Ampel zum Kohkamp „lohnt“.  Über Rohrlandweg und Alverskirchener Straße geht es „zügig“ – auch hier zum Schrecken und  Ärgernis der Anlieger – zur Ortsumfahrung Wolbeck oder Richtung Sendenhorst und Drensteinfurt.  Da der Rohrlandweg als Vorfahrtsstraße ausgeschildert ist, „brettern hier viele Autos ohne  Rücksicht auf Verluste durch“, so eine Mutter von zwei Schulkindern. „Diese Raser“, so die B.f.A.,  „könnten wirkungsvoll durch einen vernünftig angelegten Kreisverkehr ausgebremst werden.“  Als Vorbild für eine „Albersloher Lösung“ könnte dabei ein Kreisverkehr im Wolbecker  Neubaugebiet Grenkuhlenweg/Middelerstraße/neue Grundschule dienen. „Dieser Kreisverkehr“, so  berichtet B.f.A.-Mitglied Georg Schiffer, der dort vor Ort recherchierte, „wurde angelegt, da trotz  Tempo 30er Zone und Vorfahrtsregelung rechts vor links, unaufhörlich zu schnell gefahren wurde.“  Ein Wolbecker Vater habe ihm berichtet, dass dort – wie in Albersloh – Fußgänger und insbesondere  Kinder gefährdet gewesen seien.  Georg Schiffer: „Bei meinem Fototermin wurde ich unabhängig von zwei Anliegern angesprochen,  die mir von der Situation vor dem Bau des Kreisverkehrs und nach dem Bau erzählt haben.“ Es  habe durch die Maßnahme sehr schnell eine eindeutige Verbesserung stattgefunden. Eine Aussage,  die Georg Schiffer durch seine eigene Beobachtung bestätigt sah: „Sowohl die angelegten  Zebrastreifen als auch die folgenden Linien des Kreisverkehrs sorgten bei den meisten Autofahrern  für ein erhebliches Abbremsen und eine starke Reduzierung des Tempos.“  Besonders bemerkenswert seien zusätzlich gelbe Fußtritte, die im neuen Wohngebiet den Kindern  Orientierung bei ihrer Wegefindung geben.

Die B.f.A.: „Alles in allem aus unserer Sicht die ideale  Lösung auch für Albersloh.“ Denn von der Größe und der Anlage her seien die Kreuzungsbereiche  nahezu identisch.  „Ganz wichtig“, ergänzt der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „ist aus meiner Sicht  eine kritische Überprüfung der jetzigen Vorfahrtsregelung, die dem Rohrlandweg die Vorfahrt gibt –  und das auch noch abknickend.“ Bei der Ortsbesichtigung konnten die TeilnehmerInnen mehrfach  beobachten, wie die Fahrzeuge aus Richtung Sendenhorst zum Kohkamp abbiegen und dann – ihre  Geschwindigkeit erhöhend – in den zunächst geraden Rohrlandweg hineinfahren. Dort sei außer  einer auf der Fahrbahn angebrachten Markierung „Achtung Kinder“, weder ein Hinweis auf den  Kindergarten Outlaw noch ein Tempo 30 Schild angebracht.  B.f.A.-Mitglied Katja Meier stellt fest: „Wenn die Situation jetzt schon so brenzlig ist, dann wird sie  mit Sicherheit bei Inbetriebnahme des Haltepunkts der WLE noch unübersichtlicher und  gefährlicher werden. Die jetzt abnehmenden Fahrten von Handwerkern würden dann durch den  erhöhten Quellverkehr durch die Anwohner des Kohkamps wieder vergrößert.“  Darum stellen die B.f.A.-Mitglieder einmütig fest: „Da die Kosten für eine entsprechende  Umgestaltung der Kreuzung Kohkamp/Rohrlandweg in einen Kreisverkehr überschaubar sind,  könnte eine solche Lösung am Ende nur an der Einsicht und an dem guten Willen scheitern. Die  B.f.A. wird dazu einen Antrag für den nächsten zuständigen Ausschuss vorbereiten.“

Kategorien
Aktuell Pressemitteilung

Neuer Vorsitzender

Zwei Premieren auf einen Streich: Zum ersten Mal richteten die
„BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) ihre Jahreshauptversammlung im Gasthof „Zurmühlen“ in Sendenhorst aus und auch zum ersten Mal ist mit Dirk Köhler ein Einwohner aus
dem Ortsteil Sendenhorst Vorsitzender der B.f.A. geworden.

v.l.n.r. U.Dörken, Dirk Köhler, Katja Meier, Sigrid Menke, G. Schiffer


Denn der Albersloher Michael Thale übergab jetzt den Vorsitz nach sechs erfolg- und ereignisreichen Jahren an den 53jährigen Dirk Köhler. Der Bankkaufmann lebt seit 2009 in Sendenhorst, ist verheiratet und hat zwei Töchter. Der gelernte Betriebswirt war an der Gründung der Montessori-Gesamtschule beteiligt. Dirk Köhler: „Außerdem sind die Themen Ökologie, Verkehr und Soziales für mich sehr wichtig.“
Viele gute Gründe für die anwesenden B.f.A.-Mitglieder, Dirk Köhler zu ihrem neuen Vorsitzenden zu wählen. Seine Stellvertreterin bleibt Sigrid Menke. Der erkrankte und nicht anwesende Hans-Otto Koebbert wurde ebenso im Amt als Kassenwart bestätigt wie Katja Meier als Schriftführerin und Uschi Dörken mit Georg Schiffer als Kassenprüfer.
„Die B.f.A. sind ihrem Namen und dem Auftrag als BürgerInnen für aktive Kommunalpolitik auch 2022 trotz der schwierigen Zeiten im Hinblick auf Corona und Ukraine- und Energie-Krise wieder einmal voll gerecht geworden“, mit dieser Feststellung leitete der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke den Rechenschaftsbericht ein, „in mehr als 30 Fraktionssitzungen – davon 8 online – haben wir eine Vielzahl an gut begründeten und erläuterten Anträgen und Anfragen diskutiert und erarbeitet.

Dabei reiche die Palette der Themengebiete von den Schulen und Kindertagesstätten, über den Verkehr und die Mobilität (Tempo30, Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen, Teilnahme an der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten, Reaktivierung der WLE, Planung der Haltepunkte, Radweg entlang der WLE nach Wolbeck), die Sanierung der Umkleidekabinen und Duschen auf der Sportanlage Hohe Ward sowie eine Fülle von Anfragen zum Thema „Inklusion in Sendenhorst“.
Hans Ulrich Menke: „Intensiv haben wir uns auch mit dem Anliegen der Initiative ‚Grundschule neu denken‘ befasst. Wir sind dort weiterhin der Auffassung, dass ein zweiter Grundschulstandort in Sendenhorst die nachhaltigere, zukunftssichere Lösung wäre.“ Nichts desto trotz werde sich die B.f.A. weiterhin dafür einsetzen, dass der von den anderen Fraktionen beschlossene Ausbau der KvG Schule möglichst optimal läuft.“
Angesichts des „Klimawandels“ sei der Kahlschlag im Albersloher Zegen Esch völlig unverständlich, zumal am Mergelberg gleichzeitig Bäume „geschützt“ würden, die durch die jetzige Straßengestaltung
dem Absterben geweiht seien: „Eine Straßengestaltung die im Übrigen einem Gewerbegebiet nicht gerecht wird.“


Einen großen Raum nahm im Anschluss die Diskussion über die nur sehr zurückhaltende politische Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger ein: „Es gibt nur sehr wenige Menschen, die bereit sind, sich politisch zu engagieren oder auch nur ein Ehrenamt in irgendeinem Verein zu übernehmen.“ Hier gelte es neue Wege zu finden, frischen Wind in die Demokratie der Kommune zu bringen. Hans Ulrich Menke: „Die Vielzahl der Aktivitäten und die Konsequenz, mit der wir die Probleme angegangen sind, überzeugen. Sie können wichtige Bausteine sein, konkrete Ziele und Vorstellungen zu entwickeln sowie die unmittelbarste Demokratie – nämlich die Bürgerbeteiligung in der Kommune zu stärken.“

Kategorien
Pressemitteilung

Zu wenig Kita-Plätze

Sendenhorst/Albersloh. „Die Zahl der Neuanmeldungen für Kita-Plätze in Albersloh hat die Stadt und das Kreisjugendamt überrascht“, heißt es im WN-Artikel vom 8. Februar 2023 „Ohne Übergangslösungen geht es nicht“. Eine Aussage, die die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) keineswegs überrascht.


Denn bereits vor einem Jahr (siehe WN vom 16.01.22) hatten die B.f.A. prognostiziert, dass der Zuzug vieler junger Familien in den neuen Wohngebieten sowie der Anstieg der Geburtenrate nicht zu unterschätzen seien. Wörtlich: „Politik und Verwaltung dürfen nicht außer Acht lassen, dass Sendenhorst und Albersloh zu den bevorzugten Ausweichgebieten der ‚Boom-Region Münster‘ zählen.“ Und genau auf dieses Wachstum sei die Stadt nicht genügend vorbereitet.
„Dabei müssen wir all diese Aspekte einbeziehen und zukunftsorientiert denken“, mahnte damals bereits Mechthild Bonse, Mitglied der Initiative „Grundschule neu denken“, im Gespräch mit den B.f.A. im Zusammenhang mit der Diskussion um die Erweiterung der KvG Grundschule.
„Dass gerade die jungen Familien mit ihren Kindern schnell in ihre Wohnungen und Häuser im neuen Baugebiet Kohkamp ziehen, ist keineswegs überraschend, sondern absolut verständlich. Die
Kredite laufen, beide Elternteile möchten oder müssen wieder arbeiten gehen. Da müsse man so schnell wie möglich die Kosten minimieren,“ so Sigrid Menke, Mitglied im Ausschuss Bildung, Kultur und Freizeit, in der letzten B.f.A.-Fraktionssitzung.


Deswegen begrüßen es die B.f.A.-Mitglieder, dass „die Stadt und der Kreis nun schnell handeln wollen, um ‚den derzeitigen Fehlbedarf an Plätzen in guter Zusammenarbeit mit den Trägern der Einrichtungen, mit Privatpersonen und mit der Stadt Drensteinfurt‘ lösen zu können.“ Gut sei es auch, dass Bürgermeisterin Kathrin Reuscher, Dienstbereichsleiter Jürgen Mai und Frank Peters vom Kreisjugendamt gemeinsam an die Öffentlichkeit getreten seien. B.f.A.-Ausschuss-Mitglied Dirk Köhler: „Die Menschen wollen und müssen rechtzeitig informiert werden.“ Bis zum 15. März werden nun alle Benachrichtigungen an die Kindergarteneltern verschickt sein.
„Doch damit ist das grundsätzliche Problem nicht gelöst“, meint B.f.A.-Ausschussmitglied Gerd Bröcker, „denn was sich jetzt in den Kindergärten zeigt, wird sich auch in den Grundschulen fortsetzen. Und das nicht nur in Albersloh, sondern auch in Sendenhorst.“
Die Stadt wachse und werde dies auch mittel- und langfristig tun. Es sei keineswegs ein „Peak“ erreicht – wie Frank Peters meint – sondern bereits jetzt übersteigt die Nachfrage an Grundstücken, Häusern und Wohnungen das Angebot. Und dieser Trend wird sich fortsetzen. Spätestens mit der Reaktivierung der WLE werden wir endgültig Münsters ‚Speckgürtel‘ angehören und noch attraktiver für (junge) Familien sein,“ diese Aussage der Initiative „Grundschule neu denken“ habe weiterhin Bestand.


Hans Ulrich Menke: „Wir dürfen der Entwicklung nicht immer hinterherlaufen, sondern wir müssen versuchen diese zu steuern.“ Die Kapazitäten an den Grundschulen müssten deshalb schnellstens
vergrößert werden. Jürgen Mai, Dienstbereichsleiter Familie, Soziales, Bildung Sport und Kultur, sieht auf Nachfrage der B.f.A. dagegen noch genügend Spielraum. An der Ludgerusschule in Albersloh sei Gutachterin Gier momentan dabei, zu erfassen, ob und wie eine nötige Erweiterung der Grundschule auf dem vorhandenen Areal zu bewerkstelligen sei.
Sollte es bei den geplanten Neubaugebieten in Sendenhorst zu einer vergleichbaren Entwicklung kommen wie im Kohkamp, dann müsse allerdings geprüft werden, ob es sinnvoll sei, in einem dieser neuen Wohngebiete eine zweite Grundschule zu etablieren. Jürgen Mai: „So sind wir mit der Initiative ‚Grundschule neu denken‘ verblieben.“
Dem können sich die B.f.A. nur anschließen.

Kategorien
Aktuell Uncategorized Verkehr

Bebauungsplan Albersloh

„Heute ist ein guter Tag für Albersloh“, mit dieser Feststellung begrüßte Michael Thale (B.f.A.) am Dienstagabend, 13. Dezember, im Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Albersloh-Dorfkern“.

Gegen die beiden Stimmen der FDP sprachen sich CDU, SPD und die B.f.A. einmütig dafür aus, die städtebaulichen Qualität des Dorfes zu sichern. Im  wesentlichen umfasst der Bebauungsplan Nr. 12 die Münsterstraße, Sendenhorster Straße, Teckelschlaut, Kirchplatz, Bahnhof-  und Bergstraße inkl. deren beidseitiger Grundstücke.
Dazu schreibt die Stadtverwaltung:
Der Bebauungsplan Nr. 12 „Albersloh Dorfkern“ soll folgende Ziele verfolgen:
— Geordnete städtebauliche Entwicklung: u.a. durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen, freizuhaltende nicht überbaubare Flächen
— Umsetzung des Integrierten Mobilitätskonzeptes – Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs im Ortskern und Erhöhung der Verkehrssicherheit durch u.a. Innerquartierliche Wegeführung, Verbreiterung und Vergrößerung von Gehwegen, Schaffung eines straßenunabhängigen Fußwegenetzes, etc., sicherzustellen u.a. durch die Sicherung von Geh-, Fahr- und Leistungsrechten, Flächen, die von Bebauung freigehalten werden, Zufahrtsverboten.
— Städtebauliche Qualitäten: u.a. durch Gestaltungsvorgaben, Sicherung von Parkplatzflächen, Anpflanzungen, Grünflächen
— Sicherung der Ziele des Zukunfts- und Handlungskonzeptes Albersloh, um einen lebendigen Ortskern und Aufenthaltsqualitäten zu schaffen.


Zudem stehe der Ortsteil Albersloh, so die Verwaltung weiter, kurz vor einem integrierten Planungsprozess, in dem Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Geschäftstreibende und alle wichtigen Akteure gemeinsam die Zukunft und Gestaltung von Albersloh entwickeln sollen.
Die Mittel für dieses „Zukunfts- und Handlungskonzept Albersloh“ umfassen ein Volumen von 650.000 €. 25% davon zahlt die Stadt aus eigener Tasche. 487.500€ stammen aus einem Förderprogramm.
Die Maßnahmen, die im Rahmen des Zukunfts- und Handlungskonzeptes entwickelt werden, seien zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret zu benennen.
Fest stehe aber, dass sich die Menschen im Ortskern Albersloh mit der stetigen Problematik des hohen Verkehrsaufkommens und der schwierigen verkehrlichen Situation konfrontiert sähen: „Das Integrierte Mobilitätskonzept und der jüngst durchgeführte Fußverkehrs-Check sollen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrs-Verhältnisse beitragen sowie innovative, nachhaltige und sichere Möglichkeiten der Mobilität aufzeigen.“
Der Straßenraumgestaltung für den Fuß- und Radverkehr im Ortskern Albersloh müsse entschärft und verbessert werden. Die extrem schmalen Gehwege, das Fehlen von Radwegen und die hohe Verkehrsbelastung der beiden Landesstraßen L586 und L585 sorgten im Ortskern für eine große Belastung und für immer wiederkehrende lebensgefährliche Konflikte.


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12, da sind sich Verwaltung und Politik (außer der FDP) einig, bestehe nun endlich die Chance, die Baugrenzen und Baulinien zu vergrößern und so die öffentlichen Verkehrsflächen neu zu definieren.

Michael Thale: „Wir haben gemeinsam einen großen Schritt für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unserem Dorf Albersloh getan.“

Kategorien
Aktuell Verkehr

Überholverbot

Sendenhorst/Albersloh. „Enge Linienführung, geringe Querschnittsbreiten der Straßen sowie schlechte Sichtverhältnisse in den scharfen Kurven des Ortskerns“, das attestierte bereits am 18. Juli 2019 das Verkehrsgutachten der „nts Ingenieurgesellschaft mbH“, das der Kreis Warendorf für den Ortsteil Albersloh in Auftrag gegeben hatte. Dieser Platzmangel berge, so die Gutachter damals, gerade auch wegen der vielen LKW „ein erhebliches Gefahrenpotenzial…. für Radfahrer und für Fußgänger.“

Und dass sich an dieser Gefahrenlage bis heute nichts geändert hat, zeigt ein Unfall, der sich am 15. September 2022 ereignete.

„An diesem Tag“, so berichtet Wolfgang Prange, „ist auf der Schulstraße in Sendenhorst eine ältere Radfahrerin gestürzt, weil sie sich nach eigenen Aussagen von einem an ihr vorbeifahrenden LKW so bedrängt gefühlt habe, dass sie deshalb ‚ins Schlingern‘ gekommen und dabei über den Lenker gestürzt sei. Zum Glück kam es nicht zu einer Kollision mit dem vorbeifahrenden LKW oder nachfolgenden Fahrzeugen.“ Obwohl die Frau über Schmerzen in der Rippengegend klagte, habe sie einen Anruf bei der Polizei oder den Ruf eines Notarztwagens abgelehnt. Darum sei sie zur ärztlichen Abklärung ihrer Verletzung zur Praxis von Dr. Dexer gebracht worden.

„Dieser Vorfall zeigt erneut“, so der Fraktionsvorsitzende der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.), Hans Ulrich Menke, „wie wichtig und richtig es ist, dass wir die ’schwachen Verkehrsteilnehmer‘ auf unseren Straßen besonders schützen müssen.“ Darum haben die B.f.A. bereits Ende August den Antrag gestellt, die Stadtverwaltung möge die zuständige Straßenverkehrsbehörde beim Kreis dazu veranlassen,  „für die Bereiche mit den größten Gefahrenstellen in der Stadt ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ einzurichten.

Um dieses spezielle Überholverbot auch gut sichtbar zu machen, hat der Gesetzgeber im Jahr 2020 das Verkehrszeichen VZ 277.1 eingeführt. Dazu heißt es in der Begründung: „Diese Neuregelung dient in erster Linie dem Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie älteren Personen. Zudem trägt sie der gesteigerten Gefahrenlage aufgrund der hohen Differenzgeschwindigkeiten außerorts und innerorts insbesondere auf Hauptverkehrsstrecken Rechnung.“ Die Anordnung dieses Überholverbots könne sogar ohne eine konkrete Gefahrensituation erfolgen.

Das sei aber in Sendenhorst und Albersloh gar nicht nötig, meint B.f.A.-Ratsmitglied Hans Ulrich Menke, „denn bei den größten Gefahrenstellen im Sinne unseres Antrages handelt es sich um innerstädtische Straßen(abschnitte) ohne ausreichend breite Fahrbahn.“ Immer wenn hier ein Pkw oder Lkw einen Rad- oder Mofa-Fahrer überhole, müsse das Kfz unweigerlich auf die Gegenfahrbahn ausweichen, „um den notwendigen Mindestabstand von 1,50 Meter zu dem überholten Zweiradfahrer einhalten zu können.“

Beispielhaft seien in Sendenhorst dafür die Straßenabschnitte Westtor/Weststraße – vom Ende des Radweges in Richtung Innenstadt über Schul- und Kirchstraße bis zum Beginn des Radweges auf die Oststraße; Nordstraße/Nordtor bis zum Ortsende; Osttor; sowie Kühl, Südstraße, Südtor bis zum Ortsende (immer beide Fahrtrichtungen).

In Albersloh kommen in Betracht: Sendenhorster Straße stadteinwärts ab Ende des Radweges, Kirchplatz, Münsterstraße, bis zum Radweg in Richtung Münster; Kirchplatz, Bahnhofstraße, Alverslirchner Straße bis zur Einmündung Backhausstraße sowie Wolbecker Straße bis zur Querung der WLE (auch hier immer in beiden Fahrtrichtungen).

Wie dringend und notwendig die Einrichtung dieses Überholverbotes sei, hätten auch die in Sendenhorst durchgeführten Workshops „Integriertes Mobilitätskonzept“ und der „Fußverkehrs-Check“ gezeigt. Denn es lägen eindeutige Aussagen der jeweiligen Projektleitungen vor, „wonach in Sendenhorst und Albersloh an vielen Stellen die Bürgersteige unzulässig schmal sind, Radwege komplett fehlen und auch die Straßen wegen ihrer geringen Breite nicht für eine grundlegende Verbesserung der Situation genutzt werden können.“

„Hier“, so B.f.A.-Ratsmitglied Michael Thale, „haben wir endlich mit dem ‚Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen‘ ein gutes Instrument in der Hand, für mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu sorgen.“

Kategorien
Aktuell

Kohkamp Spielplatz


Sendenhorst-Albersloh. „Wir müssen in unserer Stadt mehr für die Menschen tun, die wegen ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht in der Lage sind, ungehindert am täglichen Leben teilzunehmen,“ diese Meinung vertreten die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) seit ihrer Gründung.
Darum ist es nicht verwunderlich, dass sich die B.f.A. auch bei der Planung des neuen Spielplatzes im Albersloher Neubaugebiet Kohkamp für einen „Integrativen Spielplatz“ mit Nachdruck einsetzen: „Denn Inklusion ist für uns auch – oder gerade – auf Spielplätzen ein wichtiges Anliegen.“
Wie der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke jetzt in der Hauptausschuss-Sitzung hervorhob, hat die Stadt Sendenhorst bereits auf etwa 15 Spielplätzen das Konzept zur Entwicklung generationenübergreifender Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsräume „Draußen in Sendenhorst und Albersloh“ vorbildlich umgesetzt. „Aber“, so Hans Ulrich Menke, „leider wurde auf den bisher umgebauten Anlagen das Anliegen eines Integrativen Spielplatzes wenig bis überhaupt nicht bedacht.“
Zwar hätten alle Parteien am 23. August 2022 im Ausschuss für Generationen, Soziales, Gesundheit und Sport für einen Spielplatz am Kohkamp mit „Integrativem Spielgerät“ gestimmt. Aber diese Abstimmung hätte leider einen Haken. Hans Ulrich Menke: „Das Trampolin und die Nestschaukeln sind bei dem bisher geplanten Sanduntergrund für Rollstuhlfahrer und für Kinder mit Gehhilfen nur sehr schlecht oder überhaupt nicht zu erreichen!“
Ein Mangel, der abgestellt werden soll. Wie Udo Schranz, Geschäftsführer der Grundstücksgesellschaft, im Hauptausschuss zusicherte, werden nun unter den integrativen Spielgeräten statt des Sandes gut begeh- und befahrbare Gummiplatten verlegt. Eine Tatsache, die die B.f.A. ausdrücklich begrüßen.
„Doch wir sehen noch zusätzliche Möglichkeiten“, machte Hans Ulrich Menke in seinem Antrag deutlich, „auf dem geplanten Kohkamp-Spielplatz bestünde nämlich die Chance, neben den bereits vorgesehenen integrativen Spielgeräten durch weitere Maßnahmen ein inklusives Spielerlebnis für alle Kinder zu entwickeln und die bereits beschlossene Planung in dieser Hinsicht zu ergänzen.“
Und das sei auch kein neuer Gedanke. Denn bereits 2020 habe sich die Stadtverwaltung mit dem Hinweis auf den Inklusionsscheck NRW dem Anliegen nach mehr Inklusion gewidmet. Dort heißt es: „Mit dem Inklusionsscheck soll Inklusion sichtbar und erlebbar gemacht werden. Es soll örtliche Initiativen bei der Umsetzung konkreter und inklusiver Aktivitäten unterstützen, sodass Begegnung und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen möglich werden.“
In diesem Zusammenhang verweisen die B.f.A. auf Förderprogramme des Landes NRW aber auch auf die Aktion „Zusammen stark für Inklusion: Die gemeinsame Spendenaktion „Stück zum Glück“ von Procter & Gamble, REWE und der Aktion Mensch“. Diese fördert und baut barrierefreie Spielplätze, auf denen alle Kinder gemeinsam aktiv sein können. (https://www.aktion-mensch.de/ueber-uns/kooperationen/stueck-zum-glueck)
In diesem Zusammenhang bitten die B.f.A. um die Beantwortung folgender Anfrage:

  • Besteht seitens der Verwaltung bzw. auch der Grundstücksgesellschaft Sendenhorst und der Politik die Bereitschaft, das Anliegen eines inklusiven Spielplatzes für das Baugebiet Kohkamp noch einmal in den Blick zu nehmen?!
    Die erste Antwort war knapp und erfreulich: Udo Schranz sagte spontan zu, dass die Grundstücksgesellschaft und die Verwaltung die Möglichkeiten der Förderung eines solchen Spielplatzes prüfen werden. Danach würden die Ergebnisse der Politik erneut vorgelegt.
    Hans Ulrich Menke: „Wir hoffen, dass auch die anderen Parteien die Gunst der Stunde erkennen, und dass wir uns in Sendenhorst und Albersloh nicht nur mit Worten, sondern auch mit überzeugenden Taten alle ‚Zusammen stark für Inklusion‘ machen.“
Kategorien
Aktuell

Mehr Nachdruck aus Sendenhorst bei Planung der WLE

Sendenhorst. „Die Inbetriebnahme der WLE-Strecke bis Ende 2025“ fordern die „IHK Nord-Westfalen“ sowie die „Handwerkskammer Münster“ in ihrem neuen Positionspapier zur „Mobilität im Münsterland“. Zur kurzfristigen Umsetzung der Maßnahmen fordert die Wirtschaft auf Seite 8 ihres „Diskussionsbeitrages“ die „Benennung eines politisch legitimierten Projektbeauftragten aus der Region mit der Zielsetzung, die Interessen der Stadt Münster und des Münsterlandes gegenüber den übergeordneten Planungs- und Entscheidungsträgern mit Nachdruck zu vertreten.“
„Wo bleibt dieser Nachdruck bei der Realisierung der WLE-Reaktivierung aus und in  Sendenhorst?“, fragten die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) erneut in ihrer jüngsten Fraktionssitzung. Bereits am 9. Juni hatten die B.f.A. in der Sitzung des Hauptausschusses auf einen Artikel der WN vom 28. Mai 2022 hingewiesen, in dem die „Ersten Entwürfe für fünf neue Haltepunkte“ entlang der WLE-Eisenbahntrasse von Münster-Hauptbahnhof  bis Münster-Wolbeck vorgestellt worden waren.


In dem WN-Artikel heißt es, dass die Stadtverwaltung Münster in der nächsten Ratssitzung die Planung und zum Bau der Haltepunkte Halle Münsterland, Loddenheide, Gremmendorf,  Angelmodde und Wolbeck – mit Vorentwürfen und Visualisierungen – präsentiere werde. Und weiter: „Die Stadt Münster rechnet mit Baukosten (für die Haltepunkte) von insgesamt 4,6 Millionen Euro und hofft, 3,8 Millionen Euro an Fördermitteln einwerben zu können, sodass beim Haushalt der Stadt ‚nur‘ 800.000 Euro hängen bleiben würden.“
In diesem Zusammenhang hatten die B.f.A.,um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
− Wie weit ist der Planungsstand in Albersloh und Sendenhorst? Wie werden die Haltepunkte in Albersloh und Sendenhorst gestaltet?
− Gibt es einen neuen Zwischenstand zur WLE in Sendenhorst? In welchem Stadium befinden sich die notwendigen Grundstückskäufe bzw. liegenschaftlichen Anliegen?
− Gibt es in diesem Zusammenhang eine Abstimmung bzw. Kooperation mit der Stadt Münster, dem Kreis Warendorf und der WLE?
− Die B.f.A haben den Bau eines Radweges entlang der Gleise von Sendenhorst bis Wolbeck angeregt. Gibt es dazu neue Informationen?
− Kann weiterhin von einer Reaktivierung der WLE bis zum Jahr 2025 ausgegangen werden?
− Wie weit ist in diesem Zusammenhang die Planung in Sendenhorst zum möglichen Umzug der Feuerwehr gediehen?
− Befinden sich die Planungen für die Verknüpfung der Haltepunkte  mit Buslinien  bzw. Gewerbe-  und Industriegebieten (auch dem St. Josef-Stift) in Vorbereitung? Inwieweit wird das Mobilitätskonzept auf die Notwendigkeiten eingehen?
− Gibt es Planungen zu den Park- und Abstellplätzen an den Haltepunkten? Wie sind die Zufahrten geregelt?
− Wann werden die Planungen der Öffentlichkeit vorgestellt?


Die Bürgermeisterin sagte darauf in der Hauptausschusssitzung am 9. Juni zu, dass die Verwaltung   „sich bemühen“ werde, die Fragen vor der Sommerpause im Rat am 23. Juni zu beantworten. Die B.f.A.: „Wir können und dürfen nicht bis nach der Sommerpause warten. Die Zeit drängt. Spätestens nach der Veröffentlichung des  Positionspapiers von IHK und HWK ist es höchste Eisenbahn, dass auch die Stadt Sendenhorst umgehend ihre Planungen auf die Schiene setzt. Sonst ist der Zug abgefahren!“