Albersloh. Für einigen Unmut sorgen momentan die Absperrungen im Rohrlandweg, die die Durchfahrt über den „alten“ Bahnübergang Rohrlandweg unmöglich machen. Eigens angelegte Umleitungen durch den Kohkamp führen in die Irre und landen vor einer weiteren Absperrung direkt am Outlaw-Kindergarten. „Wir wissen ja, dass der Bahnübergang Rohrlandweg geschlossen wird“, so eine Anliegerin, „aber können die Arbeiten nicht so geplant werden, dass zuerst die Verbindungsstraße zum neuen Kohkamp Übergang fertiggestellt und dann der alte Überweg geschlossen wird? Wir verstehen das nicht! “Wenig Verständnis für die Planungen und Ausführungen rund um die neue Sendenhorster Straße haben auch die hinteren Anlieger der Birkenallee.
Ihre immer wieder kehrenden Hinweise, die Einmündung der Birkenallee auf den Bürgersteig und Radweg der L586 müsse gegen durchfahrende Autos mit einem Pfosten gesichert werden, verhallten. Stattdessen gab es immer wieder den Hinweis, ein Durchfahrt hemmender Signalpfosten sei nicht nötig. Die Autofahrer hätten die Schilder „Fuß/Radweg“ zu beachten. „Tun sie aber nicht“, so ein Anwohner.
Bereits am Freitag sei der erste Kleinlaster geradeaus von der Birkenallee in den Kohkamp gefahren. Am Montagabend gegen 18 Uhr folgte ein weißer Sprinter. Mit Volldampf ging es ohne zu Bremsen durch die Birkenallee in das frisch eingesäte Straßenbegleitbeet und dann mit durchdrehenden, Schmutz verschmierten Reifen – und alle Ampelschaltungen ignorierend – in den Kohkamp.
„Wenn hier nicht die verbotswidrige Durchfahrt durch eine vernünftige Sperre verhindert wird“, so der Anlieger, „dann kann es auf der neue Kreuzung zu schlimmen Unfällen kommen.“
„Es ist wirklich eine wunderbare Sache, dass der Radweg vom Bispingweg bis zur Birkenallee nun endlich gebaut wird. Da gibt es keine Diskussion“, so reagiert der Fraktionsvorsitzende der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (BfA), Hans Ulrich Menke, auf den WN-Artikel „Turboradweg führt ins Dorf“ vom 2. Juni 2021.Der besondere Dank gelte den GrundstückseigentümerInnen – allen voran der Familie Röckmann – den Parteien im Rat der Stadt Sendenhorst, den MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung – inklusive Ex-Bürgermeister Berthold Streffing – der jetzigen Bürgermeisterin Katrin Reuscher, dem scheidenden Chef der Grundstücksgesellschaft Klaus Neuhaus sowie Hubertus Ebbeskotte von StraßenNRW. „Denn sie alle haben gemeinsam durch geschicktes Verhandeln, Beharrlichkeit und einer gehörigen Portion Gemeinsinn an der Verwirklichung dieses Turbo-Radweges mitgewirkt“, unterstreicht der BfA-Vorsitzende Michael Thale. „Befremdlich ist dagegen, dass sich die heimische CDU mal wieder mit fremden Federn schmückt und sich in derselben WN-Ausgabe selbst als Mutter des Erfolges preist“, wundert sich BfA-Mitglied Volker Dörken. Denn nach Darstellung der Union sei es erstaunlicherweise Ortsvorsteher Sebastian Sievers gewesen, der die Idee zum Radwegebau vom Bispingweg bis zur Birkenallee hatte. Volker Dörken: „Das ist sehr bedenklich“. Denn tatsächlich habe sich die heimische CDU im Jahr 2020 nach langem Zögern endlich der langjährigen Forderung der B.f.A. angeschlossen, diesen Radweg zu bauen. (Siehe dazu diese Zeitungsartikel aus den Jahren 2009 und 2019: https://www.wolbeck-muenster.de/gemeinsame-rad-fusswege-in-albersloh-und-sendenhorst-2019072522443
https://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Warendorf/Sendenhorst/2009/12/Sendenhorst-Fuehrungswechsel-bei-der-BfA ). „Doch das nur nebenbei“, meint BfA-Ratsfrau Martina Rust, „wir sollten nach vorne schauen und hoffen, dass nicht nur der Radweg realisiert, sondern auch das fehlende 40-Meter-Teilstück des Bürgersteiges zwischen dem Haus Wiedehage und dem jetzt schon vorhandenen Bürgersteig ins Dorf hinein gebaut wird.“ Die in der Baustelle zu sehenden Vorbereitungen vor der Wiese ließen Gutes hoffen. Denn nach Meinung der BfA sei eins ist klar: Nicht nur die Radfahrer sollten „in einem Rutsch“ (Zitat von der CDU) von Sendenhorst nach Albersloh fahren können. Auch die Fußgänger, Kinderwagenschieber, Rollstuhl- und Rollatorennutzer, hätten einen Anspruch darauf – bei 6180 Autos, die nach Aussage von StraßenNRW die Sendenhorster Straße am Tag nutzen – auf kurzem Weg zu den Haltestellen, der WLE-Station und zum Kohkamp zu gelangen.
„Kein Nutzen für Sendenhorst“, mit dieser Begründung hat die CDU im jüngsten Ausschuss für Bildung, Kultur und Freizeit die Einrichtung eines „Digitalen Schaufensters“ in Sendenhorst und Albersloh abgelehnt.
„Eine Ablehnung, die wir in keiner Weise nachvollziehen können“, meint dazu der Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) Hans Ulrich Menke. Zudem sei es nicht in Ordnung vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Uli Altewische, nun der Verwaltung die Schuld in die Schuhe zu schieben, dass durch die Verknüpfung des Digitalen Schaufensters in Sendenhorst das Projekt in Albersloh gleich mit gekippt worden sei.
Hans Ulrich Menke: „Aus den Sitzungsvorlagen geht ganz klar hervor, dass die Digitalen Schaufenster für Sendenhorst und Albersloh als ein zusammenhängendes Projekt beim Förderprogramm VITAL.NRW bewertet und beantragt werden sollten.“
Mit diesem Förderprogramm unterstütze das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium der CDU/FDP geführten NRW-Landesregierung ausdrücklich „Projekte von Kommunen, Vereinen und anderen Gruppen, die sich der Herausforderung der demografischen Veränderung, der Klimaveränderung und des Strukturwandels annehmen“.
B.f.A.-Ratsherr Michael Thale: „Offenbar sind CDU und FDP in Sendenhorst ganz anderer Meinung als die CDU/FDP-Landesregierung.“ Sonst sei es kaum zu erklären, dass CDU und FDP in Sendenhorst mit der Ablehnung der „Digitalen Schaufenster“ eine Initiative ins Abseits stellen wollen, die „dem tiefgreifenden, strukturellen Wandel in unseren Ortskernen entgegenwirkt“.
Dazu komme, dass sowohl der Förderverein Haus Siekmann als auch die Katholische Kirchengemeinde Martinus und Ludgerus sowie der Vorstand des Heimatvereins Albersloh das Projekt nicht nur ausdrücklich begrüßt hätten, sondern sich sogar eine Mitwirkung als Träger bzw. Kooperationspartner vorstellen könnten.
„Das ist doch genau die aktive Bürgerbeteiligung, die zu Recht immer eingefordert wird,“ unterstreicht B.f.A.-Ausschussmitglied Sigrid Menke. Darum hätten die B.f.A. im Kulturausschuss auch den Vorschlag gemacht, das „Digitale Schaufenster“ noch etwas „großzügiger“ zu denken. Die Stadtverwaltung solle prüfen, ob die Schaufenster themenabhängig auch an anderen Stellen bespielt werden könnten. Durch den Kauf der mobilen Beamer und Leinwände wären die „Digitalen Schaufenster“ Event oder Termin bezogen – wie übrigens in anderen Städten auch – an oder in der Realschule, am Rathaus, an der Montessorischule, am Sozialzentrum, bei den Sportvereinen, die Grundschulen, den Kindergärten, an der Roten Schule oder für Musikgruppen, die Schützen etc. einsetzbar. Sigrid Menke: „Vielleicht könnten die Filme oder Installationen daneben im Internet zu sehen sein.“ Das sei sowohl eine gute Informationsquelle für die heimischen Bürger*innen als auch für Touristen.
Durch die Umzugsmöglichkeiten des „Digitalen Schaufensters“ sei zudem das Argument der CDU hinfällig, der „Standort Haus Siekmann generiere keinerlei Besucherfrequenz“. B.f.A.-Ratsherr Dirk Köhler: „Mal abgesehen davon ignoriert diese CDU-Aussage vollkommen, dass zurzeit gerade die Promenade, die nahe am Haus Siekmann vorbeiführt, mit Willen und Zustimmung der CDU für gutes Geld aufgefrischt und attraktiver gestaltet wird.“
Schon jetzt zeige die hohe Frequenz von Besucher*innen vor dem „Digitalen Schaufenster“ am Ludgerushaus in Albersloh, dass ein Besuch in den Ortszentren mehr als nur ein Shoppingbummel sei. Das habe die Bezirksregierung Münster in ihrem Corona-Report (Ausgabe März 2021) treffend unterstrichen. Dort heißt es sinngemäß: Licht-,Video-, Musik- und Info-Installationen machen die Menschen neugierig, können sie nicht nur in die Zentren, sondern auch auf digitale Schnitzeljagden entlang von Radwegen, Spazierwegen und Nebenstraßen locken. „Auf diese Weise kann der öffentliche Raum mit unterhaltsamen Aktivitäten belebt werden.“
Hans Ulrich Menke: „Dem haben wir im Prinzip nichts hinzuzufügen.“ Denn auch Sendenhorst und Albersloh hätten mit ihrem großen Bürgerengagement eine Erhöhung der innerstädtischen Aufenthaltsqualität verdient. Es wäre sehr bedauerlich, wenn die CDU diese Chance vertun würde. B.f.A.-Ratsfrau Martina Rust: „Ich hoffe, CDU und FDP denken um, und wir können uns in der nächsten Ratssitzung alle gemeinsam für ein Projekt ‚Digitale Schaufenster‘ aussprechen.“
„Wer mehr Sicherheit für die schwachen Verkehrsteilnehmer*innen in Sendenhorst und Albersloh möchte, der muss sich für Tempo30 in den Ortskernen einsetzen,“ das sehen und fordern die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) bereits seit Jahren (siehe z. B. WN 6. Dezember 2017) so.
Jahre lang lehnte die heimische CDU diese BfA-Forderung ab. Nun kam es im jüngsten Umweltausschuss zu einer Kehrtwende. Hier legte die Union einen Antrag vor, in dem es heißt: „Um alle Bürgerinnen, Bürger und Kinder, insbesondere die Fahrradfahrer und Fußgänger zu schützen, beantragt die CDU-Fraktion zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob für den Innenstadtbereich von Sendenhorst und den Ortskern von Albersloh generell Tempo 30 angeordnet werden kann.“
„Diesen Umschwung bei der CDU können wir nur begrüßen“, meint dazu der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „gut, dass sich die CDU jetzt den Forderungen der BfA anschließt.“ Insoweit stimme die Aussage von Henning Rehbaum: „Wir freuen uns über jede Unterstützung für dieses wichtige Thema.“
Leider habe der berechtigte Entschleunigungswunsch einen Haken. Denn obwohl sich neben den Parteien im Sendenhorster Rat auch viele Bürgerinnen und Bürger für Tempo30 stark machen und auch die Stadtverwaltung eine „gewisse Sympathie“ für die Verlangsamung des Verkehrs hege, stände der § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einer „Tempo30-Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften“ entgegen. Denn das Gesetz sagt: Tempo30-Anordnung „darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken.“
„Dabei wäre Tempo30 als Regelgeschwindigkeit in den Ortskernen von Sendenhorst und Albersloh für viele der genannten Probleme die ideale Lösung“, meint B.f.A.-Umweltausschussmitglied Olaf Schmidt. Denn nach geltender Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss jede Temporeduzierung einzeln beantragt werden, mit dem Ergebnis, dass Tempo 30 und Tempo 50 kleinteilig wechseln und an vielen Stellen zu schnell gefahren wird. Albersloh und Sendenhorst seien blendende Beispiele für diesen Schilderwald.
„Eigentlich ein Irrsinn“, so B.f.A.-Mitglied Volker Dörken. Denn das Umweltbundesamt habe festgestellt, dass „Tempo 30 nachweislich die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss erhöht, die Lärmbelastung deutlich reduziert und hilft die Luftreinhaltewerte einzuhalten.“
Hans Ulrich Menke: „Da die momentane Rechtsgrundlage es jedoch erschwert, sinnvolle kommunale Lösungen umzusetzen, sollten alle Parteien im Sendenhorster Rat eine gemeinsame Resolution verabschieden, die die Vorteile von Tempo30 unterstreicht und die Tempo30 als Regelgeschwindigkeit innerorts fordert. Daneben müsse geprüft werden, ob die Aufstellung eines Lärmaktionsplans als eine Voraussetzung für die Erstellung des Mobilitätskonzepts für Sendenhorst sinnvoll sei!“ Diese Vorgehensweise schaffe Klarheit, erweitere den Spielraum für ortsangepasste Lösungen und senke den bürokratischen Aufwand deutlich. Adressat der Resolution müssten die NRW-Landesregierung, die Bundesregierung und der Deutsche Städtetag sein.
B.f.A.-Stadtentwicklungsmitglied Michael Thale erklärt: „Durch die Umkehrung der Beweislast müsste nur noch für den kleinen Teil von Hauptverkehrsstraßen mit wichtiger Verbindungsfunktion, auf denen Tempo 50 sinnvoll und sicher ist, eine Anordnung getroffen werden.“
„Für diese Forderung gibt es inzwischen ein breites Bündnis von Verkehrsexperten europaweit“, so B.f.A.-Ratsfrau Martina Rust. In Deutschland habe sich im Rahmen des europäischen Bürgerbegehrens ein „Netzwerk Tempo 30“ formiert in dem sich Verkehrsverbände, Ärzte, Unternehmen und Verbraucherorganisationen zusammengeschlossen hätten (https://www.vsf.de/engagement/tempo-30/).
Mehr als 160 Städte in 15 Ländern Europas hätten bereits in der gesamten Innenstadt oder in großen Wohnvierteln sowie auf mehreren Hauptstraßen Tempo30 eingeführt. Unter ihnen Berlin, Bristol, Buxtehude, Darmstadt, Freiburg, Göteburg, Graz, Helsinki, Hull, Madrid, Metz und Zürich. Gemeinsame Studien dieser Städte zeigten eine „große Zustimmung zum niedrigen Tempolimit“ sowie mehr „Sicherheit und Lebensqualität auf den Straßen“.
B.f.A.-Ratsmitglied Dirk Köhler: „Aus Sicht der B.f.A. ist Tempo30 die Basis für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung – überall wo Menschen leben.“
„ Ab dem 4. oder 5. Januar werden auf der Sendenhorster Straße in Albersloh die Abbiegespuren zum neuen Baugebiet Kohkamp hergestellt. Ein Teilbereich der Sendenhorster Straße wird während der dreimonatigen Bauphase von Januar bis Ende März komplett gesperrt. Der Verkehr muss deshalb erneut umgeleitet werden,” das berichten die WN in ihrer Sendenhorster Ausgabe vom 11. Dezember 2020.
Eins vorweg: Grundsätzlich ist es höchst erfreulich, dass endlich damit begonnen wird, die Zufahrt zum zukünftigen Wohnquartier Kohkamp zu bauen.
Und doch habe ich in dem Plan, den die WN zu ihrem Artikel abdruckten, erneut feststellen müssen, dass trotz aller Beteuerungen, man wolle sich bei der „neuen Mobilität“ besonders um die „schwachen Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer“ kümmern, kein kombinierter Rad-/Fußweg an der südlichen Seite der Sendenhorster Straße (L586) vorgesehen ist. In der beiliegenden Grafik habe ich den Weg am unteren Rand rot eingezeichnet. Der Platz für den Rad.-Fußweg – und auch für den Weiterbau bis zum Anschluss an den Bispingweg – wäre vorhanden.
Diesen Mangel habe ich bereits in der Bürgerfragestunde des Rates am Donnerstag, 10. Dezember, zur Sprache gebracht. Dort versicherte mir Bürgermeisterin Katrin Reuscher, dass sie mein Anliegen im Prinzip verstehe und auch teile. Der Bau des Rad-/Fußweges sei aber zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht zu realisieren.
„Wenn nicht jetzt, wann dann?!“, möchte ich entgegnen. Wenn bei den PolitikerInnen und der Verwaltung der Stadt Sendenhorst die Einsicht besteht, dass dieser Rad-Fußweg auf der südlichen Seite der L586 nicht nur die Sicherheit für die Menschen erhöht, sondern auch für die zukünftige Bahnstation als Zubringer für die Bewohner aus den Bauerschaften sowie für den Tourismus von immenser Bedeutung sein wird, warum ist es dann in rund zehn Jahren Vorbereitungszeit nicht gelungen, Straßen NRW von der Notwendigkeit dieses Rad-Fußweges zu überzeugen?
Es kann doch nicht sein, dass jetzt erst die Zufahrt zum Kohkamp gebaut wird und dann eventuell in einigen Monaten oder sogar Jahren der dazugehörige Rad-Fußweg. Bis dahin müssen die Fußgänger und Radfahrer völlig ungesichert vom Dorf aus entlang der L586 laufen/fahren, um ins Wohngebiet Kohkamp zu gelangen. Dass sie wahlweise den Umweg über die Birkenallee oder gar den Rohrlandweg nehmen, widerspricht jeder Erfahrung.
In diesem Zusammenhang noch eine Frage: Was ist eigentlich mit den Zugbringerbussen und den privaten Pkw, die auf den Stellplatz bzw. als Busse an das Bahngleis der WLE fahren möchten, wenn sie aus Richtung Sendenhorst kommen? Ich erkenne in dem vorliegenden Plan keine Abbiegespur nach rechts, die vor der „Sackgasse Rohrlandweg“ auf die weiße Freifläche (Hier soll der Stellplatz entstehen) führt. Auch hier ist in meinen Augen die Kooperation aller Beteiligten gefragt und dringender Handlungsbedarf gegeben. Denn sonst ist der Zug abgefahren und der Steuerzahler darf die Zeche zahlen.
„Wir suchen mutige und innovative Konzepte zur Umgestaltung und Neuaufteilung des Straßenraums für Verkehrsteilnehmende aller Generationen“, mit diesen Worten bittet das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen alle NRW-Kommunen, sich am Landeswettbewerb „Zukunft Stadtraum“ zu beteiligen. Dafür sei es wichtig, „die zur Verfügung stehende Fläche für die verschiedenen Verkehrsarten neu aufzuteilen, umzugestalten und quartiersbezogene Lösungen zu finden.“ „Eine hervorragende Aussage“, meint der Vorsitzende der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.), Michael Thale. Denn bereits am 9. August 2020 habe die B.f.A. beantragt, dass für Sendenhorst ein „Aktionsplan Nahmobilität“ erarbeitet wird. „Da inzwischen dazu der Förderantrag der Bezirksregierung Münster vorliegt“, ergänzt der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „muss nun zügig ein Konzept mit den Schwerpunkten Rad- und Fußverkehr, ÖPNV und WLE erarbeitet werden.“ In diesem Zusammenhang sei aus Sicht der B.f.A. die Ausweisungen von Fahrradstraßen ein geeignetes Instrument zur Entspannung der angespannten Verkehrssituation und einer Verbesserung der im Argen liegenden Verkehrssicherheit. Im Umfeld von Schulen, Kindertagesstätten und Sportanlagen könnte die Ausweisung einer Fahrradstraße die Sicherheit für alle schwachen Verkehrsteilnehmer – aber besonders für die Kinder und Jugendlichen – erheblich erhöhen. Das habe auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) nach eingehenden Untersuchungen so festgestellt: „Fahrradstraßen sind sicher!“ „Und weil das so ist“, erklärt Olaf Schmidt, B.f.A.-Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss, „haben wir jetzt beantragt, im ersten Schritt die Adolfshöhe zwischen der Einmündung an der L850 und der Reithalle Albersloh als sogenannte ‚unechte Fahrradstraße‘ auszuweisen.“ Das bedeute, dass die Fahrradfahrer auf der Adolfshöhe Vorrang genießen würden. Sie könnten nebeneinander fahren. Generell gelte dann auf der Adolfshöhe – wie auch bereits jetzt – Tempo 30. Für Anlieger sei die Nutzung der Straße unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer auch weiterhin uneingeschränkt möglich. Beim ruhenden Verkehr würde sich nichts ändern. Das mache die „unechte Fahrradstraße“ aus. „Dafür überwiegen die Vorteile bei weitem“, meint B.f.A.-Ratsfrau Martina Rust. Nicht nur alle Radfahrer, die zu den DJK-Sportstätten möchten, würden durch eine Fahrradstraße besser geschützt, sondern auch alle (touristischen) Radler, die über die neuen Velorouten entlang des Kanals und dann weiter durch die Hohe Ward die Adolfshöhe als Verbindung zum Wersewanderweg und zur 100-Schlösseroute nutzten. Der ADFC bestätigt: „Die Möglichkeit der Nutzung der gesamten Fahrbahnbreite für den Radverkehr mindert die Gefährdung für den einzelnen Radfahrenden.“ Außerdem steigere die Einrichtung einer Fahrradstraße die Attraktivität des Radfahrens und der Verkehr werde auf „wichtige Verbindungen gebündelt“.
B.f.A.-Ratsherr Dirk Köhler: „Darum sollten wir in Sendenhorst und Albersloh der Anregung von Ministerin Ina Scharrenbach folgen und die zur Verfügung stehende Fläche für die verschiedenen Verkehrsarten neu aufteilen.“ Eine wichtige Voraussetzung sei allerdings, dass die Anwohner bei den Planungen und der Aufstellung des gesamten Verkehrskonzeptes „Nahmobilität“ mit eingebunden würden. Denn nur durch eine intensive Bürgerbeteiligung könnten auch weitere Straßen und Plätze in der Stadt gefunden werden, bei denen es sich lohne durch eine Umgestaltung „die Aufenthalts- und Lebensqualität deutlich zu verbessern.“
Hans Ulrich Menke Mühlenfurt 3 48324 Sendenhorst-Albersloh
Zügiges und möglichst störungsfreies Radfahren von Sendenhorst über Albersloh nach Münster soll mit der Veloroute 10 in naher Zukunft Realität werden. Das berichteten die WN am 5. November 2020.
„Diese Vorrangstrecke für das umweltfreundliche Radfahren ist absolut zu begrüßen“, stellt Hans Ulrich Menke, Fraktionsvorsitzender der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.), fest. Denn die Idee der Veloroute sei es, mit dem Rad unkompliziert, zeitsparend und absolut Klima schonend von Münster in das Umland und umgekehrt zu fahren.
Bisher sieht die Planung vor, dass die Veloroute 10 von Albersloh aus über den Bürgerradweg entlang Münsterstraße undAlbersloher Weg über die Stadtteile Angelmodde und Gremmendorf – vorbei am ehemaligen Kasernengelände, am Gewerbegebiet Loddenheide und am Hafenviertel – bis zur Promenade in die Innenstadt geführt wird.
„Ein gutes Vorhaben“, meint auch B.f.A.-Ratsfrau Martina Rust. Doch da sich der Entwicklungskorridor noch in der Planung befinde und alternative Routenverläufe angeregt werden könnten, sei aus Sicht der B.f.A. noch ein weiterer Verbesserungs- bzw. Erweiterungsvorschlag zu machen, der die Veloroute ganz sicher attraktiver werden ließe.
„Unsere Überlegungen sind eng mit der Reaktivierung der WLE-Strecke von Sendenhorst über Albersloh und Wolbeck bis nach Münster verbunden“, erklärt B.f.A.-Ratsherr Dirk Köhler, „als passionierter Radfahrer weiß ich, dass die Biker gerade auf dem Weg zur Arbeit gerne die kürzesten Wege nutzen.“
Um von Sendenhorst zum Beispiel zur Arbeit in Münsters Norden (Kanalstraße etc.) zu gelangen, führe die kürzeste Route über Wolbeck und nicht über Gremmendorf. „Genau hier setzen unsere Überlegungen an“, meint B.f.A.-Ratsherr Michael Thale. Bereits seit mehreren Jahren machten sich die B.f.A. dafür stark, dass ein Radweg zwischen Albersloh und Wolbeck entlang der WLE-Gleise realisiert wird. Die „Genehmigungsplanung zur Reaktivierung der WLE“ und die gleichzeitige Planung für die Velorouten zeigten nun einen gangbaren Weg auf, wie Sendenhorst über einen Radweg mit Wolbeck und Münsters Norden ohne großen Aufwand verbunden werden könnte.
„Dazu kommt“, so B.f.A.-Mitglied Volker Dörken, „dass eine Wolbecker Verbindung problemlos an die Veloroute 11 (Everswinkel/Münster) angekoppelt werden kann, was gerade auch für den Tourismus im wahrsten Sinne des Wortes den ‚Erfahrungs-Horizont‘ erweitert.“
„Wir sollten diese Chance, das Veloroutennetz größer zu knüpfen, nutzen“, so die Feststellung von Hans Ulrich Menke. Die Stadt Sendenhorst dürfe keine Zeit verlieren und müsse versuchen, im Kontakt mit der Stadt Münster und der „Westfälischen Landeseisenbahn GmbH“, dass die Verbindung der Velorouten 10 und 11 zustande komme. Denn die Zeit sei reif für eine neue Fahrradmobilität.
„Ins Gewerbegebiet Schörmel-West gehört keine Vergnügungsstätte“, das hatten die Anlieger des Mergelbergs schon immer gesagt, nachdem ein Investor die grundsätzliche Genehmigung bekommen hatte, quasi vor ihrer Haustür eine Partyhalle zu bauen.
Nun hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt den Anwohnern auf Anraten der Verwaltung im Nachhinein Recht gegeben. Denn die Verwaltung ist zu dem Ergebnis gekommen – so steht es in der Sitzungsvorlage – dass eine Vergnügungsstätte „aufgrund ihrer Betriebseigenart, der Publikumsfrequentierung und der Betriebszeiten … im Gegensatz zu anderen Gewerbenutzungen zu einer besonderen Belastung des Umfelds“ führen kann.
Schon im Bebauungsplan von 1999 werde dem Gewerbegebiet Schörmel-West eine Scharnierfunktion zugeschrieben, in dem „die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben einer bestimmten Abstufung nach Abstandsklasse“ unterliege. Und darum stellt die Verwaltung – im Gegensatz zu ihrer bisherigen Auffassung – jetzt fest: „In der Diskussion um den Bauantrag für einen Veranstaltungsraum im Plangebiet hat sich gezeigt, dass insbesondere Vergnügungsstätten einer ganz besonderen Betrachtung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die nicht nur unmittelbare Umgebung bedürfen.“
Damit übernimmt die Verwaltung nahezu wörtlich die Argumentation der Anwohner. Sie schreibt weiter: „Aufgrund der besonderes ausgedehnten Betriebszeiten bis in die Nacht- und frühen Morgenstunden, der besonders hohen Publikumsfrequentierung, der vielfältigen Besucherverkehre zu Fuß, mit dem Rad oder dem Kfz., die auch noch weiter entfernte Wohnbereiche tangieren können, ist es nicht auszuschließen, dass die Vergnügungsstätten auch bei positiver Einschätzung in Lärmgutachten im Gegensatz zu anderen Gewerbenutzungen zu einer besonderen Belastung des Umfelds führen können.“
Und um genau dieser Gefahr vorzubeugen „und insbesondere die angrenzende, aber auch etwas weiter vom Plangebiet gelegene Anwohnerschaft vor den möglichen besonderen Auswirkungen von Vergnügungsstätten zu schützen“, schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan Schörmel-West so zu ändern, „dass künftig Vergnügungsstätten aller Art im Plangebiet ausgeschlossen werden.“ Diesem Vorschlag folgte der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig.
„Der jetzige Beschluss und die dazugehörige Begründung zeigeneindeutig“, so Michael Thale, BfA-Sprecher im Stadtentwicklungsausschuss, „dass die Entscheidung der Stadt vor einigen Monaten – das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer Partyhalle am Mergelberg ohne Beratung in den zuständigen Ausschüssen zu erteilen – dem Sachverhalt nicht gerecht wurde.“
Das sieht auch Michael Gödecke, einer der betroffenen Anlieger, so: „Ich werde jetzt an den Kreis Warendorf mit Hinweis auf den Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss schreiben und gemäß § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz die Rücknahme des positiven Verwaltungsaktes – also dem positiven Vorbescheid zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Veranstaltungsraumes –verlangen.“ Ebenso wolle er dem zuständigen Gericht den Sinneswandel der Stadt Sendenhorst mitteilen. Denn die Stadt schreibe nun ja selbst, dass die Diskussion um den Bauantrag eine ganz besondere Betrachtungsweise nahegelegt habe. „Diese Diskussion hätte bereits mit den Anliegern und der Politik bei der Einreichung des Bauantrages für die Partyhalle geführt werden müssen“, so der Rechtsanwalt Michael Gödecke. Auch wenn die Einsicht über den gemachten Fehler sehr spät komme, sei eine nachträgliche Rücknahme der Baugenehmigung möglich und notwendig, „damit das unbedachte Handeln der Verwaltung nicht zum Debakel für die Anwohner wird“.
Auch in Sendenhorst sollen die Windräder bald vom Netz gehen!! Es wird Zeit zu handeln! Die Wasserstoffproduktion wäre auch hier eine Alternative für die WLE, für Bils, die Speditionen und die Traktoren der Landwirtschaft. Westfalengas könnte ein guter Produktionspartner mit dem nötigen Wissen sein! Packen wir’s an und handeln endlich! PS: Die Artikel stammen aus den WN vom 15. Oktober 2020.
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