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Aktuell Leserbriefe

Kahlschlag in Albersloh

Albersloh. Blankes Entsetzen und absolutes Unverständnis herrscht bei vielen Bewohnerinnen und Bewohnern des Albersloher Wohngebietes Zegen Esch/Langen Esch. Der Hintergrund: Was ihnen am 1. Februar 2023 in einem Brief der Stadt vom Dienstbereich 6 – Sachgebiet Umwelt und Klima – als „Rückschnitt des städtischen Grünstreifens zwischen Zegen Esch und Oskar-Schindler-Straße“ angekündigt worden war, endete wenige Tage später in einem Desaster.
„Vor zwei Tagen wurde hier ein Kahlschlag veranstaltet“, so beschreibt es Christiane Cleff, „der manchen Anwohner fassungslos und traurig stimmt. Wo vorher ein breiter Grünstreifen aus Bäumen und Büschen wie eine grüne Lunge dem Wohngebiet Sauerstoff sowie vielen Vögeln und kleinem Getier ein Zuhause bot, sieht es nun so aus: Gerodet und hässlich.“


Dieser Aussage können mehrere Anlieger des ehemaligen Grünstreifens nur zustimmen. Es seien mehr als zwanzig gesunde stattliche Bäume „ohne Sinn und Verstand“ gefällt worden. Das Buschwerk und die Hecke habe man gnadenlos platt gemacht. Von einem „Pflegerückschnitt“, geschweige denn von „Schnittmaßnahmen“, könne keine Rede sein: „Die beauftragte Firma ist hier mit großem Gerät angerückt und hat ohne Rücksicht auf Verluste eine Schneise der Verwüstung hinterlassen.“
Andrea Döhring-Austermann und Oliver Austermann, direkte Anlieger des ehemaligen Grünstreifens, berichten von Vögeln, die nun bei einbrechender Dunkelheit verzweifelt einen Schlafplatz suchen. Und auch die Stare, die im Sommer von Juni bis August immer in großen
Schwärmen in den großen Bäumen übernachteten, „müssen sich jetzt ein neues Plätzchen finden“, so ein anderer Anlieger.
Der Albersloher Ortsvorsteher Sebastian Sievers (CDU) beschwichtigt die erregten Gemüter in einem „facebook“-Beitrag: „Auf einmal sieht alles radikal anders aus. Die Hecke wird aber wieder ausschlagen und wachsen. In gewissen Abständen ist ein solcher Rückschnitt sinnvoll, damit die Bäume und Sträucher nicht zu groß werden und ganze Häuser oder Gärten verschatten. Zudem wird dadurch die Pflanzenvielfalt erhalten. Es soll ja kein Wald entstehen, sondern eine Hecke bleiben.
Warten wir es mal ab, wie dieser Bereich sich bis zum Ende des Jahres entwickeln wird.“


„Die jetzt gefällten Eichen, Eschen, Vogelkirschen und Feldahorn-Bäume sind neben den Sträuchern im Bebauungsplan als ‚Schutz- und Trenngrün‘ ausgewiesen und über § 9 (1) Nr. 25 Baugesetzbuch (BauGB) als Fläche zur ‚Anpflanzung mit Erhaltungsbindung‘ deklariert“, widerspricht der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Menke bei einer Ortsbesichtigung. Es gehe keineswegs um eine Hecke, die man auf den Stock gesetzt habe, sondern um gesunde, bewusst angepflanzte, ökologisch wertvolle, ortsbildprägende Bäume, die nun verloren seien: „Sie werden möglicherweise wieder austreiben. Sie werden aber nie wieder zu stabilen Bäumen werden.“
Er könne nicht verstehen, wie die CDU auf der einen Seite – zu Recht – fordere und auch honorieren möchte, dass auf Privat-Grundstücken neue Bäume angepflanzt werden, dass der CDU-Ortsvorsteher aber nun das Fällen der etwa 20 Jahre alten Bäume wegen der „Verschattung von Häusern und Gärten“ gut heiße.


Zudem sei festzuhalten, dass sich ein fachmännischer Rückschnitt durch abschnittweises Vorgehen auszeichne. Nicht durch Kahlschlag. Nur so sei das gesamte Habitat schonend zu revitalisieren und zu schützen. Hans-Ulrich Menke: „Die erschreckende Brachialität, die hier unter Begleitung des städtischen Bauhofes an den Tag gelegt wurde, ist im höchsten Maße unprofessionell und alles andere als naturschonend:“ Es werde Jahre dauern, bis sich ein neu angepflanzter Baumbestand, für den sich die B.f.A. einsetzen wird, auf der geschundenen Fläche auch nur ansatzweise die vielfältigen Funktionen der gefällten Bäume erfüllen kann. Und darum möchte die B.f.A. wissen, wer den „Rückschnitt“ des städtischen Grünstreifens zu verantworten hat? Hat die ausführende Firma auftragsgemäß gehandelt oder ist sie über das Ziel hinausgeschossen? Wer kommt für den materiellen Schaden auf? Wer trägt die Kosten der
Neuanpflanzung? Wer kümmert sich darum?

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Pressemitteilung

Zu wenig Kita-Plätze

Sendenhorst/Albersloh. „Die Zahl der Neuanmeldungen für Kita-Plätze in Albersloh hat die Stadt und das Kreisjugendamt überrascht“, heißt es im WN-Artikel vom 8. Februar 2023 „Ohne Übergangslösungen geht es nicht“. Eine Aussage, die die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) keineswegs überrascht.


Denn bereits vor einem Jahr (siehe WN vom 16.01.22) hatten die B.f.A. prognostiziert, dass der Zuzug vieler junger Familien in den neuen Wohngebieten sowie der Anstieg der Geburtenrate nicht zu unterschätzen seien. Wörtlich: „Politik und Verwaltung dürfen nicht außer Acht lassen, dass Sendenhorst und Albersloh zu den bevorzugten Ausweichgebieten der ‚Boom-Region Münster‘ zählen.“ Und genau auf dieses Wachstum sei die Stadt nicht genügend vorbereitet.
„Dabei müssen wir all diese Aspekte einbeziehen und zukunftsorientiert denken“, mahnte damals bereits Mechthild Bonse, Mitglied der Initiative „Grundschule neu denken“, im Gespräch mit den B.f.A. im Zusammenhang mit der Diskussion um die Erweiterung der KvG Grundschule.
„Dass gerade die jungen Familien mit ihren Kindern schnell in ihre Wohnungen und Häuser im neuen Baugebiet Kohkamp ziehen, ist keineswegs überraschend, sondern absolut verständlich. Die
Kredite laufen, beide Elternteile möchten oder müssen wieder arbeiten gehen. Da müsse man so schnell wie möglich die Kosten minimieren,“ so Sigrid Menke, Mitglied im Ausschuss Bildung, Kultur und Freizeit, in der letzten B.f.A.-Fraktionssitzung.


Deswegen begrüßen es die B.f.A.-Mitglieder, dass „die Stadt und der Kreis nun schnell handeln wollen, um ‚den derzeitigen Fehlbedarf an Plätzen in guter Zusammenarbeit mit den Trägern der Einrichtungen, mit Privatpersonen und mit der Stadt Drensteinfurt‘ lösen zu können.“ Gut sei es auch, dass Bürgermeisterin Kathrin Reuscher, Dienstbereichsleiter Jürgen Mai und Frank Peters vom Kreisjugendamt gemeinsam an die Öffentlichkeit getreten seien. B.f.A.-Ausschuss-Mitglied Dirk Köhler: „Die Menschen wollen und müssen rechtzeitig informiert werden.“ Bis zum 15. März werden nun alle Benachrichtigungen an die Kindergarteneltern verschickt sein.
„Doch damit ist das grundsätzliche Problem nicht gelöst“, meint B.f.A.-Ausschussmitglied Gerd Bröcker, „denn was sich jetzt in den Kindergärten zeigt, wird sich auch in den Grundschulen fortsetzen. Und das nicht nur in Albersloh, sondern auch in Sendenhorst.“
Die Stadt wachse und werde dies auch mittel- und langfristig tun. Es sei keineswegs ein „Peak“ erreicht – wie Frank Peters meint – sondern bereits jetzt übersteigt die Nachfrage an Grundstücken, Häusern und Wohnungen das Angebot. Und dieser Trend wird sich fortsetzen. Spätestens mit der Reaktivierung der WLE werden wir endgültig Münsters ‚Speckgürtel‘ angehören und noch attraktiver für (junge) Familien sein,“ diese Aussage der Initiative „Grundschule neu denken“ habe weiterhin Bestand.


Hans Ulrich Menke: „Wir dürfen der Entwicklung nicht immer hinterherlaufen, sondern wir müssen versuchen diese zu steuern.“ Die Kapazitäten an den Grundschulen müssten deshalb schnellstens
vergrößert werden. Jürgen Mai, Dienstbereichsleiter Familie, Soziales, Bildung Sport und Kultur, sieht auf Nachfrage der B.f.A. dagegen noch genügend Spielraum. An der Ludgerusschule in Albersloh sei Gutachterin Gier momentan dabei, zu erfassen, ob und wie eine nötige Erweiterung der Grundschule auf dem vorhandenen Areal zu bewerkstelligen sei.
Sollte es bei den geplanten Neubaugebieten in Sendenhorst zu einer vergleichbaren Entwicklung kommen wie im Kohkamp, dann müsse allerdings geprüft werden, ob es sinnvoll sei, in einem dieser neuen Wohngebiete eine zweite Grundschule zu etablieren. Jürgen Mai: „So sind wir mit der Initiative ‚Grundschule neu denken‘ verblieben.“
Dem können sich die B.f.A. nur anschließen.

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Bebauungsplan Albersloh

„Heute ist ein guter Tag für Albersloh“, mit dieser Feststellung begrüßte Michael Thale (B.f.A.) am Dienstagabend, 13. Dezember, im Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Albersloh-Dorfkern“.

Gegen die beiden Stimmen der FDP sprachen sich CDU, SPD und die B.f.A. einmütig dafür aus, die städtebaulichen Qualität des Dorfes zu sichern. Im  wesentlichen umfasst der Bebauungsplan Nr. 12 die Münsterstraße, Sendenhorster Straße, Teckelschlaut, Kirchplatz, Bahnhof-  und Bergstraße inkl. deren beidseitiger Grundstücke.
Dazu schreibt die Stadtverwaltung:
Der Bebauungsplan Nr. 12 „Albersloh Dorfkern“ soll folgende Ziele verfolgen:
— Geordnete städtebauliche Entwicklung: u.a. durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen, freizuhaltende nicht überbaubare Flächen
— Umsetzung des Integrierten Mobilitätskonzeptes – Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs im Ortskern und Erhöhung der Verkehrssicherheit durch u.a. Innerquartierliche Wegeführung, Verbreiterung und Vergrößerung von Gehwegen, Schaffung eines straßenunabhängigen Fußwegenetzes, etc., sicherzustellen u.a. durch die Sicherung von Geh-, Fahr- und Leistungsrechten, Flächen, die von Bebauung freigehalten werden, Zufahrtsverboten.
— Städtebauliche Qualitäten: u.a. durch Gestaltungsvorgaben, Sicherung von Parkplatzflächen, Anpflanzungen, Grünflächen
— Sicherung der Ziele des Zukunfts- und Handlungskonzeptes Albersloh, um einen lebendigen Ortskern und Aufenthaltsqualitäten zu schaffen.


Zudem stehe der Ortsteil Albersloh, so die Verwaltung weiter, kurz vor einem integrierten Planungsprozess, in dem Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Geschäftstreibende und alle wichtigen Akteure gemeinsam die Zukunft und Gestaltung von Albersloh entwickeln sollen.
Die Mittel für dieses „Zukunfts- und Handlungskonzept Albersloh“ umfassen ein Volumen von 650.000 €. 25% davon zahlt die Stadt aus eigener Tasche. 487.500€ stammen aus einem Förderprogramm.
Die Maßnahmen, die im Rahmen des Zukunfts- und Handlungskonzeptes entwickelt werden, seien zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret zu benennen.
Fest stehe aber, dass sich die Menschen im Ortskern Albersloh mit der stetigen Problematik des hohen Verkehrsaufkommens und der schwierigen verkehrlichen Situation konfrontiert sähen: „Das Integrierte Mobilitätskonzept und der jüngst durchgeführte Fußverkehrs-Check sollen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrs-Verhältnisse beitragen sowie innovative, nachhaltige und sichere Möglichkeiten der Mobilität aufzeigen.“
Der Straßenraumgestaltung für den Fuß- und Radverkehr im Ortskern Albersloh müsse entschärft und verbessert werden. Die extrem schmalen Gehwege, das Fehlen von Radwegen und die hohe Verkehrsbelastung der beiden Landesstraßen L586 und L585 sorgten im Ortskern für eine große Belastung und für immer wiederkehrende lebensgefährliche Konflikte.


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12, da sind sich Verwaltung und Politik (außer der FDP) einig, bestehe nun endlich die Chance, die Baugrenzen und Baulinien zu vergrößern und so die öffentlichen Verkehrsflächen neu zu definieren.

Michael Thale: „Wir haben gemeinsam einen großen Schritt für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unserem Dorf Albersloh getan.“

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Fahrrad- Überholverbot

Sendenhorst/Albersloh. Die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) begrüßten es in ihrer jüngsten Fraktionssitzung außerordentlich, daß die Vorschläge, „die die missliche Situation der Fußgänger und Radfahrer in unseren Ortskernen nachhaltig verbessern soll, in das Mobiltätskonzept der Stadt aufgenommen werden.“ So, wie es der Umweltausschuss einstimmig beschlossen hat. Denn es sei, so hatten die Westfälischen Nachrichten in ihrem Artikel „Gesamtlösung ist gefragt“ vom 26. November 2022 berichtet, nicht nur im politischen Raum Konsens, sondern auch der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, „mehr für die schwachen VerkehrsteilnehmerInnen in Sendenhorst und Albersloh zu tun“. Bereits im November 2020 hatten die B.f.A. gefordert, Fahrradstraßen und Tempo30 in den Ortsteilen einzurichten. Nun – zwei Jahre später – folgten im Umweltausschuss in Übereinstimmung mit der CDU Anträge, an den engen und unübersichtlichen Stellen im Stadtgebiet das Verkehrszeichens 277.1 „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ aufzustellen.

Der Kreis Warendorf: antwortete der Verwaltung, eine Anordnung des VZ 277.1 komme nur dort in Betracht komme, „wo dies aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse aus Verkehrssicherheitsgründen zum Schutz des Verkehrs mit einspurigen Fahrzeugen erforderlich sei.“ Das gelte unter anderem dort, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, „insbesondere aufgrund von Engstellen oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage, ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden könne.“ Mit der StVO-Novelle sei in § 5 der einzuhaltende Mindestabstand beim Überholen von Zweirädern auf 1,50 m innerorts festgelegt worden. Und weil genau für diese Überholvorgänge bei den engen Straßen in Albersloh und Sendenhorst kein Raum vorhanden sei, dürfe hier nicht überholt werden. Daraus schließt der Kreis Warendorf: „Dieses bereits bestehende Überholverbot kann nicht zusätzlich durch Beschilderung angeordnet werden.“„Falsch gedacht“, meinen die B.f.A. So habe zum Beispiel auch der ADAC festgestellt, dass das Überholen innerorts nur dann zulässig ist, „wenn die Verkehrslage klar sei und die Überholstrecke vollständig überblickt werden könne“. Aber es herrsche innerhalb von Ortschaften trotzdem kein generelles Überholverbot – „solange dies kein Verkehrszeichen ausweist“. Und genau darum sei das Verkehrszeichen 277.1 eingeführt worden. Ebenso argumentiert ein Gutachten, das die Unfallforscher der Versicherer (UDV) in Auftrag gegeben hatten. Die Experten kommen zu dem Ergebnis, dass bei engen oder unübersichtlichen Straßenverhältnissen zwar ein „faktisches Überholverbot“ vorliege aber kein „generelles“. Dass sich nur wenige Autofahrer an dieses verklausulierte Überholverbot halten, zeigt eine Untersuchung aus Berlin. Sie stellt fest: „Nicht einmal jeder vierte Radfahrer wird regelkonform überholt.“Die B.f.A. „Im Gegensatz zum Kreis Warendorf, zieht die Stadt Stuttgart – und mit ihr die Stadt Münster sowie viele weitere Kommunen – die Konsequenzen.“ So schreibt die Stadt Stuttgart in einer Pressemitteilung.: „Da die Autofahrer offensichtlich die Situation falsch einschätzen, wird nun das Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern mit dem neuen Verkehrszeichen verdeutlicht“. Das sei erst jetzt möglich, weil es direkt nach der Einführung des neuen Verkehrszeichens im April 2020 „Unstimmigkeiten zwischen Ländern und Bundesverkehrsministerium bei der Umsetzung der Novelle“ gegeben habe. Daraufhin sei im Bundesanzeiger am 15. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021) eine klärende Verwaltungsvorschrift veröffentlicht worden. Sie regelt ab sofort verbindlich die weitere Vorgehensweise. Der ADAC schreibt dazu: „Wo dieses Schild steht, dürfen Autofahrer keine Radfahrer überholen (Ausnahme: Lastenräder mit drei Rädern gelten als zweispurig). Wer sich nicht daran hält, riskiert 70 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg. Die B.f.A.: „Es wird Zeit, auch im Kreis Warendorf umzudenken und den Menschen zu helfen.“

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Brückenabriss in der Hohen Ward

Die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) schlagen Alarm: „Wir müssen befürchten, dass die Brücke über die Bahnstrecke Münster-Hamm im Naherholungs- und Wasserschutzgebiet ‚Hohe Ward‘ abgerissen wird.


Bereits vor geraumer Zeit hatte die Deutsche Bundesbahn als Eigentümerin der Brücke den Rückbau des Bauwerkes „wegen nicht ausreichender Tragfähigkeit“ angekündigt. Die Brücke wurde darauf für den Autoverkehr gesperrt und ist seitdem nur noch für Radfahrer und Fußgänger freigegeben. Nun wurde bekannt, dass das Bauordnungsamt der Stadt Münster eine Abbruchgenehmigung für die Brücke erteilt hat.
„Das darf doch wohl nicht wahr sein“, meinen dazu die Mitglieder der Nordic-Walking-Gruppe „Freunde der Hohen Ward“. Seit 35 Jahren wandern sie drei Mal in der Woche mit ihren Stöcken vom Steiner See in Hiltrup bis zur Reithalle nach Albersloh. „Dieser Weg über den Kiessandrücken wird nachweislich seit Jahrhunderten als eine der Hauptverbindungen zwischen Soest und Münster genutzt“, erklären die Freizeitsportler.
Richtig, heute habe der sogenannte „Alte Hellweg“ nicht mehr die Bedeutung als trockene und sichere Hauptverkehrsachse für den Warentransport wie im Mittelalter. Aber dieser diene den Menschen zwischen Albersloh, Wolbeck, Hiltrup, Rinkerode und Drensteinfurt immer noch als beliebte und viel genutzte Erholungs-, Wander- Reit- und Radfahrroute.
Doch nicht nur das, täglich stellten Touristen aus nah und fern ihre Autos und auch Wohnwagen auf den Parkplätzen am Hiltruper See ab, um dann von dort über die Bahnbrücke in die Hohe Ward zu wandern, zu radeln oder zu reiten. Besonders Naturliebhaber wüssten das Kleinod Hohe Ward zu schätzen. Ein von der NABU-Naturschutzstation Münsterland, der Stadtteiloffensive Hiltrup und weiteren Partnern entwickelter Naturlehr- und Waldklimapfad, der am Parkplatz Hiltruper See beginnt, biete eine hervorragende Gelegenheit, die Vielfalt des Wasserschutzgebietes zu entdecken.


„Sie sehen, die Brücke hat eine Aufgabe. Sie wird heftig frequentiert“, stellen die Nordic-Walker fest, „diese Brücke muss bleiben“. Sie sei ein Bindeglied und Hauptknotenpunkt für viele Rad- Reit- und Wanderwege durch das Münsterland.
Man müsse sich doch die Frage stellen, warum der Radweg entlang des Kanals von Münster bis Senden für „Millionen von Euro“ asphaltiert und elektrifiziert werde, wenn gleichzeitig das Geld für die Sanierung der verbindenden Eisenbahnbrücke eingespart werde: „Das darf nicht sein.“
„Wir gehen noch einen Schritt weiter“; meint dazu der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „denn die Brücke hat wichtige Schutzfunktionen“. So habe sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es zum Beispiel bei Reitunfällen oder Bränden in der Hohe Ward von großem Nutzen sei, wenn die Einsatzkräfte aus Albersloh und Hiltrup – über die Bahnbrücke verbunden – gemeinsam agieren könnten: „Die Brücke ist bei Menschenrettung, Wasser- und Brandschutz unersetzlich“.
Das haben die Stadtoberhäupter aus Münster, Sendenhorst und Drensteinfurt schon erkannt. Die Sendenhorster Bürgermeisterin Katrin Reuscher, der Münsteraner Oberbürgermeister Markus Lewe
und der Drensteinfurter Bürgermeister Carsten Grawunder haben sich bereits dafür stark gemacht, dass auch in Zukunft eine Brückenquerung in der Hohen Ward an derselben Stelle erhalten bleibt.
„Wir werden sie dabei mit aller Kraft unterstützen“, unterstreicht Hans Ulrich Menke. Nach der vorliegenden Abbruchgenehmigung aus der Westfalenmetropole werde es aber nun wirklich im wahrsten Sinne des Wortes „allerhöchste Eisenbahn“, dass die Stadtverwaltung Münster einen abgestimmten Lösungsvorschlag erarbeite: „Sonst kann es sein, dass die Bevölkerung nur noch vor den Resten einer Brücke steht und so in einer Sackgasse landet.“

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Aktuell

Stromleitungsausbau

Auf großes Interesse stieß am Donnerstagmorgen die Bürgerinformation des Netzbetreibers Amprion bei den Sendenhorstern und Alberslohern.

“Als Übertragungsnetzbetreiber“, so Amprion im Kommunalforum, „haben wir die Aufgabe, das Stromnetz fit für eine klimaneutrale Zukunft zu machen“. Deshalb plane  man von den Umspannwerken Westernkappeln und dem Gersteinwerk in Werne an der Lippe über die Flächen von Sendenhorst und Albersloh hinweg eine 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zu verlegen.

Die Inbetriebnahme – Stand heute – sei für das Jahr 2033 geplant. Die BürgerInnen nutzten gestern das Gespräch mit den ExpertInnen zu einem angeregten Ideenaustausch. Unter anderem ging es um die Fragen, wie sich die Amprion-Planung mit den Vorhaben, weitere Windräder in Sendenhorst zu bauen, verträgt und ob die Höchstspannungswechselstromleitung auch unterirdisch verlegt werden kann. Über weitere Details werden die WN berichten.

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Aktuell Leserbriefe

Radweg an der WLE

Die Wiederbelebung der Westfälischen Landeseisenbahn für den
Personennahverkehr wird von vielen AlbersloherInnen und SendenhorsterInnen befürwortet. Ein Grund mehr, warum auch die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) die zurzeit
ausliegenden Planfeststellungsunterlagen der Bezirksregierung zur Reaktivierung der WLE intensiv studiert haben.
„Uns ist dabei aufgefallen“, so B.f.A.-Stadtentwicklungsausschussmitglied Christian Grafe, „dass zwischen Albersloh und Wolbeck bisher leider immer noch kein kompletter Radweg entlang der Eisenbahnlinie eingeplant wurde.“ Dies hatten die B.f.A. bereits im September 2020 vorgeschlagen.
Es bleibe bei der Planung eines Begleitweges neben dem Schienenstrang, damit die Landwirte nach der Schließung mehrerer Bahnübergänge weiterhin mit Traktoren und Maschinen zu ihren Feldern gelangen können. Aus B.f.A.-Sicht eine vernünftige Planung, „die aber noch verbessert werden könne.“ Auf einer Länge von 2400 Metern sei diese Wegefläche mit 5,5 Meter Breite eingezeichnet.


Übrig bleiben aber weiterhin auf der Strecke zwischen Albersloh und Wolbeck drei erhebliche Lücken von insgesamt 1900 Metern.
„Die Chance auf einen sicheren Fuß- und Radweg entlang der L586 und der WLE von Albersloh nach Wolbeck sollte man durch das Schließen dieser Lücken nutzen“, meint der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke. Hier könnten die Stadt Sendenhorst, die Stadt Münster, die Bezirksregierung, der Kreis Warendorf, Landesstraßen NRW und die WLE an einem Strang ziehen. Sie würden damit zeigen, dass bei der Gestaltung einer modernen Infrastruktur nicht nur an die Autofahrer und an die Eisenbahn gedacht werde, sondern dass diese zeitgemäßen Vorhaben auch nachhaltig für die schwachen VerkehrsteilnehmerInnen – wie Fußgänger und Radfahrer – angelegt werden.
„Ähnliche Überlegungen gelten“, so die B.f.A. „für alle Fußgänger und Radfahrer, die auf der 100-Schlösser-Route von Albersloh über Storp nach Sendenhorst unterwegs sind und an der Sendenhorster Straße (L586) aus dem Wald kommen.“ Sie könnten nach der vorliegenden Planung nicht mehr – wie bisher gewohnt – direkt nach links in Richtung Sendenhorst abbiegen.
Sie müssten sich zukünftig nach rechts orientieren und könnten erst nach circa 500 Metern kurz vor dem Sägewerk die L586 kreuzen. Und das, obwohl der Bahnübergang bei Hennenberg nicht geschlossen werde und eine Überquerung der L586 für Wanderer und Radler hier ebenso möglich wäre, ohne einen Umweg von rund einem Kilometer zurücklegen zu müssen.
„Da im Planfeststellungsverfahren auch schon die Grunderwerbspläne festgeschrieben werden, müssen sich die beteiligten Behörden sputen, wenn sie den ‚Wolbecker Fußgänger- und Radseitenweg‘ sowie eine ‚Hennenberg-Route‘ wirklich realisieren möchten,“ stellt B.f.A.-
Ratsmitglied Michael Thale fest.
„Eigentlich eine logische Konsequenz aus den bisherigen Workshops und Untersuchungen“, erklärt B.f.A.-Mitglied Volker Dörken. Denn in einer Online-Umfrage zur Aufstellung des „Integrierten Mobilitätskonzeptes 2035“ hätten sich die Bürgerinnen und Bürger von Sendenhorst und Albersloh mehrheitlich dafür ausgesprochen, „mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer“ zu schaffen.
Dazu heißt es in der protokollierten Zusammenfassung der Erkenntnisse:„Die Sendenhorster und Albersloher wünschen sich vor allem für Fußgänger und Radfahrer mehr verkehrssichere Angebote
wie etwa neue und breitere Wege.“ Es geht um sinnvolle Alternativen zum Autofahren.
„Dass sich die Menschen dafür sensibel und offen zeigen, freut uns mit Blick auf den Klimawandel, der auch entscheidend durch die Verkehrswende mitgeprägt wird“, äußerte sich dazu die
Sendenhorster Bürgermeisterin Katrin Reuscher in der Zeitschrift „Wirtschaft aktuell“ (COE/ST/MS/WAF III22, Seite 50); sie stellt fest: „Wir wollen mit dem Mobilitätskonzept sowohl für mehr Lebensqualität als auch für eine CO2-Reduktion sorgen.“
„Wir sollten den Worten Taten folgen lassen“, fordert B.f.A.-Ratsmitglied Dirk Köhler. Denn die Stadt Sendenhorst habe sich durch das „Integrierte Mobilitätskonzeptes 2035“ auf die Fahne geschrieben, „sinnvolle Möglichkeiten aufzuzeigen und umzusetzen, mit denen sich die Menschen in der Kommune in den nächsten Jahren sicher schnell und gleichzeitig klimaschonend fortbewegen können.“ „Die Realisierung eines Fuß-Radweg entlang der WLE von Albersloh nach Wolbeck und eine kurze Verbindung der 100-Schlösser-Route zur Ringstraße in Richtung Sendenhorst“, kommentiert B.f.A.-Ratsmitglied Olaf Schmidt, „wären bei der Reaktivierung der Eisenbahnlinie nach Münster eine kostengünstige und zeitnah umzusetzende Maßnahme, um das zukunftsgerichtete Mobilitätsversprechen einzulösen.“

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Aktuell Verkehr

Überholverbot

Sendenhorst/Albersloh. „Enge Linienführung, geringe Querschnittsbreiten der Straßen sowie schlechte Sichtverhältnisse in den scharfen Kurven des Ortskerns“, das attestierte bereits am 18. Juli 2019 das Verkehrsgutachten der „nts Ingenieurgesellschaft mbH“, das der Kreis Warendorf für den Ortsteil Albersloh in Auftrag gegeben hatte. Dieser Platzmangel berge, so die Gutachter damals, gerade auch wegen der vielen LKW „ein erhebliches Gefahrenpotenzial…. für Radfahrer und für Fußgänger.“

Und dass sich an dieser Gefahrenlage bis heute nichts geändert hat, zeigt ein Unfall, der sich am 15. September 2022 ereignete.

„An diesem Tag“, so berichtet Wolfgang Prange, „ist auf der Schulstraße in Sendenhorst eine ältere Radfahrerin gestürzt, weil sie sich nach eigenen Aussagen von einem an ihr vorbeifahrenden LKW so bedrängt gefühlt habe, dass sie deshalb ‚ins Schlingern‘ gekommen und dabei über den Lenker gestürzt sei. Zum Glück kam es nicht zu einer Kollision mit dem vorbeifahrenden LKW oder nachfolgenden Fahrzeugen.“ Obwohl die Frau über Schmerzen in der Rippengegend klagte, habe sie einen Anruf bei der Polizei oder den Ruf eines Notarztwagens abgelehnt. Darum sei sie zur ärztlichen Abklärung ihrer Verletzung zur Praxis von Dr. Dexer gebracht worden.

„Dieser Vorfall zeigt erneut“, so der Fraktionsvorsitzende der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.), Hans Ulrich Menke, „wie wichtig und richtig es ist, dass wir die ’schwachen Verkehrsteilnehmer‘ auf unseren Straßen besonders schützen müssen.“ Darum haben die B.f.A. bereits Ende August den Antrag gestellt, die Stadtverwaltung möge die zuständige Straßenverkehrsbehörde beim Kreis dazu veranlassen,  „für die Bereiche mit den größten Gefahrenstellen in der Stadt ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ einzurichten.

Um dieses spezielle Überholverbot auch gut sichtbar zu machen, hat der Gesetzgeber im Jahr 2020 das Verkehrszeichen VZ 277.1 eingeführt. Dazu heißt es in der Begründung: „Diese Neuregelung dient in erster Linie dem Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie älteren Personen. Zudem trägt sie der gesteigerten Gefahrenlage aufgrund der hohen Differenzgeschwindigkeiten außerorts und innerorts insbesondere auf Hauptverkehrsstrecken Rechnung.“ Die Anordnung dieses Überholverbots könne sogar ohne eine konkrete Gefahrensituation erfolgen.

Das sei aber in Sendenhorst und Albersloh gar nicht nötig, meint B.f.A.-Ratsmitglied Hans Ulrich Menke, „denn bei den größten Gefahrenstellen im Sinne unseres Antrages handelt es sich um innerstädtische Straßen(abschnitte) ohne ausreichend breite Fahrbahn.“ Immer wenn hier ein Pkw oder Lkw einen Rad- oder Mofa-Fahrer überhole, müsse das Kfz unweigerlich auf die Gegenfahrbahn ausweichen, „um den notwendigen Mindestabstand von 1,50 Meter zu dem überholten Zweiradfahrer einhalten zu können.“

Beispielhaft seien in Sendenhorst dafür die Straßenabschnitte Westtor/Weststraße – vom Ende des Radweges in Richtung Innenstadt über Schul- und Kirchstraße bis zum Beginn des Radweges auf die Oststraße; Nordstraße/Nordtor bis zum Ortsende; Osttor; sowie Kühl, Südstraße, Südtor bis zum Ortsende (immer beide Fahrtrichtungen).

In Albersloh kommen in Betracht: Sendenhorster Straße stadteinwärts ab Ende des Radweges, Kirchplatz, Münsterstraße, bis zum Radweg in Richtung Münster; Kirchplatz, Bahnhofstraße, Alverslirchner Straße bis zur Einmündung Backhausstraße sowie Wolbecker Straße bis zur Querung der WLE (auch hier immer in beiden Fahrtrichtungen).

Wie dringend und notwendig die Einrichtung dieses Überholverbotes sei, hätten auch die in Sendenhorst durchgeführten Workshops „Integriertes Mobilitätskonzept“ und der „Fußverkehrs-Check“ gezeigt. Denn es lägen eindeutige Aussagen der jeweiligen Projektleitungen vor, „wonach in Sendenhorst und Albersloh an vielen Stellen die Bürgersteige unzulässig schmal sind, Radwege komplett fehlen und auch die Straßen wegen ihrer geringen Breite nicht für eine grundlegende Verbesserung der Situation genutzt werden können.“

„Hier“, so B.f.A.-Ratsmitglied Michael Thale, „haben wir endlich mit dem ‚Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen‘ ein gutes Instrument in der Hand, für mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu sorgen.“

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Aktuell

Kohkamp Spielplatz


Sendenhorst-Albersloh. „Wir müssen in unserer Stadt mehr für die Menschen tun, die wegen ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht in der Lage sind, ungehindert am täglichen Leben teilzunehmen,“ diese Meinung vertreten die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) seit ihrer Gründung.
Darum ist es nicht verwunderlich, dass sich die B.f.A. auch bei der Planung des neuen Spielplatzes im Albersloher Neubaugebiet Kohkamp für einen „Integrativen Spielplatz“ mit Nachdruck einsetzen: „Denn Inklusion ist für uns auch – oder gerade – auf Spielplätzen ein wichtiges Anliegen.“
Wie der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke jetzt in der Hauptausschuss-Sitzung hervorhob, hat die Stadt Sendenhorst bereits auf etwa 15 Spielplätzen das Konzept zur Entwicklung generationenübergreifender Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsräume „Draußen in Sendenhorst und Albersloh“ vorbildlich umgesetzt. „Aber“, so Hans Ulrich Menke, „leider wurde auf den bisher umgebauten Anlagen das Anliegen eines Integrativen Spielplatzes wenig bis überhaupt nicht bedacht.“
Zwar hätten alle Parteien am 23. August 2022 im Ausschuss für Generationen, Soziales, Gesundheit und Sport für einen Spielplatz am Kohkamp mit „Integrativem Spielgerät“ gestimmt. Aber diese Abstimmung hätte leider einen Haken. Hans Ulrich Menke: „Das Trampolin und die Nestschaukeln sind bei dem bisher geplanten Sanduntergrund für Rollstuhlfahrer und für Kinder mit Gehhilfen nur sehr schlecht oder überhaupt nicht zu erreichen!“
Ein Mangel, der abgestellt werden soll. Wie Udo Schranz, Geschäftsführer der Grundstücksgesellschaft, im Hauptausschuss zusicherte, werden nun unter den integrativen Spielgeräten statt des Sandes gut begeh- und befahrbare Gummiplatten verlegt. Eine Tatsache, die die B.f.A. ausdrücklich begrüßen.
„Doch wir sehen noch zusätzliche Möglichkeiten“, machte Hans Ulrich Menke in seinem Antrag deutlich, „auf dem geplanten Kohkamp-Spielplatz bestünde nämlich die Chance, neben den bereits vorgesehenen integrativen Spielgeräten durch weitere Maßnahmen ein inklusives Spielerlebnis für alle Kinder zu entwickeln und die bereits beschlossene Planung in dieser Hinsicht zu ergänzen.“
Und das sei auch kein neuer Gedanke. Denn bereits 2020 habe sich die Stadtverwaltung mit dem Hinweis auf den Inklusionsscheck NRW dem Anliegen nach mehr Inklusion gewidmet. Dort heißt es: „Mit dem Inklusionsscheck soll Inklusion sichtbar und erlebbar gemacht werden. Es soll örtliche Initiativen bei der Umsetzung konkreter und inklusiver Aktivitäten unterstützen, sodass Begegnung und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen möglich werden.“
In diesem Zusammenhang verweisen die B.f.A. auf Förderprogramme des Landes NRW aber auch auf die Aktion „Zusammen stark für Inklusion: Die gemeinsame Spendenaktion „Stück zum Glück“ von Procter & Gamble, REWE und der Aktion Mensch“. Diese fördert und baut barrierefreie Spielplätze, auf denen alle Kinder gemeinsam aktiv sein können. (https://www.aktion-mensch.de/ueber-uns/kooperationen/stueck-zum-glueck)
In diesem Zusammenhang bitten die B.f.A. um die Beantwortung folgender Anfrage:

  • Besteht seitens der Verwaltung bzw. auch der Grundstücksgesellschaft Sendenhorst und der Politik die Bereitschaft, das Anliegen eines inklusiven Spielplatzes für das Baugebiet Kohkamp noch einmal in den Blick zu nehmen?!
    Die erste Antwort war knapp und erfreulich: Udo Schranz sagte spontan zu, dass die Grundstücksgesellschaft und die Verwaltung die Möglichkeiten der Förderung eines solchen Spielplatzes prüfen werden. Danach würden die Ergebnisse der Politik erneut vorgelegt.
    Hans Ulrich Menke: „Wir hoffen, dass auch die anderen Parteien die Gunst der Stunde erkennen, und dass wir uns in Sendenhorst und Albersloh nicht nur mit Worten, sondern auch mit überzeugenden Taten alle ‚Zusammen stark für Inklusion‘ machen.“
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Bauhof am Ende?

Sendenhorst-Albersloh. Steht der Albersloher Recyclinghof auf der Kippe? Diese Frage stellten sich die Mitglieder der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) bei ihrer jüngsten Fraktionssitzung.

Der Hintergrund: Laut Stadtverwaltung könnte der Wertstoffhof spätestens am 30. Juni 2023 geschlossen werden! Denn in der städtischen Vorlage zur „Gebührenkalkulation für die Abfallentsorgung im Jahr 2023 in der Stadt Sendenhorst“ heißt es unter Punkt D „Recyclinghöfe“: „Aufgrund des auslaufenden Pachtvertrages zum 30.06.2023 verringert sich das Jahresentgelt für den Betrieb des Recyclinghofes in Albersloh. Da aktuell keine Fläche in Albersloh für die Nutzung eines Recyclinghofes gestellt werden kann, werden zusätzliche Lohn- und Gesamtkosten bei einer eventuellen Erweiterung der Öffnungszeiten für den Recyclinghof Sendenhorst in Höhe von rund 10.296,00 € angesetzt.“

Das heißt kurz und knapp: Der Albersloher Recyclinghof wird geschlossen und der Recyclinghof Sendenhorst soll ab 1. Juli 2023 die Arbeit und den Müll aus Albersloh übernehmen. „Ein absolutes  Unding“, war sich die Fraktion der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpoitik“ (B.f.A.) einig.

„Still und leise soll den Menschen in Albersloh – quasi über einen Nebensatz – ein jahrelang praktiziertes, sehr vernünftiges, umwelt- und klimafreundliches, nachhaltiges  Angebot gestrichen werden“, empört sich B.f.A.-Mitglied Georg Schiffer..

In Albersloh herrsche an den Annahmetagen immer reger Andrang. Georg Schiffer: „Wenn all diese Nutzer des Recyclinghofes in Zukunft sieben Kilometer hin und zurück nach Sendenhorst fahren müssen, dann ist das alles andere als gut für unser Klima.“ Ganz abgesehen von dem vermeidbaren Pendelverkehr und den wilden Müllkippen, die möglicherweise durch die Kappung des Angebots entstehen könnten.

„Wir müssen dringend wissen, wieviele Alberloher den Recyclinghof nutzen und wieviele es in Sendenhorst sind“, gab B.f.A.-Mitglied Katja Meier zu bedenken. Denn schließlich sei am Kohkamp ein großes neues Wohngebiet entstanden. Und damit gebe es naturgemäß auch zusätzliche Bürgerinnen und Bürger, die das Angebot des Recyclinghofes vor Ort nutzen möchten.

„Außerdem bleibt die Frage, warum es der Verwaltung bisher nicht gelungen ist, eine Ersatzfläche zu finden?“, wunderte sich B.f.A.-Ratsherr Michael Thale, das Auslaufen oder die Kündigung der Pacht komme ja nicht gerade überraschend. Michael Thale: „Liegt die Ergebnislosigkeit der Suche etwa daran, dass in Albersloh überhaupt keine Gewerbeflächen mehr zur Verfügung stehen? Wurde hier eine grundsätzliche Zukunftsplanung versäumt?“

Offene Fragen, die den B.f.A.-Fraktionsvorsitzenden Hans Ulrich Menke am Dienstagabend in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Energie zum Anlass nahm, bei der Verwaltung nachzuhaken „Es wäre eine Katastrophe für Albersloh, wenn der Recyclinghof geschlossen würde“, unterstrich Hans Ulrich Menke.

„Wir versuchen, für Albersloh eine Lösung zu finden“, beschwichtigte Bürgermeisterin Katrin Reuscher. Das sei aber nicht einfach. Denn für die Einrichtung eines neuen Recyclinghofes würden im Jahr 2022 andere Anforderungen gestellt als es beim Aufbau der jetzt noch bestehenden Müllannahmestelle vor Jahrzehnten der Fall gewesen sei. Katrin Reuscher: „Das hat uns überrascht.“

Kommentar von Volker Dörken beim Verlassen der Sitzung: „Bleibt nur zu hoffen, dass die Albersloher am 30. Juni 2023 keine böse Überraschung erleben, in dem ihnen eine wirkliche Abfuhr erteilt wird.