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Nahmobilität

„Wir suchen mutige und innovative Konzepte zur Umgestaltung und Neuaufteilung des Straßenraums für Verkehrsteilnehmende aller Generationen“, mit diesen Worten bittet das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen alle NRW-Kommunen, sich am Landeswettbewerb „Zukunft Stadtraum“ zu beteiligen. Dafür sei es wichtig, „die zur Verfügung stehende Fläche für die verschiedenen Verkehrsarten neu aufzuteilen,
umzugestalten und quartiersbezogene Lösungen zu finden.“
„Eine hervorragende Aussage“, meint der Vorsitzende der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.), Michael Thale. Denn bereits am 9. August 2020 habe die B.f.A. beantragt, dass für Sendenhorst ein „Aktionsplan Nahmobilität“ erarbeitet wird. „Da inzwischen dazu der Förderantrag der Bezirksregierung Münster vorliegt“, ergänzt der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „muss nun zügig ein Konzept mit den Schwerpunkten Rad- und Fußverkehr, ÖPNV und WLE erarbeitet werden.“
In diesem Zusammenhang sei aus Sicht der B.f.A. die Ausweisungen von Fahrradstraßen ein geeignetes Instrument zur Entspannung der angespannten Verkehrssituation und einer Verbesserung
der im Argen liegenden Verkehrssicherheit. Im Umfeld von Schulen, Kindertagesstätten und Sportanlagen könnte die Ausweisung einer
Fahrradstraße die Sicherheit für alle schwachen Verkehrsteilnehmer – aber besonders für die Kinder und Jugendlichen – erheblich erhöhen. Das habe auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) nach eingehenden Untersuchungen so festgestellt: „Fahrradstraßen sind sicher!“
„Und weil das so ist“, erklärt Olaf Schmidt, B.f.A.-Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss, „haben wir jetzt beantragt, im ersten Schritt die Adolfshöhe zwischen der Einmündung an der L850 und der Reithalle Albersloh als sogenannte ‚unechte Fahrradstraße‘ auszuweisen.“
Das bedeute, dass die Fahrradfahrer auf der Adolfshöhe Vorrang genießen würden. Sie könnten nebeneinander fahren. Generell gelte dann auf der Adolfshöhe – wie auch bereits jetzt – Tempo 30.
Für Anlieger sei die Nutzung der Straße unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer auch weiterhin uneingeschränkt möglich. Beim ruhenden Verkehr würde sich nichts ändern. Das mache die „unechte Fahrradstraße“ aus.
„Dafür überwiegen die Vorteile bei weitem“, meint B.f.A.-Ratsfrau Martina Rust. Nicht nur alle Radfahrer, die zu den DJK-Sportstätten möchten, würden durch eine Fahrradstraße besser geschützt, sondern auch alle (touristischen) Radler, die über die neuen Velorouten entlang des
Kanals und dann weiter durch die Hohe Ward die Adolfshöhe als Verbindung zum Wersewanderweg und zur 100-Schlösseroute nutzten.
Der ADFC bestätigt: „Die Möglichkeit der Nutzung der gesamten Fahrbahnbreite für den Radverkehr mindert die Gefährdung für den einzelnen Radfahrenden.“ Außerdem steigere die Einrichtung einer Fahrradstraße die Attraktivität des Radfahrens und der Verkehr werde auf
„wichtige Verbindungen gebündelt“.

B.f.A.-Ratsherr Dirk Köhler: „Darum sollten wir in Sendenhorst und Albersloh der Anregung von Ministerin Ina Scharrenbach folgen und die zur Verfügung stehende Fläche für die verschiedenen Verkehrsarten neu aufteilen.“ Eine wichtige Voraussetzung sei allerdings, dass die Anwohner bei den Planungen und der Aufstellung des gesamten Verkehrskonzeptes „Nahmobilität“ mit eingebunden würden. Denn nur durch eine intensive Bürgerbeteiligung könnten auch weitere Straßen und Plätze in der Stadt gefunden werden, bei denen es sich lohne durch eine Umgestaltung
„die Aufenthalts- und Lebensqualität deutlich zu verbessern.“

Hans Ulrich Menke
Mühlenfurt 3
48324 Sendenhorst-Albersloh

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Das Netz größer knüpfen

Zügiges und möglichst störungsfreies Radfahren von Sendenhorst über Albersloh nach Münster soll mit der Veloroute 10 in naher Zukunft Realität werden. Das berichteten die WN am 5. November 2020.

„Diese Vorrangstrecke für das umweltfreundliche Radfahren ist absolut zu begrüßen“, stellt Hans Ulrich Menke, Fraktionsvorsitzender der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.), fest. Denn die Idee der Veloroute sei es, mit dem Rad unkompliziert, zeitsparend und absolut Klima schonend von Münster in das Umland und umgekehrt zu fahren.

Bisher sieht die Planung vor, dass die Veloroute 10 von Albersloh aus über den Bürgerradweg entlang Münsterstraße undAlbersloher Weg über die Stadtteile Angelmodde und Gremmendorf – vorbei am ehemaligen Kasernengelände, am Gewerbegebiet  Loddenheide und am Hafenviertel –  bis zur Promenade in die Innenstadt geführt wird.

„Ein gutes Vorhaben“, meint auch B.f.A.-Ratsfrau Martina Rust. Doch da sich der Entwicklungskorridor noch in der Planung befinde und alternative Routenverläufe angeregt werden könnten, sei aus Sicht der B.f.A. noch ein weiterer Verbesserungs- bzw. Erweiterungsvorschlag zu machen, der die Veloroute ganz sicher attraktiver werden ließe.

„Unsere Überlegungen sind eng mit der Reaktivierung der WLE-Strecke von Sendenhorst über Albersloh und Wolbeck bis nach Münster verbunden“, erklärt B.f.A.-Ratsherr Dirk Köhler, „als passionierter Radfahrer weiß ich, dass die Biker gerade auf dem Weg zur Arbeit gerne die kürzesten Wege nutzen.“

Um von Sendenhorst zum Beispiel zur Arbeit in Münsters Norden (Kanalstraße etc.) zu gelangen, führe die kürzeste Route über Wolbeck und nicht über Gremmendorf. „Genau hier setzen unsere Überlegungen an“, meint B.f.A.-Ratsherr Michael Thale. Bereits seit mehreren Jahren machten sich die B.f.A. dafür stark, dass ein Radweg zwischen Albersloh und Wolbeck entlang der WLE-Gleise realisiert wird.  Die „Genehmigungsplanung zur Reaktivierung der WLE“ und die gleichzeitige Planung für die Velorouten zeigten nun einen gangbaren Weg auf, wie Sendenhorst über einen Radweg mit Wolbeck und Münsters Norden ohne großen Aufwand verbunden werden könnte. 

„Dazu kommt“, so B.f.A.-Mitglied Volker Dörken, „dass eine Wolbecker Verbindung problemlos an die Veloroute 11 (Everswinkel/Münster) angekoppelt werden kann, was gerade auch für den Tourismus im wahrsten Sinne des Wortes den ‚Erfahrungs-Horizont‘ erweitert.“

„Wir sollten diese Chance, das Veloroutennetz größer zu knüpfen, nutzen“, so die Feststellung von Hans Ulrich Menke. Die Stadt Sendenhorst dürfe keine Zeit verlieren und müsse versuchen, im Kontakt mit der Stadt Münster und der „Westfälischen Landeseisenbahn GmbH“, dass die Verbindung der Velorouten 10 und 11 zustande komme. Denn die Zeit sei reif für eine neue Fahrradmobilität.

V. Dörken

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Vorbescheid soll einkassiert werden

„Ins Gewerbegebiet Schörmel-West gehört keine Vergnügungsstätte“, das hatten die Anlieger des Mergelbergs schon immer gesagt, nachdem ein Investor die grundsätzliche Genehmigung bekommen hatte, quasi vor ihrer Haustür eine Partyhalle zu bauen.

Nun hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt den Anwohnern auf Anraten der Verwaltung im Nachhinein Recht gegeben. Denn die Verwaltung ist zu dem Ergebnis gekommen – so steht es in der Sitzungsvorlage – dass eine Vergnügungsstätte „aufgrund ihrer Betriebseigenart, der Publikumsfrequentierung und der Betriebszeiten … im Gegensatz zu anderen Gewerbenutzungen zu einer besonderen Belastung des Umfelds“ führen kann.

Schon im Bebauungsplan von 1999 werde dem Gewerbegebiet Schörmel-West eine Scharnierfunktion zugeschrieben, in dem „die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben einer bestimmten Abstufung nach Abstandsklasse“ unterliege. Und darum stellt die Verwaltung – im Gegensatz zu ihrer bisherigen Auffassung – jetzt fest:  „In der Diskussion um den Bauantrag für einen Veranstaltungsraum im Plangebiet hat sich gezeigt, dass insbesondere Vergnügungsstätten einer ganz besonderen Betrachtung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die nicht nur unmittelbare Umgebung bedürfen.“

Damit übernimmt die Verwaltung nahezu wörtlich die Argumentation der Anwohner. Sie schreibt weiter: „Aufgrund der besonderes ausgedehnten Betriebszeiten bis in die Nacht- und frühen Morgenstunden, der besonders hohen Publikumsfrequentierung, der vielfältigen Besucherverkehre zu Fuß, mit dem Rad oder dem Kfz., die auch noch weiter entfernte Wohnbereiche tangieren können, ist es nicht auszuschließen, dass die Vergnügungsstätten auch bei positiver Einschätzung in Lärmgutachten im Gegensatz zu anderen Gewerbenutzungen zu einer besonderen Belastung des Umfelds führen können.“

Und um genau dieser Gefahr vorzubeugen „und insbesondere die angrenzende, aber auch etwas weiter vom Plangebiet gelegene Anwohnerschaft vor den möglichen besonderen Auswirkungen von Vergnügungsstätten zu schützen“, schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan Schörmel-West so zu ändern,  „dass künftig Vergnügungsstätten aller Art im Plangebiet ausgeschlossen werden.“ Diesem Vorschlag folgte der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig.

„Der jetzige Beschluss und die dazugehörige Begründung zeigeneindeutig“, so Michael Thale,  BfA-Sprecher im Stadtentwicklungsausschuss, „dass die Entscheidung der Stadt vor einigen Monaten – das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer Partyhalle am Mergelberg ohne Beratung in den zuständigen Ausschüssen zu erteilen – dem Sachverhalt nicht gerecht wurde.“

Das sieht auch Michael Gödecke, einer der betroffenen Anlieger, so: „Ich werde jetzt an den Kreis Warendorf mit Hinweis auf den Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss schreiben und gemäß § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz die Rücknahme des positiven Verwaltungsaktes – also dem positiven Vorbescheid zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Veranstaltungsraumes –verlangen.“ Ebenso wolle er dem zuständigen Gericht den Sinneswandel der Stadt Sendenhorst mitteilen. Denn die Stadt schreibe nun ja selbst, dass die Diskussion um den Bauantrag eine ganz besondere Betrachtungsweise nahegelegt habe. „Diese Diskussion hätte bereits mit den Anliegern und der Politik bei der Einreichung des Bauantrages für die Partyhalle geführt werden müssen“, so der Rechtsanwalt Michael Gödecke. Auch wenn die Einsicht über den gemachten Fehler sehr spät komme, sei eine nachträgliche Rücknahme der Baugenehmigung möglich und notwendig, „damit das unbedachte Handeln der Verwaltung nicht zum Debakel für die Anwohner wird“.

Hans-Ulrich Menke

B.f.A.-Fraktionssprecher

Mühlenfurt 3

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Critical Mass

„Fahrräder vor Autos“, das war das Hauptanliegen der Fridays-für-Future-Demo „Critical Mass“, zu der gestern das Sozialzentrum aufgerufen hatte.

Der „Globale Klimastreik“,  an dem gestern überall Menschen rund um den Globus teilnahmen, soll auf den drastischen Klimawandel und die dringend nötige Abhilfe aufmerksam machen. Da waren die Albersloher natürlich ebenfalls aktiv. Denn sie wissen, was es heißt, ständig unter Durchgangsverkehr, Lärm und Abgasen zu leiden. Auch hier ist dringend eine Änderung nötig. (Mehr zum Thema Montag in den WN)

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13 „Stumme Stühle“

13 „Stumme Stühle“, die die Städte des Kreises Warendorf symbolisieren, hatte „Pax Christi“ gestern am „Tag des Flüchtlings“ auf dem Kirchplatz in Sendenhorst aufgestellt: „Wir fordern, dass der Kreis Warendorf und alle seine Städte und Gemeinden ein Sicherer Hafen nach Maßgabe der SEEBRÜCKE werden“. Eine Forderung der sich einige Bürgerinnen und Bürger spontan anschlossen. Die Petition, die an vielen Orten in Sendenhorst und Albersloh ausliegt, soll an alle BürgermeisterInnen bei der Bürgermeisterkonferenz am 2. November im Kreishaus übergeben werden.

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Übermorgen

Dreizehn Frauen und Männer kandidieren am 13. September für die B.f.A. – bunt, fröhlich und anpackend! Da kann niemand widerstehen! Jetzt sind es nur noch zwei Tage bis zur Wahl. Unser nachdrücklicher Wunsch: Bitte geht wählen! Wir wählen natürlich B.f.A.! B.f.A. – Besser für Alle!

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Teilsieg

„Wir haben wieder mal einen Teilsieg errungen,“ freut sich Rechtsanwalt Michael Gödeke, einer der SprecherInnen der Anwohner am Mergelberg und am Schörmel, nach der Ratssitzung am Donnerstag Abend.

Denn der Rat hatte einstimmig beschlossen, dass „die Verwaltung beauftragt wird, sich im Benehmen mit dem Investor zeitnah nochmals intensiv um einen Alternativstandort“ für eine Feierhalle zu bemühen. Drei Standorte seien in der engeren Wahl des Investors, teilte Bürgermeister Streffing mit. Voraussetzung sei natürlich immer, dass die planungsrechtliche Möglichkeit zur Realisierung des Vorhabens bestehe. Wenn nicht, werde die Politik eine ggf. erforderlich werdende Änderung der Bauleitplanung  „positiv begleiten.“

Auch wenn der Rat zuvor die Ausführungen der Verwaltung zur Stellungnahme der Kanzlei Baumeister zum Thema „Erlass einer Veränderungssperre und rückwirkende Wirksamkeit auf bereits positiv beschiedene oder genehmigte Vorhaben“ zur Kenntnis genommen hatte, blieben „die Mergelberger“ bei ihrer positiven Einschätzung.

Denn ihr Rechtsvertreter, Rechtsanwalt Burke von der Kanzlei Hüttenbrink aus Münster, hatte zuvor erklärt, dass auch er eine gemeinsame Lösung (ein neues Grundstück für Investor Kirsch und Verzicht auf den Bau einer Feierhalle am Mergelberg) für den besten Weg halte. 

Trotzdem riet er dazu, nicht vollständig auf eine Veränderungssperre zu verzichten. „Denn sie kann dann greifen, wenn die positiv beschiedene Bauvoranfrage zurückgezogen oder zum Beispiel aus Lärmschutzgründen für nichtig erklärt wird.“ „Das“, so ergänzte B.f.A.-Fraktionssprecher Hans Ulrich Menke, „muss mit in die Überarbeitung des Bebauungsplanes einfließen.“

Und so beschloss der Rat, die Verwaltung zu beauftragen, „den Bebauungsplan Nr. 21 „Schörmel West“ zu überarbeiten. Insbesondere soll die Scharnierfunktion des Geltungsbereichs zwischen Wohn- und Geschäftsnutzungen sowie weiterer benachbarter Nutzungen (z.B. Reitverein) berücksichtigt werden.“ Ein entsprechender Passus über die mögliche Veränderungssperre – also dass es in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, hier eine Partyhalle zu bauen – soll dem B.f.A.-Antrag entsprechend – mit eingearbeitet werden.

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Endspurt

Die B.f.A. ist klasse und oben auf! Ein überzeugendes und sympathisches Team für Sendenhorst und Albersloh. Am Sonntag, 13. September, ist die Kommunalwahl. Also sind es nur noch drei Tage bis zum Stichtag. Unser nachdrücklicher Wunsch: Bitte geht wählen! Wir wählen natürlich B.f.A.! B.f.A. – Besser für Alle!

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Neues zum Kohkamp

Zu den Ungereimtheiten im Baugebiet Kohkamp hat der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke den abgewiesenen Bauwilligen diese positive Mitteilung machen können:

Guten Abend allerseits,

hier eine kurze Info aus der Beiratssitzung. Ich denke, dass diese auch von den Kollegen/in mitgeteilt wird.
Das Rücknahmeschreiben der Grundstücksgesellschaft werden zurück genommen!
Alle bekommen zumindest die Grundstücke, die sie bisher zugesagt bekommen hatten.
Im einem besonderen Fall kann, bei Einverständnis der Interessenten, noch ein anderes etwas größeres Grundstück zugeteilt werden.
Die Grundstücksgesellschaft wird zeitnah alle Betroffenen informieren.
Noch nicht ganz geklärt sind die Baugrenzen. Diese hatten ja für die Vorgärten eine Tiefe von 6 m für die Reihenhausgrundstücke vorgesehen.
Dies kann in Abstimmung mit den Bauherren – bei einheitlicher Vereinbarung – auch auf 3 m verringert werden. Damit würden die Gärten größer werden. Hier müssten sich die Nachbarn einig werden.
Die Grundstücksgesellschaft wird dies für die einzelnen Baufelder mit den Käufern abstimmen. Dafür wird es aber erst im Nachhinein eine Änderung des Bebauungsplanes geben, damit die Wünsche der Bauwilligen berücksichtigt werden können.
Der Beschluss dazu soll in der morgigen Ratssitzung auf der Grundlage einer Tischvorlage gefasst werden.
Insgesamt freue ich mich sehr darüber, dass Sie Ihre Bauprojekte damit ohne Einschränkungen verwirklichen können.
Beste Grüße und ein herzliches Willkommen in Albersloh.

Hans Ulrich Menke