

„Wer mehr Sicherheit für die schwachen Verkehrsteilnehmer*innen in Sendenhorst und Albersloh möchte, der muss sich für Tempo30 in den Ortskernen einsetzen,“ das sehen und fordern die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) bereits seit Jahren (siehe z. B. WN 6. Dezember 2017) so.
Jahre lang lehnte die heimische CDU diese BfA-Forderung ab. Nun kam es im jüngsten Umweltausschuss zu einer Kehrtwende. Hier legte die Union einen Antrag vor, in dem es heißt: „Um alle Bürgerinnen, Bürger und Kinder, insbesondere die Fahrradfahrer und Fußgänger zu schützen, beantragt die CDU-Fraktion zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob für den Innenstadtbereich von Sendenhorst und den Ortskern von Albersloh generell Tempo 30 angeordnet werden kann.“
„Diesen Umschwung bei der CDU können wir nur begrüßen“, meint dazu der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „gut, dass sich die CDU jetzt den Forderungen der BfA anschließt.“ Insoweit stimme die Aussage von Henning Rehbaum: „Wir freuen uns über jede Unterstützung für dieses wichtige Thema.“
Leider habe der berechtigte Entschleunigungswunsch einen Haken. Denn obwohl sich neben den Parteien im Sendenhorster Rat auch viele Bürgerinnen und Bürger für Tempo30 stark machen und auch die Stadtverwaltung eine „gewisse Sympathie“ für die Verlangsamung des Verkehrs hege, stände der § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einer „Tempo30-Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften“ entgegen. Denn das Gesetz sagt: Tempo30-Anordnung „darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken.“
„Dabei wäre Tempo30 als Regelgeschwindigkeit in den Ortskernen von Sendenhorst und Albersloh für viele der genannten Probleme die ideale Lösung“, meint B.f.A.-Umweltausschussmitglied Olaf Schmidt. Denn nach geltender Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss jede Temporeduzierung einzeln beantragt werden, mit dem Ergebnis, dass Tempo 30 und Tempo 50 kleinteilig wechseln und an vielen Stellen zu schnell gefahren wird. Albersloh und Sendenhorst seien blendende Beispiele für diesen Schilderwald.
„Eigentlich ein Irrsinn“, so B.f.A.-Mitglied Volker Dörken. Denn das Umweltbundesamt habe festgestellt, dass „Tempo 30 nachweislich die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss erhöht, die Lärmbelastung deutlich reduziert und hilft die Luftreinhaltewerte einzuhalten.“
Hans Ulrich Menke: „Da die momentane Rechtsgrundlage es jedoch erschwert, sinnvolle kommunale Lösungen umzusetzen, sollten alle Parteien im Sendenhorster Rat eine gemeinsame Resolution verabschieden, die die Vorteile von Tempo30 unterstreicht und die Tempo30 als Regelgeschwindigkeit innerorts fordert. Daneben müsse geprüft werden, ob die Aufstellung eines Lärmaktionsplans als eine Voraussetzung für die Erstellung des Mobilitätskonzepts für Sendenhorst sinnvoll sei!“ Diese Vorgehensweise schaffe Klarheit, erweitere den Spielraum für ortsangepasste Lösungen und senke den bürokratischen Aufwand deutlich. Adressat der Resolution müssten die NRW-Landesregierung, die Bundesregierung und der Deutsche Städtetag sein.
B.f.A.-Stadtentwicklungsmitglied Michael Thale erklärt: „Durch die Umkehrung der Beweislast müsste nur noch für den kleinen Teil von Hauptverkehrsstraßen mit wichtiger Verbindungsfunktion, auf denen Tempo 50 sinnvoll und sicher ist, eine Anordnung getroffen werden.“
„Für diese Forderung gibt es inzwischen ein breites Bündnis von Verkehrsexperten europaweit“, so B.f.A.-Ratsfrau Martina Rust. In Deutschland habe sich im Rahmen des europäischen Bürgerbegehrens ein „Netzwerk Tempo 30“ formiert in dem sich Verkehrsverbände, Ärzte, Unternehmen und Verbraucherorganisationen zusammengeschlossen hätten (https://www.vsf.de/engagement/tempo-30/).
Mehr als 160 Städte in 15 Ländern Europas hätten bereits in der gesamten Innenstadt oder in großen Wohnvierteln sowie auf mehreren Hauptstraßen Tempo30 eingeführt. Unter ihnen Berlin, Bristol, Buxtehude, Darmstadt, Freiburg, Göteburg, Graz, Helsinki, Hull, Madrid, Metz und Zürich. Gemeinsame Studien dieser Städte zeigten eine „große Zustimmung zum niedrigen Tempolimit“ sowie mehr „Sicherheit und Lebensqualität auf den Straßen“.
B.f.A.-Ratsmitglied Dirk Köhler: „Aus Sicht der B.f.A. ist Tempo30 die Basis für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung – überall wo Menschen leben.“
„ Ab dem 4. oder 5. Januar werden auf der Sendenhorster Straße in Albersloh die Abbiegespuren zum neuen Baugebiet Kohkamp hergestellt. Ein Teilbereich der Sendenhorster Straße wird während der dreimonatigen Bauphase von Januar bis Ende März komplett gesperrt. Der Verkehr muss deshalb erneut umgeleitet werden,” das berichten die WN in ihrer Sendenhorster Ausgabe vom 11. Dezember 2020.
Eins vorweg: Grundsätzlich ist es höchst erfreulich, dass endlich damit begonnen wird, die Zufahrt zum zukünftigen Wohnquartier Kohkamp zu bauen.
Und doch habe ich in dem Plan, den die WN zu ihrem Artikel abdruckten, erneut feststellen müssen, dass trotz aller Beteuerungen, man wolle sich bei der „neuen Mobilität“ besonders um die „schwachen Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer“ kümmern, kein kombinierter Rad-/Fußweg an der südlichen Seite der Sendenhorster Straße (L586) vorgesehen ist. In der beiliegenden Grafik habe ich den Weg am unteren Rand rot eingezeichnet. Der Platz für den Rad.-Fußweg – und auch für den Weiterbau bis zum Anschluss an den Bispingweg – wäre vorhanden.
Diesen Mangel habe ich bereits in der Bürgerfragestunde des Rates am Donnerstag, 10. Dezember, zur Sprache gebracht. Dort versicherte mir Bürgermeisterin Katrin Reuscher, dass sie mein Anliegen im Prinzip verstehe und auch teile. Der Bau des Rad-/Fußweges sei aber zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht zu realisieren.
„Wenn nicht jetzt, wann dann?!“, möchte ich entgegnen. Wenn bei den PolitikerInnen und der Verwaltung der Stadt Sendenhorst die Einsicht besteht, dass dieser Rad-Fußweg auf der südlichen Seite der L586 nicht nur die Sicherheit für die Menschen erhöht, sondern auch für die zukünftige Bahnstation als Zubringer für die Bewohner aus den Bauerschaften sowie für den Tourismus von immenser Bedeutung sein wird, warum ist es dann in rund zehn Jahren Vorbereitungszeit nicht gelungen, Straßen NRW von der Notwendigkeit dieses Rad-Fußweges zu überzeugen?
Es kann doch nicht sein, dass jetzt erst die Zufahrt zum Kohkamp gebaut wird und dann eventuell in einigen Monaten oder sogar Jahren der dazugehörige Rad-Fußweg. Bis dahin müssen die Fußgänger und Radfahrer völlig ungesichert vom Dorf aus entlang der L586 laufen/fahren, um ins Wohngebiet Kohkamp zu gelangen. Dass sie wahlweise den Umweg über die Birkenallee oder gar den Rohrlandweg nehmen, widerspricht jeder Erfahrung.
In diesem Zusammenhang noch eine Frage: Was ist eigentlich mit den Zugbringerbussen und den privaten Pkw, die auf den Stellplatz bzw. als Busse an das Bahngleis der WLE fahren möchten, wenn sie aus Richtung Sendenhorst kommen? Ich erkenne in dem vorliegenden Plan keine Abbiegespur nach rechts, die vor der „Sackgasse Rohrlandweg“ auf die weiße Freifläche (Hier soll der Stellplatz entstehen) führt. Auch hier ist in meinen Augen die Kooperation aller Beteiligten gefragt und dringender Handlungsbedarf gegeben. Denn sonst ist der Zug abgefahren und der Steuerzahler darf die Zeche zahlen.
Kommentar Volker Dörken
„Wir suchen mutige und innovative Konzepte zur Umgestaltung und Neuaufteilung des Straßenraums für Verkehrsteilnehmende aller Generationen“, mit diesen Worten bittet das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen alle NRW-Kommunen, sich am Landeswettbewerb „Zukunft Stadtraum“ zu beteiligen. Dafür sei es wichtig, „die zur Verfügung stehende Fläche für die verschiedenen Verkehrsarten neu aufzuteilen,
umzugestalten und quartiersbezogene Lösungen zu finden.“
„Eine hervorragende Aussage“, meint der Vorsitzende der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.), Michael Thale. Denn bereits am 9. August 2020 habe die B.f.A. beantragt, dass für Sendenhorst ein „Aktionsplan Nahmobilität“ erarbeitet wird. „Da inzwischen dazu der Förderantrag der Bezirksregierung Münster vorliegt“, ergänzt der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „muss nun zügig ein Konzept mit den Schwerpunkten Rad- und Fußverkehr, ÖPNV und WLE erarbeitet werden.“
In diesem Zusammenhang sei aus Sicht der B.f.A. die Ausweisungen von Fahrradstraßen ein geeignetes Instrument zur Entspannung der angespannten Verkehrssituation und einer Verbesserung
der im Argen liegenden Verkehrssicherheit. Im Umfeld von Schulen, Kindertagesstätten und Sportanlagen könnte die Ausweisung einer
Fahrradstraße die Sicherheit für alle schwachen Verkehrsteilnehmer – aber besonders für die Kinder und Jugendlichen – erheblich erhöhen. Das habe auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) nach eingehenden Untersuchungen so festgestellt: „Fahrradstraßen sind sicher!“
„Und weil das so ist“, erklärt Olaf Schmidt, B.f.A.-Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss, „haben wir jetzt beantragt, im ersten Schritt die Adolfshöhe zwischen der Einmündung an der L850 und der Reithalle Albersloh als sogenannte ‚unechte Fahrradstraße‘ auszuweisen.“
Das bedeute, dass die Fahrradfahrer auf der Adolfshöhe Vorrang genießen würden. Sie könnten nebeneinander fahren. Generell gelte dann auf der Adolfshöhe – wie auch bereits jetzt – Tempo 30.
Für Anlieger sei die Nutzung der Straße unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer auch weiterhin uneingeschränkt möglich. Beim ruhenden Verkehr würde sich nichts ändern. Das mache die „unechte Fahrradstraße“ aus.
„Dafür überwiegen die Vorteile bei weitem“, meint B.f.A.-Ratsfrau Martina Rust. Nicht nur alle Radfahrer, die zu den DJK-Sportstätten möchten, würden durch eine Fahrradstraße besser geschützt, sondern auch alle (touristischen) Radler, die über die neuen Velorouten entlang des
Kanals und dann weiter durch die Hohe Ward die Adolfshöhe als Verbindung zum Wersewanderweg und zur 100-Schlösseroute nutzten.
Der ADFC bestätigt: „Die Möglichkeit der Nutzung der gesamten Fahrbahnbreite für den Radverkehr mindert die Gefährdung für den einzelnen Radfahrenden.“ Außerdem steigere die Einrichtung einer Fahrradstraße die Attraktivität des Radfahrens und der Verkehr werde auf
„wichtige Verbindungen gebündelt“.
B.f.A.-Ratsherr Dirk Köhler: „Darum sollten wir in Sendenhorst und Albersloh der Anregung von Ministerin Ina Scharrenbach folgen und die zur Verfügung stehende Fläche für die verschiedenen Verkehrsarten neu aufteilen.“ Eine wichtige Voraussetzung sei allerdings, dass die Anwohner bei den Planungen und der Aufstellung des gesamten Verkehrskonzeptes „Nahmobilität“ mit eingebunden würden. Denn nur durch eine intensive Bürgerbeteiligung könnten auch weitere Straßen und Plätze in der Stadt gefunden werden, bei denen es sich lohne durch eine Umgestaltung
„die Aufenthalts- und Lebensqualität deutlich zu verbessern.“
Hans Ulrich Menke
Mühlenfurt 3
48324 Sendenhorst-Albersloh
Zügiges und möglichst störungsfreies Radfahren von Sendenhorst über Albersloh nach Münster soll mit der Veloroute 10 in naher Zukunft Realität werden. Das berichteten die WN am 5. November 2020.
„Diese Vorrangstrecke für das umweltfreundliche Radfahren ist absolut zu begrüßen“, stellt Hans Ulrich Menke, Fraktionsvorsitzender der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.), fest. Denn die Idee der Veloroute sei es, mit dem Rad unkompliziert, zeitsparend und absolut Klima schonend von Münster in das Umland und umgekehrt zu fahren.
Bisher sieht die Planung vor, dass die Veloroute 10 von Albersloh aus über den Bürgerradweg entlang Münsterstraße undAlbersloher Weg über die Stadtteile Angelmodde und Gremmendorf – vorbei am ehemaligen Kasernengelände, am Gewerbegebiet Loddenheide und am Hafenviertel – bis zur Promenade in die Innenstadt geführt wird.
„Ein gutes Vorhaben“, meint auch B.f.A.-Ratsfrau Martina Rust. Doch da sich der Entwicklungskorridor noch in der Planung befinde und alternative Routenverläufe angeregt werden könnten, sei aus Sicht der B.f.A. noch ein weiterer Verbesserungs- bzw. Erweiterungsvorschlag zu machen, der die Veloroute ganz sicher attraktiver werden ließe.
„Unsere Überlegungen sind eng mit der Reaktivierung der WLE-Strecke von Sendenhorst über Albersloh und Wolbeck bis nach Münster verbunden“, erklärt B.f.A.-Ratsherr Dirk Köhler, „als passionierter Radfahrer weiß ich, dass die Biker gerade auf dem Weg zur Arbeit gerne die kürzesten Wege nutzen.“
Um von Sendenhorst zum Beispiel zur Arbeit in Münsters Norden (Kanalstraße etc.) zu gelangen, führe die kürzeste Route über Wolbeck und nicht über Gremmendorf. „Genau hier setzen unsere Überlegungen an“, meint B.f.A.-Ratsherr Michael Thale. Bereits seit mehreren Jahren machten sich die B.f.A. dafür stark, dass ein Radweg zwischen Albersloh und Wolbeck entlang der WLE-Gleise realisiert wird. Die „Genehmigungsplanung zur Reaktivierung der WLE“ und die gleichzeitige Planung für die Velorouten zeigten nun einen gangbaren Weg auf, wie Sendenhorst über einen Radweg mit Wolbeck und Münsters Norden ohne großen Aufwand verbunden werden könnte.
„Dazu kommt“, so B.f.A.-Mitglied Volker Dörken, „dass eine Wolbecker Verbindung problemlos an die Veloroute 11 (Everswinkel/Münster) angekoppelt werden kann, was gerade auch für den Tourismus im wahrsten Sinne des Wortes den ‚Erfahrungs-Horizont‘ erweitert.“
„Wir sollten diese Chance, das Veloroutennetz größer zu knüpfen, nutzen“, so die Feststellung von Hans Ulrich Menke. Die Stadt Sendenhorst dürfe keine Zeit verlieren und müsse versuchen, im Kontakt mit der Stadt Münster und der „Westfälischen Landeseisenbahn GmbH“, dass die Verbindung der Velorouten 10 und 11 zustande komme. Denn die Zeit sei reif für eine neue Fahrradmobilität.
V. Dörken
„Ins Gewerbegebiet Schörmel-West gehört keine Vergnügungsstätte“, das hatten die Anlieger des Mergelbergs schon immer gesagt, nachdem ein Investor die grundsätzliche Genehmigung bekommen hatte, quasi vor ihrer Haustür eine Partyhalle zu bauen.
Nun hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt den Anwohnern auf Anraten der Verwaltung im Nachhinein Recht gegeben. Denn die Verwaltung ist zu dem Ergebnis gekommen – so steht es in der Sitzungsvorlage – dass eine Vergnügungsstätte „aufgrund ihrer Betriebseigenart, der Publikumsfrequentierung und der Betriebszeiten … im Gegensatz zu anderen Gewerbenutzungen zu einer besonderen Belastung des Umfelds“ führen kann.
Schon im Bebauungsplan von 1999 werde dem Gewerbegebiet Schörmel-West eine Scharnierfunktion zugeschrieben, in dem „die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben einer bestimmten Abstufung nach Abstandsklasse“ unterliege. Und darum stellt die Verwaltung – im Gegensatz zu ihrer bisherigen Auffassung – jetzt fest: „In der Diskussion um den Bauantrag für einen Veranstaltungsraum im Plangebiet hat sich gezeigt, dass insbesondere Vergnügungsstätten einer ganz besonderen Betrachtung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die nicht nur unmittelbare Umgebung bedürfen.“
Damit übernimmt die Verwaltung nahezu wörtlich die Argumentation der Anwohner. Sie schreibt weiter: „Aufgrund der besonderes ausgedehnten Betriebszeiten bis in die Nacht- und frühen Morgenstunden, der besonders hohen Publikumsfrequentierung, der vielfältigen Besucherverkehre zu Fuß, mit dem Rad oder dem Kfz., die auch noch weiter entfernte Wohnbereiche tangieren können, ist es nicht auszuschließen, dass die Vergnügungsstätten auch bei positiver Einschätzung in Lärmgutachten im Gegensatz zu anderen Gewerbenutzungen zu einer besonderen Belastung des Umfelds führen können.“
Und um genau dieser Gefahr vorzubeugen „und insbesondere die angrenzende, aber auch etwas weiter vom Plangebiet gelegene Anwohnerschaft vor den möglichen besonderen Auswirkungen von Vergnügungsstätten zu schützen“, schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan Schörmel-West so zu ändern, „dass künftig Vergnügungsstätten aller Art im Plangebiet ausgeschlossen werden.“ Diesem Vorschlag folgte der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig.
„Der jetzige Beschluss und die dazugehörige Begründung zeigeneindeutig“, so Michael Thale, BfA-Sprecher im Stadtentwicklungsausschuss, „dass die Entscheidung der Stadt vor einigen Monaten – das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer Partyhalle am Mergelberg ohne Beratung in den zuständigen Ausschüssen zu erteilen – dem Sachverhalt nicht gerecht wurde.“
Das sieht auch Michael Gödecke, einer der betroffenen Anlieger, so: „Ich werde jetzt an den Kreis Warendorf mit Hinweis auf den Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss schreiben und gemäß § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz die Rücknahme des positiven Verwaltungsaktes – also dem positiven Vorbescheid zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Veranstaltungsraumes –verlangen.“ Ebenso wolle er dem zuständigen Gericht den Sinneswandel der Stadt Sendenhorst mitteilen. Denn die Stadt schreibe nun ja selbst, dass die Diskussion um den Bauantrag eine ganz besondere Betrachtungsweise nahegelegt habe. „Diese Diskussion hätte bereits mit den Anliegern und der Politik bei der Einreichung des Bauantrages für die Partyhalle geführt werden müssen“, so der Rechtsanwalt Michael Gödecke. Auch wenn die Einsicht über den gemachten Fehler sehr spät komme, sei eine nachträgliche Rücknahme der Baugenehmigung möglich und notwendig, „damit das unbedachte Handeln der Verwaltung nicht zum Debakel für die Anwohner wird“.
Hans-Ulrich Menke
B.f.A.-Fraktionssprecher
Mühlenfurt 3
Auch in Sendenhorst sollen die Windräder bald vom Netz gehen!! Es wird Zeit zu handeln! Die Wasserstoffproduktion wäre auch hier eine Alternative für die WLE, für Bils, die Speditionen und die Traktoren der Landwirtschaft. Westfalengas könnte ein guter Produktionspartner mit dem nötigen Wissen sein! Packen wir’s an und handeln endlich! PS: Die Artikel stammen aus den WN vom 15. Oktober 2020.
Sendenhorst. Die Feierhalle am Mergelberg – vor der Kommunalwahl ein viel diskutiertes Problem. Aber auch nach dem Wahlkampf bleibt es für die betroffenen Anlieger und die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) ein Thema.
Wie Mitglieder der B.f.A. jetzt bei Gesprächen mit der „Initiative gegen die Feierhalle“ erfahren haben, wurden von fünf Anwohnern Klagen beim Verwaltungsgericht gegen die Baugenehmigung für die Partyhalle eingereicht. Zusätzlich haben vier Nachbarn die Kommunalaufsicht um die
Überprüfung des Verhaltens von Bürgermeister Streffing als -Verantwortlicher für das Verwaltungshandeln im Sendenhorster Rathaus gebeten.
Die unerwartete Folge: Drei Anlieger, die bebaute Grundstücke in unmittelbarer Nähe ihr Eigen nennen (der vierte Beteiligte besitzt nur ein unbebautes Grundstück), bekamen am 23. September 2020 absolut gleichlautende Post von der Bauverwaltung des Kreises Warendorf.
Der erstaunliche Inhalt: Die Angeschriebenen hätten Klage gegen das Bauvorhaben „Am Mergelberg – Flurstück 173“ beim Verwaltungsgericht Münster eingereicht. Darum müsse die Bauverwaltung nun prüfen, ob überhaupt ein „Abwehranspruch des Klägers“ (also der Nachbarn)
bestehe und ob „die Klage zulässig ist“. Denn eine Mitarbeiterin der Bauverwaltung hätte sich aktuelle Luftbilder angesehen und dabei „auf
Ihrem Grundstück Abweichungen zum genehmigten Bestand festgestellt“. Die Sachbearbeiterin: „Ich beabsichtige daher, mir im Rahmen einer Ortsbesichtigung einen Überblick über die Grundstückssituation zu verschaffen.“ Für eine Terminvereinbarung werde sie sich in den nächsten
Tagen melden. „Das ist völlig abstrus“, meint dazu Rechtsanwalt Michael Gödeke, der zu den drei Empfängern des Kreisbriefes gehört, „denn die Zulässigkeit einer Klage hat in Deutschland noch immer ein Gericht
festzustellen und nicht die Verwaltung, deren rechtmäßiges oder unrechtmäßiges Handeln gerade durch diese Klage überprüft werden soll.“
Außerdem sei es auffällig, dass genau die Kläger das Schreiben des Kreises bekommen hätten, dieauch die Kommunalaufsicht angerufen hätten: „Das hinterlässt einen schalen Beigeschmack.“ Es sehe so aus, als wolle der Kreis die Kläger gegen die Baugenehmigung der Feierhalle einschüchtern.
Das sei nicht hinnehmbar. Dazu komme, dass die Sachbearbeiterin von der Bauverwaltung ihre „Vorwürfe“ keineswegs konkret nenne, sondern nur ziemlich nebulös von „Abweichungen“ spreche. Dieser Allgemeinhinweis könne aber keine Grundstückbegehung begründen. Es müssten schon konkrete Verdachtsmomente genannt werden, denen man nachgehen wolle: „Einfach über das Grundstück rennen und nach etwas suchen, geht nicht.“ Dem stehe die Unverletzlichkeit des Grundstücks gegenüber.
Zudem sei nicht zu begreifen, was mögliche „Abweichungen“ auf dem einen oder anderen Grundstück mit der Berechtigung der Klage gegen das Bauvorhaben „Feierhalle“ zu tun habe.
Michael Gödeke: „In meinen Augen wird hier die im Grundgesetz festgeschriebene Gewaltenteilung verletzt. Der Kreis als Exekutive maßt sich an, Aufgaben des Gerichts – also der Judikative – zu übernehmen.“
Und weil er dieses Verhalten des Kreises keineswegs goutieren und noch viel weniger begreifen kann, hat Michael Gödeke in dieser Angelegenheit den Petitionsausschuss des NRW-Landtags angerufen.
Nicht weniger verwundert sind die Mitglieder der B.f.A. von den Briefen der Bauverwaltung in Warendorf. Darum wird der B.f.A.-Fraktionsvor-sitzende Hans Ulrich Menke umgehend einen Brief an Landrat Dr. Gericke schicken. Hans Ulrich Menke: „Die Vorgehensweise der Kreisverwaltung
erscheint aus Sicht der B.f.A. als eine Art Retourkutsche für das „unbequeme“ Verhalten der Anlieger. Man bekommt tatsächlich den Eindruck, dass die Anlieger eingeschüchtert werden sollen.“
Diese Auffassung kann nach Meinung der B.f.A. nicht im Sinne des Landrats sein und sollte von der Kreisverwaltung ausgeräumt werden!
Hans Ulrich Menke
„Fahrräder vor Autos“, das war das Hauptanliegen der Fridays-für-Future-Demo „Critical Mass“, zu der gestern das Sozialzentrum aufgerufen hatte.
Der „Globale Klimastreik“, an dem gestern überall Menschen rund um den Globus teilnahmen, soll auf den drastischen Klimawandel und die dringend nötige Abhilfe aufmerksam machen. Da waren die Albersloher natürlich ebenfalls aktiv. Denn sie wissen, was es heißt, ständig unter Durchgangsverkehr, Lärm und Abgasen zu leiden. Auch hier ist dringend eine Änderung nötig. (Mehr zum Thema Montag in den WN)