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Partyhalle

Sendenhorst. Die Feierhalle am Mergelberg – vor der Kommunalwahl ein viel diskutiertes Problem. Aber auch nach dem Wahlkampf bleibt es für die betroffenen Anlieger und die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) ein Thema.
Wie Mitglieder der B.f.A. jetzt bei Gesprächen mit der „Initiative gegen die Feierhalle“ erfahren haben, wurden von fünf Anwohnern Klagen beim Verwaltungsgericht gegen die Baugenehmigung für die Partyhalle eingereicht. Zusätzlich haben vier Nachbarn die Kommunalaufsicht um die
Überprüfung des Verhaltens von Bürgermeister Streffing als -Verantwortlicher für das Verwaltungshandeln im Sendenhorster Rathaus gebeten.
Die unerwartete Folge: Drei Anlieger, die bebaute Grundstücke in unmittelbarer Nähe ihr Eigen nennen (der vierte Beteiligte besitzt nur ein unbebautes Grundstück), bekamen am 23. September 2020 absolut gleichlautende Post von der Bauverwaltung des Kreises Warendorf.
Der erstaunliche Inhalt: Die Angeschriebenen hätten Klage gegen das Bauvorhaben „Am Mergelberg – Flurstück 173“ beim Verwaltungsgericht Münster eingereicht. Darum müsse die Bauverwaltung nun prüfen, ob überhaupt ein „Abwehranspruch des Klägers“ (also der Nachbarn)
bestehe und ob „die Klage zulässig ist“. Denn eine Mitarbeiterin der Bauverwaltung hätte sich aktuelle Luftbilder angesehen und dabei „auf
Ihrem Grundstück Abweichungen zum genehmigten Bestand festgestellt“. Die Sachbearbeiterin: „Ich beabsichtige daher, mir im Rahmen einer Ortsbesichtigung einen Überblick über die Grundstückssituation zu verschaffen.“ Für eine Terminvereinbarung werde sie sich in den nächsten
Tagen melden. „Das ist völlig abstrus“, meint dazu Rechtsanwalt Michael Gödeke, der zu den drei Empfängern des Kreisbriefes gehört, „denn die Zulässigkeit einer Klage hat in Deutschland noch immer ein Gericht
festzustellen und nicht die Verwaltung, deren rechtmäßiges oder unrechtmäßiges Handeln gerade durch diese Klage überprüft werden soll.“
Außerdem sei es auffällig, dass genau die Kläger das Schreiben des Kreises bekommen hätten, dieauch die Kommunalaufsicht angerufen hätten: „Das hinterlässt einen schalen Beigeschmack.“ Es sehe so aus, als wolle der Kreis die Kläger gegen die Baugenehmigung der Feierhalle einschüchtern.
Das sei nicht hinnehmbar. Dazu komme, dass die Sachbearbeiterin von der Bauverwaltung ihre „Vorwürfe“ keineswegs konkret nenne, sondern nur ziemlich nebulös von „Abweichungen“ spreche. Dieser Allgemeinhinweis könne aber keine Grundstückbegehung begründen. Es müssten schon konkrete Verdachtsmomente genannt werden, denen man nachgehen wolle: „Einfach über das Grundstück rennen und nach etwas suchen, geht nicht.“ Dem stehe die Unverletzlichkeit des Grundstücks gegenüber.
Zudem sei nicht zu begreifen, was mögliche „Abweichungen“ auf dem einen oder anderen Grundstück mit der Berechtigung der Klage gegen das Bauvorhaben „Feierhalle“ zu tun habe.
Michael Gödeke: „In meinen Augen wird hier die im Grundgesetz festgeschriebene Gewaltenteilung verletzt. Der Kreis als Exekutive maßt sich an, Aufgaben des Gerichts – also der Judikative – zu übernehmen.“
Und weil er dieses Verhalten des Kreises keineswegs goutieren und noch viel weniger begreifen kann, hat Michael Gödeke in dieser Angelegenheit den Petitionsausschuss des NRW-Landtags angerufen.
Nicht weniger verwundert sind die Mitglieder der B.f.A. von den Briefen der Bauverwaltung in Warendorf. Darum wird der B.f.A.-Fraktionsvor-sitzende Hans Ulrich Menke umgehend einen Brief an Landrat Dr. Gericke schicken. Hans Ulrich Menke: „Die Vorgehensweise der Kreisverwaltung
erscheint aus Sicht der B.f.A. als eine Art Retourkutsche für das „unbequeme“ Verhalten der Anlieger. Man bekommt tatsächlich den Eindruck, dass die Anlieger eingeschüchtert werden sollen.“
Diese Auffassung kann nach Meinung der B.f.A. nicht im Sinne des Landrats sein und sollte von der Kreisverwaltung ausgeräumt werden!
Hans Ulrich Menke

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