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Kahlschlag in Albersloh

Albersloh. Blankes Entsetzen und absolutes Unverständnis herrscht bei vielen Bewohnerinnen und Bewohnern des Albersloher Wohngebietes Zegen Esch/Langen Esch. Der Hintergrund: Was ihnen am 1. Februar 2023 in einem Brief der Stadt vom Dienstbereich 6 – Sachgebiet Umwelt und Klima – als „Rückschnitt des städtischen Grünstreifens zwischen Zegen Esch und Oskar-Schindler-Straße“ angekündigt worden war, endete wenige Tage später in einem Desaster.
„Vor zwei Tagen wurde hier ein Kahlschlag veranstaltet“, so beschreibt es Christiane Cleff, „der manchen Anwohner fassungslos und traurig stimmt. Wo vorher ein breiter Grünstreifen aus Bäumen und Büschen wie eine grüne Lunge dem Wohngebiet Sauerstoff sowie vielen Vögeln und kleinem Getier ein Zuhause bot, sieht es nun so aus: Gerodet und hässlich.“


Dieser Aussage können mehrere Anlieger des ehemaligen Grünstreifens nur zustimmen. Es seien mehr als zwanzig gesunde stattliche Bäume „ohne Sinn und Verstand“ gefällt worden. Das Buschwerk und die Hecke habe man gnadenlos platt gemacht. Von einem „Pflegerückschnitt“, geschweige denn von „Schnittmaßnahmen“, könne keine Rede sein: „Die beauftragte Firma ist hier mit großem Gerät angerückt und hat ohne Rücksicht auf Verluste eine Schneise der Verwüstung hinterlassen.“
Andrea Döhring-Austermann und Oliver Austermann, direkte Anlieger des ehemaligen Grünstreifens, berichten von Vögeln, die nun bei einbrechender Dunkelheit verzweifelt einen Schlafplatz suchen. Und auch die Stare, die im Sommer von Juni bis August immer in großen
Schwärmen in den großen Bäumen übernachteten, „müssen sich jetzt ein neues Plätzchen finden“, so ein anderer Anlieger.
Der Albersloher Ortsvorsteher Sebastian Sievers (CDU) beschwichtigt die erregten Gemüter in einem „facebook“-Beitrag: „Auf einmal sieht alles radikal anders aus. Die Hecke wird aber wieder ausschlagen und wachsen. In gewissen Abständen ist ein solcher Rückschnitt sinnvoll, damit die Bäume und Sträucher nicht zu groß werden und ganze Häuser oder Gärten verschatten. Zudem wird dadurch die Pflanzenvielfalt erhalten. Es soll ja kein Wald entstehen, sondern eine Hecke bleiben.
Warten wir es mal ab, wie dieser Bereich sich bis zum Ende des Jahres entwickeln wird.“


„Die jetzt gefällten Eichen, Eschen, Vogelkirschen und Feldahorn-Bäume sind neben den Sträuchern im Bebauungsplan als ‚Schutz- und Trenngrün‘ ausgewiesen und über § 9 (1) Nr. 25 Baugesetzbuch (BauGB) als Fläche zur ‚Anpflanzung mit Erhaltungsbindung‘ deklariert“, widerspricht der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Menke bei einer Ortsbesichtigung. Es gehe keineswegs um eine Hecke, die man auf den Stock gesetzt habe, sondern um gesunde, bewusst angepflanzte, ökologisch wertvolle, ortsbildprägende Bäume, die nun verloren seien: „Sie werden möglicherweise wieder austreiben. Sie werden aber nie wieder zu stabilen Bäumen werden.“
Er könne nicht verstehen, wie die CDU auf der einen Seite – zu Recht – fordere und auch honorieren möchte, dass auf Privat-Grundstücken neue Bäume angepflanzt werden, dass der CDU-Ortsvorsteher aber nun das Fällen der etwa 20 Jahre alten Bäume wegen der „Verschattung von Häusern und Gärten“ gut heiße.


Zudem sei festzuhalten, dass sich ein fachmännischer Rückschnitt durch abschnittweises Vorgehen auszeichne. Nicht durch Kahlschlag. Nur so sei das gesamte Habitat schonend zu revitalisieren und zu schützen. Hans-Ulrich Menke: „Die erschreckende Brachialität, die hier unter Begleitung des städtischen Bauhofes an den Tag gelegt wurde, ist im höchsten Maße unprofessionell und alles andere als naturschonend:“ Es werde Jahre dauern, bis sich ein neu angepflanzter Baumbestand, für den sich die B.f.A. einsetzen wird, auf der geschundenen Fläche auch nur ansatzweise die vielfältigen Funktionen der gefällten Bäume erfüllen kann. Und darum möchte die B.f.A. wissen, wer den „Rückschnitt“ des städtischen Grünstreifens zu verantworten hat? Hat die ausführende Firma auftragsgemäß gehandelt oder ist sie über das Ziel hinausgeschossen? Wer kommt für den materiellen Schaden auf? Wer trägt die Kosten der
Neuanpflanzung? Wer kümmert sich darum?

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Fahrrad- Überholverbot

Sendenhorst/Albersloh. Die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) begrüßten es in ihrer jüngsten Fraktionssitzung außerordentlich, daß die Vorschläge, „die die missliche Situation der Fußgänger und Radfahrer in unseren Ortskernen nachhaltig verbessern soll, in das Mobiltätskonzept der Stadt aufgenommen werden.“ So, wie es der Umweltausschuss einstimmig beschlossen hat. Denn es sei, so hatten die Westfälischen Nachrichten in ihrem Artikel „Gesamtlösung ist gefragt“ vom 26. November 2022 berichtet, nicht nur im politischen Raum Konsens, sondern auch der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, „mehr für die schwachen VerkehrsteilnehmerInnen in Sendenhorst und Albersloh zu tun“. Bereits im November 2020 hatten die B.f.A. gefordert, Fahrradstraßen und Tempo30 in den Ortsteilen einzurichten. Nun – zwei Jahre später – folgten im Umweltausschuss in Übereinstimmung mit der CDU Anträge, an den engen und unübersichtlichen Stellen im Stadtgebiet das Verkehrszeichens 277.1 „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ aufzustellen.

Der Kreis Warendorf: antwortete der Verwaltung, eine Anordnung des VZ 277.1 komme nur dort in Betracht komme, „wo dies aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse aus Verkehrssicherheitsgründen zum Schutz des Verkehrs mit einspurigen Fahrzeugen erforderlich sei.“ Das gelte unter anderem dort, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, „insbesondere aufgrund von Engstellen oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage, ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden könne.“ Mit der StVO-Novelle sei in § 5 der einzuhaltende Mindestabstand beim Überholen von Zweirädern auf 1,50 m innerorts festgelegt worden. Und weil genau für diese Überholvorgänge bei den engen Straßen in Albersloh und Sendenhorst kein Raum vorhanden sei, dürfe hier nicht überholt werden. Daraus schließt der Kreis Warendorf: „Dieses bereits bestehende Überholverbot kann nicht zusätzlich durch Beschilderung angeordnet werden.“„Falsch gedacht“, meinen die B.f.A. So habe zum Beispiel auch der ADAC festgestellt, dass das Überholen innerorts nur dann zulässig ist, „wenn die Verkehrslage klar sei und die Überholstrecke vollständig überblickt werden könne“. Aber es herrsche innerhalb von Ortschaften trotzdem kein generelles Überholverbot – „solange dies kein Verkehrszeichen ausweist“. Und genau darum sei das Verkehrszeichen 277.1 eingeführt worden. Ebenso argumentiert ein Gutachten, das die Unfallforscher der Versicherer (UDV) in Auftrag gegeben hatten. Die Experten kommen zu dem Ergebnis, dass bei engen oder unübersichtlichen Straßenverhältnissen zwar ein „faktisches Überholverbot“ vorliege aber kein „generelles“. Dass sich nur wenige Autofahrer an dieses verklausulierte Überholverbot halten, zeigt eine Untersuchung aus Berlin. Sie stellt fest: „Nicht einmal jeder vierte Radfahrer wird regelkonform überholt.“Die B.f.A. „Im Gegensatz zum Kreis Warendorf, zieht die Stadt Stuttgart – und mit ihr die Stadt Münster sowie viele weitere Kommunen – die Konsequenzen.“ So schreibt die Stadt Stuttgart in einer Pressemitteilung.: „Da die Autofahrer offensichtlich die Situation falsch einschätzen, wird nun das Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern mit dem neuen Verkehrszeichen verdeutlicht“. Das sei erst jetzt möglich, weil es direkt nach der Einführung des neuen Verkehrszeichens im April 2020 „Unstimmigkeiten zwischen Ländern und Bundesverkehrsministerium bei der Umsetzung der Novelle“ gegeben habe. Daraufhin sei im Bundesanzeiger am 15. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021) eine klärende Verwaltungsvorschrift veröffentlicht worden. Sie regelt ab sofort verbindlich die weitere Vorgehensweise. Der ADAC schreibt dazu: „Wo dieses Schild steht, dürfen Autofahrer keine Radfahrer überholen (Ausnahme: Lastenräder mit drei Rädern gelten als zweispurig). Wer sich nicht daran hält, riskiert 70 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg. Die B.f.A.: „Es wird Zeit, auch im Kreis Warendorf umzudenken und den Menschen zu helfen.“

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Brückenabriss in der Hohen Ward

Die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) schlagen Alarm: „Wir müssen befürchten, dass die Brücke über die Bahnstrecke Münster-Hamm im Naherholungs- und Wasserschutzgebiet ‚Hohe Ward‘ abgerissen wird.


Bereits vor geraumer Zeit hatte die Deutsche Bundesbahn als Eigentümerin der Brücke den Rückbau des Bauwerkes „wegen nicht ausreichender Tragfähigkeit“ angekündigt. Die Brücke wurde darauf für den Autoverkehr gesperrt und ist seitdem nur noch für Radfahrer und Fußgänger freigegeben. Nun wurde bekannt, dass das Bauordnungsamt der Stadt Münster eine Abbruchgenehmigung für die Brücke erteilt hat.
„Das darf doch wohl nicht wahr sein“, meinen dazu die Mitglieder der Nordic-Walking-Gruppe „Freunde der Hohen Ward“. Seit 35 Jahren wandern sie drei Mal in der Woche mit ihren Stöcken vom Steiner See in Hiltrup bis zur Reithalle nach Albersloh. „Dieser Weg über den Kiessandrücken wird nachweislich seit Jahrhunderten als eine der Hauptverbindungen zwischen Soest und Münster genutzt“, erklären die Freizeitsportler.
Richtig, heute habe der sogenannte „Alte Hellweg“ nicht mehr die Bedeutung als trockene und sichere Hauptverkehrsachse für den Warentransport wie im Mittelalter. Aber dieser diene den Menschen zwischen Albersloh, Wolbeck, Hiltrup, Rinkerode und Drensteinfurt immer noch als beliebte und viel genutzte Erholungs-, Wander- Reit- und Radfahrroute.
Doch nicht nur das, täglich stellten Touristen aus nah und fern ihre Autos und auch Wohnwagen auf den Parkplätzen am Hiltruper See ab, um dann von dort über die Bahnbrücke in die Hohe Ward zu wandern, zu radeln oder zu reiten. Besonders Naturliebhaber wüssten das Kleinod Hohe Ward zu schätzen. Ein von der NABU-Naturschutzstation Münsterland, der Stadtteiloffensive Hiltrup und weiteren Partnern entwickelter Naturlehr- und Waldklimapfad, der am Parkplatz Hiltruper See beginnt, biete eine hervorragende Gelegenheit, die Vielfalt des Wasserschutzgebietes zu entdecken.


„Sie sehen, die Brücke hat eine Aufgabe. Sie wird heftig frequentiert“, stellen die Nordic-Walker fest, „diese Brücke muss bleiben“. Sie sei ein Bindeglied und Hauptknotenpunkt für viele Rad- Reit- und Wanderwege durch das Münsterland.
Man müsse sich doch die Frage stellen, warum der Radweg entlang des Kanals von Münster bis Senden für „Millionen von Euro“ asphaltiert und elektrifiziert werde, wenn gleichzeitig das Geld für die Sanierung der verbindenden Eisenbahnbrücke eingespart werde: „Das darf nicht sein.“
„Wir gehen noch einen Schritt weiter“; meint dazu der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „denn die Brücke hat wichtige Schutzfunktionen“. So habe sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es zum Beispiel bei Reitunfällen oder Bränden in der Hohe Ward von großem Nutzen sei, wenn die Einsatzkräfte aus Albersloh und Hiltrup – über die Bahnbrücke verbunden – gemeinsam agieren könnten: „Die Brücke ist bei Menschenrettung, Wasser- und Brandschutz unersetzlich“.
Das haben die Stadtoberhäupter aus Münster, Sendenhorst und Drensteinfurt schon erkannt. Die Sendenhorster Bürgermeisterin Katrin Reuscher, der Münsteraner Oberbürgermeister Markus Lewe
und der Drensteinfurter Bürgermeister Carsten Grawunder haben sich bereits dafür stark gemacht, dass auch in Zukunft eine Brückenquerung in der Hohen Ward an derselben Stelle erhalten bleibt.
„Wir werden sie dabei mit aller Kraft unterstützen“, unterstreicht Hans Ulrich Menke. Nach der vorliegenden Abbruchgenehmigung aus der Westfalenmetropole werde es aber nun wirklich im wahrsten Sinne des Wortes „allerhöchste Eisenbahn“, dass die Stadtverwaltung Münster einen abgestimmten Lösungsvorschlag erarbeite: „Sonst kann es sein, dass die Bevölkerung nur noch vor den Resten einer Brücke steht und so in einer Sackgasse landet.“

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Radweg an der WLE

Die Wiederbelebung der Westfälischen Landeseisenbahn für den
Personennahverkehr wird von vielen AlbersloherInnen und SendenhorsterInnen befürwortet. Ein Grund mehr, warum auch die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) die zurzeit
ausliegenden Planfeststellungsunterlagen der Bezirksregierung zur Reaktivierung der WLE intensiv studiert haben.
„Uns ist dabei aufgefallen“, so B.f.A.-Stadtentwicklungsausschussmitglied Christian Grafe, „dass zwischen Albersloh und Wolbeck bisher leider immer noch kein kompletter Radweg entlang der Eisenbahnlinie eingeplant wurde.“ Dies hatten die B.f.A. bereits im September 2020 vorgeschlagen.
Es bleibe bei der Planung eines Begleitweges neben dem Schienenstrang, damit die Landwirte nach der Schließung mehrerer Bahnübergänge weiterhin mit Traktoren und Maschinen zu ihren Feldern gelangen können. Aus B.f.A.-Sicht eine vernünftige Planung, „die aber noch verbessert werden könne.“ Auf einer Länge von 2400 Metern sei diese Wegefläche mit 5,5 Meter Breite eingezeichnet.


Übrig bleiben aber weiterhin auf der Strecke zwischen Albersloh und Wolbeck drei erhebliche Lücken von insgesamt 1900 Metern.
„Die Chance auf einen sicheren Fuß- und Radweg entlang der L586 und der WLE von Albersloh nach Wolbeck sollte man durch das Schließen dieser Lücken nutzen“, meint der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke. Hier könnten die Stadt Sendenhorst, die Stadt Münster, die Bezirksregierung, der Kreis Warendorf, Landesstraßen NRW und die WLE an einem Strang ziehen. Sie würden damit zeigen, dass bei der Gestaltung einer modernen Infrastruktur nicht nur an die Autofahrer und an die Eisenbahn gedacht werde, sondern dass diese zeitgemäßen Vorhaben auch nachhaltig für die schwachen VerkehrsteilnehmerInnen – wie Fußgänger und Radfahrer – angelegt werden.
„Ähnliche Überlegungen gelten“, so die B.f.A. „für alle Fußgänger und Radfahrer, die auf der 100-Schlösser-Route von Albersloh über Storp nach Sendenhorst unterwegs sind und an der Sendenhorster Straße (L586) aus dem Wald kommen.“ Sie könnten nach der vorliegenden Planung nicht mehr – wie bisher gewohnt – direkt nach links in Richtung Sendenhorst abbiegen.
Sie müssten sich zukünftig nach rechts orientieren und könnten erst nach circa 500 Metern kurz vor dem Sägewerk die L586 kreuzen. Und das, obwohl der Bahnübergang bei Hennenberg nicht geschlossen werde und eine Überquerung der L586 für Wanderer und Radler hier ebenso möglich wäre, ohne einen Umweg von rund einem Kilometer zurücklegen zu müssen.
„Da im Planfeststellungsverfahren auch schon die Grunderwerbspläne festgeschrieben werden, müssen sich die beteiligten Behörden sputen, wenn sie den ‚Wolbecker Fußgänger- und Radseitenweg‘ sowie eine ‚Hennenberg-Route‘ wirklich realisieren möchten,“ stellt B.f.A.-
Ratsmitglied Michael Thale fest.
„Eigentlich eine logische Konsequenz aus den bisherigen Workshops und Untersuchungen“, erklärt B.f.A.-Mitglied Volker Dörken. Denn in einer Online-Umfrage zur Aufstellung des „Integrierten Mobilitätskonzeptes 2035“ hätten sich die Bürgerinnen und Bürger von Sendenhorst und Albersloh mehrheitlich dafür ausgesprochen, „mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer“ zu schaffen.
Dazu heißt es in der protokollierten Zusammenfassung der Erkenntnisse:„Die Sendenhorster und Albersloher wünschen sich vor allem für Fußgänger und Radfahrer mehr verkehrssichere Angebote
wie etwa neue und breitere Wege.“ Es geht um sinnvolle Alternativen zum Autofahren.
„Dass sich die Menschen dafür sensibel und offen zeigen, freut uns mit Blick auf den Klimawandel, der auch entscheidend durch die Verkehrswende mitgeprägt wird“, äußerte sich dazu die
Sendenhorster Bürgermeisterin Katrin Reuscher in der Zeitschrift „Wirtschaft aktuell“ (COE/ST/MS/WAF III22, Seite 50); sie stellt fest: „Wir wollen mit dem Mobilitätskonzept sowohl für mehr Lebensqualität als auch für eine CO2-Reduktion sorgen.“
„Wir sollten den Worten Taten folgen lassen“, fordert B.f.A.-Ratsmitglied Dirk Köhler. Denn die Stadt Sendenhorst habe sich durch das „Integrierte Mobilitätskonzeptes 2035“ auf die Fahne geschrieben, „sinnvolle Möglichkeiten aufzuzeigen und umzusetzen, mit denen sich die Menschen in der Kommune in den nächsten Jahren sicher schnell und gleichzeitig klimaschonend fortbewegen können.“ „Die Realisierung eines Fuß-Radweg entlang der WLE von Albersloh nach Wolbeck und eine kurze Verbindung der 100-Schlösser-Route zur Ringstraße in Richtung Sendenhorst“, kommentiert B.f.A.-Ratsmitglied Olaf Schmidt, „wären bei der Reaktivierung der Eisenbahnlinie nach Münster eine kostengünstige und zeitnah umzusetzende Maßnahme, um das zukunftsgerichtete Mobilitätsversprechen einzulösen.“