„Wir haben wieder mal einen Teilsieg errungen,“ freut sich Rechtsanwalt Michael Gödeke, einer der SprecherInnen der Anwohner am Mergelberg und am Schörmel, nach der Ratssitzung am Donnerstag Abend.
Denn der Rat hatte einstimmig beschlossen, dass „die Verwaltung beauftragt wird, sich im Benehmen mit dem Investor zeitnah nochmals intensiv um einen Alternativstandort“ für eine Feierhalle zu bemühen. Drei Standorte seien in der engeren Wahl des Investors, teilte Bürgermeister Streffing mit. Voraussetzung sei natürlich immer, dass die planungsrechtliche Möglichkeit zur Realisierung des Vorhabens bestehe. Wenn nicht, werde die Politik eine ggf. erforderlich werdende Änderung der Bauleitplanung „positiv begleiten.“
Auch wenn der Rat zuvor die Ausführungen der Verwaltung zur Stellungnahme der Kanzlei Baumeister zum Thema „Erlass einer Veränderungssperre und rückwirkende Wirksamkeit auf bereits positiv beschiedene oder genehmigte Vorhaben“ zur Kenntnis genommen hatte, blieben „die Mergelberger“ bei ihrer positiven Einschätzung.
Denn ihr Rechtsvertreter, Rechtsanwalt Burke von der Kanzlei Hüttenbrink aus Münster, hatte zuvor erklärt, dass auch er eine gemeinsame Lösung (ein neues Grundstück für Investor Kirsch und Verzicht auf den Bau einer Feierhalle am Mergelberg) für den besten Weg halte.
Trotzdem riet er dazu, nicht vollständig auf eine Veränderungssperre zu verzichten. „Denn sie kann dann greifen, wenn die positiv beschiedene Bauvoranfrage zurückgezogen oder zum Beispiel aus Lärmschutzgründen für nichtig erklärt wird.“ „Das“, so ergänzte B.f.A.-Fraktionssprecher Hans Ulrich Menke, „muss mit in die Überarbeitung des Bebauungsplanes einfließen.“
Und so beschloss der Rat, die Verwaltung zu beauftragen, „den Bebauungsplan Nr. 21 „Schörmel West“ zu überarbeiten. Insbesondere soll die Scharnierfunktion des Geltungsbereichs zwischen Wohn- und Geschäftsnutzungen sowie weiterer benachbarter Nutzungen (z.B. Reitverein) berücksichtigt werden.“ Ein entsprechender Passus über die mögliche Veränderungssperre – also dass es in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, hier eine Partyhalle zu bauen – soll dem B.f.A.-Antrag entsprechend – mit eingearbeitet werden.