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Rolle rückwärts beim Kohkamp

Große Erleichterung für die (fast) geprellten möglichen Grundstückskäufer im Baugebiet Kohkamp. Der Rat der Stadt Sendenhorst hat am Donnerstag Abend einstimmig beschlossen, dass die Grundstücksgesellschaft Sendenhorst (GGS) beauftragt wird, die Anfang September versendeten Rücknahmen der Reservierungen zurück zu nehmen. Die GGS wird die betroffenen Kaufinteressenten unmittelbar über den gefassten Beschluss informieren und bestätigen, dass der planungsrechtliche Zustand zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen weiter besteht und die damaligen Reservierungszusagen wieder hergestellt sind.

Im weiteren Verfahren sollen nun Gespräche mit den zukünftigen Grundstückserwerbern geführt werden und dann ggf. die Bauleitplanung an einigen Stellen sinnvoll anzupassen. „Das aber zeitnah“, so die Betroffenen.
Auch soll den Grundstücksinteressenten die Möglichkeit gegeben werden, sich für alternative Grundstücke zu entscheiden, um eventuell doch noch zumindest in einem Teilbereich Reihenhäuser realisieren zu können. Das alles aber auf der Stufe der Freiwilligkeit.
Trotz dieses positiven Ausgangs blieb der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke dabei: „Wir müssen uns bei Ihnen entschuldigen!“

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Neues zum Kohkamp

Zu den Ungereimtheiten im Baugebiet Kohkamp hat der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke den abgewiesenen Bauwilligen diese positive Mitteilung machen können:

Guten Abend allerseits,

hier eine kurze Info aus der Beiratssitzung. Ich denke, dass diese auch von den Kollegen/in mitgeteilt wird.
Das Rücknahmeschreiben der Grundstücksgesellschaft werden zurück genommen!
Alle bekommen zumindest die Grundstücke, die sie bisher zugesagt bekommen hatten.
Im einem besonderen Fall kann, bei Einverständnis der Interessenten, noch ein anderes etwas größeres Grundstück zugeteilt werden.
Die Grundstücksgesellschaft wird zeitnah alle Betroffenen informieren.
Noch nicht ganz geklärt sind die Baugrenzen. Diese hatten ja für die Vorgärten eine Tiefe von 6 m für die Reihenhausgrundstücke vorgesehen.
Dies kann in Abstimmung mit den Bauherren – bei einheitlicher Vereinbarung – auch auf 3 m verringert werden. Damit würden die Gärten größer werden. Hier müssten sich die Nachbarn einig werden.
Die Grundstücksgesellschaft wird dies für die einzelnen Baufelder mit den Käufern abstimmen. Dafür wird es aber erst im Nachhinein eine Änderung des Bebauungsplanes geben, damit die Wünsche der Bauwilligen berücksichtigt werden können.
Der Beschluss dazu soll in der morgigen Ratssitzung auf der Grundlage einer Tischvorlage gefasst werden.
Insgesamt freue ich mich sehr darüber, dass Sie Ihre Bauprojekte damit ohne Einschränkungen verwirklichen können.
Beste Grüße und ein herzliches Willkommen in Albersloh.

Hans Ulrich Menke