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Fahrrad- Überholverbot

Sendenhorst/Albersloh. Die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) begrüßten es in ihrer jüngsten Fraktionssitzung außerordentlich, daß die Vorschläge, „die die missliche Situation der Fußgänger und Radfahrer in unseren Ortskernen nachhaltig verbessern soll, in das Mobiltätskonzept der Stadt aufgenommen werden.“ So, wie es der Umweltausschuss einstimmig beschlossen hat. Denn es sei, so hatten die Westfälischen Nachrichten in ihrem Artikel „Gesamtlösung ist gefragt“ vom 26. November 2022 berichtet, nicht nur im politischen Raum Konsens, sondern auch der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, „mehr für die schwachen VerkehrsteilnehmerInnen in Sendenhorst und Albersloh zu tun“. Bereits im November 2020 hatten die B.f.A. gefordert, Fahrradstraßen und Tempo30 in den Ortsteilen einzurichten. Nun – zwei Jahre später – folgten im Umweltausschuss in Übereinstimmung mit der CDU Anträge, an den engen und unübersichtlichen Stellen im Stadtgebiet das Verkehrszeichens 277.1 „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ aufzustellen.

Der Kreis Warendorf: antwortete der Verwaltung, eine Anordnung des VZ 277.1 komme nur dort in Betracht komme, „wo dies aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse aus Verkehrssicherheitsgründen zum Schutz des Verkehrs mit einspurigen Fahrzeugen erforderlich sei.“ Das gelte unter anderem dort, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, „insbesondere aufgrund von Engstellen oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage, ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden könne.“ Mit der StVO-Novelle sei in § 5 der einzuhaltende Mindestabstand beim Überholen von Zweirädern auf 1,50 m innerorts festgelegt worden. Und weil genau für diese Überholvorgänge bei den engen Straßen in Albersloh und Sendenhorst kein Raum vorhanden sei, dürfe hier nicht überholt werden. Daraus schließt der Kreis Warendorf: „Dieses bereits bestehende Überholverbot kann nicht zusätzlich durch Beschilderung angeordnet werden.“„Falsch gedacht“, meinen die B.f.A. So habe zum Beispiel auch der ADAC festgestellt, dass das Überholen innerorts nur dann zulässig ist, „wenn die Verkehrslage klar sei und die Überholstrecke vollständig überblickt werden könne“. Aber es herrsche innerhalb von Ortschaften trotzdem kein generelles Überholverbot – „solange dies kein Verkehrszeichen ausweist“. Und genau darum sei das Verkehrszeichen 277.1 eingeführt worden. Ebenso argumentiert ein Gutachten, das die Unfallforscher der Versicherer (UDV) in Auftrag gegeben hatten. Die Experten kommen zu dem Ergebnis, dass bei engen oder unübersichtlichen Straßenverhältnissen zwar ein „faktisches Überholverbot“ vorliege aber kein „generelles“. Dass sich nur wenige Autofahrer an dieses verklausulierte Überholverbot halten, zeigt eine Untersuchung aus Berlin. Sie stellt fest: „Nicht einmal jeder vierte Radfahrer wird regelkonform überholt.“Die B.f.A. „Im Gegensatz zum Kreis Warendorf, zieht die Stadt Stuttgart – und mit ihr die Stadt Münster sowie viele weitere Kommunen – die Konsequenzen.“ So schreibt die Stadt Stuttgart in einer Pressemitteilung.: „Da die Autofahrer offensichtlich die Situation falsch einschätzen, wird nun das Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern mit dem neuen Verkehrszeichen verdeutlicht“. Das sei erst jetzt möglich, weil es direkt nach der Einführung des neuen Verkehrszeichens im April 2020 „Unstimmigkeiten zwischen Ländern und Bundesverkehrsministerium bei der Umsetzung der Novelle“ gegeben habe. Daraufhin sei im Bundesanzeiger am 15. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021) eine klärende Verwaltungsvorschrift veröffentlicht worden. Sie regelt ab sofort verbindlich die weitere Vorgehensweise. Der ADAC schreibt dazu: „Wo dieses Schild steht, dürfen Autofahrer keine Radfahrer überholen (Ausnahme: Lastenräder mit drei Rädern gelten als zweispurig). Wer sich nicht daran hält, riskiert 70 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg. Die B.f.A.: „Es wird Zeit, auch im Kreis Warendorf umzudenken und den Menschen zu helfen.“

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Das Netz größer knüpfen

Zügiges und möglichst störungsfreies Radfahren von Sendenhorst über Albersloh nach Münster soll mit der Veloroute 10 in naher Zukunft Realität werden. Das berichteten die WN am 5. November 2020.

„Diese Vorrangstrecke für das umweltfreundliche Radfahren ist absolut zu begrüßen“, stellt Hans Ulrich Menke, Fraktionsvorsitzender der „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.), fest. Denn die Idee der Veloroute sei es, mit dem Rad unkompliziert, zeitsparend und absolut Klima schonend von Münster in das Umland und umgekehrt zu fahren.

Bisher sieht die Planung vor, dass die Veloroute 10 von Albersloh aus über den Bürgerradweg entlang Münsterstraße undAlbersloher Weg über die Stadtteile Angelmodde und Gremmendorf – vorbei am ehemaligen Kasernengelände, am Gewerbegebiet  Loddenheide und am Hafenviertel –  bis zur Promenade in die Innenstadt geführt wird.

„Ein gutes Vorhaben“, meint auch B.f.A.-Ratsfrau Martina Rust. Doch da sich der Entwicklungskorridor noch in der Planung befinde und alternative Routenverläufe angeregt werden könnten, sei aus Sicht der B.f.A. noch ein weiterer Verbesserungs- bzw. Erweiterungsvorschlag zu machen, der die Veloroute ganz sicher attraktiver werden ließe.

„Unsere Überlegungen sind eng mit der Reaktivierung der WLE-Strecke von Sendenhorst über Albersloh und Wolbeck bis nach Münster verbunden“, erklärt B.f.A.-Ratsherr Dirk Köhler, „als passionierter Radfahrer weiß ich, dass die Biker gerade auf dem Weg zur Arbeit gerne die kürzesten Wege nutzen.“

Um von Sendenhorst zum Beispiel zur Arbeit in Münsters Norden (Kanalstraße etc.) zu gelangen, führe die kürzeste Route über Wolbeck und nicht über Gremmendorf. „Genau hier setzen unsere Überlegungen an“, meint B.f.A.-Ratsherr Michael Thale. Bereits seit mehreren Jahren machten sich die B.f.A. dafür stark, dass ein Radweg zwischen Albersloh und Wolbeck entlang der WLE-Gleise realisiert wird.  Die „Genehmigungsplanung zur Reaktivierung der WLE“ und die gleichzeitige Planung für die Velorouten zeigten nun einen gangbaren Weg auf, wie Sendenhorst über einen Radweg mit Wolbeck und Münsters Norden ohne großen Aufwand verbunden werden könnte. 

„Dazu kommt“, so B.f.A.-Mitglied Volker Dörken, „dass eine Wolbecker Verbindung problemlos an die Veloroute 11 (Everswinkel/Münster) angekoppelt werden kann, was gerade auch für den Tourismus im wahrsten Sinne des Wortes den ‚Erfahrungs-Horizont‘ erweitert.“

„Wir sollten diese Chance, das Veloroutennetz größer zu knüpfen, nutzen“, so die Feststellung von Hans Ulrich Menke. Die Stadt Sendenhorst dürfe keine Zeit verlieren und müsse versuchen, im Kontakt mit der Stadt Münster und der „Westfälischen Landeseisenbahn GmbH“, dass die Verbindung der Velorouten 10 und 11 zustande komme. Denn die Zeit sei reif für eine neue Fahrradmobilität.

V. Dörken

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Nahmobilität

„Die Menschen in Sendenhorst und Albersloh brauchen ein vernünftiges Nahmobilitätskonzept, damit sie sich gefahrlos in ihren Ortskernen bewegen können,“ diese Meinung vertreten die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.). Sich lediglich für mehr Radwege einzusetzen, wie es die CDU fordert, sei „zu kurz gesprungen“. Vielmehr müsse ein Gesamtkonzept aus einem Guss auf den Weg gebracht werden, dass alle VerkehrsteilnehmerInnen als gleichberechtigt einstufe.Und weil das so ist, stellten die B.f.A. jetzt folgenden Antrag an die Verwaltung.

Zum Vorschlag der CDU gibt es zusätzlich folgende Stellungnahme von Volker Dörken auf Facebook:
„Wunderbar, die CDU ist lernfähig und beantragt ein Radwegekonzept. Damit schließt sich die heimische Union endlich einer langjährigen Forderung der B.f.A. an (Siehe z.B. diese Zeitungsartikel aus den Jahren 2009 und 2019: Wolbeck-Muenster.de & Artikel in der WN ) und den Ideen der SPD ja offenbar auch! 
Sehr schön. Nahmobilität ist aber mehr, als nur der (sicher wichtige) Radwegebau und die Mitgliedschaft in der AG Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden.

So macht zum Beispiel der fehlende Bürgersteig/Radweg an der Sendenhorster Straße in Albersloh deutlich, dass gerade in dieser Hinsicht noch etliche Defizite in unserer Stadt Sendenhorst bestehen. Von den viel zu schmalen Bürgersteigen in den Ortskernen ganz zu schweigen. Wer hier Verbesserungen für die schwachen Verkehrsteilnehmer will, muss sich für ein streng kontrolliertes LKW-Durchfahrverbot einsetzen. Wenn der CDU-Antrag mehr als Wahlwerbung sein soll, dann sollte sich die Union gemeinsam mit der B.f.A., der SPD und der FDP in aller erster Linie dafür stark machen, dass sich alle VerkehrsteilnehmerInnen gleichberechtigt und deshalb gefahrloser in den Ortskernen bewegen können. Nahmobilität -ob zu Fuß, mir dem Rad oder mit dem Rollstuhl – muss im Ortskern unbedingte Vorfahrt haben!“

Und auch der frühere Sendenhorster Franz-Josef Blömker (SPD) meldete sich zum CDU-Antrag zu Wort. Hier seine Facebook-Einlassung:

„Nette Idee – nur nicht neu! Es ist zwar schon eine ganze Weile her, aber ich erinnere mich schon noch daran, dass die SPD sich in Sendenhorst für einen Beitritt zur AGFS eingesetzt hat, was aber an der CDU gescheitert ist. So, wie lange auch die WLE-Reaktivierung von der CDU verhindert wurde.“

Wird schon mal eng…