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Vorbescheid soll einkassiert werden

„Ins Gewerbegebiet Schörmel-West gehört keine Vergnügungsstätte“, das hatten die Anlieger des Mergelbergs schon immer gesagt, nachdem ein Investor die grundsätzliche Genehmigung bekommen hatte, quasi vor ihrer Haustür eine Partyhalle zu bauen.

Nun hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt den Anwohnern auf Anraten der Verwaltung im Nachhinein Recht gegeben. Denn die Verwaltung ist zu dem Ergebnis gekommen – so steht es in der Sitzungsvorlage – dass eine Vergnügungsstätte „aufgrund ihrer Betriebseigenart, der Publikumsfrequentierung und der Betriebszeiten … im Gegensatz zu anderen Gewerbenutzungen zu einer besonderen Belastung des Umfelds“ führen kann.

Schon im Bebauungsplan von 1999 werde dem Gewerbegebiet Schörmel-West eine Scharnierfunktion zugeschrieben, in dem „die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben einer bestimmten Abstufung nach Abstandsklasse“ unterliege. Und darum stellt die Verwaltung – im Gegensatz zu ihrer bisherigen Auffassung – jetzt fest:  „In der Diskussion um den Bauantrag für einen Veranstaltungsraum im Plangebiet hat sich gezeigt, dass insbesondere Vergnügungsstätten einer ganz besonderen Betrachtung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die nicht nur unmittelbare Umgebung bedürfen.“

Damit übernimmt die Verwaltung nahezu wörtlich die Argumentation der Anwohner. Sie schreibt weiter: „Aufgrund der besonderes ausgedehnten Betriebszeiten bis in die Nacht- und frühen Morgenstunden, der besonders hohen Publikumsfrequentierung, der vielfältigen Besucherverkehre zu Fuß, mit dem Rad oder dem Kfz., die auch noch weiter entfernte Wohnbereiche tangieren können, ist es nicht auszuschließen, dass die Vergnügungsstätten auch bei positiver Einschätzung in Lärmgutachten im Gegensatz zu anderen Gewerbenutzungen zu einer besonderen Belastung des Umfelds führen können.“

Und um genau dieser Gefahr vorzubeugen „und insbesondere die angrenzende, aber auch etwas weiter vom Plangebiet gelegene Anwohnerschaft vor den möglichen besonderen Auswirkungen von Vergnügungsstätten zu schützen“, schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan Schörmel-West so zu ändern,  „dass künftig Vergnügungsstätten aller Art im Plangebiet ausgeschlossen werden.“ Diesem Vorschlag folgte der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig.

„Der jetzige Beschluss und die dazugehörige Begründung zeigeneindeutig“, so Michael Thale,  BfA-Sprecher im Stadtentwicklungsausschuss, „dass die Entscheidung der Stadt vor einigen Monaten – das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer Partyhalle am Mergelberg ohne Beratung in den zuständigen Ausschüssen zu erteilen – dem Sachverhalt nicht gerecht wurde.“

Das sieht auch Michael Gödecke, einer der betroffenen Anlieger, so: „Ich werde jetzt an den Kreis Warendorf mit Hinweis auf den Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss schreiben und gemäß § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz die Rücknahme des positiven Verwaltungsaktes – also dem positiven Vorbescheid zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Veranstaltungsraumes –verlangen.“ Ebenso wolle er dem zuständigen Gericht den Sinneswandel der Stadt Sendenhorst mitteilen. Denn die Stadt schreibe nun ja selbst, dass die Diskussion um den Bauantrag eine ganz besondere Betrachtungsweise nahegelegt habe. „Diese Diskussion hätte bereits mit den Anliegern und der Politik bei der Einreichung des Bauantrages für die Partyhalle geführt werden müssen“, so der Rechtsanwalt Michael Gödecke. Auch wenn die Einsicht über den gemachten Fehler sehr spät komme, sei eine nachträgliche Rücknahme der Baugenehmigung möglich und notwendig, „damit das unbedachte Handeln der Verwaltung nicht zum Debakel für die Anwohner wird“.

Hans-Ulrich Menke

B.f.A.-Fraktionssprecher

Mühlenfurt 3