„Wer mehr Sicherheit für die schwachen Verkehrsteilnehmer*innen in Sendenhorst und Albersloh möchte, der muss sich für Tempo30 in den Ortskernen einsetzen,“ das sehen und fordern die „BürgerInnen für Aktive Kommunalpolitik“ (B.f.A.) bereits seit Jahren (siehe z. B. WN 6. Dezember 2017) so.
Jahre lang lehnte die heimische CDU diese BfA-Forderung ab. Nun kam es im jüngsten Umweltausschuss zu einer Kehrtwende. Hier legte die Union einen Antrag vor, in dem es heißt: „Um alle Bürgerinnen, Bürger und Kinder, insbesondere die Fahrradfahrer und Fußgänger zu schützen, beantragt die CDU-Fraktion zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob für den Innenstadtbereich von Sendenhorst und den Ortskern von Albersloh generell Tempo 30 angeordnet werden kann.“
„Diesen Umschwung bei der CDU können wir nur begrüßen“, meint dazu der B.f.A.-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „gut, dass sich die CDU jetzt den Forderungen der BfA anschließt.“ Insoweit stimme die Aussage von Henning Rehbaum: „Wir freuen uns über jede Unterstützung für dieses wichtige Thema.“
Leider habe der berechtigte Entschleunigungswunsch einen Haken. Denn obwohl sich neben den Parteien im Sendenhorster Rat auch viele Bürgerinnen und Bürger für Tempo30 stark machen und auch die Stadtverwaltung eine „gewisse Sympathie“ für die Verlangsamung des Verkehrs hege, stände der § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einer „Tempo30-Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften“ entgegen. Denn das Gesetz sagt: Tempo30-Anordnung „darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken.“
„Dabei wäre Tempo30 als Regelgeschwindigkeit in den Ortskernen von Sendenhorst und Albersloh für viele der genannten Probleme die ideale Lösung“, meint B.f.A.-Umweltausschussmitglied Olaf Schmidt. Denn nach geltender Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss jede Temporeduzierung einzeln beantragt werden, mit dem Ergebnis, dass Tempo 30 und Tempo 50 kleinteilig wechseln und an vielen Stellen zu schnell gefahren wird. Albersloh und Sendenhorst seien blendende Beispiele für diesen Schilderwald.
„Eigentlich ein Irrsinn“, so B.f.A.-Mitglied Volker Dörken. Denn das Umweltbundesamt habe festgestellt, dass „Tempo 30 nachweislich die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss erhöht, die Lärmbelastung deutlich reduziert und hilft die Luftreinhaltewerte einzuhalten.“
Hans Ulrich Menke: „Da die momentane Rechtsgrundlage es jedoch erschwert, sinnvolle kommunale Lösungen umzusetzen, sollten alle Parteien im Sendenhorster Rat eine gemeinsame Resolution verabschieden, die die Vorteile von Tempo30 unterstreicht und die Tempo30 als Regelgeschwindigkeit innerorts fordert. Daneben müsse geprüft werden, ob die Aufstellung eines Lärmaktionsplans als eine Voraussetzung für die Erstellung des Mobilitätskonzepts für Sendenhorst sinnvoll sei!“ Diese Vorgehensweise schaffe Klarheit, erweitere den Spielraum für ortsangepasste Lösungen und senke den bürokratischen Aufwand deutlich. Adressat der Resolution müssten die NRW-Landesregierung, die Bundesregierung und der Deutsche Städtetag sein.
B.f.A.-Stadtentwicklungsmitglied Michael Thale erklärt: „Durch die Umkehrung der Beweislast müsste nur noch für den kleinen Teil von Hauptverkehrsstraßen mit wichtiger Verbindungsfunktion, auf denen Tempo 50 sinnvoll und sicher ist, eine Anordnung getroffen werden.“
„Für diese Forderung gibt es inzwischen ein breites Bündnis von Verkehrsexperten europaweit“, so B.f.A.-Ratsfrau Martina Rust. In Deutschland habe sich im Rahmen des europäischen Bürgerbegehrens ein „Netzwerk Tempo 30“ formiert in dem sich Verkehrsverbände, Ärzte, Unternehmen und Verbraucherorganisationen zusammengeschlossen hätten (https://www.vsf.de/engagement/tempo-30/).
Mehr als 160 Städte in 15 Ländern Europas hätten bereits in der gesamten Innenstadt oder in großen Wohnvierteln sowie auf mehreren Hauptstraßen Tempo30 eingeführt. Unter ihnen Berlin, Bristol, Buxtehude, Darmstadt, Freiburg, Göteburg, Graz, Helsinki, Hull, Madrid, Metz und Zürich. Gemeinsame Studien dieser Städte zeigten eine „große Zustimmung zum niedrigen Tempolimit“ sowie mehr „Sicherheit und Lebensqualität auf den Straßen“.
B.f.A.-Ratsmitglied Dirk Köhler: „Aus Sicht der B.f.A. ist Tempo30 die Basis für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung – überall wo Menschen leben.“