Satzung

Bürger für Aktive Kommunalpolitik (B.f.A.) e.V.

– Unabhängige Wählergemeinschaft –


📍 Name und Sitz

Die Vereinigung trägt den Namen „Bürger für Aktive Kommunalpolitik (B.f.A.) – Unabhängige Wählergemeinschaft e. V.“ und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen werden.

Der Sitz befindet sich in Sendenhorst-Albersloh. Die Anschrift entspricht der des/der ersten Vorsitzenden.

🎯 Zweck

Die B.f.A. ist ein Idealverein ohne wirtschaftliche Zielsetzung. Bürger*innen aus Sendenhorst und Albersloh engagieren sich kommunalpolitisch zur positiven Entwicklung beider Ortsteile.

👥 Mitgliedschaft

  • Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre, Anerkennung des Grundgesetzes.
  • Erwerb: Teilnahme an der Gründungsversammlung oder Annahme durch den Vorstand.
  • Ende: Durch Austritt (schriftlich), Ausschluss (durch Vorstand), oder Tod.
  • Doppelmitgliedschaft: Zulässig, aber mit Meldepflicht an den Vorstand.

💶 Beiträge

Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

🏛 Organe

Die Organe der B.f.A. sind die Mitgliederversammlung (MGV) und der Vorstand. Weitere Gremien können bei Bedarf eingerichtet werden.

👔 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • Vorsitzende(r)
  • 1. und 2. stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
  • Kassierer(in)
  • Schriftführer(in)

Sie sind gemäß §26 BGB vertretungsberechtigt. Amtsdauer: 2 Jahre, Wiederwahl möglich.

📆 Mitgliederversammlung

  • Häufigkeit: mindestens einmal jährlich.
  • Aufgaben: Wahl des Vorstands, Satzungsänderungen, Beitragsregelung, Kandidatenaufstellung.
  • Einladung: Schriftlich, 2 Wochen vorher mit vorläufiger Tagesordnung.
  • Vertretung: Nur mit schriftlicher Vollmacht.
  • Niederschrift: Muss dokumentiert und unterschrieben werden.

⚠️ Außerordentliche Mitgliederversammlung

Mindestens 1/3 der Mitglieder kann eine solche beantragen. Sie muss binnen 30 Tagen stattfinden.

📝 Satzungsänderungen

Möglich durch 2/3 Mehrheit in der Mitgliederversammlung. Änderungen müssen angekündigt werden.

🛑 Auflösung

Nur durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit möglich. Restvermögen geht an einen gemeinnützigen Zweck.


Diese Satzung wurde am 20. Juni 1994 in Albersloh beschlossen. Damals lautete der Vereinsname „Bürger für Albersloh“.

Namensänderung und Anpassungen wurden am 28.09.1998 beschlossen.

👤 Aktueller Vorstand (Stand: 24.04.2024):

  • Vorsitzender: Dirk Köhler
  • Stellvertretende Vorsitzende: Sigrid Menke
  • Stellvertretender Vorsitzender: Olaf Schmidt
  • Kassen-/Geschäftsführerin: Sabine Jung-Ender
  • Schriftführerin: Katja Meier