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Landwirtschaft

Landwirtschaft

Zur Förderung der Landwirtschaft will die B.f.A. verschiedene Kooperationsformen mit den bäuerlichen Betrieben umsetzen:

  • In Albersloh und Sendenhorst soll weiterhin die aktive Vermarktung regionaler Produkte unter dem Motto – Regional ist erste Wahl – durch die verstärkte Einbindung in die Außenpräsentation der Stadt gesteigert werden. Durch eine Zusammenarbeit mit der städtischen Wirtschaftsförderung sollen verbesserte Vermarktungsstrukturen entwickelt werden
  • Das Wirtschaftswegekonzept soll in einem mittelfristigen Programm unter Einbeziehung der Landwirte und einer Koppelung mit Tourismusangeboten umgesetzt werden und über eine zweckgebundene Anpassung der Grundsteuer A zur Finanzierung des Wirtschaftswegebaus bei gleichzeitiger zusätzlicher Förderung der Maßnahmen mit städtischen Haushaltsmitteln umgesetzt werden
  • Die Durchführung von Umweltprojekten (ökologischer Lehrpfad, Bauerngarten, Anlage von Streuobstwiesen, Anlegung von Pflanzenkläranlagen) wird in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung verstärkt gefördert und der Bevölkerung – insbesondere Kita-Gruppen und Schulklassen – zugänglich gemacht
  • Eine entgeltliche Nutzung von landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen auf der Grundlage der Erfahrungssätze für Maschinenring-Arbeiten unter Landwirten ist anzustreben bzw. soll intensiviert werden
  • Die Einbindung von Dienstleistungen des „Landwirtschaftlichen Betriebs-hilfsdienst und Maschinenrings Warendorf-Münster e. V.“ in den Bereichen Winterdienst, Grünpflege sowie Außenreinigung zum Beispiel bei der Durchführung von Landschaftspflege- und Gestaltungsmaßnahmen
  • Die Zusammenarbeit mit der EnergieAgentur.NRW unter Einbindung der BESA und anderen Akteuren im Rahmen des Ausbaus von Windenergieanlagen (incl. Repowering) auf Grundlage der Leitlinien für die kommunale Planung von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Sendenhorst sowie die Förderung von sonstigen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie
  • Eine Unterstützung der Landwirte und Grundeigentümer durch die Stadt Sendenhorst bei der Anpflanzung und Gestaltung von Blühstreifen und Blühflächen als Agrarumweltmaßnahme oder im Rahmen des Vertragsnatur-schutzes