Landwirtschaft

Zur Förderung der Landwirtschaft will die B.f.A. verschiedene Kooperationsformen mit den bäuerlichen Betrieben umsetzen:
– In Albersloh und Sendenhorst soll die aktive Vermarktung regionaler Produkte unter dem Motto – Regional ist erste Wahl – durch die verstärkte Einbindung in die Außenpräsentation der Stadt gesteigert werden. Durch eine Zusammenarbeit mit der städtischen Wirtschaftsförderung sollen verbesserte Vermarktungsstrukturen entwickelt werden
– Die Stadt unterstützt Projekte, welche die Veredelung heimischer Produkte vorantreiben, damit der Mehrwert der örtlichen Landwirtschaft zu Gute kommen kann
– Das Wirtschaftswegekonzept soll in einem mittelfristigen Programm unter Einbeziehung der Landwirte und einer Koppelung mit Tourismusangeboten umgesetzt werden
– Eine zweckgebundene Anhebung der Grundsteuer A zur Finanzierung des Wirtschaftswegebaus bei gleichzeitiger zusätzlicher Förderung der Maßnahmen mit städtischen Haushaltsmitteln
– Die Durchführung von Umweltprojekten (ökologischer Lehrpfad, Bauerngarten, Anlage von Streuobstwiesen, Anlegung von Pflanzenkläranlagen) wird in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung verstärkt gefördert und der Bevölkerung – insbesondere Kita-Gruppen und Schulklassen – zugänglich gemacht
– Eine entgeltliche Nutzung von landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen auf der Grundlage der Erfahrungssätze für Maschinenring-Arbeiten unter Landwirten ist anzustreben bzw. soll intensiviert werden
– Die Einbindung von Dienstleistungen des „Betriebshilfsdiensts und
Maschinenrings Warendorf-Münster e.V.“ in den Bereichen Winterdienst, Grünpflege sowie Außenreinigung zum Beispiel bei der Durchführung von Landschaftspflege- und Gestaltungsmaßnahmen
– Die Zusammenarbeit mit der EnergieAgentur.NRW unter Einbindung der BESA und anderen Akteuren im Rahmen des Aufbaus von Energieanlagen und -projekten (z.B. Solarenergie) und der Erneuerung von Windenergieanlagen (Repowering)
– Eine Unterstützung der Landwirte und Grundeigentümer durch die Stadt Sendenhorst bei der Anpflanzung und Gestaltung von Blühstreifen und Blühflächen als Agrarumweltmaßnahme oder im Rahmen des Vertragsnaturschutzes