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Nah und Gut Schlieper 2026

Sendenhorst/Albersloh. Seit geraumer Zeit sind Investoren und Planer darum bemüht, auf dem Schlieper-Gelände an der Münsterstraße in Albersloh die Ansiedlung eines neuen Vollsortimenter-Marktes zu prüfen bzw. zu planen. Das ergab eine Nachfrage von BfA-Mitglied Volker Dörken in der Einwohnerfragestunde der jüngsten Ratssitzung.

Zwar antwortete Bürgermeisterin Katrin Reuscher, könne sie zu dieser Angelegenheit „keine genauen Angaben machen“, bestätigte aber gleichzeitig, dass es zwischen der Stadt und dem/den Investor/en „Schriftwechsel gegeben habe“. 

Einige Wochen zuvor hatten sowohl die Pächterin als auch der Verpächter des jetzigen Nah & Gut-Marktes am Kirchplatz von den Planungen am Schlieper-Gelände berichtet.

Das hatte Volker Dörken dazu veranlasst, bei der Bezirksregierung in Münster nachzufragen, ob es denn überhaupt möglich sei, auf dem fraglichen Areal in einem Überschwemmungsgebiet einen Supermarkt plus Parkplatz zu bauen.

Die Antwort von Dr. Michael Wolf, Dezernat 32, Regionalentwicklung bei der Bezirksregierung Münster, kam zügig: Bisher habe die Stadt Sendenhorst formell noch keine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz gestellt, „ob eine solche Planung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Allerdings wäre in diesem Fall unsere Stellungnahme dazu negativ ausgefallen.“

Denn bereits Ende 2024 habe sein Dezernat im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Sendenhorst schriftlich erklärt, dass die in Rede stehende Fläche „auch perspektivisch nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich festgelegt werden kann und ein Regionalplanänderungsverfahren keine Aussicht auf Erfolg hat.“

Dabei sei eine Festlegung als Allgemeiner Siedlungsbereich nach Ziel 6.5-1 Landesentwicklungsplan NRW eine Grundvoraussetzung, um großflächigen Einzelhandel dort überhaupt zu ermöglichen. 

Zur Begründung wurde damals und jetzt ausgeführt, dass die Fläche innerhalb eines Bereichs für den Schutz der Natur sowie in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt. Dr. Michael Wolf wiederholt: „Somit kann der angedachte Standort nicht durch ein Bauleitplanverfahren für eine Einzelhandelsnutzung entwickelt werden.“

Stattdessen verweist die Bezirksregierung Münster – den Ausführungen des Gutachterbüros Stadt und Handel folgend – darauf, dass stattdessen der bestehende Nah & Gut-Markt am Kirchplatz sowie die anderen ansässigen Geschäfte im Zentrum gestärkt werden sollten.

Der Regionalplaner: „Der Stadt Sendenhorst wurde daher zu diesem Punkt angeraten, den Entwurf des Einzelhandelskonzept in den betreffenden Abschnitten zu überarbeiten.“

Die Stadt Sendenhorst ist dieser Anregung gefolgt, um, so die eigene Aussage, „die Nahversorgung im Ort zukunftssicher und standortgerecht auszubauen“ umzusetzen. 

Die Folge: Das danach überarbeitete – jetzt gültige – Einzelhandelskonzept der Stadt Sendenhorst verweist für den täglichen Bedarf weiterhin primär auf die Stärkung des bereits bestehenden Nah & Gut-Marktes am Kirchplatz.

„Auch uns ist die Stabilisierung und Optimierung der Versorgungslage in Albersloh wichtig“, so der BfA-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Menke, „aber die Beteiligten waren sich in allen Aussagen zum Projekt ‚ZukunftDorf Albersloh‘ einig, dass an erster Stelle die Entwicklung und Unterstützung der zentralen Geschäfte stehen muss, um den Kern von Albersloh lebensfähig zu erhalten.“

Offen ließ die Bürgermeisterin die Frage, ob das „Nein“ der Bezirksregierung zum Bau im Überschwemmungsgebiet und zur bevorzugten Entwicklung des Dorfkerns von der Stadt an alle jetzt planenden Beteiligten weitergeleitet worden sei. Die Stadt könne nichts zu einem „unbestimmten Gewaber im Dorf“ sagen. Sicher sei aber, dass die „Verbesserung der Einzelhandelssituation in Albersloh immer wieder aufploppen wird“.